Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 645/2026

Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Abrechnung des Rahmenkredits für die Ausrichtung von Subventionen gemäss § 8 des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Jahren 2022–2025, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2026

645. Abrechnung des Rahmenkredits für die Ausrichtung

Erwägungen

von Subventionen gemäss § 8 des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Jahren 2022–2025, Genehmigung Die Volkswirtschaftsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 2. Juni 2026 über die Genehmigung der Abrechnung des Rahmenkredits für die Ausrichtung von Subventionen gemäss § 8 des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Jahren 2022–2025. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2026-06-19; Vorlage 5728a).

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli