Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 6 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 849/2013

Umbau des Bildungszentrums mit einem Neubau der Kantonsschule Uster, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013

849. Umbau des Bildungszentrums Uster und Neubau der Kantonsschule Uster

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kantonsrat beschloss am 7. Februar 2005, als Ersatz für die Kantonsschule Glattal in Dübendorf eine neue Kantonsschule in Uster zu errichten (Vorlage 4180a). In das Projekt wurden auch die Schulen der Berufsbildung in Uster einbezogen. Es handelt sich um die Gewerblich- Industrielle Berufsschule Uster (GIBU), die Wirtschaftsschule KV Uster (WSKVU) und die Höhere Fachschule Uster (HFU). Die Kantonsschule und die drei Schulen der Berufsbildung arbeiten bereits seit 2001 als Bildungszentrum Uster (BZU) zusammen. Die ursprünglich an verschiedenen Standorten in Dübendorf und Uster unterrichteten Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule haben im Februar 2013 eine neben dem Bildungszentrum Uster errichtete neue Pavillonanlage bezogen. In diesem Provisorium werden zurzeit rund 500 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten unterrichtet (vgl. ausführlich zur Ausgangslage, Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für den Umbau des Bildungszentrums mit Neubau der Kantonsschule Uster, Vorlage 5007).

B. Bauvorhaben Mit Beschluss Nr. 1392/2006 genehmigte der Regierungsrat das Raumprogramm für das Bauvorhaben. Auf dieser Grundlage führte die Baudirektion einen Architekturwettbewerb durch, wobei das Projekt «PEPINIERE» des Architekturbüros Voelki Partner AG, Zürich, die baulichen Anforderungen am besten erfüllte. Das Projekt fasst unter einem Dach die verschiedenen, eigenständigen Schulen zusammen. Es schafft damit kurze Wege und ermöglicht, dass Mensa, Mediothek, Mehrzweckraum/Turnhallen, Sportanlagen und Spezialfachzimmer für Informatik oder Naturwissenschaften von allen Schulen genutzt werden können. Für die Dauer der Projektumsetzung ist ein Schulraumprovisorium für die Schulen der Berufsbildung zu erstellen. (vgl. ausführlich zum Projekt und Raumprogramm, Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für den Umbau des Bildungszentrums mit Neubau der Kantonsschule Uster, Vorlage 5007).

C. Kosten und Finanzierung Mit RRB Nr. 773/2009 wurde ein Projektierungskredit von 4,52 Mio. Franken bewilligt. Grundlage bildete eine Investitionssumme von 88 Mio. Franken (RRB Nr. 1392/2006). Aufgrund der sich während der Projektierung abzeichnenden höheren Investitionskosten wurde mit RRB Nr. 110/2012 der Projektierungskredit auf 6,5 Mio. Franken erhöht. Diese Projektierungskosten sind in den mit diesem Beschluss zu bewilligenden Ausgaben enthalten. Die Ausgabenbewilligungen in RRB Nrn. 773/ 2009 und 110/2012 sind demzufolge aufzuheben. Die Investitionen betragen für den Neubau rund 70,9 Mio. Franken, für die Sanierung des bestehenden Schultraktes rund 40,9 Mio. Franken und für die Bereitstellung notwendiger Schulhausprovisorien rund 10,7 Mio. Franken. Vor allem die Sanierungskosten fallen deutlich höher als ursprünglich angenommen aus, weil im Projekt «PEPINIERE» der Altbauteil in das Neubauprojekt integriert wird. Damit ist es notwendig und sinnvoll, die ohnehin anstehende Gesamtsanierung des Altbauteiles vorzuziehen. Die Baukosten des Vorhabens werden auf Fr. 122 631 000 veranschlagt (Stand Kostenvoranschlag: 18. Januar 2012, Genauigkeitsgrad +/–10%, Preisstand 1. April 2011, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich gemäss Kostenvoranschlag wie folgt zusammen: Tabelle 2: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Neubau Umbau Provisorien Total 0 Grundstück 10 000 778 000 788 000 1 Vorbereitungsarbeiten 2 183 000 5 214 000 7 397 000 2 Gebäude 53 564 000 27 056 000 80 620 000 3 Betriebseinrichtungen 406 000 1 869 000 2 275 000 4 Umgebung 3 367 000 0 3 367 000 5 Baunebenkosten 1 225 000 842 000 2 067 000 und Übergangskonten 6 Reserve 6 450 000 3 722 000 977 000 11 149 000 7 Provisorium 0 0 9 770 000 9 770 000 (Miete, Ausstattung, Umzug) 9 Ausstattung 3 740 000 1 458 000 0 5 198 000 Total 70 945 000 40 939 000 10 747 000 122 631 000 (Stand Kostenvoranschlag: 18. Januar 2012, Genauigkeitsgrad +/–10%, Basis: Baukostenindex vom 1. April 2011)

Weitere Kosten (z. B. Übertragung Grundstück, schulbetriebliche Anschaffungen, Mietlösung für den Sportunterricht) sind in den reinen Baukosten nicht enthalten, gehören jedoch zum Projekt, weshalb die gesamte Ausgabe höher ausfällt als die Baukosten (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Aufteilung gebundene und neue Ausgaben Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen Konto 3130 0 00000 1 000 000 274 000 1 274 000 Nicht aktivierbare Positionen (BKP 56, BKP 01) Total Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen 1 000 000 274 000 1 274 000 Leistungsgruppe 7306, Berufsbildung Konto 3160 0 00000 1 500 000 0 1 500 000 Nutzung/Miete von Sporthallen (3 Jahre à Fr. 500 000) Konto 3170 0 00000 300 000 0 300 000 Reisekosten Bus-Betrieb (3× Fr. 100 000) Total Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung 1 800 000 0 1 800 000 Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen Konto 5000 0 00000 Grundstück 0 1 357 000 1 357 000 Übertragung Grundstück Kat-Nr. C2985 Konto 5040 0 00000 Hochbauten 0 70 671 000 70 671 000 Bauprojekt: Neubauteil Konto 5041 0 00000 Erneuerungsunterhalt 10 747 000 0 10 747 000 Bauprojekt: Provisorien Konto 5041 0 00000 Erneuerungsunterhalt 39 939 000 0 39 939 000 Bauprojekt: Umbau Konto 5064 0 00000 200 000 0 200 000 Ergänzungen der Informatik Infrastruktur Total Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen 50 886 000 72 028 000 122 914 000 Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung Konto 5061 0 00000 61 000 0 61 000 Ergänzungen/Ersatz Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Konto 5063 0 00000 720 000 0 720 000 Ergänzungen/Ersatzbeschaffungen Unterricht, Lehrmittel Konto 5064 0 00000 676 500 0 676 500 Ergänzungen der Informatik Infrastruktur Total Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung 1 457 500 0 1 457 500 Total 55 143 500 72 302 000 127 445 500 Als neue Ausgabe durch den Kantonsrat zu bewilligen sind die Kosten für den Anteil des Neubaus am Bauvorhaben sowie die Grundstückübertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (§§ 36 lit. a und 37 Abs. 1 CRG); davon ausgenommen sind die Planungs- und Projektie- rungskosten, die als gebundene Ausgabe gelten. Die Finanzierung dieser Bauinvestitionen von Fr. 72 302 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Vom Regierungsrat sind folgende Positionen von insgesamt Fr. 55 143 500 als gebundene Ausgabe zu bewilligen (§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 CRG): – Zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen:

