Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 83/2026

Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und Katastrophenmaterial 2026-2030, Vergabe, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026

83. Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und Katastrophenmaterial 2026–2030 (Vergabe, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1306/2021 hat der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe für die sanitätsdienstliche Einsatzzentrale und das Katastrophenmaterial für die Jahre 2021 bis 2025 bewilligt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Ausgabe für den nächsten Fünfjahreszyklus von 2026 bis 2030 bewilligt. Im Auftrag der Gesundheitsdirektion erbringt die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich (SRZ) seit 2009 die Aufgaben gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1). Sie stellt die Vermittlung der Krankentransportdienste und die Alarmierung der Rettungsdienste über eine Einsatzleitzentrale sicher. Zudem beschafft und unterhält sie die für Grossereignisse erforderliche Ausrüstung. Die Abgeltung der Leistungen von SRZ erfolgt über jährliche Beiträge für die Einsatzleitzentrale sowie für das Katastrophenmaterial. Der Beitrag des Kantons Zürich für die Einsatzleitzentrale wird berechnet, indem deren Gesamtkosten auf der Grundlage der Anruf- und Dispositionszahlen auf die einzelnen Kostenträger verteilt werden. Dazu gehören neben dem Kanton Zürich die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug, für die SRZ ebenfalls den Sanitätsnotruf betreibt, die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, für die SRZ den Feuerwehrnotruf sicherstellt, sowie die Stadt Zürich, für die SRZ Transporte von kranken und betagten Personen im Rahmen von Zivilschutz AKTIV plus koordiniert. Die Kosten für das Katastrophenmaterial des Kantons Zürich werden mit einem pauschalen Beitrag abgegolten.

B. Auftragsvergabe Der Regierungsrat hat 2009 entschieden, auf den aufwendigen, kostspieligen und langwierigen Aufbau einer eigenen Organisation für die Alarmierung der Rettungsdienste und die Vermittlung der Krankentransportdienste zu verzichten und stattdessen bereits vorhandene Strukturen zu nutzen. Da der Auftrag an SRZ, einer Dienstabteilung der Stadt Zürich und damit einem Gemeinwesen, erteilt wird, ist vorliegend das öffentliche Beschaffungsrecht nicht anwendbar (Instate-Vergabe). SRZ stellt die modernste und grösste Einrichtung dieser Art in der Schweiz dar. Sie hat die zur Auftragserfüllung notwendige sehr spezifische Infrastruktur, die IT-Systeme sowie das Knowhow aufgebaut und das Personal entsprechend geschult. Um Infrastruktur, Systeme und Knowhow weiterhin nutzen zu können, ist eine Vergabe an SRZ zwingend notwendig. SRZ erbringt den Sanitätsnotruf zudem für die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug und den Feuerwehrnotruf für die Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Durch die Auftragserfüllung durch SRZ können Synergien aufgrund der kantons- und bereichsübergreifenden Leistungserbringung genutzt werden.

C. Leistungs- und Kostenentwicklung 2021–2024 Die folgenden Tabellen zeigen die Leistungs- und Kostenentwicklung für den Kanton im Zeitraum 2021 bis 2024. Die Zahl der Anrufe nahm dabei im Durchschnitt um rund 6% pro Jahr zu, während die Anzahl der Dispositionen – d. h. die Anzahl der aufgebotenen Einsatzmittel (z. B. Rettungswagen oder Notarztfahrzeuge) – nahezu unverändert blieb. Tabelle 1: Entwicklung von Anrufen und Dispositionen der Einsatzleitzentrale 2021–2024 2021 2022 2023 2024 Anzahl Anrufe 94 100 106 200 113 000 113 000 Anzahl Dispositionen 104 400 115 500 105 000 103 400 Der Anteil des Kantons an den Kosten für die Einsatzleitzentrale stiegen im selben Zeitraum ebenfalls um durchschnittlich rund 6% pro Jahr. Hauptgründe dafür sind höhere Betriebskosten infolge des Leistungswachstums (mehr Anrufe), die allgemeine Teuerung (rund 2% pro Jahr gemäss Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Lohnerhöhungen. Die Personal- und Sachkosten nahmen im betrachteten Zeitraum jährlich um rund 5% zu. Zusätzlich führen die stetig steigenden gesetzlichen, technischen und qualitativen Vorgaben zu weiteren Kostensteigerungen, was sich unter anderem in höheren Abschreibungen zeigt. Demgegenüber blieben die Kosten für das Katastrophenmaterial – bestehend aus Fahrzeugen, sanitätstechnischen Ausrüstungen und mobilen Behandlungseinheiten – konstant. Tabelle 2: Kostenentwicklung 2021–2024 (Beträge in Franken) 2021 2022 2023 2024 Einsatzleitzentrale 7 738 000 8 397 000 8 759 000 9 202 000 Katastrophenmaterial 829 000 829 000 829 000 829 000 Total Anteil des Kantons 8 567 000 9 226 000 9 588 000 10 031 000 Planwert gemäss 9 375 000 10 005 000 10 740 000 11 318 000 RRB Nr.1306/2021 Verbesserung im Vergleich 808 000 779 000 1 152 000 1 287 000 zum Planwert gemäss RRB Nr. 1306/2021

D. Entwicklungen 2026–2030 In den kommenden Jahren steht bei der Einsatzleitzentrale der altersbedingte Ersatz der technischen Infrastruktur im Vordergrund. Das bestehende Leit- und Sprachvermittlungssystem ist seit über zehn Jahren in Betrieb und muss ersetzt werden. Wie in RRB Nr. 1306/2021 für die Jahre 2021 bis 2025 beschrieben, war vorgesehen, das System von 2022 bis 2024 zu ersetzen. Aufgrund der Komplexität des Projekts und der notwendigen Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen wurde die Umsetzung verschoben. In den vergangenen vier Jahren führte die Verschiebung zu einer um Fr. 4 026 000 tieferen Abgeltungen für SRZ als budgetiert (vgl. Tabelle 2). Die Einführung des neuen Systems ist nun gestaffelt 2028 und 2029 vorgesehen. Mit dem Systemersatz werden auch die betrieblichen Abläufe und Schnittstellen überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Das neue Leit- und Sprachvermittlungssystem stellt auch künftig eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Alarmierungs- und Dispositionsplattform sicher. Aufgrund der überarbeiteten Projektplanung fielen die Ausgaben in den vergangenen Jahren tiefer aus als ursprünglich vorgesehen. Ab 2028 ist infolge der Inbetriebnahme und Aktivierung des neuen Systems mit einem Anstieg des jährlichen Anteils des Kantons an den Kosten zu rechnen. Etwa fünf Jahre nach der Inbetriebnahme ist nach heutigem Wissensstand, bedingt durch die kurzen Abschreibungsdauern der IT-Systeme, wieder mit leicht sinkenden Kosten für die Einsatzleitzentrale zu rechnen. Das Katastrophenmaterial wird wie bisher durch SRZ unterhalten und erneuert. Die Ausgaben bleiben auf dem bisherigen Niveau stabil.

E. Finanzielle Auswirkung Die anteilmässige Abgeltung für die Leistungen der Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung sowie der jährlich geprüften und genehmigten Leistungs- und Kostendaten. SRZ reicht hierzu jährlich eine detaillierte Berichterstattung ein, die unter anderem Kennzahlen, Betriebsrechnung einschliesslich einer Investitionsplanung sowie einen Rück- und Ausblick enthält. In Tabelle 3 ist die prognostizierte Entwicklung der den Kanton betreffenden Kosten dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass auch die weiteren Kantone und institutionellen Kunden ihre Leistungen weiterhin bei SRZ beziehen.

Die Prognose berücksichtigt die Abschreibungen aufgrund der heute absehbaren betriebsnotwendigen Investitionen, insbesondere dem Ersatz des zentralen Leit- und Sprachvermittlungssystems. Die Personal- und Sachkosten sowie die Aufteilung der Anruf- und Dispositionszahlen orientieren sich am Stand des Jahres 2024. Um mögliche Kostensteigerungen bei Personal- und Sachaufwand, ein überproportionales Wachstum der Anruf- und Dispositionszahlen oder sonstige Unsicherheiten in der Projektumsetzung abzudecken, wird zusätzlich eine Reserve von 5% der Gesamtkosten einkalkuliert. Tabelle 3: Ausgaben für die Leistungen der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial für den Kanton Zürich 2026–2030 (Beträge in Franken) 2026 2027 2028 2029 2030 Total Einsatz- 9 532 000 9 738 000 11 815 000 12 643 000 11 694 000 55 422 000 leitzentrale Katastrophen- 829 000 829 000 829 000 829 000 829 000 4 145 000 material Reserven 518 000 528 000 632 000 674 000 626 000 2 978 000 Total Anteil 10 879 000 11 095 000 13 276 000 14 146 000 13 149 000 62 545 000 des Kantons

Ab 2028 ist aufgrund der Inbetriebnahme des neuen Leit- und Sprachvermittlungssystems sowie der daraus resultierenden Zinsen und Abschreibungen, wie erwähnt, mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen. Der leichte Rückgang der Kosten 2030 resultiert aus auslaufenden Abschreibungen früherer Investitionen. Zur Abgeltung der Leistungen von SRZ für den Kanton Zürich sind jährliche Ausgaben in der Höhe der prognostizierten Kosten (einschliesslich Reserven) zu bewilligen. Insgesamt belaufen sich die für den Zeitraum 2026 bis 2030 zu bewilligenden Ausgaben auf Fr. 62 545 000. Damit wird der gesetzliche Auftrag zur Alarmierung der Rettungsdienste und zur Vermittlung der Krankentransportdienste durch eine Alarmzentrale sowie zur Beschaffung und zum Unterhalt der erforderlichen Ausrüstung für Grossereignisse gemäss § 44 Abs. 3 GesG erfüllt. Da die Ausgaben zur Erfüllung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zwingend erforderlich sind, handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um gebundene Ausgaben. Die Aufwendungen betreffen die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Die Mittel sind gemäss bisheriger Finanzplanung im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 eingestellt. Die aktualisierte Finanzplanung gemäss nachfolgender Tabelle ist im KEF 2027–2030 einzustellen. In der Periode 2027 bis 2029 betragen die kumulierten Mehraufwendungen lediglich Fr. 592 000.

Tabelle 4: Vergleich von bisheriger und neuer Finanzplanung (Beträge in Franken) 2027 2028 2029 2030 Bisherige Finanzplanung 12 599 000 12 654 000 12 672 000 (gemäss KEF 2026–2029) Neue Finanzplanung 11 095 000 13 276 000 14 146 000 13 149 000 (gemäss KEF 2027–2030) Differenz 1 504 000 –622 000 –1 474 000 –13 149 000

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Leistungsauftrag gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes wird an die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich vergeben.

II. Zur Vergütung der Leistungserbringung der Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich wird für die Jahre 2026 bis 2030 eine gebundene Ausgabe von Fr. 62 545 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli