Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 773/2021

Kantonsschulen Freudenberg und Enge, provisorische Sporthallen, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021

773. Kantonsschulen Freudenberg und Enge, provisorische

Erwägungen

Sporthallen (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Kantonsschulen Freudenberg und Enge an der Gutenbergstrasse 15 im Enge-Quartier in Zürich sowie das angrenzende Liceo Artistico auf dem Schöllergut verfügen über gesamthaft vier Sporthallen. Letzteres beherbergt eine Einzelsporthalle (ehemalige Reithalle), während auf dem Stammareal der Kantonsschulen eine Dreifachsporthalle den Hauptbedarf für den Sportunterricht abdeckt. Das Schulareal verfügt zudem über mehrere Aussensportplätze. Bei zurzeit rund 2000 Schülerinnen und Schülern bestehen trotzdem erhebliche Belegungsengpässe. Die Durchführung eines ordnungsgemässen Unterrichts ist bei Schlechtwetter und in den Wintermonaten kaum mehr möglich. Die Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler an den kantonalen Mittelschulen wird die Belegungssituation in Zukunft weiter verschärfen. In den Jahren 2030– 2033 ist an den Kantonsschulen Freudenberg und Enge eine Gesamtinstandsetzung geplant. Aus der erarbeiteten Machbarkeitsstudie geht hervor, dass im Rahmen dieser umfassenden Arbeiten eine neue Doppelsporthalle erstellt werden soll. Damit bis dahin der obligatorische Sportunterricht gemäss Art. 12 Abs. 2 ff. des Sportförderungsgesetzes (SR 415.0) sichergestellt werden kann, sollen zwei provisorische Einzelsporthallen die Belegungsengpässe während rund acht Jahren entschärfen.

Projektbeschrieb Die zwei Einzelsporthallen mit den erforderlichen Nebenräumen werden auf dem Allwetterplatz gegenüber der bestehenden Sporthalle errichtet. Mit einer Holzkonstruktion aus Modulen und Elementen sollen zeitgemässe Sporthallen gebaut werden. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Baulösung im Minergie-A-Eco-Standard für Neubauten mit einer Lebensdauer von 30 Jahren. Diese kann im Anschluss an die achtjährige Nutzungsdauer an einem anderen Ort wiedererrichtet werden. Die Konstruktion ermöglicht einen mindestens zweifachen Wiederaufbau des Gebäudes. Aufgrund des seit Jahren anhaltenden Bevölkerungs- und Schülerwachstums sowie des Instandsetzungsbedarfs bestehender Schulen im Kanton besteht auch mittelfristig ein Bedarf an Provisorien. Somit ist die Weiterverwendung der Gebäudeelemente und damit die Wirtschaftlichkeit gesichert.

Das zu errichtende Gebäude verfügt neben den Sporthallen über Geräte- und Nebenräume. In den Nebenräumen befinden sich die Garderoben mit Dusch- und Trockenräumen, Toiletten sowie der Technikraum. Im Rahmen des Vorprojekts wurden sämtliche Flächen auf ein vertretbares Minimum verkleinert und effizient angeordnet. Teilweise wurden auch die Flächenempfehlungen für Sporthallen des Bundesamtes für Sport unterschritten. Die Anforderungen der Schule an das Spielfeld, insbesondere auch für die im Schulsport betriebenen Mannschaftssportarten, werden jedoch erfüllt. Das Gebäude wird über eine barrierefreie Erschliessung verfügen. Die ökologischen Kriterien der für den Bau verwendeten Materialien werden in Anlehnung an die Eco-Vorgaben umgesetzt. Die Wärmeerzeugung erfolgt über die bestehende Heizungsanlage des Gesamtareals. Es wird eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Die Luftaufbereitungsanlagen sind auf dem Dach platziert. Im Bereich des Ausbaus werden einfache, robuste Standards und Materialien gewählt. Das Dach des Nebengebäudes wird extensiv begrünt. Auf dem Dach der Halle wird eine Photovoltaikanlage für die Eigenstromversorgung installiert. Die insgesamt 348 Standardmodule haben eine Jahresleistung von rund 110 800 kWh. Der überschüssige Strom soll an die Schule zurückgeführt werden. Die Photovoltaikanlage kann analog zu den Sporthallen zurückgebaut und an einem neuen Standort wiederaufgebaut werden.

Finanzielles Die Kosten für die Sporthallenprovisorien belaufen sich auf Fr. 6 515 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 12. März 2021; Preistand 1. April 2020, 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen. Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 369 000 2 Gebäude 4 846 000 3 Betriebseinrichtungen 129 000 4 Umgebung 40 000 5 Baunebenkosten 242 000 6 Reserve 570 176 9 Kunst am Bau 87 824 9 Ausstattung 231 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 6 515 000

Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Provisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat. (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Das Bundesgericht schützte die Praxis des Kantons Zürich. Aufgrund des Bundesobligatoriums für Sportlektionen und des Fehlens von Hallenkapazitäten im näheren Umkreis der Kantonsschulen muss zwingend ein Provisorium errichtet werden, damit ein ordnungsgemässer Sportunterricht gegenwärtig und auch im Hinblick auf die wachsende Anzahl Schülerinnen und Schüler möglich ist. Für das Projekt ist gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 515 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 6 515 000 sind die mit Verfügung der Baudirektion vom 8. Mai 2020 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 837 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Ausgabe für die Ausstattung von Fr. 231 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 6 284 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind alle Mittel vollumfänglich wie folgt im Budget 2021 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 eingestellt (Projektierungskosten gemäss vorstehend erwähnter Ausgabenbewilligung bereits 2020/2021 angefallen): Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) (in Franken) 2020 2021 2022 Investitionen 65 000 1 310 000 5 140 000 Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 747 319 42,2 30 91 577 10 302 101 879 Hochbauten Rohbau 2 947 149 14,5 30 31 572 3 552 35 124 Hochbauten Ausbau 1 125 107 17,3 30 37 504 4 219 41 723

Hochbauten Installationen 1 376 601 21,1 30 45 887 5 162 51 049 Hochbauten Ausstattung 87 824 1,3 8 10 978 329 11 307 Kunst Hochbauten Ausstattung 231 000 3,6 8 28 875 866 29 741 Mobilien Total 6 515 000 100 246 393 24 430 270 823

Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 270 823. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2020, Ziff. 3.2.13.10.2, nach der Dauer der Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge 30 Jahre. Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Hauswartung und die Gebäudereinigung, da geplant ist, die Hauswartung zusammen mit den Kantonsschulen Freudenberg und Enge abzudecken. Der Kostenanteil für die Gebäudereinigung beläuft sich auf jährlich rund Fr. 40 000.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Sporthallenprovisorium der Kantonsschulen Freudenberg und Enge wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 6 515 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 6 284 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 231 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 8. Mai 2020 bewilligte Ausgabe von Fr. 837 000 für die Projektierung wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Lescha federala davart la promoziun dal sport e da l’activitad fisica, Art. 12 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 23. Januar 2023, 1. Juli 2023 und 1. September 2023 erneut konsolidiert.
  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 36 und Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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