Umbau der bestehenden Schulhaustrakte, Planungs- und Projektierungskosten des Neubaus, Provisorien für die Schulen der Berufsbildung sowie Ergänzungen der Informatik-Infrastruktur. – Zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen: Nicht aktivierbaren Baukosten (BKP 56, übrige Baunebenkosten, sowie BKP 01, Sanierung Altlasten gemäss Handbuch für Rechnungslegung vom 17. November 2011, Ziff. 3.2.11.3). – Zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung: Ergänzungen bzw. Ersatzbeschaffungen für den betrieblichen Unterhalt, für den Unterricht und für Lehrmittel (z. B. für Spezialfachzimmer und Labors) sowie Ergänzungen der Informatik-Infrastruktur. – Zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung: Mieten von Sportinfrastruktur und damit verbundene Transportkosten. Eine allfällige anteilsmässige Weiterverrechnung der Kosten nach Projektabschluss von der einen Leistungsgruppe in die andere bleibt vorbehalten. Da die Sanierung bzw. der Umbau des bestehenden Schulhaustraktes sowie die schulbetrieblichen Anschaffungen im Umfang von gesamthaft Fr. 55 143 500 nicht ohne den geplanten Neubauteil verwirklicht werden können, ist für die vorliegende Ausgabenbewilligung die Bewilligung des Kantonsrates für einen Objektkredit von Fr. 72 302 000 vorzubehalten. Gemäss RRB Nr. 258/2012 werden zukunftsweisende Bauvorhaben in der Planung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) ausserhalb der Nettoinvestitionen Hochbau ausgewiesen. Für die KEF- Periode 2013–2016 sind insgesamt sieben Bauprojekte, einschliesslich das vorliegende, als zukunftsweisende Bauvorhaben vorgesehen. Im KEF 2013–2016 sind für 2013 16 Mio. Franken, für das Planjahr 2014 16 Mio. Franken, für das Planjahr 2015 28 Mio. Franken sowie für das Planjahr 2016 27 Mio. Franken vorgesehen. Die übrigen Kosten von rund 40 Mio. Franken fallen in den Folgejahren an.

D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen Kapitalfolgekosten für die aktivierbaren Investitionskategorien an. Das Provisorium wird vor dem eigentlichen Baubeginn des Bauvorhabens erstellt und bezogen. Diese Investition wird damit früher aktiviert; die Abschreibungsdauer entspricht der Bauzeit. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 10 747 000 für das Provisorium betragen jährlich Fr. 3 703 237. Sie bestehen aus den Abschreibungen über die dreijährige Bauzeit und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 2,25% der Baukosten. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Provisorium Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Provisorium während 10 747 000 100,0% 3 120 904 3 582 333 3 703 237 der Bauzeit Total 10 747 000 100,0% 120 904 3 582 333 3 703 237

Die Kapitalfolgekosten für die restliche Investitionsausgabe von Fr. 41 596 500 betragen jährlich Fr. 1 800 753. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und den durchschnittlichen kalkulatorischen Zinskosten von jährlich 2,25%. Zusätzliche betriebliche Folgekosten fallen im Bereich von Bewirtschaftung und Unterhalt an, wobei diese zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Zusätzliche personelle Folgekosten fallen insbesondere infolge der zusätzlichen Sporthallen und der grösseren Umgebung an. Diese Kosten werden ausschliesslich durch die schülerabhängige Pauschale für Verwaltungs- und Betriebskosten, die einer Kantonsschule zur Verfügung steht, finanziert. Tabelle 5: Bau- und Kapitalfolgekosten (ohne Provisorium) Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 12 758 977 30,7% 120 143 538 106 325 249 863 Hochbauten Rohbau 2 5 298 701 12,7% 40 59 610 132 468 192 078 Hochbauten Ausbau 9 648 055 23,2% 30 108 541 321 602 430 142 Hochbauten Installationen 10 564 931 25,4% 30 118 855 352 164 471 020 Ausstattungen, Mobilien 1 668 336 4,0% 10 18 769 166 834 185 602 Ergänzungen Maschinen, 61 000 0,2% 10 686 6 100 6 786 Geräte, Fahrzeuge Ergänzungsbeschaffungen 720 000 1,7% 10 8 100 72 000 80 100 Lehrmittel Ergänzungen Informatik 876 500 2,1% 5 9 861 175 300 185 161 Infrastruktur Total 41 596 500 100,0% 467 961 1 332 792 1 800 753

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Umbau des Bildungszentrums mit der Erstellung eines Neubaus der Kantonsschule Uster wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 55 143 500 bewilligt. Davon gehen Fr. 50 886 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 1 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, sowie Fr. 1 457 500 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.

II. Diese Bewilligung gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat für den Umbau des Bildungszentrums mit Neubau der Kantonsschule Uster einen Objektkredit von Fr. 72 302 000 bewilligt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2011)

IV. RRB Nrn. 773/2009 und 110/2012 werden bezüglich der Ausgabenbewilligung aufgehoben.

V. Die Baudirektion wird beauftragt, die Baugesuche für das Provisorium und den Umbau des Bildungszentrums mit Neubau der Kantonsschule Uster einzureichen.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cità en