Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 787/2026

Änderung des Publikationsgesetzes, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2026

787. Änderung des Publikationsgesetzes (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 15. April 2026 hat die Bundeskanzlei das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Publikationsgesetzes (SR 170.512) eröffnet. Der Vernehmlassungsentwurf betrifft zum einen den Verzicht auf die Herausgabe von gedruckten Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes. Seit einigen Jahren werden das Bundesblatt (BBI), die Amtliche Sammlung (AS) und die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) fast ausschliesslich online konsultiert. Die Zahl der Abonnemente für die gedruckten Periodika des BBI, der AS und der SR nahm stetig ab, während der Aufwand für deren Produktion unverändert blieb. Mit einer Änderung des Publikationsgesetzes soll dieser deutlichen Veränderung der gesellschaftlichen Gewohnheiten und den heutigen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Der Vorentwurf sieht daher vor, die gedruckten Periodika des BBl, der AS und der SR abzuschaffen, wobei jedoch die Möglichkeit bestehen bleibt, gegen Bezahlung Sonderdrucke bei einer Bundesstelle zu beziehen. Zum andern soll das Publikationsgesetz dahingehend präzisiert werden, dass die Liste der Bedingungen für die Veröffentlichung von Texten in Form von Verweisen präzisiert und eingeschränkt wird. Damit soll einer Tendenz entgegengewirkt werden, Texte in Form von Verweisungen zu veröffentlichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Bundeskanzlei, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an KAV-extern@bk.admin.ch): Mit Schreiben vom 15. April 2026 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Publikationsgesetzes (SR 170.512) Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die Vorlage. Insbesondere begrüssen wir den Verzicht auf die Herausgabe der gedruckten Periodika des Bundesblatts (BBI), der Amtlichen Sammlung (AS) und der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR). Dies ist eine logische Konsequenz der veränderten gesellschaftlichen Gewohnheiten, die amtlichen Publikationen fast nur noch online zu konsultieren, und der stetigen Abnahme der Zahl der

Abonnemente für die gedruckten Produkte des BBl, der AS und der SR. Mit der Möglichkeit, Sonderdrucke dieser Periodika gegen Bezahlung bei einer Bundesstelle beziehen zu können, können die Interessen von Personen, die über keinen Internetanschluss verfügen oder die amtliche Veröffentlichungen nicht online konsultieren wollen, gewahrt werden.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli