RRB Nr. 895/2024
Kantonale IKT-Strategie, Organisation und Umsetzung, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2024
895. Kantonale IKT-Strategie (Organisation und Umsetzung, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 383/2018 eine neue kantonale IKT-Strategie festgesetzt und die Finanzdirektion mit der Umsetzung des IKT-Programms beauftragt. Zur Umsetzung der Strategie wurden für das IKT-Programm insgesamt 11,2 Mio. Franken bewilligt (RRB Nr. 625/2019). Diese Kosten fielen für das Aufsetzen der zwölf Projekte und die projektübergreifenden Aufgaben im IKT-Programm an. Investitions- und Betriebskosten der künftigen Lösungen waren nicht Teil der bewilligten Ausgabe für das IKT-Programm (RRB Nr. 625/2019, Erwägung 7.3). Die Beschaffung von Hardware, Software und Dienstleistungen für den digitalen Arbeitsplatz (DAP), für Mobilität, für Unified Communications and Collaboration (UCC) sowie für die Backend-Infrastruktur wurde anschliessend mit RRB Nr. 492/2020 bewilligt. Für die standardisierte IKT-Grundversorgung für die Schulen der Sekundarstufe II bewilligte der Regierungsrat 15,4 Mio. Franken (RRB Nr. 543/2021). Die bewilligten gebundenen Ausgaben der laufenden Projekte umfassen gesamthaft: Tabelle 1: RRB Nr. insgesamt bewilligte gebundene Ausgabe in Franken IKT-Programm 625/2019 11 200 000 Digitaler Arbeitsplatz (DAP), Los 1 492/2020 50 784 000 Mobilität, Los 2 492/2020 6 146 000 Unified Communications and Collaboration (UCC), Los 3 492/2020 21 724 000 543/2021 676 000 Backend-Infrastruktur Rechenzentren (PRZ), Los 4 492/2020 37 919 000 IKT-Grundversorgung Sek II 543/2021 15 400 000
2. Umsetzung kantonale IKT-Strategie – IKT-Programmauftrag vom 20. April 2018, aktueller Stand
2.1 Status der Projekte des IKT-Programmauftrags Die Projekte des IKT-Programmauftrags (P-Nrn.: 10.10, 10.20, 10.30, 20.10, 30.20, 30.50, 40.10, 40.20), welche die Basis für die Einführung des DAP sowie die Überführung des technischen Betriebs der Applikationen, der Applikationsplattform und der Rechenzentrums-Services in die Betriebsverantwortung des Amtes für Informatik (AFI) geschaffen haben, sind weitgehend abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss. Die Projekte DAP (P-Nr. 30.10), UCC/Messaging (P-Nr. 30.30) sowie Plattformen und Rechenzentren (P-Nr. 30.40) befinden sich in der Einführungsphase. Das Projekt IKT-Grundversorgung Sek II (P-Nr. 30.60) steht kurz vor der Einführungsphase. Die nachstehende Tabelle zeigt den aktuellen Status der einzelnen Projekte auf. Tabelle 2: Projekt Status
10.10 Organisation, Steuerungs- und Führungsprozesse Einführung 10.20 IKT-Verrechnung Abgeschlossen 10.30 IKT-Controlling Abgeschlossen 20.10 IKT-Sicherheit Abgeschlossen 30.10 DAP Einführung
30.20 Identitäts- und Zugriffsmanagement Abgeschlossen 30.30 UCC/Messaging Einführung
30.40 Plattformen und Rechenzentren Einführung 30.50 Netzwerk Abgeschlossen
30.60 IKT-Grundversorgung Sek II Realisierung
40.10 Aufbau- und Ablauforganisation AFI Einführung 40.20 Beschaffung Abgeschlossen
2.2 Gesamtplanung IKT-Programm Die IKT-Programmleitung erarbeitete mit den IKT-Projektleitenden bis Mitte 2023 eine Gesamtplanung, die mit den Direktionen und den Betriebsabteilungen des AFI abgestimmt und verabschiedet wurde. Die ursprüngliche Projektplanung vom April 2018 sah vor, dass die meisten Projekte bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Aufwendige Projekte wie der Rollout des DAP, die Bereitstellung von Applikationsplattformen und die Konsolidierung der Infrastrukturen in den kantonalen Rechenzentren werden allerdings mehr Zeit beanspruchen. In RRB Nr. 492/2020 wurde ebenfalls davon ausgegangen, das IKT-Programm werde voraussichtlich 2024 abgeschlossen sein und kreditrechtlich abgerechnet werden können. Gemäss Gesamtplanung IKT-Programm ist davon auszugehen, dass der Rollout des DAP einschliesslich UCC/Messaging bis Mitte 2025 abgeschlossen sein wird. Die Migration der Platt- formen und Rechenzentren soll gemäss Gesamtplanung bis Ende drittes Quartal 2025 erfolgen. Der Programmabschluss ist auf Ende 2025 vorgesehen. Das IKT-Programm muss deshalb um ein Jahr bis 2025 verlängert werden.
2.3 Herausforderungen Verschiedene Herausforderungen führten im IKT-Programm und in den dazugehörigen Projekten im Verlauf der letzten Jahre zu unerwartetem Mehraufwand und Mehrkosten. Dies hat einerseits mit dem technologischen Wandel zu tun, der auf das Projekt DAP einwirkte. Aufgrund der Covid-19-Pandemie musste der ursprünglich vorgesehene Mix von fest installierten und mobilen Arbeitsplätzen grösstenteils ersetzt werden durch Arbeitsplätze mit Monitoren und mobilen Notebooks einschliesslich persönlicher Headsets, Maus und Tastatur. Durch die hybride Arbeitsweise intensivierte sich die Nutzung von mobilen Endgeräten und Headsets. Diese Nutzungsänderung musste mit qualitativ besseren Geräten und höheren Stückzahlen abgedeckt werden. Um dem terminlichen Druck gerecht zu werden, wurden und werden zusätzliche externe Mittel aus dem Programm zur Verfügung gestellt.
3. Zusätzlicher Mittelbedarf (externer Aufwand) Nachfolgend werden der zusätzliche externe Aufwand sowie die dazu notwendigen Vergabeerhöhungen für die Umsetzung der IKT-Strategie für folgende Positionen dargestellt: Tabelle 3: RRB Nr. IKT-Programm 625/2019 Digitaler Arbeitsplatz (DAP), Los 1 492/2020 Unified Communications and Collaboration (UCC), Los 3 492/2020
3.1 IKT-Programm Die nachfolgende Tabelle führt die Mittel für die gesamthafte Programmführung auf. Tabelle 4: IKT-Programm (RRB Nr. 625/2019) in Franken Bereits bewilligte Ausgabe (zulasten der Erfolgsrechnung) 11 200 000 Mehrbedarf (+) / Minderbedarf (–) +3 200 000 (Projektübergreifende Aufgaben im IKT-Programm) Reserve 10% 320 000 Zusätzlich zu bewilligende Ausgabesumme 3 520 000 davon zulasten der Erfolgsrechnung 3 520 000 Total Ausgabesumme 14 720 000
Für das Programm zur Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie ist zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 625/2019 eine zusätzliche Ausgabe von 3,52 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [CRG; LS 611]). Es geht um die Weiterführung der Grundlagen für die Digitalisierung der kantonalen Verwaltung und die Bereitstellung der für die zeitgemässe Verwaltungstätigkeit erforderlichen organisatorischen und technischen Mittel, die bisher in den Direktionen und der Staatskanzlei angefallen sind. Der Mehrbedarf ist im Budget 2024 und im Budgetentwurf 2025 nicht eingestellt. Die Finanzierung im Jahr 2024 erfolgt mittels Kompensation im IKT-Programm. Die Mittel für das Jahr 2025 sind als Nachtrag zum Budgetentwurf aufzunehmen. Tabelle 5: Zusätzlicher Mittelbedarf Erfolgsrechnung (in Franken) IKT-Programm (RRB Nr. 625/2019) Total Erfolgsrechnung 2024 2025 2024–2025 Mittelbedarf 1 775 400 1 744 600 3 520 000
Die Erhöhung im Bereich des externen Aufwands begründet sich im Wesentlichen wie folgt: Die Verlängerung des Programms um ein Jahr, die Kompensation verschiedener Abgänge, die Einführung eines Projektmanagement- und Controlling-Werkzeugs sowie notwendige Unterstützung bei der Überführung der Grundversorgung in den Betrieb führen zu zusätzlichen externen Kosten. Darin eingeschlossen sind die Aufwendungen für die Dienstleisterin Eraneos Switzerland AG (vormals AWK Group AG), Zürich, von Fr. 2 200 000.
3.2 Vergabe Eraneos Switzerland AG Mit RRB Nr. 1106/2018 wurde die Unterstützung im Programm zur Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie zu Fr. 5 583 168 (einschliesslich MWSt) an die AWK Group AG (heute Eraneos Switzerland AG), Zürich, vergeben, wobei sich die Vergabesumme für Unvorhergesehenes auf Fr. 6 700 000 erhöhen konnte. Die Eraneos Switzerland AG unterstützte die Programmleitung sowie die einzelnen Projekte des Umsetzungsprogramms in fachlicher, technischer und methodischer Hinsicht. Insbesondere wurden durch sie Projektleiterinnen und Projektleiter für die verschiedenen Fachbereiche gemäss Programmstruktur zum Einsatz gebracht, beispielsweise für die IKT-Sicherheit, den DAP und das Netzwerk.
Die ursprüngliche Vergabesumme von höchstens Fr. 6 700 000 wurde ausgeschöpft. Ein Wechsel der Dienstleisterin innerhalb der bis zum geplanten Programmende im Jahr 2025 verbleibenden Zeit wäre für das Programm mit beträchtlichen Verzögerungen, dem Verlust von wertvollem Wissen und erheblichem Aufwand zur Einarbeitung des neuen Dienstleisters verbunden. Zudem kann ein neuer Dienstleister die Verantwortung für das Vorgehen und die bisher erbrachten Arbeitsresultate nicht übernehmen. Es würden sich somit Fragen der Verantwortlichkeit stellen und die Kontinuität im Projekt wäre nicht gewährleistet. Aus diesen Gründen kommt nur eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB; LS 720.1) in Betracht. Deshalb ist die Eraneos Switzerland AG weiterhin im Rahmen der bisherigen Unterstützungsleistung einzusetzen und es ist ein entsprechender Auftrag an sie zu vergeben. Hierzu ist eine Vergabeerhöhung um Fr. 6 400 000 notwendig. Gemäss Art. 48 Abs. 1 IVöB ist diese freihändige Vergabe im Staatsvertragsbereich auf simap.ch zu veröffentlichen.
3.3 Digitaler Arbeitsplatz Die nachfolgende Tabelle umfasst die Mittel für den Kauf von Hardware und den Bezug von Projektleistungen für die Einführung des neuen Arbeitsplatzes in der kantonalen Verwaltung. Tabelle 6: Digitaler Arbeitsplatz (DAP) RRB Nr. 492/2020 – Los 1 in Franken Bereits bewilligte Ausgabe 50 784 000 davon zulasten der Erfolgsrechnung 30 374 000 davon zulasten der Investitionsrechnung 20 410 000 Total Mehrbedarf (+) / Minderbedarf (–) +10 519 716 (Externe Projekt- und Betriebsleistungen / Hardware und Zubehör) davon zulasten der Erfolgsrechnung –2 527 481 davon zulasten der Investitionsrechnung +13 047 197 Reserve rund 10% 1 050 284 Zusätzlich zu bewilligende Ausgabesumme 11 570 000 davon zulasten der Investitionsrechnung 11 570 000 Total Ausgabesumme 62 354 000 Kapitalfolgekosten für die zusätzlichen Investitionen (ohne Reserven) 2 707 296 Abschreibungen Hardware, Nutzungsdauer fünf Jahre 2 609 440 Kalkulatorische Zinsen 0,75% 97 856
Für die Einführung des DAP ist zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 492/2020, Dispositiv II, eine zusätzliche Ausgabe von 11,57 Mio. Franken zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a CRG). Die zusätzlichen Ausgaben sind für die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben zwingend erforder- lich und betreffen die Beschaffung und Erneuerung der für die zeitgemässe Verwaltungstätigkeit erforderlichen Sachmittel. Ohne zeitgemässe Informatik können Verwaltungsaufgaben weder zuverlässig noch wirtschaftlich erfüllt werden. Die beschafften Sachmittel ersetzen die bestehenden Arbeitsplatz-Infrastrukturen in der kantonalen Verwaltung. Der Mehrbedarf in der Investitionsrechnung ist im Budget 2024 und im KEF 2025–2028 eingestellt. Tabelle 7: Finanzierung gesamter Mittelbedarf Investitionsrechnung (in Franken) Total Investitionsrechnung 2024 2025 2026 2027 2028 2024–2028 Gesamter Mittelbedarf DAP 5 714 000 1 600 000 3 600 000 4 100 000 3 600 000 18 614 000 RRB Nr. 492/2020 – Los 1 Kreditübertragungen –5 712 000 KEF 2024–2027 –2 000 –572 360 –1 164 580 –1 480 110 Abweichung 1 027 640 2 435 420 2 619 890 3 600 000
Die Erhöhung im Bereich des externen Aufwands begründet sich im Wesentlichen wie folgt: Der Strategiewechsel im Bereich des Hardwarerollouts von ursprünglich grösstenteils Desktopgeräten zu mobilen Notebooks sowie die grössere Menge von über 1000 auszurollenden Geräten führt zu zusätzlichen externen Kosten. Dem gegenüber steht eine Minderung der externen Kosten im Bereich Betriebsleistungen durch eine Änderung des Betriebsmodells. Projektkosten für den zweiten Lebenszyklus sowie Lizenzen und Kosten der Microsoft Azure Cloud sind nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Der Kanton Zürich, vertreten durch das AFI, schloss mit der Abraxas Informatik AG, Zürich, am 25. Juni 2020 den auf unbestimmte Zeit geltenden Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen in der IKT- Grundversorgung DAP für den Kauf von Hardware und den Bezug von Projektleistungen für die Einführung des DAP in der kantonalen Verwaltung gemäss RRB Nr. 492/2020, Erwägung 4.1. ab. Die Ausgabesumme von Fr. 50 784 000 (einschliesslich 10% Reserven) wird vollumfänglich ausgeschöpft werden. Der Strategiewechsel im Bereich des Hardwarerollouts von ursprünglich grösstenteils Desktopgeräten und ThinClients zu mobilen Notebooks sowie die grössere Menge von mehr als 1000 auszurollenden Geräten führt zu zusätzlichen externen Kosten, die eine Ausgabenerhöhung von Fr. 10 519 716 erfordern.
3.4 Vergabe Abraxas Informatik AG Mit RRB Nr. 492/2020 vom 13. Mai 2020 erhielt die Abraxas Informatik AG den Zuschlag für die Erbringung von Grundleistungen der Variante 1 «DAP On-Premises» und damit den Kauf von Hardware und den Bezug von Projektleistungen für die Einführung des DAP in der kantonalen Verwaltung zu Fr. 46 167 000 bzw. zu Fr. 50 784 000 (einschliesslich 10% Reserven). Im Anschluss daran schloss der Kanton Zürich, vertreten durch das AFI, am 25. Juni 2020 mit der Abraxas Informatik AG einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen in der IKT-Grundversorgung DAP für den Kauf von Hardware und den Bezug von Projektleistungen für die Einführung des DAP in der kantonalen Verwaltung auf unbestimmte Zeit ab. Ein Wechsel des Lieferanten und Hauptverantwortlichen im komplexen DAP-Rollout bis zum geplanten Programmende 2025 würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten sowie Verzögerungen mit sich bringen, da der sogenannte «DAP On-Premises» als Gesamtleistung erbracht werden muss. Deshalb kommt nur eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB in Betracht und es ist die Abraxas Informatik AG weiterhin mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Hierzu ist eine Vergabeerhöhung von Fr. 10 519 716 notwendig. Gemäss Art. 48 Abs. 1 IVöB ist diese freihändige Vergabe im Staatsvertragsbereich auf simap.ch zu veröffentlichen.
3.5 Unified Communications and Collaboration Die nachfolgende Tabelle umfasst die Mittel für den Kauf von Hardware und den Bezug von Projektleistungen für die Einführung der Telefonie. Tabelle 8: Unified Communications and Collaboration (UCC) in Franken RRB Nr. 492/2020 – Los 3 und RRB Nr. 543/2021 Bereits bewilligte Ausgabe 22 400 000 davon zulasten der Erfolgsrechnung RRB Nr. 492/2020 13 854 000 davon zulasten der Erfolgsrechnung RRB Nr. 543/2021 (Sek II) 676 000 davon zulasten der Investitionsrechnung RRB Nr. 492/2020 7 870 000 Total Mehrbedarf (+) / Minderbedarf (–) 8 088 449 (Externe Projekt- und Betriebsleistungen / Hardware und Zubehör) davon zulasten der Erfolgsrechnung +5 603 522 davon zulasten der Investitionsrechnung +2 484 927 Reserve rund 10% 811 551 Zusätzlich zu bewilligende Ausgabesumme 8 900 000 Total Ausgabesumme 31 300 000 Kapitalfolgekosten für die zusätzlichen Investitionen (ohne Reserven) 515 626 Abschreibungen Hardware, Nutzungsdauer fünf Jahre 496 987 Kalkulatorische Zinsen 0,75% 18 639
Für die Einführung der Telefonie (UCC) ist zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 492/2020, Dispositiv IV, und RRB Nr. 543/2021, Dispositiv III, eine zusätzliche Ausgabe von 8,9 Mio. Franken zu bewilligen. Hiervon gehen 5,6 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung und 2,5 Mio.
Franken zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a CRG). Die zusätzlichen Ausgaben sind für die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich und betreffen die Beschaffung, Erneuerung und Einführung der erforderlichen Sachmittel für die Telefonie. Ohne zeitgemässe Informatik können Verwaltungsaufgaben weder zuverlässig noch wirtschaftlich erfüllt werden. Die beschafften Sachmittel ersetzen die bestehende Telefonie in der kantonalen Verwaltung. Tabelle 9: Finanzierung gesamter Mittelbedarf Erfolgsrechnung (in Franken) Total Erfolgsrechnung 2024 2025 2026 2027 2028 2024–2028 Mittelbedarf Total UCC 3 436 000 3 484 000 2 980 000 3 000 000 1 766 000 14 666 000 RRB Nr. 492/2020 – Los 3 und RRB Nr. 543/2021 KEF 2024–2027 –815 000 –800 000 –800 000 Abweichung 3 436 000 2 669 000 2 180 000 2 200 000 1 766 000
Der Mittelbedarf in der Erfolgsrechnung ist im Budget 2024 nicht eingestellt und in den Jahren 2025 bis 2028 nur teilweise eingestellt. Die Finanzierung im Jahr 2024 erfolgt mittels der Beantragung eines Nachtragskredits mit der II. Sammelvorlage 2024. Die Mittel für das Jahr 2025 sind als Nachtrag zum Budgetentwurf aufzunehmen und für die folgenden Jahre werden die Mittel im KEF 2026–2029 eingeplant. Tabelle 10: Finanzierung gesamter Mittelbedarf Investitionsrechnung (in Franken) Total Investitionsrechnung 2024 2025 2026 2027 2028 2024–2028 Mittelbedarf Total UCC 1 319 000 1 565 000 1 264 000 852 000 316 000 5 316 000 RRB Nr. 492/2020 – Los 3 und RRB Nr. 543/2021 KEF 2024–2027 –1 319 000 –572 360 –408 890 –555 860 Abweichung 992 640 855 110 296 140 316 000
Der Mittelbedarf in der Investitionsrechnung ist im Budget 2024 und im KEF 2025–2028 eingestellt. Die Erhöhung im Bereich des externen Aufwands begründet sich im Wesentlichen wie folgt: Grössere Mehrleistungen der betrieblichen Aufwände gegenüber der Modellrechnung der Ausschreibung, stark erhöhte Investitionen im Bereich Headsets (einschliesslich grössere Stückzahlen) als Folge der mobilen Arbeitsplätze sowie höhere Aufwände im Bereich der Nutzendenschulungen führen zu zusätzlichen externen Kosten.
Der Kanton Zürich, vertreten durch das AFI, schloss mit der swisspro Solutions AG (heute UMB Communication AG), Urdorf, am 17. Juni 2020 einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen in der IKT-Grundversorgung UCC für die Projektleistungen sowie die Lieferung von Zubehör wie Headsets, Konferenzgeräten oder Wandtelefonen, Betriebsverantwortung und Basisinfrastruktur für den externen Betrieb, das Voice Recording und die Alarmierung gemäss RRB Nr. 492/2020, Erwägung 4.3 ab. Der Rahmenvertrag erstreckt sich über die Dauer der jeweiligen Einzelverträge, die aus dem Rahmenvertrag heraus abgeschlossen werden. Mehrleistungen im Bereich Nutzendenschulungen, grössere betriebliche Aufwände und erhöhte Kosten im Bereich Headsets führen zu zusätzlichen externen Kosten, die eine Ausgabenerhöhung von Fr. 8 900 000 erfordern.
3.6 Vergabe UMB Communication AG (vormals swisspro Solutions AG) Mit RRB Nr. 492/2020 erhielt die swisspro Solutions AG (heute UMB Communication AG), Urdorf, den Zuschlag für die Erbringung von Leistungen in der IKT-Grundversorgung UCC für die Projektleistungen sowie die Lieferung von Zubehör wie Headsets, Konferenzgeräten oder Wandtelefonen, Betriebsverantwortung und Basisinfrastruktur für den externen Betrieb, das Voice Recording und die Alarmierung zu Fr. 19 749 000 bzw. zu Fr. 21 724 000 (einschliesslich 10% Reserven). Im Anschluss daran schloss der Kanton Zürich, vertreten durch das AFI, am 17. Juni 2020 mit der Zuschlagsempfängerin einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen in der IKT-Grundversorgung UCC auf unbestimmte Zeit ab. Mehrleistungen im Bereich Nutzerschulungen, grössere betriebliche Aufwände und erhöhte Kosten im Bereich Headsets führen zu zusätzlichen externen Kosten. Ein Wechsel des Lieferanten und Hauptverantwortlichen im komplexen UCC-Rollout mit grossen Abhängigkeiten zum DAP-Rollout würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten sowie Verzögerungen mit sich bringen, da UCC als Gesamtleistung erbracht werden muss. Deshalb kommt nur eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB in Betracht und es ist die UMB Communication AG weiterhin mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Hierzu ist eine Vergabeerhöhung von Fr. 8 088 449 notwendig. Gemäss Art. 48 Abs. 1 IVöB ist diese freihändige Vergabe im Staatsvertragsbereich auf simap.ch zu veröffentlichen.
4. Übersicht der bewilligten und der zusätzlichen Ausgaben Tabelle 11: (in Franken) RRB Nr. Ursprünglich Total Zusätzliche Ausgaben Total Total bewilligte Ausgabe neue Erfolgs- Investitions- Erfolgs- Investitions- Ausgaberechnung rechnung rechnung rechnung summe
IKT-Programm 625/2019 11 200 000 11 200 000 3 520 000 3 520 000 14 720 000 Digitaler Arbeitsplatz (DAP), Los 1 492/2020 30 374 000 20 410 000 50 784 000 –2 527 481 14 097 481 11 570 000 62 354 000 Unified Communications and 492/2020 13 854 000 7 870 000 21 724 000 6 415 073 2 484 927 8 900 000 31 300 000 Collaboration (UCC), Los 3 543/2021 676 000 676 000 Mobilität, Los 2 492/2020 4 310 000 1 836 000 6 146 000 Backend-Infrastruktur 492/2020 26 488 000 11 431 000 37 919 000 Rechenzentren (PRZ), Los 4
IKT-Grundversorgung Sek II 543/2021 15 400 000 15 400 000
5. Stellungnahme des Gremiums Steuerung Digitale Verwaltung und IKT Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) hat den Antrag an seiner Sitzung vom 18. März 2024 zuhanden des Regierungsrates vorberaten und diesem zugestimmt. Der Antrag wurde danach punktuell angepasst.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Programm zur Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie (IKT- Programm) wird für ein weiteres Jahr bis 2025 weitergeführt.
II. Für das IKT-Programm wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 625/2019, Dispositiv IV, eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 520 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 14 720 000.
III. Für den digitalen Arbeitsplatz (DAP; Los 1) wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 492/2020, Dispositiv II, eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 11 570 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 62 354 000.
IV. Für Unified Communications and Collaboration (UCC; Los 3) wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nrn. 492/2020, Dispositiv IV, und 543/2021, Dispositiv III, eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 8 900 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt. Davon gehen Fr. 6 415 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 2 485 000 zulasten der Investitionsrechnung. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 31 300 000.
V. Der Betrag der Vergabe an die Eraneos Switzerland AG (vormals AWK Group AG), Zürich, gemäss RRB Nr. 1106/2018 für die Unterstützung im IKT-Programm wird von Fr. 6 700 000 auf Fr. 13 100 000 erhöht.
VI. Der Betrag der Vergabe an die Abraxas Informatik AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 492/2020 für den digitalen Arbeitsplatz wird von Fr. 46 167 000 auf Fr. 56 686 716 erhöht.
VII. Der Betrag der Vergabe an die UMB Communication AG (vormals swisspro Solutions AG), Urdorf, gemäss RRB Nrn. 492/2020 und 543/2021 für Unified Communications and Collaboration wird von Fr. 20 299 000 auf Fr. 28 387 449 erhöht.
VIII. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Zuschläge auf simap.ch nicht öffentlich.
IX. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli