Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 838/2023

Beratende Kommission für Behindertenfragen, Amtsdauer 2023-2027, Wahlen

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023

838. Kommission für Behindertenfragen (Amtsdauer 2023–2027, Wahlen)

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 1. Januar 2024 treten das neue Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz; SLBG) und die Verordnung über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsverordnung, SLBV) in Kraft. Der Regierungsrat setzt gemäss § 44 SLBG eine beratende Kommission für Behindertenfragen ein. Sie besteht gemäss § 45 SLBV aus höchstens 13 Mitgliedern. Mit der Kommission wird dem Grundsatz der Mitwirkung von Menschen mit Behinderung und der Zusammenarbeit Ausdruck verliehen (Bericht des Regierungsrates zu § 41 SLBG, Vorlage 5594b). Die Kommission für Behindertenfragen wird ihre Arbeit gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des SLBG und der SLBV im Januar 2024 aufnehmen. Sie wird die Umsetzung des SLBG begleiten und sich mit weiteren Fragen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (SR 0.109) befassen. Die neue Kommission löst die bisherige beratende Kommission für Fragen im Bereich der Einrichtungen für erwachsene invalide Menschen ab.

2. Zusammensetzung Gemäss § 46 SLBV führt das Kantonale Sozialamt den Vorsitz und das Sekretariat. Der Vorsitz der Kommission wird der Chefin des Kantonalen Sozialamtes übertragen. Als weitere Kommissionsmitglieder werden Menschen mit Behinderung (3), Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden (3), der Behindertenorganisationen (2) sowie der Leistungserbringenden (Beratung, Betreuung und Begleitung) (3) ernannt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglieder der Kommission für Behindertenfragen werden für die Amtsdauer 2023–2027 ab 1. Januar 2024 gewählt: Präsidentin – Lübberstedt Andrea, Chefin Kantonales Sozialamt, Sicherheitsdirektion Mitglieder 1. Selbstvertretende – Frei Jeanette, Partizipation Kanton Zürich – Hagmann Angie, Partizipation Kanton Zürich – Lüscher Urs, Partizipation Kanton Zürich 2. Vertretungen des Kantons – Krauss Bernhard, Leiter Koordinationsstelle Behindertenrechte, Kantonales Sozialamt, Sicherheitsdirektion 3. Vertretungen der Gemeinden – Eberli Mark, 1. Vizepräsident Gemeindepräsidienverband Kanton Zürich – Frei Flavia, Beauftragte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Stadt Zürich – Veraguth Sylvia, Vorstandsmitglied Sozialkonferenz Kanton Zürich 4. Vertretungen der Behindertenorganisationen – Sagi-Kiss Matyas, Co-Vize-Präsident Behindertenkonferenz Kanton Zürich – Schweizer Martina, Geschäftsleiterin Behindertenkonferenz Kanton Zürich 5. Vertretungen der Leistungserbringenden – Amrein Jürg, Vorstandsmitglied ARTISET Zürich – Frei Daniel, Co-Präsident ARTISET Zürich – Schwaiger Beatrice, Kantonale Geschäftsleiterin Pro Infirmis, Zürich

II. Mitteilung an die Gewählten (Versand durch die Sicherheitsdirektion) sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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