Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 931/2026

Anfrage Susanne Brunner und Isabel Garcia, Zürich, betreffend Verstaatlichung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Bereich LGBTI?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 245/2026

Sitzung vom 9. September 2026

931. Anfrage (Verstaatlichung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Bereich LGBTI?) Die Kantonsrätinnen Susanne Brunner und Isabel Garcia, Zürich, haben am 22. Juni 2026 folgende Anfrage eingereicht: Der Kantonsrat hat am 8. Juni 2026 mit 99 Ja und 74 Nein-Stimmen (0 Enthaltungen) das Postulat 377/2020 «Gleichstellung von LGBTI- Menschen und Massnahmen gegen Hasskommunikation» abgeschrieben. Im Zusammenhang mit dem Postulatsbericht hatte die Regierung sich bereit gezeigt, den Auftrag der kantonalen Fachstelle Gleichstellung von Frau und Mann um einen eigenen Fachbereich LGBTQIA+ zu erweitern, mit dem Argument, eine spezialisierte Institution dafür fehle. Zu diesem Zweck soll die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann um 180 Stellenprozente erhöht werden. Seit Jahren engagieren sich Vereine wie Pink Cross, Lesbenorganisation Schweiz, Transgender Network Switzerland (TGNS), InterAction Suisse, Aromantisches und Asexuelles Spektrum Schweiz, Aids-Hilfe Schweiz, Dachverband Regenbogenfamilien, Network – Gay Leadership und WyberNet – Gay Professional Women in verschiedenen Lebensbereichen, welche LGBTI-Menschen betreffen. Teilweise sind Aktivitäten dieser Organisationen auch staatlich mitfinanziert, zum Beispiel erhält TGNS jährlich 40 000 Franken von der Stadt Zürich. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Warum kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass eine spezialisierte Institution fehle, wenn doch zahlreiche Vereine und Organisationen sich der Lebensrealitäten und Probleme von LGBTI-Menschen annehmen? Dies im Zusammenhang mit der Feststellung des Regierungsrates, dass LGBTI-Personen im Kanton Zürich rechtlich gleichgestellt sind (wie im Postulatsbericht 377/2020 ausgeführt).

2. Leistet der Kanton Zürich in die oben genannten Organisationen Staatsbeiträge? Wenn ja, bitten wir um eine Aufstellung der Zahlen der Beiträge in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025.

3. Wie beurteilt der Regierungsrat zivilgesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement der Bevölkerung in Vereinen und Organisationen für das Funktionieren unseres Staates und für den Zusammenhalt der Gesellschaft?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass der Kanton zivilgesellschaftliches Engagement verstaatlichen will, indem die Fachstelle für Gleichstellung für einen neuen Aufgabenbereich LGBTI vergrössert wird und damit Aufgaben übernehmen will, welche zahlreiche Vereine und Organisationen heute bereits leisten?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Susanne Brunner und Isabel Garcia, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat erklärte sich in seinem Bericht zum Postulat KR- Nr. 377/2020 betreffend Gleichstellung von LGBTI-Menschen und Massnahmen gegen Hasskommunikation bereit, den Auftrag der Fachstelle Gleichstellung um einen eigenen Fachbereich LGBTQIA+ zu erweitern (Vorlage KR-Nr. 377a/2020). Dieser Fachbereich soll staatliche Stellen fachlich unterstützen, schulen und deren Arbeit koordinieren, da ehrenamtlich tätige Vereine diese Aufgaben mangels Ressourcen nicht übernehmen können. Zu Frage 2: Eine strukturierte kantonale Förderung von LGBTQIA+-Organisationen besteht nicht. 2020–2025 erfolgten lediglich punktuelle, projektbezogene Finanzierungen. Die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des Instituts für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich kann im Auftrag des Amtes für Gesundheit mit dem Instrument «Unterstützung von Einzelprojekten» Projekte ausserhalb der regulären Programme mitfinanzieren. In diesem Rahmen wurden 2022 bis 2024 zwei Projekte der Lesbenorganisation Schweiz im Bereich der sexuellen und psychischen Gesundheit mit Fr. 15 000 bzw. Fr. 10 500 unterstützt. Zu Frage 3: Der Regierungsrat misst dem zivilgesellschaftlichen Engagement einen hohen Stellenwert bei. Gerade im Bereich von LGBTQIA+ leisten die genannten Organisationen seit Jahren wertvolle Arbeit für die Beratung, Selbsthilfe, Vernetzung und Sensibilisierung. Die Studie bestätigt, dass diese Leistungen vielfach ehrenamtlich erbracht und häufig nur projektbezogen finanziert werden. Eine Stärkung der Gleichstellung von LGBTQIA+-Personen steht daher nicht im Gegensatz zum zivilgesellschaftlichen Engagement, sondern ergänzt und unterstützt dieses.

Zu Frage 4: Eine Verstaatlichung des bestehenden zivilgesellschaftlichen Engagements bzw. der Vereinsarbeit ist nicht vorgesehen. Es geht vielmehr darum, die institutionelle Einbindung des Themas im Kanton Zürich zu stärken, indem die Fachstelle Gleichstellung erweitert wird. Ausgangspunkt ist das Postulat KR-Nr. 377/2020, das den Regierungsrat auffordert, konkrete Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTQIA+-Personen zu ergreifen und deren institutionelle Verankerung auf kantonaler Ebene zu prüfen. Diese Aufgabe beruht heute weitgehend auf freiwilligem Engagement und unsicherer Projektfinanzierung. Der neue Fachbereich LGBTQIA+ der Fachstelle Gleichstellung richtet sich daher vor allem an die kantonale Verwaltung. Vorgesehen sind insbesondere die Sensibilisierung und Schulung von Fachpersonen, Präventions- und Informationsarbeit, Datenerhebung sowie fachliche Unterstützung im Diskriminierungsschutz. Gleichzeitig sollen bestehende zivilgesellschaftliche Organisationen weiterhin gestärkt und in die Zusammenarbeit einbezogen werden. Die vorgesehene Lösung verfolgt somit nicht die Verstaatlichung bestehender Angebote, sondern eine Ergänzung und Koordination, indem der Kanton die obengenannten staatlichen Aufgaben übernimmt, während die niederschwellige Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei den bestehenden zivilgesellschaftlichen Organisationen bleiben.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli