RRB Nr. 93/2026
Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen, Einführung einer obligatorischen Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Zivildienst für Schweizerinnen, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026
93. Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen
Erwägungen
Gesetzesbestimmungen, Einführung einer obligatorischen Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Zivildienst für Schweizerinnen (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 12. November 2025 eröffnete das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung einer obligatorischen Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Zivildienst für Schweizerinnen. Die Vorlage umfasst eine Änderung der Bundesverfassung (SR 101), des Militärstrafgesetzes (SR 321.0), des Militärgesetzes (SR 510.10), des Bundesgesetzes über militärische und andere Informationssysteme im VBS (SR 510.91) sowie des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (SR 520.1). Die Vorlage regelt die notwendigen Anpassungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe, damit ein obligatorischer Orientierungstag über den Militär- und Zivildienst für Schweizerinnen eingeführt werden kann. Am Orientierungstag, der für Männer obligatorisch ist, wird den Teilnehmenden ein vertiefter Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz vermittelt. Damit auch Frauen direkt und fundiert Informationen zum sicherheitspolitischen System der Schweiz, zur Armee und zum Zivilschutz erhalten, soll die Teilnahme am Orientierungstag auch für sie verpflichtend werden. Der Bund erwartet, dass sich so mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst gewinnen lassen und dies allgemeine zur Verbesserung der personellen Alimentierung der Armee beiträgt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an triage@sepos.admin.ch): Mit Schreiben vom 12. November 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Vorlage zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
Wir unterstützen grundsätzlich das von Ihnen verfolgte Ziel, den Frauenanteil in der Armee und im Zivilschutz zu erhöhen. So werden im Kanton Zürich mit sehr guten Erfahrungen separate Orientierungsveranstaltungen für Frauen durchgeführt, um so ihren besonderen Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Weiter werden individuelle Beratungsgespräche für Frauen angeboten, und es besteht die Möglichkeit, den Sporttest der Rekrutierung zu absolvieren. Alle Informationsangebote über das Militär und den Zivilschutzdienst für Frauen sind zudem online auf der Webseite «changethegame.zh.ch» zu finden. Soweit zusätzliche Massnahmen zur Förderung des Frauenanteils im bestehenden gesetzlichen Rahmen möglich sind, sollen diese ergriffen werden. Die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags unter den vorgegebenen Bedingungen lehnen wir hingegen ab. Für die Kantone entstünden je nach Bevölkerungszahl unterschiedliche zusätzliche Kosten. Diese fallen vor allem für das zusätzlich benötigte Personal zur Vorbereitung und Durchführung der Orientierungstage und für Anpassungen der erforderlichen Infrastruktur an. Im erläuternden Bericht werden diese Mehrkosten grob auf rund 3,3 Mio. Franken pro Jahr geschätzt. Weiter ist ein administrativer Mehraufwand im Disziplinarwesen wegen unentschuldigter Nichtteilnahmen am Orientierungstag zu erwarten. Ob sich markant mehr Frauen zu einer Dienstleistung im Militär oder Zivilschutz verpflichten werden, wenn der Orientierungstag für sie obligatorisch wäre, ist fraglich. Angesichts dieser Ungewissheit und des hohen Mehraufwandes für die Kantone halten wir die Einführung der Pflicht aller Schweizerinnen zum Besuch des Orientierungstags, für die gar eine Verfassungsänderung nötig ist, für nicht gerechtfertigt.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli