Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 620/2026

Anfrage Advije Delihasani-Ajdari, Wetzikon, Priska Lötscher, Winterthur, und Luisa Schwegler, Zürich, betreffend Nutzung und Bearbeitungsdauer der digitalen Einbürgerung, eEinbürgerung, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 100/2026

Sitzung vom 10. Juni 2026

620. Anfrage (Nutzung und Bearbeitungsdauer der digitalen Einbürgerung [eEinbürgerung]) Die Kantonsrätinnen Advije Delihasani-Ajdari, Wetzikon, Priska Lötscher, Winterthur, und Luisa Schwegler, Zürich, haben am 23. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Mit der Einführung der digitalen Einbürgerung per Januar 2023 sollten Einbürgerungsverfahren moderner, effizienter und für die Bevölkerung einfacher zugänglich werden. In der Antwort des Regierungsrates zur Anfrage KR-Nr. 50/2023 wurde ausgeführt, dass dank der eEinbürgerung künftig differenzierte Auswertungen – insbesondere zu Bearbeitungsdauern auf den einzelnen Ebenen – möglich sein werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie hat sich seit der Einführung der eEinbürgerung im Januar 2023 der Anteil digital eingereichter Einbürgerungsgesuche im Vergleich zu den herkömmlichen Papieranträgen entwickelt?

2. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für digital eingereichte Einbürgerungsgesuche auf den drei Ebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) seit 2023 entwickelt?

3. Wie haben sich die jährlichen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten unabhängig der Form des Antrages seit 2023 entwickelt?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Advije Delihasani-Ajdari, Wetzikon, Priska Lötscher, Winterthur, und Luisa Schwegler, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die ersten Einbürgerungsgesuche in digitaler Form wurden bereits im Juli 2022 eingereicht. Der Anteil der digital eingereichten Gesuche, die sogenannte Onlinequote, lag im Juli 2022 bei knapp 20%. 80% der Gesuche wurden damals also noch postalisch eingereicht. Innert der darauffolgenden zwölf Monate stieg die Onlinequote auf rund 85%. Seit 2025 liegt sie konstant bei knapp 90%. Diese Angaben beziehen sich dabei auf Gesuche um ordentliche Einbürgerung, da Gesuche um erleichterte Einbürgerung direkt beim Bund eingereicht werden müssen.

Zu Frage 2: Die gesamte Verfahrensdauer auf den drei Ebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) von der Einreichung bis zum Abschluss einer ordentlichen Einbürgerung nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Die Gesuche aus dem Jahr 2022 wiesen im Durchschnitt eine Verfahrensdauer von rund 18,5 Monaten auf. 2025 waren es rund 22 Monate. Der Anstieg der Verfahrensdauer lässt sich hauptsächlich mit der deutlichen Zunahme der Anzahl eingereichter Gesuche um ordentliche Einbürgerung erklären. 2022 wurden rund 6100 neue Gesuche eingereicht, 2025 waren es 8300 neue Gesuche. Die Anzahl neuer Gesuche nahm also seit 2022 um 36% zu. Dagegen stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer lediglich um 19% an. 2025 wurden rund 6100 Gesuche mit einer Einbürgerungsverfügung abgeschlossen. Der Bund benötigte für ein Gesuch im Durchschnitt rund 4,5 Monate; der Kanton 11 Monate und die Gemeinden 6 Monate. Die unterschiedlichen Verfahrensdauern können mit den Aufgaben erklärt werden, die den einzelnen föderalen Ebenen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren zukommen. Während Bund und Gemeinde das Gesuch nur einmal prüfen und danach abschliessend auf ihrer Ebene entscheiden, muss der Kanton das Gesuch aus gesetzlichen Gründen dreimal prüfen: Zu Beginn des Verfahrens, nach der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht und nochmals nach der Einbürgerungsbewilligung des Bundes. Zu Frage 3: Zur Entwicklung der Bearbeitungszeit eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung können – im Gegensatz zur Verfahrensdauer – nur für die kantonale Ebene konkrete Angaben gemacht werden. Unter Bearbeitungszeit ist dabei die Anzahl Stunden zu verstehen, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Durchschnitt aufwendet, um ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung zu prüfen. Für Gesuche, die zwischen 2018 und 2022 abgeschlossen wurden, benötigte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter pro Gesuch durchschnittlich knapp 2,5 Stunden an Bearbeitungszeit. Seit 2023 sind es noch rund 2 Stunden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli