Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 899/2026

Anfrage Anita Borer, Uster, und Angie Romero, Zürich, betreffend Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sicherheit und die Justiz im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 175/2026

Sitzung vom 2. September 2026

899. Anfrage (Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sicherheit und die Justiz im Kanton Zürich) Die Kantonsrätinnen Anita Borer, Uster, und Angie Romero, Zürich, haben am 4. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die Zuwanderung in den Kanton Zürich ist hoch. Die negativen Auswirkungen der Zuwanderung betreffen alle Lebensbereiche, insbesondere auch die Sicherheit und die Justiz. Die Kriminalität hält sich seit Jahren auf hohem Niveau, der Justizvollzug ist überlastet, die Personalkosten steigen stetig, die Gefängnisse sind voll, wobei über 70% der Gefängnisinsassen ausländischer Herkunft sind. So kann es nicht weitergehen. Für wirksame Massnahmen braucht es vollständige Transparenz. Wir wollen die Zusammenhänge zwischen Zuwanderung, Sicherheit und Justiz im Kanton Zürich faktenbasiert beurteilen können. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Auswirkungen auf die Kriminalität und die Sicherheit – Wie stark stieg die Bevölkerung durch Zuwanderung, und in welchem Verhältnis dazu stieg die Kriminalität innert der letzten 10 Jahre? – Wie entwickelte sich in diesem Zeitraum der Anteil der registrierten Kriminalität ausländischer Staatsangehörige, insgesamt und nach relevanten Deliktskategorien? – Welche Auswirkungen hatte die Zuwanderung auf den Personalbestand der Polizei? – Welche Deliktbereiche zeigen die stärksten Zusammenhänge zwischen Zuwanderung und Kriminalität, und wie interpretiert der Regierungsrat diese?

2. Auswirkungen auf den Justizvollzug – Welche Zusammenhänge zwischen der Zuwanderung und der Belastung des Justizvollzugs (z. B. Belegung, Kapazität, Kosten, Personalaufwand) erkennt der Regierungsrat? – Wie hat sich der Anteil ausländischer Staatsangehöriger in den Justizvollzugsanstalten (Untersuchungs-, Sicherheits- und Strafvollzug) in den letzten 10 Jahren absolut und im Verhältnis zum Anteil Schweizer Staatsangehöriger in den Justizvollzugsanstalten verändert? – Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Gefängnisplatz, und wie hat sich dieser über die letzten 10 Jahre hinweg pro Kopf und insgesamt erhöht?

– Welche Auswirkungen hatte die steigende Häftlingszahl auf Personalbestand, Arbeitsbelastung und Sicherheitslage in den Zürcher Gefängnissen?

3. Auswirkungen auf die Strafverfolgung – Welche Zusammenhänge zwischen der Zuwanderung und der Belastung der Strafverfolgung (Staatsanwaltschaften), z. B. Kosten, Personalaufwand, Verfahrensdauer, Pendenzen erkennt der Regierungsrat? – Wie hat sich der Anteil ausländischer Staatsangehöriger in Strafuntersuchungen in den letzten 10 Jahren verändert? Wie viele Prozente der beschuldigten Personen waren ausländische, wie viele Schweizer Staatsangehörige?

4. Künftige Entwicklungen – Wie hoch schätzt der Regierungsrat die zukünftig notwendige Entwicklung der Gefängniskapazitäten im Hinblick auf die anhaltende Zuwanderung ein (Prognose)? – Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus der parallelen Entwicklung von Zuwanderung, Kriminalität, Strafuntersuchungen und Vollzugsbelastung für die strategische Planung der nächsten Jahre? Wo sieht er besonderen Handlungsbedarf? – Welche Massnahmen sind geplant, um auf die steigenden Belastungen in der Sicherheit und im Justizvollzug durch die unkontrollierte Zuwanderung zu reagieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, und Angie Romero, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Kriminalitätsrisiko wird durch verschiedene strukturelle Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen und soziale Integration beeinflusst. Der Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Kriminalität hängt deshalb davon ab, in welchen Segmenten das Wachstum stattfindet. Die Bevölkerung des Kantons Zürich wuchs zwischen 2015 und 2025 um 11% von 1 463 459 auf 1 628 081 Personen. Im gleichen Zeitraum nahm die registrierte Kriminalität (Straftaten gemäss Strafgesetzbuch [StGB, SR 311.0] und Betäubungsmittelgesetz [SR 812.121]) um 4% von 108 844 auf 113 579 Fälle zu und damit deutlich weniger stark als die Bevölkerung.

Gemäss den Erhebungen der Kantonspolizei Zürich stieg der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den beschuldigten Personen nach StGB zwischen 2015 und 2025 von 42% auf 50%. Bei Vermögensdelikten erhöhte sich der Anteil von 41% auf über 53%, bei Delikten gegen Leib und Leben von 46% auf 50% und bei Freiheitsdelikten von 43% auf 52%. Der Sollbestand der Kantonspolizei stieg zwischen 2015 und 2025 von 2247 auf 2347 Vollzeitäquivalente. Der Sollbestand des Korps orientiert sich dabei unter anderem an der Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich. Zu Frage 2: Die Belastung des Justizvollzugs hängt primär von der Anzahl Haftanordnungen, gerichtlicher Verurteilungen zu freiheitsentziehenden Sanktionen sowie ausländerrechtlicher Haftmassnahmen ab. Ausländische Staatsangehörige stellen einen grossen Anteil der Inhaftierten dar. In der Untersuchungs- und Sicherheitshaft liegt dieser 2015 bis 2024 gesamtschweizerisch zwischen 74,8% (niedrigster Wert; 2022) und 79,1% (höchster Wert; 2015) und im Kanton Zürich zwischen 60,1% (niedrigster Wert; 2021) und 74,7% (höchster Wert; 2015). Im Strafvollzug zeigt sich im selben Zeitraum gesamtschweizerisch ein Anteil zwischen 73,1% (niedrigster Wert; 2023) und 76,8% (höchster Wert; 2015). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bei nicht ansässigen Beschuldigten häufiger Untersuchungshaft angeordnet wird, insbesondere aufgrund erhöhter Fluchtgefahr. In solchen Fällen verbleiben Betroffene oft länger im geschlossenen Vollzug und erhalten Vollzugslockerungen verzögert. Zusätzlich führen ausländerrechtliche Haftformen dazu, dass entsprechende Einrichtungen ausschliesslich mit Personen ohne Aufenthaltsrecht belegt sind. Die Vollzugseinrichtungen sind entsprechend stark ausgelastet. Dies zeigt sich insbesondere in hohen Belegungsraten in Untersuchungs- und Sicherheitsgefängnissen sowie in kantonsübergreifenden Engpässen. Dem gestiegenen Bedarf wird mit organisatorischen Massnahmen wie Gruppenvollzug, alternativen Vollzugsformen (insbesondere Electronic Monitoring und gemeinnützige Arbeit), Spezialisierungen für besondere Gefangenengruppen sowie strukturellen Reformen im Gesundheits- und Betreuungsbereich begegnet.

Die Kostenentwicklung wird über den Indikator B6 der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans («Durchschnittlicher Nettoaufwand pro Aufenthaltstag in Zürcher Justizvollzugsinstitutionen, in Fr.», Erhebung seit 2019) abgebildet und zeigt einen ansteigenden Verlauf (Fr. 275 im Jahr 2019; Fr. 451 im Jahr 2025).

Der Personalbestand richtet sich nach den empfohlenen Personalschlüsseln des Bundesamtes für Justiz, wobei der Sollbestand noch nicht vollständig erreicht ist. Zu Frage 3: Die Belastung der Strafverfolgungsbehörden sowie der Mittelbedarf der Staatsanwaltschaft hängen insbesondere von Fallzahlen, Verfahrenskomplexität, polizeilichen Zuführungen, Gesetzesrevisionen, Digitalisierung und dem Bevölkerungswachstum ab. Die Zahl der Beschuldigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Kanton Zürich stieg zwischen 2016 und 2025 von 11 732 auf 15 985 Personen. Der Anteil der Beschuldigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen Beschuldigten erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 54,7% auf 58,2%. Zu berücksichtigen ist, dass es sich um Beschuldigtenstatistiken handelt und ein erheblicher Teil der Verfahren nicht zu einer Verurteilung führt. Die Einstellungsquote beträgt 2025 bei Beschuldigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit 33,9% und bei Schweizer Staatsangehörigen 38,4%. Zu Frage 4: Die Bevölkerungsentwicklung gemäss den Szenarien des Bundesamtes für Statistik führt zu einem weiteren Anstieg des Bedarfs an Kapazitäten im Justizvollzug. Bereits heute bestehen in mehreren Vollzugsbereichen hohe Auslastungen und Engpässe, insbesondere in Untersuchungs- und geschlossenen Vollzugseinrichtungen. Teilweise müssen Inhaftierte länger in Untersuchungsgefängnissen verbleiben, da Strafvollzugsplätze schweizweit knapp sind. Gestützt auf die Prognosen wird bis 2055 mit einem zusätzlichen Bedarf von rund 200 bis 250 Haftplätzen gerechnet. Die Planung orientiert sich an den Referenz-, Tief- und Hochszenarien der Bevölkerungsentwicklung des Bundesamtes für Statistik und berücksichtigt insbesondere die erwartete Zunahme der Gesamtbevölkerung. Strategisch wird dies durch Kapazitätserweiterungen sowie den weiteren Ausbau alternativer Vollzugsformen und organisatorischer Optimierungen aufgefangen, um die steigenden Anforderungen langfristig zu bewältigen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli