RRB Nr. 842/2026
Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2026
842. Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens
Erwägungen
der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 12. Juni 2026 eröffnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen). Ziel des Abkommens ist die gegenwärtige und langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Durch die Ratifikation und Umsetzung des Hochseeschutzabkommens soll für die Schweiz und die ihren Hoheitsbefugnissen unterstellten natürlichen und juristischen Personen ein international einheitlicher Rahmen mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet werden. Das Hochseeschutzabkommen enthält teilweise unmittelbar anwendbare Bestimmungen. Einige Bestimmungen bedürfen zu ihrer Umsetzung jedoch einer Regelung durch den Vertragsstaat. Dazu soll ein neues Bundesgesetz über die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens (HoSG) geschaffen werden. Zu den Kernelementen des Abkommens gehören Regelungen zu maringenetischen Ressourcen einschliesslich der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile, zur nachhaltigen Nutzung und Einrichtung von Meeresschutzgebieten, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, zu Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie, zu den finanziellen Mitteln und dem Finanzierungsmechanismus sowie zur Streitbeilegung. Das HoSG dient der Umsetzung des Hochseeschutzabkommens für die Schweiz und den ihrer Hoheitsbefugnisse und Kontrolle unterstehenden natürlichen und juristischen Personen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF und Word-Version an recht@bafu.admin.ch): Mit Schreiben vom 12. Juni 2026 haben Sie uns eine Vorlage zur Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir befürworten die Vorlage und die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Zudem begrüssen wir, dass mit dem Hochseeschutzabkommen für die Schweiz und die ihren Hoheitsbefugnissen unterstellten natürlichen und juristischen Personen ein international einheitlicher Rahmen mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet wird.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli