Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 683/2018

Denkmalpflegefonds, Verein ZiL (Zürich im Landesmuseum), Betriebsbeiträge 2018 – 2021, Zusicherung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2018

683. Denkmalpflegefonds (Verein «Zürich im Landesmuseum», Betriebsbeitrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 19. Januar 2018 ersucht der Verein «Zürich im Landesmuseum» (nachfolgend Verein ZiL) den Kanton um einen Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 070 000 (2018–2021), um den zukünftigen Betrieb, die vorgesehenen Begleitveranstaltungen und den inhaltlichen Weiterbau der Ausstellungsangebote des Netzwerkprojekts «Zürich im Landesmuseum» zu finanzieren. Der Verein ZiL ist dazu eigens von Stadt und Kanton Zürich gegründet worden. Zurzeit sind der Kanton Zürich, vertreten durch das Staatsarchiv, und die Stadt Zürich, vertreten durch die Dienstabteilung Kultur des Präsidialdepartements, die einzigen Aktivmitglieder.

2. Projekt ZiL ZiL ist ein trilaterales Projekt, das 2011 von der Abteilung Kultur der Stadt Zürich angestossen wurde. Heute wird es von der Stadt Zürich, dem Kanton Zürich und dem Schweizerischen Nationalmuseum (SNM) gemeinsam getragen. Um dieses Projekt zu verwirklichen, haben die drei Partner die Interessengemeinschaft «Zürich im Landesmuseum» (kurz IG ZiL) gegründet. 2014 beantragte der Stadtrat von Zürich dem Gemeinderat (GR Nr. 2014/232) einen Objektkredit von Fr. 1 760 000 für die Projektierung und Realisierung sowie einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von Fr. 300 000 an die Betriebskosten. Dieses Vorhaben wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 608 vom 9. Juli 2014 unterstützt. Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2014 wurde das Behördenreferendum ergriffen, wobei sich die Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 15. Juni 2015 mit 63,5% der Stimmenden für diese Vorlage aussprachen. Wegen der Referendumsabstimmung konnte der einst geplante Eröffnungstermin im August 2016 nicht eingehalten werden. Mit Beschluss vom 6. Juni 2016 bewilligte der Kantonsrat einen Projektbeitrag von 2,1 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zugunsten der Interessengruppe «Zürich im Landesmuseum» (Vorlage 5242). In Ziff. 4 der Weisung wurde festgehalten, dass Stadt Zürich, Kanton Zürich und

Landesmuseum vereinbart hatten, die dereinst anfallenden Betriebskosten drittelsparitätisch aufzuteilen, wobei Stadt und Kanton Zürich je höchstens Fr. 300 000 pro Jahr beisteuern (Kostendach). Der vorstehend dargestellte politische Prozess in Stadt und Kanton Zürich führte dazu, dass während eineinhalb Jahren nicht alle notwendigen Finanzierungsentscheide vorlagen. Während dieser Zeit musste die Projektarbeit unterbrochen werden, was zur verspäteten Realisierung des Projekts beitrug.

3. Konzeptuelle Arbeiten Erste konzeptuelle Arbeiten sowie eine Fachexpertise erfolgten 2013 und 2015. Die öffentliche Ausschreibung vom Februar 2017 gründete auf den Anforderungen des Auftraggebers IG ZiL sowie dem Konzept 2015. Im Mai 2017 gewannen Holzer Kobler Architekturen, zusammen mit Heller Enterprises, diesen Wettbewerb mit einem modifizierten Konzept. Das «Vertiefte Konzept» vom 3. November 2017 ist das Ergebnis einer nochmaligen und eingehenden Überarbeitung und Modifikation sowohl des Konzepts «Wettbewerb» als auch des Konzepts 2015. Ende Februar 2018 lag das Detailkonzept vor.

4. Verwirklichung 2018 steht die Realisierung des Siegerprojekts in den drei zu bespielenden Räumen im 1. Stock des Hofflügels des Landesmuseums an. Diese Räume (insgesamt sind es 300 m2) sind über das Foyer frei zugänglich. Ein sogenannter Eye-Catcher soll das Publikum bereits im Treppenaufgang anlocken. Dann folgt in Raum 01 die «Pre-Show», welche die im Kanton Zürich wohnhaften Menschen ins Zentrum stellt. Raum 02, die «Schatzkammer Zürich», zeigt Geschichte und Leben anhand von Objekten und multimedialen Stationen; in Raum 03 wird eigens ein physisches Modell des Kantons Zürich mithilfe von neuartigen «Point-Cloud-Applikationen» gezeigt. Entstehen soll eine attraktive Ausstellung zum kulturhistorischen Fundus im Kanton Zürich. Sie soll dereinst mittels publikumswirksamen Begleitveranstaltungen, Führungen, Workshops, Weiterentwicklungen und Neubestückungen aufwarten, um die Attraktivität hochzuhalten. Es wird eine der Hauptaufgaben des Kuratorenteams sein, dass die Ausstellung die vorgesehene Funktion als Hub zu anderen kulturhistorischen Einrichtungen im Kanton Zürich ab deren Eröffnung übernimmt.

5. Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein ZiL und dem SNM Der Verein ZiL, der am 19. Januar 2018 gegründet wurde, ist die Trägerorganisation des Betriebs «Zürich im Landesmuseum». Art. 2 der Statuten hält fest, dass der Betrieb und die Finanzierung der Ausstellung und der damit verbundenen Aktivitäten den einzigen Vereinszweck darstellen. Bereits in der Gründungsphase des Vereins ZiL wurde zwischen dem Verein, vertreten durch die Stadtpräsidentin der Stadt Zürich und der Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, und dem SNM eine Leistungsvereinbarung getroffen. Diese regelt unter anderem die Dauer und Auf‌lösung der Ausstellung, die betrieblichen Vorgaben und Anforderungen, die Leistungen des SNM, Nachbesserungen und Weiterentwicklungen der Ausstellung sowie die Leistungen des Vereins ZiL. Punkt 4 der Leistungsvereinbarung hält fest, dass der Eintritt in diesen Ausstellungsteil während der üblichen Öffnungszeiten des Landesmuseums möglich ist. Der Eintritt ist frei, weshalb dem Verein ZiL auch keine Einnahmen für die Finanzierung des Betriebs zur Verfügung stehen werden. Die Leistungsvereinbarung tritt zum Zeitpunkt der Übergabe der Ausstellungsräume im Jahr 2018 in Kraft und endet nach Ablauf der vierjährigen Finanzierungsperiode Ende 2021. Wird die Finanzierungszusage unter gleichbleibenden Bedingungen erneuert, verlängert sich diese Leistungsvereinbarung jeweils automatisch um die Dauer der Erneuerung, längstens also um jeweils vier Jahre. Das SNM legte nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Kostenaufstellung gemäss der Leistungsvereinbarung vor. Diese weist jährliche Kosten von Fr. 543 915 aus, die dem SNM als Partner im Rahmen des Ausstellungsprojekts «Zürich im Landesmuseum» entstehen werden. Entsprechend der seinerzeit ausgehandelten drittelsparitätischen Übernahme der Betriebskosten wird das SNM Fr. 300 000 beisteuern. Die restlichen Kosten werden dem SNM aus den Betriebsbeiträgen von Stadt und Kanton Zürich ausgeglichen werden müssen und gehen somit zulasten des Betriebsbudgets. Auf Anfrage vonseiten des Präsidialdepartements der Stadt Zürich machte das SNM geltend, dass 2014 noch keine definitiven Betriebskosten vorlagen und dass für alle Projektbeteiligten klar war, dass deshalb Umschichtungen und Anpassungen der aufgelisteten Budgetpositionen erfolgen würden. Nur schon die Miete der Räumlichkeiten, die

vom Bundesamt für Bauten und Logistik festgelegt wird, beträgt Fr. 214 500, und die Kosten für Aufsichtspersonal werden mit Fr. 118 625 veranschlagt.

6. Kostenzusammenstellung des Vereins ZiL Gemäss Finanzbedarf bzw. Businessplan des Vereins ergeben sich für die erste Vierjahresperiode folgende Betriebskosten (in Franken): Aufwandposition 2018 2019–2021 Personal 70 000 480 000 Programmaufwand 30 000 300 000 Kommunikation 25 000 195 000 Raumaufwand (Miete) 5 000 30 000 Büromaterial/Verwaltung 8 000 30 000 Informatik 12 000 30 000 Diverses/Reserve 5 000 30 000 Reattraktivierung der Ausstellung 95 000 300 000 Kosten SNM 90 000 1 635 000 Total Aufwand 340 000 3 030 000 Das Finanzierungsmodell sieht folgendermassen aus (in Franken): Finanzierung 2018 2019–2021 Total Stadt Zürich (Anteil Vorbereitung) 170 000 900 000 1 070 000 Kanton Zürich (Anteil Vorbereitung) 170 000 900 000 1 070 000 SNM (Beteiligung ab Betriebsstart) 0 900 000 900 000 Partnerschaften/Sponsoring 0 150 000 150 000 Produktionserträge aus Führungen usw. 0 30 000 30 000 Auf‌lösung Rückstellungen 0 150 000 150 000 Total Finanzierung 340 000 3 030 000 3 370 000

7. Beurteilung des Gesuchs durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege Die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege der Baudirektion hat das Gesuch im Sinne des Auftrags gemäss Vorlage 5125a geprüft. Die beiden Vertreter des Staatsarchivs, die dem Beurteilungsgremium von Gesuchen für Betriebsbeiträge ebenfalls angehören, waren im Vorfeld der Gesuchstellung als Vertreter des Kantons Zürich in der Projektorganisation IG ZiL vertreten bzw. waren Partei bei der Gründung des Vereins bzw. bei der Gesuchstellung und traten daher bei der Beurteilung des Gesuchs in den Ausstand. Dass die Kosten des SNM höher ausfallen als ursprünglich angenommen, hat auch mit den Änderungen in der Projektentwicklung auf der Zeitschiene und den damit verbundenen konzeptuellen Neuausrichtungen zu tun. Somit stehen dem Verein ZiL weniger finanzielle Mittel als ursprünglich gedacht für den Betrieb, die Begleitprogramme und die Reattraktivierung der Ausstellung zur Verfügung. Am Ende der ersten

Finanzierungsperiode 2018–2021 wird sich zeigen, ob das vorgeschlagene Finanzierungsmodell tauglich ist und welche Folgen die skizzierten finanziellen Abstriche haben werden, die aufgrund der Mehrkosten, die das SNM geltend macht, entstehen. Auch ist nicht auszuschliessen, dass es dem Verein ZiL gelingt, mehr Mittel von privaten Sponsoren und Gönnern für das Ausstellungsprojekt zu mobilisieren als bislang angenommen. Im Kanton Zürich gibt es keinen zentralen Ort, wo Einwohnerinnen und Einwohner, Durchreisende bzw. Touristinnen und Touristen gebündelte Informationen über die Geschichte von Stadt und Kanton Zürich erhalten können und auf das grosse kulturhistorische Angebot von Stadt und Kanton Zürich hingewiesen werden. Das Vorhaben «Zürich im Landesmuseum» soll diese Lücke schliessen.

8. Zusicherung und Auf‌lagen Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Vorlage 5125) bewilligte der Kantonsrat die Übertragung von jährlich höchstens Fr. 9 500 000 aus dem Lotteriefonds in den Denkmalpflegefonds für die Gewährung von Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen und für die Zusprechung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen und Projekte sowie für Rettungsgrabungen. Ferner beschloss der Kantonsrat, dass der Regierungsrat über die Verwendung der übertragenen Mittel nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben entscheidet (Vorlage 5125, Dispositiv V). An die Betriebskosten des Vereins ZiL ist für 2018 ein Beitrag von Fr. 170 000 und für 2019–2021 ein jährlicher Beitrag von Fr. 300 000 zuzusichern, unter der Bedingung, dass die Ausstellung Ende Januar 2019 wie vorgesehen eröffnet wird. Bei den beantragten Beiträgen aus dem Denkmalpflegefonds handelt es sich um eine Subvention aufgrund von § 217 Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) sowie § 3 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds. Im Budget 2018 und im KEF 2018–2021 sind diese Beiträge eingestellt. Die Beitragsleistung ist ab 2019 jährlich abzurechnen. Der Verein ZiL hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege das Budget des Vereins für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahres geprüft und genehmigt hat.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. An die Betriebskosten des Vereins «Zürich im Landesmuseum» (ZiL) wird für 2018 ein Beitrag von Fr. 170 000 und für 2019–2021 unter der Bedingung, dass die Ausstellung Ende Januar 2019 wie vorgesehen eröffnet wird, ein jährlicher Beitrag von Fr. 300 000, insgesamt jedoch höchstens Fr. 1 070 000, als Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.

II. Die Beitragsleistung ist ab 2019 jährlich abzurechnen. Der Verein ZiL hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets des Vereins ZiL für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahres durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Verein «Zürich im Landesmuseum» (Alex Schilling, Geschäftsleiter, Stadthaus, Postfach 8022 Zürich [E]) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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