RRB Nr. 894/2026
Kantonsschule Büelrain, Winterthur, Gebäude E92, Teilinstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2026
894. Kantonsschule Büelrain, Winterthur, Gebäude E92,
Erwägungen
Teilinstandsetzung (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die Kantonsschule Büelrain ist eine von drei Mittelschulen in Winterthur. Mit rund 820 Schülerinnen und Schülern zählt die Schule zu den mittelgrossen Schulen im Kanton Zürich. Die Schulanlage besteht aus zwei Bauten: dem Gebäude E92 (Amslerbau) aus dem Jahr 1992 sowie dem Erweiterungsbau von 2019. Nach 34 Jahren Schulbetrieb sind verschiedene Bauteile des Amslerbaus am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Erneuerungsmassnahmen sind insbesondere in den Bereichen Abdichtung Gebäudehülle und Böden, Brandschutz, sommerlicher Wärmeschutz, Gebäudetechnik, Hindernisfreiheit, Erdbebensicherheit und Hochwasserschutz erforderlich. Mit der Teilinstandsetzung des Gebäudes E92 sollen bestehende bauliche Schäden behoben und instandsetzungsbedürftige Bauteile ersetzt werden. Die geplanten Massahmen gewährleisten künftig einen sicheren und störungsfreien Schulbetrieb und verbessern die Energieeffizienz sowie die Nachhaltigkeit, was langfristig Betriebskosten senkt und ökologische Standards erfüllt.
Projekt Gebäudehülle Das Dach des Hauptgebäudes ist undicht und wird umfassend instand gesetzt. Die bestehende Dachschicht wird entfernt und durch einen neuen hinterlüfteten Dachaufbau ersetzt. Mit der Hinterlüftung kann die sommerliche Wärmebelastung reduziert werden. Gleichzeitig verbessert die erhöhte Dämmstärke den Wärmeschutz im Winter und trägt im Sommer zur Verringerung von Temperaturschwankungen bei. Beim Dach der Sporthalle wird zur Gewährleistung der Dichtigkeit ebenfalls der komplette Dachaufbau erneuert. Damit Wassereintritte vom Boden in die Sporthalle verhindert werden, ist die Abdichtung unter Terrain instand zu setzen. Dazu muss der gesamte Sporthallenboden aus- und wieder eingebaut werden. Bei verschiedenen tieferliegenden Bauteilen (Schächten) sowie bei der Umgebungsgestaltung (südlicher Eingang, Velounterstand) sind zudem Massnahmen für den Hochwasserschutz erforderlich. Zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes wer- den automatisierte Lamellenstoren sowie eine automatisierte Nachtauskühlung über Kippfenster installiert. Damit können die thermischen Eigenschaften des Gebäudes zusätzlich optimiert und der Energieverbrauch verringert werden. Tragstruktur, Schallschutz, Hindernisfreiheit und Gebäudetechnik Die Überprüfung der Tragstruktur hat ergeben, dass Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit erforderlich sind, es sind Verstärkungen notwendig. Zur Verbesserung der Raumakustik werden in den Unterrichtsräumen und der Sporthalle akustisch wirksame Deckenelemente eingebaut. Bestehende Mängel bezüglich der Hindernisfreiheit sind zu beheben. Vorgesehen sind insbesondere die Automatisierung der Aussentüren sowie die Erneuerung der Liftanlage zur barrierefreien vertikalen Erschliessung. Die gebäudetechnischen Anlagen werden wo erforderlich erneuert, wobei bestehende Installationen, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll, weiterverwendet werden. Veraltete oder instandsetzungsbedürftige Komponenten werden ersetzt. Auf dem Hauptdach wird eine Photovoltaikanlage erstellt. Ergänzend wird ein Gebäudeautomationssystem eingerichtet, um den Energieverbrauch und die Betriebsabläufe optimieren zu können. Die bestehende Beleuchtung wird durch energieeffiziente LED-Leuchten ersetzt. Dadurch können der Energieverbrauch und die Betriebskosten nachhaltig gesenkt werden. Innere Oberflächen werden, soweit erforderlich, instand gesetzt.
Umsetzung Die Bauarbeiten erfolgen unter laufendem Schulbetrieb und bedingen eine etappierte sowie sorgfältig koordinierte Ausführung. Lärmintensive Arbeiten werden nach Möglichkeit während der Schulferien durchgeführt, um den Unterrichtsbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Finanzielles Die Kosten für die Teilinstandsetzung des Gebäudes E92 der Kantonsschule Büelrain in Winterthur belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 2. April 2026 auf insgesamt Fr. 17 151 000. Die Kosten weisen eine Genauigkeit von ±15% aus (Kostenstand 2. April 2026, Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2025) und setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 1 896 000 2 Gebäude 11 006 000 3 Betriebseinrichtungen 531 000 4 Umgebung 624 000 5 Baunebenkosten 270 000 6 Reserve 2 153 000 9 Kunst am Bau 25 000 Total Baukosten 16 505 000 9 Ausstattung, Mobilien einschliesslich Reserve 646 000 Total Ausstattung 646 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 17 151 000 Die Finanzierung des Bauprojekts mit Kosten von Fr. 16 505 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und die Finanzierung der Kosten für die Ausstattung von Fr. 646 000 über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. In den Gesamtkosten ist die mit Verfügung der Baudirektion vom 6. Mai 2024 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 1 000 000 enthalten. Der Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Bei den Kosten für die Teilinstandsetzung des Gebäudes E92 der Kantonsschule Büelrain handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da sie einerseits zur Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz und anderseits zur Einhaltung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes notwendig sind. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 17 151 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für das Vorhaben sind im Budget 2026, im Budgetentwurf 2027 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 keine finanzielle Mittel eingestellt. Im Falle einer Nichtrealisierung bzw. Verzögerung von in den KEF 2027–2030 aufgenommenen Vorhaben können neu gemeldete Vorhaben mit einer Punktebewertung von 5 bis 9 Punkten vorangetrieben werden. Das vorliegende Vorhaben weist 8 Punkte auf und kann innerhalb der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden.
Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss aktueller Planung) (in Franken) bisher 2026 2027 2028 2029 Investitionen 350 000 750 000 4 000 000 6 000 000 3 250 000 Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 17 151 000 betragen im ersten Jahr Fr. 604 247, da die Kosten von Fr. 25 000 für die Kunst am Bau gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2026, Ziff. 3.2. 13.14, im ersten Jahr abgeschrieben werden. Ab dem zweiten Jahr betragen die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe Fr. 579 247. Der kalkulatorische Zins beträgt 0,75%. Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 3 552 458 20,7 80 44 406 13 322 57 728 Hochbauten Rohbau 2 2 988 197 17,4 40 74 705 11 206 85 911 Hochbauten Ausbau 4 758 358 27,8 30 158 612 17 844 176 456 Hochbauten Installationen 5 180 987 30,2 30 172 700 19 429 192 129 Hochbauten Ausstattung 646 000 3,8 10 64 600 2 423 67 023 Hochbauten Kunst am Bau 25 000 0,1 25 000 25 000 Total 17 151 000 100 540 023 64 224 604 247 Es fallen keine betrieblichen und personellen Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Teilinstandsetzung des Gebäudes E92 der Kantonsschule Büelrain in Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 17 151 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 16 505 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 646 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Die Verfügung der Baudirektion vom 6. Mai 2024 über die Projektierung wird hinsichtlich der Ausgabe aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli