Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 5 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 784/2016

Universität Zürich Irchel, 1. Bauetappe UZI-1, Gebäude Y11, Y13, Y15, Y31, Y32, Y33, Y34 Winterthurerstrasse 190, Erneuerung Gebäudetechnik, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016

784. Universität Zürich Irchel, 1. Bauetappe UZI-1, (Erneuerung Gebäudetechnik)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die erste Bauetappe der Universität Zürich-Irchel (UZI-1) wurde von 1973 bis 1979 ausgeführt und umfasst die Bauten Y11, Y13, Y15 sowie spricht einem Anteil von rund 38% der zurzeit am Standort Irchel der Universität Zürich genutzten Flächen. Die Sockelgeschosse von UZI-1 mit Hörsälen, Kursräumen und Cafeterien sowie zentraler Gebäudetechnik bilden das Kernstück des Campus Irchel. Der gesamte Campusbetrieb ist von der Funktionstüchtigkeit dieser gebäudetechnischen Anlagen abhängig. In den Obergeschossen sind heute hauptsächlich Labornutzungen angeordnet, die durch verschiedene naturwissenschaftliche Institute genutzt werden. Nach über 40-jährigem Gebrauch sind grosse Teile der Gebäudetechnikanlagen am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Damit steigen das Risiko eines Ausfalls einer zentralen Anlage und auch das Risiko eines Unfalls oder einer Kontamination erheblich. Die Machbarkeitsstudie von 2014 zur Instandsetzung der Gebäude der ersten Bauetappe zeigt, dass eine Instandsetzung bzw. eine Erneuerung der Gebäude voraussichtlich nicht vor 2025 möglich ist, weil dazu vorgängig die fünfte Bauetappe (UZI-5) fertiggestellt werden muss und andere Entlastungsmassnahmen umzusetzen sind. Aufgrund einer detaillierten Zustandsbeurteilung wurden die Gebäudetechnikanlagen von UZI-1 im Zuge einer Vorstudie beurteilt und deren Restlebensdauer und Ausfallrisiko eingeschätzt. Daraus erfolgte eine Priorisierung von verschiedenen Massnahmen, mit dem Ziel, die Betriebssicherheit der Gebäude für die nächsten 10 bis 15 Jahre sicherzustellen.

B. Projekt Der Gesamtumfang der Massnahmen (Prioritätsstufen 1 bis 3) kann wegen der komplexen und aufwendigen Planungsschritte und der Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt des Beginns der Gesamtinstandsetzung der Gebäude der ersten Etappe zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Aus diesem Grund sollen vorerst nur die Massnahmen der Prioritätsstufe 1 ausgeführt werden, damit die grössten Ausfallrisiken behoben werden können.

Diese Massnahmen der Prioritätsstufe 1 umfassen folgende Vorhaben: – Die Brandfallsteuerung erfolgt zurzeit über das Gebäudeleitsystem, was nicht mehr zulässig ist. Die Brandmeldezentrale und die Brandmelder werden ersetzt. – Bei der Gebäudeautomation wird die elektronische Hardware ersetzt. Bei der Heizungs- und Lüftungsautomation werden die Feldgeräte ersetzt. – Die Transformatoren und Mittelspannungsschaltanlagen in UZI-1 stammen grösstenteils noch aus dem Erstellungsjahr; sie haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Die Elektrohauptverteilung der Kühlung des Rechenzentrums des Gesamtcampus Irchel, die zugehörigen Einspeiseschalter und die Verteilanlage müssen ebenfalls ersetzt werden. Die USV-Anlage des Rechenzentrums stellt eine unterbruchsfreie und einwandfreie Stromversorgung sicher. Da hierfür keine Ersatzteile mehr erhältlich sind, muss diese auch ersetzt werden. – Die Wasserenthärtungs- und Gegenosmose-Anlagen, die Aufbereitungsanlagen für das Laborkühlwasser, die Steuerung der Drucklufterzeugung sowie einzelne Leitungsteilstücke des Druckluftsystems müssen erneuert werden. – In allen Gebäuden der ersten Bauetappe muss mit Bau- und Anlageteilen gerechnet werden, die asbesthaltig sind. Sämtliche von den Erneuerungsarbeiten betroffenen Bauteile müssen daher untersucht und der Asbest entsorgt werden.

C. Finanzielles Die Investitionen für die Erneuerung der Gebäudetechnik betragen gemäss Kostenschätzung vom 13. März 2016 Fr. 13 900 000 (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauigkeitsgrad ±25%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2015, Indexstand: 1053,20 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Ausgaben Total in Franken in Franken 2 Gebäude 12 003 000 12 003 000 5 Baunebenkosten 521 000 521 000 6 Reserve 1 376 000 1 376 000 Total 13 900 000 13 900 000 Für die geplanten Massnahmen ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 13900000 gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der Bauinvestitionen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion.

Das Vorhaben ist im KEF 2016–2019 mit insgesamt Fr. 15 500 000 eingestellt. Der Baubeginn ist für Januar 2017 geplant. Die Fertigstellung soll im März 2018 erfolgen. Tabelle 2: Termine Planungsbeginn Baubeginn Fertigstellung Juli 2015 Januar 2017 März 2018

Tabelle 3: Investitionen Jahr 2016 2017 2018 Investitionskosten 1 500 000 8 000 000 4 400 000 in Franken

D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen folgende Kapitalfolgekosten an: Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 627 660 4,5 80 4 707 7 846 12 553 Hochbauten Rohbau 2 0 0,0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 3 233 258 23,3 30 24 249 107 775 132 024 Hochbauten Installationen 10 039 082 72,2 30 75 293 334 636 409 929 Total 13 900 000 100,0 32,3 104 249 450 257 554 506 Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgaben von Fr. 13 900 000 betragen jährlich Fr. 554 506. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteilgruppe und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten zusammensetzen. Es fallen keine personellen Folgekosten und keine Erhöhung bei den betrieblichen Folgekosten an.

E. Bundesbeiträge Gemäss Art. 18 des Universitätsförderungsgesetzes besteht kein Anspruch auf einen Investitionsbeitrag des Bundes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erneuerung der Gebäudetechnik der 1. Bauetappe UZI-1 am Campus Irchel wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 13 900 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015)

III. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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