RRB Nr. 760/2026
Finanzverwaltung und Amt für Informatik, Stellenpläne
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
760. Finanzverwaltung und Amt für Informatik (Stellenpläne)
Erwägungen
1. Ausgangslage und Zielsetzung Im Rahmen des Projekts Helium (vgl. RRB Nr. 766/2025), das nicht nur die Ablösung der entsprechenden Geschäftsverwaltung, sondern auch die gleichzeitige Integration der Bezirksräte, Statthalterämter, des Verwaltungsgerichts und des Sozialversicherungsgerichts ins kantonale SAP umfasst, wurde im Rahmen der Anforderungsaufnahme deutlich, dass das kantonale Finanzsystem standardmässig um zwei weitere Applikationen im Bereich des Inkassos sowie der Kontokorrentführung zu erweitern ist. Die Kontokorrentführung ist insbesondere aufgrund der aus den Grobanforderungen hervorgehenden finanziellen Sicht auf eine Fallführung notwendig, die mit den bestehenden Lösungen aufwendig nachgebaut werden müsste, ohne aber ein zukunftsweisendes System zu beschaffen. Zurzeit werden solche Applikationen nur an wenigen Stellen punktuell eingesetzt, womit sich eine mit den weiteren Applikationen des Finanzsystems vergleichbare Betreuung bislang nicht aufdrängte. Diese Applikationen sind im kantonalen Finanzsystem SAP Kantonsapplikationen. Entsprechend sind solche Lösungen auch als Kantonsapplikationen zu entwickeln, damit sichergestellt werden kann, dass die zu beschaffenden Applikationen inskünftig im Gesamtsystem einen Nutzen entfalten und keine Insellösungen bleiben. Dazu ist eine Studie gemäss Hermes-Methodik zu erarbeiten, sodass der genaue Bedarf im gesamten Kanton vorliegt, sowie gegebenenfalls eine Beschaffung durchzuführen. Zudem ist die spätere Betreuung der Lösungen einschliesslich Onboarding weiterer Nutzenden und die damit verbundene Betreuung zur Vereinheitlichung der Prozesse auf die neuen Lösungen sicherzustellen. Dafür sind sowohl die fachliche als auch die technische Applikationsverantwortung zu organisieren bzw. mit den erforderlichen personellen Mitteln auszustatten.
2. Stellenbedarf Um den Aufgaben gerecht werden zu können, sind gemäss Erfahrungswerten für vergleichbare SAP-Module für die Inkassoapplikation je eine zusätzliche 50%-Stelle und für die Kontokorrentapplikation je eine zusätzliche 100%-Stelle für die fachliche und die technische Applikationsverantwortung notwendig. Es handelt sich dabei um die Richt position wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21, bzw. Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Kantonales Rechnungswesen, und des Amtes für Informatik, Abteilung Business Solutions, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist. Die personelle Verstärkung kommt vorerst insbesondere der Direktion der Justiz und des Innern und nachfolgend allen Direktionen mit entsprechenden Prozessen zugute.
3. Finanzielle Auswirkungen Der finanzielle Mehraufwand einschliesslich Arbeitsplatzkosten ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 noch nicht eingestellt und wird in den KEF 2028–2031 aufgenommen. Er beläuft sich auf folgende Beträge: (Beträge in Mio. Franken) 2027 2028 2029 2030 Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung –* 0,263 0,263 0,263 Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik –* 0,263 0,263 0,263 * Wird im Budget der Leistungsgruppen Nrn. 4100, Finanzverwaltung, bzw. 4610, Amt für Informatik, kompensiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Juli 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21
II. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Juli 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Informatikspezialist/in 20
III. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli