Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 934/2011

Investitions- und Finanzbedarf im Hochbau Kanton Zürich bis 2030, Einrichtung einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe, Auftrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2011

934. Investitions- und Finanzbedarf im Hochbaubereich

Erwägungen

des Kantons Zürich bis 2030 (Einrichtung einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe)

Ausgangslage Die zur Verfügung stehenden Mittel für Nettoinvestitionen im Hochbau betragen seit Jahren zwischen 170 und 220 Mio. Franken im Jahr. Die Bemessung des Betrages erfolgt in Abstimmung mit der Finanzstrategie des Kantons Zürich und wird mittels des Selbstfinanzierungsgrades bestimmt. Der Selbstfinanzierungsgrad ist das Verhältnis zwischen den im jeweiligen Jahr zu tätigenden Abschreibungen des Immobilienanlagevermögens und den jeweils geplanten Investitionen im Hochbau. Die Finanzstrategie verfolgt heute einen Ausgleich des Finanzbedarfes über acht Jahre, was aus heutiger Sicht mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 80% zu erreichen ist. Seit geraumer Zeit zeigt sich, dass die Direktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusätzliche Flächen benötigen. Zur Finanzierung dieses zusätzlichen Flächenbedarfs reichen die bisher vorgesehenen Investitionsmittel nicht mehr aus. Zudem sind auch dringliche werterhaltende Investitionen (Instandsetzungsmassnahmen) zu finanzieren, um die Werterhaltung der bestehenden Infrastruktur zu sichern.

Rahmenbedingungen Die anzustellenden Überlegungen umfassen den gesamten kantonalen Liegenschaftenbestand im Verwaltungsvermögen aller Direktionen (ohne Fonds). Als Planungshorizont werden neunzehn Jahre angenommen (2012 bis 2030). Neben dem Bedarf der Direktionen werden zudem Instandsetzungskosten und weitere zentrale Einflussfaktoren wie Herstellung der Erdbebensicherheit, Verwirklichung der Behindertengerechtigkeit, Energiefragen, Denkmalschutz, Brandschutz usw. zu berücksichtigen sein. Die Überprüfung des kantonalen Immobilienmanagement erfolgt in einem gesonderten, vom vorliegenden unabhängigen Projekt.

Projektziele Ziel ist die Ausarbeitung einer Gesamtsicht zum Investitions- und Finanzbedarf für die bauliche Infrastruktur (Werterhaltung und Ausbau) des Kantons bis 2030. Als Teilziele gelten die Zusammenstellung der geplanten Nutzungen und der baulichen Planungen pro Direktion, im Weiteren die Zusammenstellung möglicher Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich Reihenfolge und Finanzierung. Dargestellt werden sollen die finanziellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Schliesslich werden Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen des Regierungsrates ausgearbeitet.

Projektorganisation Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Direktionen zusammen. Sie wird von der Baudirektion geleitet.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Direktionen zu bilden, die den Investitions- und Finanzbedarf im Hochbaubereich des Kantons Zürich bis 2030 ermittelt.

II. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden Ende 2012 dem Regierungsrat vorgelegt.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cità en