Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 879/2024

Strassen, Zollikon/Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, Radweglückenschliessung, Instandsetzung, hindernisfreie Bushaltestellen, Bauarbeiten, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024

879. Strassen (Zollikon/Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, Radweglückenschliessung, Instandsetzung, hindernisfreie Bushaltestellen,

Erwägungen

Bauarbeiten, Vergabe) Mit Beschluss Nr. 453/2018 bewilligte der Regierungsrat für die Instandsetzung der 710 Binz-/Zollikonstrasse in den Gemeinden Zollikon und Maur eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 445 000. Mit Beschluss vom 29. März 2021 (Vorlage 5455a) bewilligte der Kantonsrat für die Radweglückenschliessung zwischen Zollikerberg und Binz entlang der Binz-/ Zollikonstrasse einen Objektkredit von Fr. 5 305 000. Mit Beschluss Nr. 1495/2022 setzte der Regierungsrat das Projekt (84S-80490) für die Radweglückenschliessung und die Fahrbahninstandsetzung fest. Mit Beschluss Nr. 878/2024 setzte der Regierungsrat das Projekt (84S-82109) für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen Zollikerberg, Station/Quartiertreff, Sennhof und Gassacher an der 710 Binz-/Zollikonstrasse in den Gemeinden Zollikon und Maur fest und bewilligte dafür eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 475 000. Die Realisierung der beiden Projekte erfolgt gleichzeitig. Die Bauarbeiten wurden zusammen mit weiteren Bauleistungen für die Gemeinden Zollikon und Maur, die Gemeindewerke Fällanden/ Gruppenwasserversorgung, die Werke am Zürichsee und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich ausgeschrieben. Dafür liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sechs Angebote von Fr. 6 876 876.87 bis Fr. 10 479 447.30 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Cellere AG, Bassersdorf, zu vergeben. Zwischen dem Kanton Zürich, den Gemeinden Maur und Zollikon sowie den verschiedenen Werken (unter Dritte zusammengefasst) ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 4 827 430.61 Dritte 2 049 446.26 Total 6 876 876.87 Die Vertragssumme von Fr. 4 827 430.61 (Anteil Kanton Zürich) gemäss Angebot vom 22. Mai 2024 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 5 550 000 erhöhen.

Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 453/ 2018, den Objektkredit gemäss Kantonsratsbeschluss vom 29. März 2021 (Vorlage 5455a) sowie die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 878/ 2024 gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S- 80490, Zollikon und Maur, 710 Binz-/Zollikonstrasse, aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bauarbeiten für die Radweglückenschliessung, die Fahrbahninstandsetzung sowie den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen an der 710 Binz-/Zollikonstrasse in den Gemeinden Zollikon und Maur werden gemäss Angebot vom 22. Mai 2024 zu Fr. 4 827 430.61 an die Cellere AG, Bassersdorf, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 550 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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