RRB Nr. 84/2026
Postulat Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, Walter Staub, Flaach, und Paul Mayer, Marthalen, betreffend Deponie Trüllikon, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 408/2025
Sitzung vom 28. Januar 2026
84. Postulat (Deponie Trüllikon)
Erwägungen
Kantonsrätin Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, sowie die Kantonsräte Walter Staub, Flaach, und Paul Mayer, Marthalen, haben am 9. Dezember 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, im Detail aufzuzeigen, wie die Erschliessung der geplanten Deponie in Trüllikon im Gebiet Birchbüel konkret aussieht. Insbesondere sollen Massnahmen vorgestellt werden, die eine Zunahme der Abfalltransporte ab N4-Ausfahrten Andelfingen und Trüllikon durch die Dörfer bis und mit Trüllikon verhindern bzw. abfedern. So weit die obige Zunahme von Abfalltransporten dort nicht vollständig verhindert werden kann, soll aufgezeigt werden, wie von den N4-Ausfahrten durch die Dörfer bis und mit Trüllikon die Sicherheit für die Schulkinder auf dem Schulweg sowie die Einhaltung der geltenden Lärm- und Feinstaubimmissionsgrenzwerte trotz dieser zusätzlichen Abfalltransporte weiterhin gewährleistet werden können. Der Regierungsrat wird des Weiteren eingeladen, aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen sichergestellt werden kann, dass die Deponie nur regionalen Bauschutt aus dem Grossraum Weinland aufnimmt und nicht auch solchen aus dem ganzen Kanton Zürich sowie dem benachbartem Kanton Thurgau (über die vom Regierungsrat über den Kanton Thurgau vorgesehene Erschliessung ab der Frauenfelder- über die Diessenhoferstrasse). Begründung: Im Richtplan ist als Standort einer Deponie des Typs B (namentlich für Bauschutt) in der Gemeinde Trüllikon das Gebiet Birchbüel vorgesehen, das über keine Bahnanbindung verfügt. Die Zu- und Wegfahrt für Bauabfälle soll gemäss Regierungsrat über die Frauenfelderstrasse und die Diessenhoferstrasse erfolgen. Für die mengenmässig viel bedeutenderen Abfälle aus dem Kanton Zürich ist diese vorgesehene Zu- und Wegfahrt jedoch ein so grosser Umweg, dass Abfälle erwartungsgemäss nicht nur darüber, sondern zu signifikanten Anteilen über die N4-Ausfahrten in Andelfingen und Trüllikon in allen Fällen mitten durch Dorfkerne bis zum bezeichneten Standortgebiet Birchbüel in Trüllikon transportiert werden müssten. Diese Zufahrten erscheinen als Erschliessungen ungeeignet:
Die direkte Strasse zum Standort führt durch historisch gewachsene Dorfkerne mit aufgrund alter Liegenschaften sehr engen Stellen für schwere Lastwagen. Die durch die dichten Bebauungen mit beengten Verhältnissen erwartbaren Verkehrsmanöver in diesen Ortskernen werden dort zu besonderen Lärm- und der transportierte Bauschutt auch zu zusätzlichen Dreck- und Feinstaubimmissionen führen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Jeannette Wibmer, Laufen-Uhwiesen, Walter Staub, Flaach, und Paul Mayer, Marthalen, wird wie folgt Stellung genommen: Die Standortfestlegung der Deponie Birchbüel ist bereits Gegenstand des laufenden Verfahrens zur Teilrevision des kantonalen Richtplans (Teilrevision 2024, Vorlage 6061). Das Geschäft wird zurzeit in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates beraten. Die neue Deponieplanung sieht eine räumliche Verteilung und Priorisierung von Deponiestandorten vor und begrenzt die gleichzeitige Inbetriebnahme je Region und Typ, um Transportwege zu minimieren. Der Standort Birchbüel ist der einzige Standort in der Region Weinland. Im Rahmen dieses Richtplanverfahrens hat die Baudirektion die Groberschliessung des geplanten Standorts analysiert und im Grundlagenbericht sowie auf dem Standortblatt dokumentiert. Beide Dokumente sind auf der Webseite bzw. im kantonalen GIS-Browser publiziert. Im Richtplanverfahren ist die grundsätzliche Erschliessbarkeit eines Standorts abzuklären. Dies ist im vorliegenden Fall erfolgt. Die konkrete Planung der Erschliessung erfolgt im nachgelagerten Gestaltungsplanverfahren. In diesem Verfahren werden die Detailabklärungen vorgenommen und verbindlich festgelegt, unter anderem zur Erschliessung, insbesondere zur Verkehrsführung, zur Schulwegsicherheit sowie zu Lärm- und Luftimmissionen. Auch in diesem Verfahren werden sich die Gemeinde und die Bevölkerung äussern können, bevor der Gestaltungsplan festgesetzt und allenfalls eine Baubewilligung erteilt wird. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 408/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli