RRB Nr. 840/2023
Kantonspolizei, Leistungsvereinbarung mit dem Verein mannebüro züri gestützt auf das Gewaltschutzgesetz, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023
840. Kantonspolizei, Leistungsvereinbarung mit dem Verein mannebüro züri (zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Gewaltschutzgesetz (GSG; LS 351) bezweckt gemäss § 1 u. a. den Schutz, die Sicherheit und die Unterstützung von Personen, die von häusliche Gewalt betroffen sind. Es schreibt vor, dass der Kanton spezialisierte Beratungsstellen für gefährdende und gefährdete Personen bezeichnet und die Tätigkeit dieser Organisationen unterstützt (§ 16 Abs. 1 GSG). Mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 bewilligte die Sicherheitsdirektion für den Zeitraum 2019 bis 2022 eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 918 000 für die Beratung von gefährdenden männlichen Personen gemäss § 16 GSG sowie Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit gemäss § 18 GSG durch den Verein mannebüro züri (mannebüro), Zürich. Dies war das Ergebnis einer vorgängigen Ausschreibung im offenen Verfahren, wobei das mannebüro, bisheriger Anbieter, als einzige Institution ein Angebot einreichte (Stundenansatz Fr. 153) und den Zuschlag erhielt. Der Ausschreibung wurde ein Mengengerüst von jährlich höchstens 1500 Leistungsstunden bzw. Fr. 229 500 zugrunde gelegt. Die Leistungen umfassen u. a. Beratungen (Kontaktaufnahme, Deeskalations- und Motivationsgespräche, administrative Leistungen, einschliesslich Buchführung) sowie Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit. Die Leistungsvereinbarung ab 2019 ist auf vier Jahre befristet und verlängert sich ohne Kündigung automatisch um jeweils zwei weitere Jahre, wobei die maximale Laufzeit von acht Jahren (bis Ende 2026) nicht überschritten werden darf. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde mit der Fortführung bis Ende 2024 begonnen. Parallel dazu soll eine neue Ausschreibung im offenen Verfahren erfolgen.
B. Vergabeerhöhung sowie zusätzliche gebundene Ausgabe Für die Leistungen bis Ende 2024 ist eine Vergabeerhöhung erforderlich. Aufgrund der angestiegenen Ausrückfälle bei häuslicher Gewalt und der erbrachten Leistungen des mannebüros soll eine Erhöhung des 2018 angenommenen jährlichen Mengengerüsts von 1500 um 500 auf 2000 Leistungsstunden vorgenommen werden. Der Auftrag für diese Erhöhung im Umfang von insgesamt 1000 Stunden bzw. von Fr. 153 000 soll gemäss § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) direkt an das mannebüro, Zürich, vergeben werden, da es sich um eine Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt.
Der Gesamtbetrag der Vergabe an das mannebüro bis Ende 2024 ist gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 von Fr. 918 000 um Fr. 612 000 (für 4000 Leistungsstunden) auf insgesamt Fr. 1 530 000 zu erhöhen. Neben der Vergabeerhöhung ist zur erwähnten Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 von Fr. 918 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 612 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme bis Ende 2024 beträgt Fr. 1 530 000. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. § 16 Abs. 1 GSG) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die zusätzlichen Aufwendungen von jährlich Fr. 306 000 bzw. insgesamt Fr. 612 000 sind im Budget 2023 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026, Planjahr 2024, enthalten und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterstützung der Tätigkeit von spezialisierten Beratungsstellen für gefährdete und gefährdende Personen gemäss § 16 sowie Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit gemäss § 18 des Gewaltschutzgesetzes (wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 612 000 für die Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Kantonspolizei und dem Verein mannebüro züri, Zürich, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt damit Fr. 1 530 000.
II. Der Betrag der Vergabe an das mannebüro züri, Zürich, gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 wird von Fr. 918 000 auf Fr. 1 530 000 erhöht.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli