Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 630/2020

Strassen, Glattbrugg, Rohrstrasse 45, Werkhof-Platz, Belagsinstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2020

630. Strassen (Glattbrugg, Rohrstrasse 45, Werkhof-Platz,

Erwägungen

Belagsinstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Der Platz des kantonalen Werkhofs in Glattbrugg wurde in den 1970er-­ Jahren erstellt. Die Belagsoberfläche des gesamten Platzes ist versprödet und ausgemagert. Der ganze Bereich hat Risse, die durch die Belagsschicht reichen. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichtes der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem ganzen Werkhofplatz der Belag abgebrochen und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Im Bereich der heutigen OSEA Öl- und Strassenschlammentwässerungs AG wird eine neue Betonplatte erstellt. Die alten Benzin- und Öltanks der ehemaligen Betriebstankanlage werden abgebrochen und entsorgt. Die bestehende Muldenanlage wird erneuert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Für die Instandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 8. Juni 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 600 000 Nebenarbeiten 172 000 Technische Arbeiten 132 000 Total 1 904 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 1 904 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10379), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung des Werkhof-Platzes, Gemeinde Glattbrugg, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 904 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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