Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 898/2026

Postulat Nadia Koch, Rümlang, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, betreffend Analyse der Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 192/2026

Sitzung vom 2. September 2026

898. Postulat (Analyse der Kostenaufteilung zwischen Kanton

Erwägungen

und Gemeinden) Kantonsrätin Nadia Koch, Rümlang, und Kantonsrat Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, haben am 11. Mai 2026 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, eine umfassende Analyse der Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei gemeinsamen Aufgaben vorzulegen. Begründung: In zahlreichen Politikbereichen – unter anderem Bildung, Soziales, Gesundheit, Sicherheit und Verwaltung – werden Aufgaben gemeinsam von Kanton und Gemeinden wahrgenommen. In den letzten Jahren ist dabei eine Entwicklung zu beobachten, bei der der Kanton zunehmend Vorgaben, Standards und Regulierungen erlässt, während die Gemeinden einen erheblichen Teil der finanziellen Lasten tragen. Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen der finanziellen Fairness, der Zuständigkeitsklarheit und der föderalen Balance auf. Wenn Entscheidungskompetenzen und Kostenverantwortung auseinanderfallen, leidet nicht nur die Akzeptanz staatlicher Vorgaben, sondern auch der Handlungsspielraum der Gemeinden und das Kostenbewusstsein des Kantons. Eine transparente Gesamtschau würde hier Transparenz schaffen. Ohne eine systematische Analyse ist weder für den Kantonsrat noch für die Gemeinden nachvollziehbar, wo Kostenverschiebungen stattgefunden haben. Das Postulat verfolgt keine Vorfestlegung zu konkreten Reformen. Es soll vielmehr eine sachliche Entscheidungsgrundlage schaffen für zukünftige politische Diskussionen über Aufgabenentflechtung, Finanzierungssysteme oder eine faire Neujustierung der Kostenaufteilung. Das Postulat 237/2024, das eine Entflechtung der Staatsaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden fordert, wird vom Regierungsrat abgelehnt, da die Grundlage für den politischen Prozess noch nicht gegeben wird. Mit dieser Analyse würden wir einen Schritt davor ansetzen und diese Grundlage schaffen. Die Analyse soll insbesondere aufzeigen, welche Aufgaben aktuell gemeinsam von Kanton und Gemeinden wahrgenommen werden, wie die Kostenaufteilung bei diesen Aufgaben ausgestaltet ist, welche Ebene die wesentlichen Vorgaben und Steuerungsentscheide trifft, wie sich die

Kostenverteilung in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und wo sich eine Verschiebung der finanziellen Lasten zulasten der Gemeinden ergeben hat. Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden braucht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitsprache und Finanzierung. Die beantragte Analyse ist ein notwendiger Schritt, um diese Balance wieder sichtbar zu machen und fundierte politische Entscheide zu ermöglichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Nadia Koch, Rümlang, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, wird wie folgt Stellung genommen: Das Postulat fordert eine umfassende Analyse der Kostenaufteilung bei Aufgaben, die der Kanton und die Gemeinden gemeinsam erfüllen. Die Analyse soll insbesondere die gemeinsamen Aufgaben von Kanton und Gemeinden aufzeigen, die Aufteilung von Kosten und Steuerung darlegen und untersuchen, wie sich die Kostenverteilung in den letzten fünf Jahren entwickelt hat. Das Postulat umfasst somit Aspekte, die auch Gegenstand des Postulats KR-Nr. 237/2024 betreffend Entflechtung von Staatsaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sind. Mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, jenes Postulat abzulehnen (RRB Nr. 1111/2024). Die Erwägungen des damaligen Beschlusses sind auch für das vorliegende Postulat massgebend. Dies gilt namentlich für die Ausführungen zum Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht (GWB). Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat diesen Bericht alle vier Jahre vor, letztmals 2025 (Vorlage 5991). Der Bericht zeigt die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden auf. Konkret analysiert er, welche öffentlichen Aufgaben der Kanton und die Gemeinden gemeinsam erfüllen (Verbundaufgaben). Er stellt für jede der 49 Verbundaufgaben dar, welche Staatsebene für die Rechtsetzung, den Vollzug und die Finanzierung zuständig ist. Der Bericht zeigt zudem auf, ob sich seit der letzten Berichtsperiode etwas an der Aufgabenteilung geändert hat. Der GWB 2025 kam zum Schluss, dass sich die Aufgabenteilung nur geringfügig verändert hat, die Anpassungen jedoch beim Kanton sowohl im Vollzug als auch in der Finanzierung zu einer Mehrbelastung führen. Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht setzt sich damit bereits umfassend mit sämtlichen Aspekten auseinander, die Gegenstand der vom Postulat geforderten Analyse bilden. Eine erneute Analyse erscheint weder angezeigt noch zielführend. Sie wäre mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Es ist kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten. Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht schafft bereits Transparenz und bildet die vom Postulat geforderte sachliche Grundlage, um fundierte politische Entscheide zu ermöglichen (vgl. § 31 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz [LS 132.1]).

Weiter weist das vorliegende Postulat Berührungspunkte zum Postulat KR-Nr. 171/2024 betreffend Braucht der innerkantonale Finanzausgleich eine Auffrischung? auf. Jenes Postulat verlangt zu prüfen, inwiefern im kantonalen Finanzausgleichssystem Anpassungsbedarf besteht. Der Kantonsrat überwies das Postulat am 30. Juni 2025 dem Regierungsrat. Dieser hat dem Kantonsrat innert zwei Jahren ab Überweisung Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. In diesem Zusammenhang sollen finanzielle Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden einbezogen werden. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 171/2024 wurden unter breitem Einbezug der von den finanziellen Lastenverschiebungen betroffenen Stellen bereits begonnen. Die vom vorliegenden Postulat geforderte Analyse würde folglich Doppelspurigkeiten verursachen und keinen wesentlichen Mehrwert für die politische Diskussion schaffen, der nicht auch in der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 171/2024 erbracht werden könnte. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 192/2026 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli