RRB Nr. 839/2026
Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen, Vertrag zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen, Verhandlung und Abschluss eines interkantonalen Vertrags, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2026
839. Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen, Vertrag zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen (Verhandlung und Abschluss eines interkantonalen Vertrags, Ermächtigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Seit dem Herbstsemester 2017 führen die Universität Zürich (UZH) und die Universität St. Gallen (HSG) unter Einbindung des Kantonsspitals St. Gallen (heute: HOCH Health Ostschweiz) eine Masterausbildung in Medizin, den Joint Medical Master (JMM). Ziel dieses Studiengangs war es, die Gesundheitsversorgung in der Ostschweiz zu stärken. Zu diesem Zweck wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der HSG und der UZH abgeschlossen. Am 22. Mai 2024 teilte die UZH mit, dass die bis Ende Juli 2026 geltende Kooperationsvereinbarung nicht verlängert werde, der bestehende Studiengang gestützt auf eine Übergangsregelung aber bis längstens 31. Juli 2030 weitergeführt werde. Die Verantwortlichen des JMM waren sich einig, dass die Kooperationsvereinbarung überarbeitet werden müsste, um das Modell nachhaltig zu verankern. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung in der Ostschweiz zu sichern, startete der Regierungsrat des Kantons St. Gallen im März 2025 das Projekt «Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen». Die Projektleitung wurde dem Gesundheitsdepartement übertragen. Da die HSG kein Medizinstudium anbietet, sollte sie bei der Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen nicht mehr Vertragspartei sein. Zur nachhaltigen Verankerung des Medical Masters in St. Gallen sollen nunmehr die Kantone St. Gallen und Zürich Vertragsparteien eines zu erarbeitenden interkantonalen Vertrags sein. Ziel des Projekts ist, die medizinische Masterausbildung in der Ostschweiz langfristig fortzuführen und damit auch dem nationalen Fachkräftemangel in der Humanmedizin entgegenzuwirken. Am Standort St. Gallen soll eine Ausbildungsstruktur etabliert werden, die über das bisherige JMM-Format hinausgeht und eine eigenständige Kohorte von Studierenden umfasst. Anknüpfungspunkt wird der neue «Medical Campus Ostschweiz» sein, der Lehre, klinische Ausbildung und Forschung verbinden und die wissenschaftliche Entwicklung sowie die akademische Vernetzung der beteiligten Versorgungseinrichtungen und Spitäler stärken wird. Die UZH übernimmt die akademische Gesamtverantwortung für den Studiengang. Das gilt namentlich für das Curri- culum, die Zulassung, die Qualitätssicherung, den Lehrbetrieb, die personelle Führung und die Titelvergabe. Die Kohorte wird von derzeit 40 auf 100 Studierende erhöht. Die Kosten gehen zu grösseren Teilen
zulasten des Kantons St. Gallen. Die Leistungen werden vom Kanton St. Gallen abgegolten, der hierfür eine Anpassung seines Gesundheitsgesetzes vornimmt. Die weiteren Kosten betreffen die UZH und werden im Rahmen ihres Ausbildungs- und Forschungsauftrags aus dem Globalbudget bestritten. Entsprechend hat die Kooperation keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Kanton Zürich. Die Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen liegt im Interesse des Kantons Zürich. Es steht im Einklang mit dem Projekt «Med500+», wonach der Regierungsrat grosse Anstrengungen unternimmt, um einen Beitrag zu einer ausreichenden ärztlichen Versorgung zu leisten (vgl. Vorlage 6049). Der Medical Master entspricht den strategischen Zielsetzungen der UZH in den Bereichen Ausbildung, Nachwuchsförderung und gesellschaftlicher Verantwortung. Mit dem geplanten «UZH Medical Campus Ostschweiz» erweitert die UZH ihre Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten und stärkt ihre Rolle als führende Institution in der medizinischen Lehre. Gleichzeitig wird die institutionelle Zusammenarbeit zwischen der UZH und den regionalen Gesundheitsinstitutionen in der Ostschweiz im Bereich der klinischen Ausbildungsplätze vertieft, was vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung, der kürzeren Verweildauer in den Spitälern und der begrenzten Zahl an Praxen mit Ausbildungsplätzen in der Grundversorgung für den Standort Zürich bedeutsam ist. Vor diesem Hintergrund erklärte sich die UZH nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion bereit, Lösungsvarianten zur Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen zu erarbeiten.
B. Vorgehen/Ermächtigung Nachdem zwischen Vertretungen der Kantone St. Gallen und Zürich erste Vorgespräche stattgefunden haben, sollen in einer Absichtserklärung die Eckwerte der zukünftigen Zusammenarbeit festgelegt werden. Ziel der Absichtserklärung ist es, die Rollen und Prozesse zwischen dem HOCH Health Ostschweiz und der UZH zu klären und anschliessend in einem interkantonalen Vertrag festzulegen. Dieser soll im Frühjahr 2027 unterzeichnet werden. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) hält fest, dass der Regierungsrat internationale und interkantonale Verträge aushandelt. Gemäss § 20 lit. d der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) ist der Regierungsrat für die Ermächtigung einer Direktion zu Verhandlung und Abschluss interkantonaler Verträge von untergeordneter Bedeutung in bestimmten Sachbereichen zuständig. In einem neuen Vertrag soll die bewährte, aber anzupassende Zusammenarbeit zwischen HOCH Health Ostschweiz und der UZH nachhaltig verankert werden. Vertragsparteien der bisherigen Kooperationsvereinbarung waren die HSG und die UZH. Nun soll zur Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen ein interkantonaler Vertrag abgeschlossen werden. Der Kanton St. Gallen hat die Projektleitung dazu dem Gesundheitsdepartement übertragen. Die Bildungsdirektion ist zu ermächtigen, die Verhandlungen zu führen und den Vertrag zur Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen abzuschliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, mit dem Kanton St. Gallen die Verhandlungen für einen Vertrag über die Weiterführung des Medical Masters in St. Gallen zu führen und einen solchen Vertrag abzuschliessen.
II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli