Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 788/2026

Leitsätze zum Diskriminierungsschutz, Festsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2026

788. Leitsätze zum Diskriminierungsschutz (Festsetzung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat sich für die Amtsdauer 2023–2027 im Politikbereich «Gesellschaft und soziale Sicherheit» das Ziel gesetzt, der rasch zunehmenden gesellschaftlichen Vielfalt gerecht zu werden (Legislaturziel des Regierungsrates [RRZ] 5). Für die Umsetzung dieses Legislaturziels sieht der Regierungsrat u. a. die Massnahme 5b «Einen Aktionsplan zur Umsetzung von Massnahmen gegen Diskriminierung erarbeiten» vor (Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 [RRB Nr. 871/2023]). Mit dieser Massnahme verfolgt der Regierungsrat die Absicht, den Diskriminierungsschutz direktionsübergreifend zu stärken, die Arbeiten effizient zu gestalten und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Der Regierungsrat beauftragte die Direktion der Justiz und des Innern (JI) mit der Ausarbeitung eines Massnahmenplans gegen Diskriminierung. Im Verlauf der Arbeiten zur Entwicklung spezifischer Massnahmen gelangte der Regierungsrat jedoch zum Schluss, dass anstelle eines Massnahmenplans Leitsätze zu erarbeiten seien. Im Vergleich zu einem Massnahmenplan ermöglichen Leitsätze die erforderliche Flexibilität im Bereich des Diskriminierungsschutzes und tragen den sich stetig wandelnden Bedürfnissen innerhalb der Verwaltung besser Rechnung. Gleichzeitig unterstützen sie den direktionsübergreifenden Ansatz und fördern die Nutzung bestehender Kooperationen und Synergien. Mit der Erarbeitung der Leitsätze wird das mit der Massnahme RRZ 5b verfolgte Anliegen umgesetzt, den Diskriminierungsschutz direktionsübergreifend zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen zu fördern sowie vorhandene Mittel und Fachkompetenzen gezielt zu nutzen. Mit dem vorliegenden Beschluss setzt der Regierungsrat die Leitsätze zum Diskriminierungsschutz fest; damit ist die Massnahme RRZ 5b des Legislaturziels RRZ 5 abgeschlossen.

2. Vorgehen zur Erarbeitung der Leitsätze Innerhalb der JI war die Koordinationsstelle Teilhabe für die Ausarbeitung des Massnahmenplans bzw. der Leitsätze verantwortlich. Sie arbeitete dafür eng mit den kantonalen Fachstellen für Integration, Gleichstellung und Religion sowie mit der in der Sicherheitsdirektion angesiedelten Koordinationsstelle Behindertenrechte zusammen. Die Leiterinnen der beteiligten Fachstellen übernahmen als Steuerungsausschuss die Projektsteuerung und brachten ihre fachliche Expertise zum Thema Diskriminierungsschutz ein. Der Steuerungsausschuss erarbeitete die Leitsätze auf der Grundlage einer Bestandes- und Bedarfsanalyse, die im Rahmen der Arbeiten zum Massnahmenplan entwickelt wurde. Hierzu wurden sowohl die verwaltungsinterne Perspektive (Bestand und Bedarf innerhalb der kantonalen Verwaltung) als auch die verwaltungsexterne Perspektive (Bedarf aus Sicht der Zivilgesellschaft) mittels qualitativer und quantitativer Erhebungsmethoden untersucht. Dazu gehörten unter anderem die Auswertung von Studien, die Durchführung von Leitfadeninterviews und Gesprächen mit Schlüsselpersonen aus der Verwaltung, eine Auswertung der kantonalen Dienstleistungen und Angebote zum Diskriminierungsschutz im Internet sowie eine Online-Befragung von rund 300 Organisationen, die diskriminierte Bevölkerungsgruppen vertreten. Darüber hinaus fanden im Sommer 2025 zwei Workshops statt. Am ersten Workshop nahmen rund 20 Organisationen der Zivilgesellschaft teil, die unterschiedliche Diskriminierungsdimensionen vertraten. Am zweiten Workshop beteiligten sich rund 28 Fachpersonen aus den Direktionen und der Staatskanzlei. Es zeigte sich, dass rund ein Drittel der Zürcher Bevölkerung bereits Diskriminierungserfahrungen gemacht hat. Die Ergebnisse der Bestandesaufnahme bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Leitsätze, die durch den Einbezug von Verwaltung und Zivilgesellschaft breit abgestützt sind. Die Ergebnisse der Bestandesaufnahme zeigten weiter, dass bereits ein breites Angebot besteht: Über 120 kantonale Angebote zum Diskriminierungsschutz stehen den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, den Gemeinden, den KMU sowie der Bevölkerung zur Verfügung. Die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit dieser Angebote müssen

jedoch noch verbessert werden. Eine zentrale Webseite auf dem kantonalen Webauftritt soll deshalb künftig die bestehenden Angebote bündeln und für die Öffentlichkeit leichter zugänglich machen.

3. Ziel und Inhalt der Leitsätze Ziel der Leitsätze ist es, einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für das staatliche Handeln im Bereich des Diskriminierungsschutzes zu schaffen und eine Organisationskultur zu fördern, die Vielfalt als Stärke anerkennt. Der Regierungsrat bringt damit sein Selbstverständnis einer modernen und offenen Verwaltung zum Ausdruck, die im Dienst der Bevölkerung des Kantons Zürich steht. Die Leitsätze bilden zugleich die Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes innerhalb der kantonalen Verwaltung. Es handelt sich um die folgenden sechs Leitsätze:

1. Teilhabe und Repräsentation verschiedener Zielgruppen stärken die Akzeptanz staatlichen Handelns und fördern den sozialen Zusammenhalt.

2. Information und Sensibilisierung stärken diskriminierungsfreies Handeln in der kantonalen Verwaltung.

3. Die kantonalen Dienstleistungen sind diskriminierungssensibel gestaltet.

4. Die kantonale Verwaltung achtet die Würde aller Menschen und lässt Diskriminierung keinen Platz.

5. Digitale Dienstleistungen werden so gestaltet und vorangetrieben, dass diese von allen – unabhängig von Fähigkeiten und Kenntnissen – genutzt werden können.

6. Die kantonale Verwaltung stützt ihre Arbeit im Bereich Diskriminierungsschutz auf eine fundierte Datengrundlage. Die Leitsätze richten sich an sämtliche Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung. Sie gelten sowohl für den Umgang mit der Bevölkerung als auch für die Zusammenarbeit innerhalb der kantonalen Verwaltung.

4. Umsetzung Die Umsetzung der Leitsätze erfolgt im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen und Gremien. Die JI wird beauftragt, die Leitsätze zum Diskriminierungsschutz in enger Zusammenarbeit mit den Direktionen, der Staatskanzlei und den fachlich zuständigen Verwaltungseinheiten (Fachstellen Integration, Gleichstellung und Religion, Koordinationsstellen Behindertenrechte und Teilhabe sowie Personalamt) umzusetzen. Die Direktionen, die Staatskanzlei und die fachlich zuständigen Verwaltungseinheiten berücksichtigen die Leitsätze bei ihrer Aufgabenerfüllung und unterbreiten der JI bei Bedarf Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes.

5. Finanzielle Auswirkungen Die Leitsätze konkretisieren Aufgaben, welche die kantonale Verwaltung bereits im Rahmen ihrer bestehenden Strukturen und Zuständigkeiten wahrnimmt. Die Umsetzung erfolgt mit den vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln. Sie führt zu keinen zusätzlichen Kosten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leitsätze zum Diskriminierungsschutz werden festgesetzt.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, die Leitsätze zum Diskriminierungsschutz in enger Zusammenarbeit mit den Direktionen, der Staatskanzlei und den fachlich zuständigen Verwaltungseinheiten im Sinne der Erwägungen umzusetzen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli