Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 725/2026

Anfrage Pia Ackermann, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Wirksame Steuerung bei den steigenden Kosten im ambulanten Bereich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 151/2026

Sitzung vom 1. Juli 2026

725. Anfrage (Wirksame Steuerung bei den steigenden Kosten im ambulanten Bereich) Kantonsrätin Pia Ackermann, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 13. April 2026 folgende Anfrage eingereicht: Der Artikel 55a im KVG hat das Ziel, den Kantonen ein wirksames Instrument zur Steuerung des Leistungsangebots und zur gezielten Eindämmung der steigenden Kosten im ambulanten Bereich bereitzustellen. Im Vorentwurf der kantonalen Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (VHZA), welche zur Zeit in Vernehmlassung ist, steht unter Paragraf 4 Ziffer 2: «Ausgenommen von der Höchstzahlregelung sind zudem Fachgebiete mit einem jährlichen ambulanten Kostenvolumen zulasten der OKP unter 30 Millionen Franken im Kanton.» Die pauschale Ausnahme vieler Fachgebiete ist schwer verständlich und würde die Wirkung der Verordnung stark beschränken. Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Welche Fachgebiete werden durch diese Ausnahme von der Verordnung ausgenommen?

2. Wie hoch sind die ambulanten Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) je ausgenommenes Fachgebiet?

3. Wie haben sich die Kosten in den ausgenommenen Fachgebieten in den letzten 5 Jahren entwickelt?

4. Was sind die Berechnungsgrundlagen für eine Grenze bei 30 Millionen?

5. Wie würden die Zahlen zur Abrechnung über OKP je Fachgebiet erhoben?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Pia Ackermann, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

Wie in der Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 163/2026 dargelegt, wird der Kanton Zürich die bundesgesetzlichen Vorgaben zur ärztlichen Zulassungssteuerung im ambulanten Bereich verhältnismässig und wir- kungsorientiert umsetzen. Dafür stützt sich das Amt für Gesundheit auf die methodischen Vorgaben gemäss der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (SR 832.107) und auf die darauf gestützt veröffentlichten Daten des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan). Wie im Obsan-Bericht 16/2024 «Weiterentwicklung der Methodik und Aktualisierung der regionalen Versorgungsgrade: Grundlagen für die Festlegung von Höchstzahlen in der ambulanten Versorgung» obsan.admin.ch/sites/ default/files/2024-10/obsan_16_2024_bericht.pdf) dargelegt, hat das Obsan aus den 45 Fachgebieten mit national akkreditierten Facharzttiteln 32 Fachgebiete ausgewählt und für diese die sogenannten «Versorgungsgrade» errechnet, die für die Zulassungssteuerung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10) bzw. der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich benötigt werden. Für die übrigen Fachgebiete wurden vom Obsan keine Versorgungsgrade ermittelt, da deren ambulante Leistungsvolumen zu gering sind. Aus diesen 32 Fachgebieten wurden wiederum die Grundversorgungsdisziplinen ausgeschieden, für die grundsätzlich keine Zulassungssteuerung erfolgen soll, da hier bekanntermassen keine Überversorgung besteht. Es sind dies die vier Fachgebiete «Allgemeine innere Medizin», «Kinder- und Jugendmedizin», «Psychiatrie und Psychotherapie» sowie «Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie». Für die Zulassungssteuerung verbleiben somit grundsätzlich folgende 28 Fachgebiete: Anästhesiologie Neurochirurgie Angiologie Neurologie Chirurgie Nuklearmedizin Dermatologie und Venerologie Ophthalmologie Endokrinologie und Diabetologie Orthopädische Chirurgie […] Gastroenterologie Oto-Rhino-Laryngologie Gynäkologie und Geburtshilfe Pathologie Hämatologie Physikalische Medizin und Rehabilitation Handchirurgie Plastische Chirurgie […] Infektiologie Pneumologie Kardiologie Radiologie Kinderchirurgie Radio-Onkologie und Strahlentherapie Medizinische Onkologie Rheumatologie Nephrologie Urologie

Zu Fragen 1–4: Nachstehende Grafik zeigt die Leistungsvolumen gemäss Obsan aller oben erwähnten 28 Fachgebiete für 2022, angeordnet nach ihrer Grösse. Eine Zulassungssteuerung und Regulierung der Anbietenden ist für die Betroffenen einschneidend und für die Regulierungsinstanzen sehr aufwendig. Eine Steuerung aller aufgelisteten Fachgebiete ist schon aus diesen Gründen ausgeschlossen. Das Einsparpotenzial und die Wirkung der Massnahme auf die allgemeine Kostenentwicklung in der OKP sind bei den «kleinen» Fachgebieten zudem sehr gering. Auch sind in diesen Fachgebieten kantonsweit teils nur sehr wenige Fachärztinnen und -ärzte tätig, womit sich Schwankungen in der Zahl der Leistungserbringenden viel stärker auf die Versorgung auswirken als bei Fachgebieten mit einer grossen Zahl an Anbietenden. Mit der vorgeschlagenen Ansetzung des Schwellenwerts bei einem Leistungsvolumen von 30 Mio. Franken jährlich werden, wie nachstehende Grafik zeigt, die Hälfte der steuerbaren Fachgebiete von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen.

OKP Leistungsvolumen Radiologie Ophthalmologie Gynäkologie und Geburtshilfe Kardiologie Gastroenterologie Dermatologie und Venerologie Radio-Onkologie und Strahlentherapie Neurologie Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Oto-Rhino-Laryngologie Chirurgie Urologie Anästhesiologie Nuklearmedizin 30 Mio. Rheumatologie Pneumologie Angiologie Nephrologie Pathologie Medizinische Onkologie Endokrinologie und Diabetologie Handchirurgie Hämatologie Neurochirurgie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Physikalische Medizin und Rehabilitation Infektiologie Kinderchirurgie 0 50 000 000 100 000 000 150 000 000 200 000 000

Daten: Obsan

Gesamthaft verursachen die ausgeklammerten Fachgebiete weniger als 15% des OKP-Leistungsvolumens im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung im Kanton Zürich, nämlich 177,6 Mio. Franken, gegenüber total 1,202 Mrd. Franken für alle Fachgebiete zusammen. Eine

Steuerung der Zahl der Leistungserbringenden in diesem Bereich würde einen beträchtlichen administrativen Aufwand verursachen, hätte aber kaum Auswirkungen auf das Kostenvolumen der OKP. Die Steuerung sollte vielmehr – wie vorgeschlagen – bei den gewichtigen Fachgebieten ansetzen. Die Auswahl der zu beschränkenden Fachgebiete erfolgt in einem späteren Schritt anhand eines kantonalen Datenmodells, das verschiedene Indikatoren miteinander verknüpft. Das Obsan hat erst die Zahlen für die Jahre 2019 und 2022 ermittelt und veröffentlicht. Zudem wurden vom Obsan zwischen der ersten und der zweiten Auswertung methodische Anpassungen vorgenommen und Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität ergriffen, weshalb sich auch die publizierten Werte für 2019 und 2022 kaum vergleichen lassen. Zeitreihen stehen somit noch nicht zur Verfügung. Die genauen OKP-Leistungsvolumen der 14 von der Beschränkung ausgenommenen Fachgebiete für 2022 können nachstehender Tabelle entnommen werden: Fachgebiet OKP-Leistungsvolumen in Franken Rheumatologie 29 819 344 Pneumologie 26 654 112 Angiologie 18 327 341 Nephrologie 18 143 590 Pathologie 14 470 109 Medizinische Onkologie 13 515 385 Endokrinologie und Diabetologie 10 045 150 Handchirurgie 9 801 852 Hämatologie 9 030 977 Neurochirurgie 8 161 029 Plastische Chirurgie 7 875 348 Physikalische Medizin und Rehabilitation 6 056 396 Infektiologie 3 352 441 Kinderchirurgie 2 349 562 Daten: Obsan

Zu Frage 5: Wie dargelegt, wird sich der Kanton für die Zulassungsbeschränkung insbesondere auf die bestehenden und künftigen Auswertungen des Obsan zu den Leistungsvolumen je Fachgebiet abstützen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli