Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 700/2024

Anstaltsvertrag, Gemeinsame Anstalt Dileca, Änderung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024

700. Anstaltsvertrag (Gemeinsame Anstalt Dileca, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Nach § 74 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben vertraglich vereinbaren, eine gemeinsame Anstalt zu errichten. Die interkommunale Vereinbarung, d. h. der Anstaltsvertrag, bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft den Anstaltsvertrag auf seine Rechtmässigkeit (§ 80 Abs. 1 GG). Die Genehmigung des Regierungsrates ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Rechtsgrundlage (§ 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel des Anstaltsvertrags werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Aeugst a. A., Affoltern a. A., Bonstetten, Hausen a. A., Hedingen, Kappel a. A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil und Wettswil a. A. bilden seit 2010 die gemeinsame Anstalt «Dileca» (Dienstleistungscenter Amt) für eine gemeinsame Erfüllung der Aufgaben des kommunalen Abfallwesens und der Feuerpolizei (RRB Nr. 1461/2010). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 19. November 2023 haben die Stimmberechtigten der Trägergemeinden eine Teilrevision des «Gründungsvertrags des Dienstleistungscenter Amt (DILECA)» beschlossen. Ebenfalls am 19. November 2023 haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Stallikon an der Urne dem Beitritt zur gemeinsamen Anstalt «Dileca» zugestimmt. Der Bezirksrat Affoltern hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Änderung des «Gründungsvertrags des Dienstleistungscenter Amt (DILECA)» umfasst neben dem Beitritt der Gemeinde Stallikon insbesondere Neuregelungen der Finanzkompetenzen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Anstalt sowie der Zuständigkeitslimiten für die aufsichtsrechtliche Genehmigung von Anstaltsausgaben durch die Gemeindevorstände der Trägergemeinden.

3. Folgende Bestimmung gibt zu Bemerkungen Anlass: Die neue Bestimmung von Art. 33b sieht vor, dass die am 19. November 2023 von den Stimmberechtigten der Trägergemeinden beschlossenen Änderungen des Gründungsvertrags auf den 1. April 2024 in Kraft treten. Die Unterlagen für die Genehmigung wurden erst nach dem 1. April 2024 eingereicht. Die Genehmigung des Regierungsrates ist zwar Voraussetzung für das Inkrafttreten der Änderung des Gründungsvertrags.

Dies schliesst eine rückwirkende Inkraftsetzung nicht aus. Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Zulässigkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung sprechen.

4. Im Übrigen geben die geänderten Bestimmungen zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung des «Gründungsvertrags des Dienstleistungscenter Amt (DILECA)» wird im Sinne von Erwägung 3 genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verwaltungsrat der Anstalt Dileca Lagerstrasse 11, 8910 Affoltern am Albis, – die Gemeinde- bzw. Stadträte der Politischen Gemeinden – Aeugst a. A., Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis, – Affoltern a. A., Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, – Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, – Hausen a. A., Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, – Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, – Kappel a. A., Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, – Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, – Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, – Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, – Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, – Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, – Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, – Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, – Wettswil a. A., Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil am Albis, – Rechtsanwalt Lorenzo Marazzotta, Grütstrasse 55, Postfach 42, 8802 Kilchberg, – den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gemeindegesetz, Art. 74 und Art. 80 — gelesen in der Fassung vom 1. Oktober 2022; der Erlass wurde am 1. April 2026 erneut konsolidiert.

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