Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 686/2019

Strassen, Langnau a. A., 4 Sihltalstrasse, Gattikonerstrasse bis Zufahrt Sportanlagen, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2019

686. Strassen (Langnau a. A., 4 Sihltalstrasse, Gattikonerstrasse

Erwägungen

bis Zufahrt Sportanlagen, km 9.170–10.020; Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 4 Sihltalstrasse in Langnau a. A. ist ein Teilstück der regionalen Verbindungsstrasse und Ausnahmetransportroute (Typ II) von Sihlbrugg ZG über Adliswil nach Zürich. Auf dem Strassenabschnitt Gattikonerstrasse bis Zufahrt Sportanlagen wurden zwischen 1976 und 1984 etappenweise Instandsetzungsmassnahmen vorgenommen. Heute weist der Fahrbahnbelag Ausmagerungen, Spurrinnen und Risse auf. Im Weiteren sind die Randabschlüsse ausgebrochen. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die 4 Sihltalstrasse auf dem Teilstück Gattikonerstrasse bis Zufahrt Sportanlagen instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Das Projekt enthält im Wesentlichen folgende Bauteile: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht, teilweise Ersatz der Tragschicht); – Ersatz der Randabschlüsse; – Erneuerung der Strassenentwässerung und Ersatz sämtlicher Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte; – Erneuerung der bestehenden Lichtsignalanlagen Nrn. 149 und 182; – Verlegung eines Kabelblocks für die Vernetzung und Steuerung der Lichtsignalanlagen Nrn. 67 und 182 mit 149; – Instandsetzung der Beleuchtung; – Ersatz der Messstelle zur Verkehrsdatenerfassung. Die Stadt Zürich erneuert in Abstimmung mit der Strasseninstandsetzung die Signalleitung der Quellwasserfassung. Das Unterhaltsprojekt ist in den Programmen Verkehr und Infrastruktur 2019 und 2020 enthalten. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 12. Juni 2019 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 600 000 Nebenarbeiten 1 155 000 Technische Arbeiten 190 000 Total 3 945 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 945 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-20362), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2019 enthalten und im KEF 2019–2022 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 4 Sihltalstrasse, Gemeinde Langnau a. A., wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 945 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2018)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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