RRB Nr. 887/2021
Strassen, Meilen, 17 Seestrasse, Abschnitt Dollikerstrasse - Gemeindegrenze Uetikon am See, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021
887. Strassen (Meilen, 17 Seestrasse, Abschnitt Dollikerstrasse bis Gemeindegrenze Uetikon a. S., km 39.840–40.310, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Seestrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Meilen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Auf dem Abschnitt Dollikerstrasse bis Gemeindegrenze Uetikon a. S. ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Dabei wird die Strassengeometrie optimiert und der vorhandene Radstreifen verbreitert. Die Fahrbahnbeläge, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt und die Randabschlüsse erneuert. Mit der Anpassung der bestehenden Fussgängerschutzinsel bei der Kreuzung Dollikerstrasse und dem Bau einer zusätzlichen Mittelschutzinsel bei der Kreuzung Rotholz soll die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger verbessert werden. Die Strasseninstandsetzung wird als erstes Building-Information-Modeling-(BIM-)Pilotprojekt des Tiefbauamtes des Kantons Zürich in Abstimmung mit dem Neubau von Kanalisations- und Werkleitungen durch die Gemeinde Meilen und die Infrastruktur Zürichsee AG ausgeführt, wobei die Einführung der BIM-Kultur zu den Projektzielen zählt. Die Strassensammler der Strassenentwässerung sowie die dazugehörigen Anschlussleitungen werden durch neue Einlaufschächte mit Filtersäcken ersetzt. Im bergseitigen Trottoir ist eine LSA-Leerrohrverbindung vorgesehen. Die bestehende Verkehrsmessstelle wird südlich verschoben. Sodann wird der bestehende Bachdurchlass des Dollikerbachs durch einen Neubau ersetzt und an die heutigen Anforderungen des Hochwasserschutzes angepasst. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes wird im Weiteren die Strassenbeleuchtung an die geltenden Normen angepasst werden. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Strasse und der Gehwege (vollständiger Belagsersatz) sowie Optimierung der Fahrbahn- und Gehwegbreiten; – Verbreiterung der beidseitigen Radstreifen auf 1,5 m; – Anpassung der bestehenden Mittelschutzinsel bei der Kreuzung Dollikerstrasse sowie Neubau einer zusätzlichen Mittelschutzinsel bei der Kreuzung Rotholz;
– Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung, insbesondere Einbau von Filtersäcken; – Neubau einer LSA-Leerrohrverbindung im bergseitigen Trottoir; – Verschiebung der Verkehrsmessstelle Nr. 591 nach Süden, Ergänzung für Velos; – Abbruch und Neubau des Durchlasses Dollikerbach; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, Ersatz aller Leuchten durch LED-Leuchten; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Die Gemeinde Meilen hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) mit E-Mail vom 14. Mai 2021 zugestimmt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, verzichtet werden kann.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 4. Juni bis 5. Juli 2021. Innerhalb der Auf- lagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 26. Juli 2021 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 165 000 Nebenarbeiten 430 000 Technische Arbeiten 230 000 Total 2 825 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 825 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40314), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2021 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 85 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Building-Information-Modeling-Pilotprojekt für die Strasseninstandsetzung sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 17 Seestrasse in der Gemeinde Meilen wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 825 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Gemeinderat Meilen, Bahnhofstrasse 35, 8706 Meilen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli