RRB Nr. 92/2026
Statthalterämter, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026
92. Statthalterämter, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage und Überblick Der Personalbestand der Bezirksverwaltungen umfasst zurzeit in der Leistungsgruppe Nr. 2261, Statthalterämter, 88,65 Stellen und in der Leistungsgruppe Nr. 2251, Bezirksratskanzleien, 44,35 Stellen und ist in den vergangenen Jahren in mehreren Schritten gewachsen (vgl. RRB Nrn. 887/2019, 230/2022 und 515/2024). Die Bezirksverwaltung steht vor grösseren Veränderungen in der Applikationslandschaft. So wird die derzeit genutzte Justizsoftware Juris seit der Übernahme durch die LogObject AG am 1. Februar 2024 nicht mehr weiterentwickelt und muss abgelöst werden. Dies geschieht im Projekt Helium (vgl. RRB Nr. 766/2025), das zum Ziel hat, eine kantonseigene, integrierte Justiz-Fachapplikation für Gerichte, Verwaltung und Strafverfolgung zu entwickeln. Darüber hinaus soll der heute im Juris enthaltene Finanzteil herausgelöst und in SAP überführt werden. Bis zum Zeitpunkt des funktionierenden Einsatzes der neuen Software muss Juris im allgemeinen Prozess der zunehmenden Digitalisierung (Umsetzung der Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes betreffend elektronische Verfahrenshandlungen, Automatisation usw.) mit stetig steigendem Aufwand und Unterhalt funktionstüchtig gehalten werden. Gleichzeitig intensiviert sich die Mitarbeit bei der Bedarfserhebung im Projekt Helium und verlangt in diesem Zusammenhang die Kooperation der involvierten Amtsstellen, damit die Implementation der neuen Software auch auf der operativen Ebene gelingt. Ab Ende 2026 soll eine erste Softwareversion das Abarbeiten von Massengeschäften der Übertretungsstrafbehörden ermöglichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der laufenden Projekte fehlen die erforderlichen IT- und Change-Management-Kenntnisse bei den Bezirksbehörden. Erfahrungen aus abgeschlossenen Kleinprojekten in den dezentralen Verwaltungseinheiten zeigen, dass nur ein professionelles Change-Management, verbunden mit einer engen Begleitung der Anwendenden, die Grundlage für eine wirksame Einführung und Anwendung neuer automatisierter Prozesse bietet. Dies hochgesteckten Ziele können nur erreicht werden, wenn die betroffenen Statthalterämter ihrerseits auf der Anwenderseite mit Change-Massnahmen vorbereitet werden. Derzeit wird für die dezentralen Einheiten der Bezirke die benötigte Unterstützung entwickelt, was weitere personelle Mittel beansprucht.
Das Statthalteramt Dietikon beschäftigt zurzeit Mitarbeitende im Umfang von 1,8 Stellen, die im Stellenplan der Statthalterämter enthalten sind. Es handelt sich um Stellen in der Richtposition Informatikspezialist/in Lohnklasse (LK) 18 gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111), wovon 1,0 Stellen bis Ende 2026 befristet sind. Diese Mitarbeitenden sind für die Digitalisierung und Implementierung von neuen IT-Lösungen im Kanton, welche die Arbeit der Bezirksbehörden betreffen, zuständig. Die Leistungen werden für alle 24 Einheiten der Bezirksverwaltungen erbracht. Mit Blick auf die anstehenden Veränderungen in der IT-Umgebung und die notwendige Begleitung der Veränderungsprozesse sollen 1,0 Stellen in der Richtposition Informatikspezialist/in LK 18 VVO sowie die Überführung der befristeten in eine unbefristete Stelle (Richtposition Informatikspezialist/in LK 18 VVO) bewilligt werden.
2. Stellen im Einzelnen Die neue Stelle sowie die neu unbefristet zu führende Stelle sollen als Stabsstellen der Statthalterämter zugunsten aller Bezirke geschaffen werden. Aufgrund der absehbaren Automatisation von Abläufen im Übertretungsstrafverfahren wird eine teilweise Aufgabenverschiebung von klassischen Geschäftskontrollprozessen (Kanzleitätigkeit) hin zu rein technischer Überwachung von IT-Prozessen stattfinden. Die Begleitung und Unterstützung der digitalen Transformation in den kommenden Jahren haben folgende Ziele: – Erarbeiten und Umsetzung einheitlicher Unterstützungsstrategien über alle Einheiten der Bezirke sowie Planung und Begleitung von Veränderungsprozessen, – Einführung neuer Fachapplikationen (Ausbildung / Support) und Implementierung von digitalen und teilautomatisierten Arbeitsweisen, – Veränderungskultur und -bereitschaft stärken, Akzeptanz schaffen und Umsetzung überwachen mithilfe technischer, organisatorischer und kommunikativer Massnahmen, die teilweise neu eingeführt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen Die befristeten 1,0 Stellen Informatikspezialist/in LK 18 VVO sollen mit Wirkung ab 1. Januar 2027 unbefristet im Stellenplan geführt werden. Neu soll der Stellenplan der Statthalterämter mit Wirkung ab 1. Januar 2027 um 1,0 Stellen Informatikspezialist/in LK 18 VVO erweitert werden. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Statthalterämter bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.
Der Aufwand für diese Stellen beläuft sich auf insgesamt Fr. 274 300 pro Jahr. Die entsprechenden Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 sowie in den Folgejahren, in der Leistungsgruppe Nr. 2261, Statthalterämter, einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Statthalterämter wird ab 1. Januar 2027 folgende, bisher befristete Stelle in eine unbefristete Stelle umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 18
II. Der Stellenplan der Statthalterämter wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 18
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli