Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 664/2015

Strassen, K53 Oberlandautobahn, Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, Instandsetzung, Projektierung und Realisierung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2015

664. Strassen (K 53 Oberlandautobahn Instandsetzung Brüttiseller Kreuz–Uster Ost)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die kantonale Hochleistungsstrasse (HLS) Oberlandautobahn vom Brüttiseller Kreuz (km 15.100) bis Uster Ost (km 27.300) ist 12,2 km lang und ist beim Anschluss Volketswil (km 20.800) unterteilt in den Strassenabschnitt K 53.1, Umfahrung Wangen/Volketswil (Inbetriebnahme 1975), und K 53.2, Umfahrung Uster (Inbetriebnahme 1988). Während der Betriebsdauer der K 53 wurden an beiden Abschnitten keine grösseren Instandsetzungsmassnahmen vorgenommen. Wegen des heutigen, teilweise sehr schlechten Zustands der K 53 sind die erforderlichen Erhaltungsmassnahmen zeitnah zu planen und auszuführen. Da in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2013 die Erhöhung des Autobahnvignettenpreises abgelehnt worden ist, kann der neue Netzbeschluss Nationalstrassen (NEB-I) nicht umgesetzt werden. Der Strassenabschnitt K 53 ging nicht, wie geplant, auf den 1. Januar 2014 an den Bund über. Der Kanton Zürich ist weiterhin für die Sicherheit und Verfügbarkeit der Oberlandautobahn verantwortlich. Zurzeit werden die dringend notwendigen und sicherheitsrelevanten Vorarbeiten der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen ausgeführt. Die Finanzierung dieser Arbeiten wurde mit RRB Nrn. 1316/2012 und 269/2014 bewilligt. Da die Instandstellung nun durch den Kanton Zürich finanziert und ausgeführt werden muss, wurde das erste Massnahmenprojekt, das leichte Unterhaltsmassnahmen für einen Betrachtungszeitraum von rund 15 Jahren vorsah, auf die notwendigen Einzelmassnahmen (EM) für einen Betrachtungszeitraum von sieben bis zehn Jahren beschränkt. Das Projekt umfasst folgende Arbeiten: Strasse: – Deckbelagsersatz zwischen den Anschlüssen Volketswil und Uster Nord – Lokaler Deckbelagsersatz im Bereich K 53.1 (Risssanierung) – Instandsetzung und Ergänzung der passiven Schutzeinrichtungen (Leitschranken) – Instandsetzung der Wildschutzzäune – Lokale Instandsetzung der Entwässerungsleitungen im Bereich der Grundwasserschutzzonen

Kunstbauten: – Instandsetzung der Überführungen «Usterstrasse» (Bauwerk 199-010) und «Oberlandstrasse» (Bauwerk 199-011) beim Anschluss Volketswil – Instandstellung des Bachdurchlasses «Dürrbach Hegnauerstrasse» (Bauwerk 199-004) Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA): – Ersatz der Ausrüstung der Elektrostützpunkte und der Verteilkabinen – Ersatz der Signale durch hochreflektierende Signale – Erneuerung der Beleuchtung der Überdeckung «Höchi» – Rückbau und teilweiser Ersatz der Fahrbahnbeleuchtung – Neubau von drei Lichtsignalanlagen bei den Anschlüssen Wangen und Hegnau

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Kosten für die EM sind gebundene Ausgaben und setzen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 15. April 2015 wie folgt zusammen: in Franken Realisierung 26 800 000 Technische Arbeiten 3 300 000 MWSt 2 400 000 Total 32 500 000

Mit RRB Nrn. 1316/2012 und 269/2014 wurden bereits gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 10 210 000 bewilligt. Mit der nun weiter erforderlichen gebundenen Ausgabe von Fr. 32 500 000 beträgt die gesamte Ausgabensumme Fr. 42 710 000. Bewilligte Ausgaben Zusätzliche Ausgaben Gesamtsumme in Franken in Franken in Franken Bauarbeiten 6 600 000 28 940 000 35 540 000 Technische Arbeiten 3 610 000 3 560 000 7 170 000 Total 10 210 000 32 500 000 42 710 000 Somit ist für die Projektierung und die Ausführung der Instandsetzung der Oberlandautobahn, Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, eine Ausgabe von Fr. 42 710 000 zu bewilligen. In der Ausgabenbewilligung ist die mit RRB Nrn. 1316/2012 und 269/2014 bewilligte Ausgabe von Fr. 10 210 000 enthalten. Diese Beschlüsse sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben.

In der Staatsbuchhaltung gehen 60% oder Fr. 25 626 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen, und 40% oder Fr. 17 084 000 zulasten des Kontos 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (Objekt 84K-10007). Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (60%) 25 626 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (40%) 17 084 000 Total 42 710 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 1 036 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,75%) Fr. Fr. Fr. Erneuerung 73% 18 804 000 165 000 2,5% 470 000 Staatsstrassen (Bau) Erneuerung 27% 6 822 000 60 000 5,0% 341 000 Staatsstrassen (BSA) Zwischentotal 225 000 811 000 Total 100% 25 626 000 1 036 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84K-10007, K 53, HLS Oberlandautobahn, Teil 1 und 2, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2015 mit Fr. 7 000 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im KEF 2015–2018 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung und Ausführung der Instandsetzung der K 53 Oberlandautobahn, Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 42 710 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 25 626 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 17 084 000 zulasten der Erfolgsrechnung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 15. April 2015)

III. RRB Nrn. 1316/2012 und 269/2014 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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