Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 937/2010

Strassen, Zürich und Winterthur, Bauprogramme, Kenntnisnahme; Strassenentwässerung, Bau- und Unterhaltspauschalen, Festlegung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2010

937. Strassen (Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen/ Strassenentwässerung)

Erwägungen

A. Berichte über die Bauprogramme 2010–2012 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Bauprogramme der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur haben ihre Berichte über das Bauprogramm für 2010–2012 mit Schreiben vom 12. Mai 2010 bzw. 9. Dezember 2009 eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen. Bei den Bauprogrammen handelt es sich um Rahmenprogramme, für deren genaue Einhaltung aus verschiedensten Gründen keine Gewähr besteht. Unwägbarkeiten aller Art, wie Rechtsmittel und Projekteinsprachen einschliesslich der damit verbundenen Umprojektierungen, Sparmassnahmen, Schwierigkeiten beim Landerwerb sowie Verzögerungen aus baulichen, nicht voraussehbaren terminlichen und witterungsbedingten Gründen wirken sich auf die Programmabwicklung aus. Bei den Bauprogrammen beider Städte zeichnen sich für die nächsten Jahre Ausgaben ab, die den im Strassengesetz vorgesehenen Rahmen übersteigen. Bei der Festlegung der Faktoren gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG für die Bau- und Unterhaltspauschalen für die Jahre 2012–2014 werden die durch den Kanton zu finanzierenden Projekte zu bestimmen sein.

B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat von Zürich erstattete am 10. März 2010 Bericht, der Stadtrat Winterthur am 24. Februar 2010. Aufgrund der Unterlagen berechnet sich der Stand der Reserven per 1. Januar 2010 wie folgt:

Bauaufwendungen Stadt Zürich: in Franken Stand der Fehldeckung per 1. Januar 2009 –6 774 066.20 Baupauschale 2009 (RRB Nr. 1820/2009) 22 502 201.00 Transitorische Buchungen Lärmschutz 124 431.35 Belastung 2009 –27 028 935.17 Fehldeckung per 1. Januar 2010 –11 176 369.02

Die transitorischen Buchungen für Lärmschutzmassnahmen sind nötig, weil Zahlungen von Bundesbeiträgen vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) ausstehend sind. Die entsprechenden Kosten wurden der Baupauschale durch die Stadt Zürich jedoch bereits belastet. Die Baupauschale der Stadt Zürich weist seit über zehn Jahren eine Unterdeckung auf, die 2009 nun aber erstmals die Grenze von 10 Mio. Franken überschritten hat. Die Ausgaben der Stadt Zürich für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung zulasten der Baupauschale übersteigen die hierzu beim Kanton zur Verfügung stehenden Mittel. Fehldeckungen sind nach § 48 StrG durch die Städte mittelfristig auszugleichen. Die Stadt Zürich ist somit anzuweisen, die Unterdeckung mit geeigneten Sparmassnahmen bei den Bauaufwendungen spätestens bis 2018 auszugleichen. Stadt Winterthur: in Franken Stand der Reserven per 1. Januar 2009 1 024 284.60 Baupauschale 2009 (RRB Nr. 1820/2009) 6 397 532.00 Belastung 2009 –4 008 056.90 Stand der Reserven per 1. Januar 2010 3 413 759.70

Unterhaltsaufwendungen Stadt Zürich: in Franken Stand der Reserven per 1. Januar 2009 41 950 681.00 Unterhaltspauschale 2009 (RRB Nr. 1820/2009) 52 884 081.00 Belastung 2009 –40 930 056.39 Stand der Reserven per 31. Dezember 2009 53 904 705.61

Die grossen Reserven in den Unterhaltspauschalen sind mittelfristig durch geeignete Massnahmen zu reduzieren und werden bei der Festlegung der Faktoren gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG für die Bau- und Unterhaltspauschalen für die Jahre 2012–2014 zu berücksichtigen sein. Stadt Winterthur: in Franken Stand der Reserven per 1. Januar 2009 488 270.90 Unterhaltspauschale 2009 (RRB Nr. 1820/2009) 6 788 410.00 Belastung 2009 –7 283 590.38 Fehldeckung per 31. Dezember 2009 –6 909.48

C. Bau- und Unterhaltspauschalen für 2010 Die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für 2010 sind nach §§ 46 und 47 StrG und dem in RRB Nr. 3639/1993 beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge zu berechnen. Mit RRB Nr. 1484/2008 wurden die Faktoren für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für den Zeitraum 2009 bis 2011 bestimmt. Mit einer ausserordentlichen Erhöhung des Faktors wurde die Finanzierung von Grossprojekten in den Städten Zürich und Winterthur gesichert, deren Kosten ansonsten die üblichen Pauschalbeträge übersteigen würden. Für den Zeitraum 2009 bis 2011 sind das folgende Grossprojekte: Stadt Zürich Baupauschale Pfingstweidstrasse Flankierende Massnahmen Westumfahrung (FlaMa) Unterhaltspauschale Sanierung Hardbrücke

Bei den Grossprojekten in der Stadt Zürich wurden verbindliche Zahlungspläne vereinbart. Die Zahlungen für diese Vorhaben erfolgen gemäss den Zahlungsplänen ausserhalb der hier zu bestimmenden Pauschalzahlungen. Stadt Winterthur Baupauschale Gleisquerung Stadtmitte Unterführung Wydenweg

Die Städte Zürich und Winterthur haben Anspruch auf die Baupauschale, da die vorhandenen Reserven das Dreifache der ihnen zustehenden Beträge nicht erreichen. Die Baupauschalen werden für das Rechnungsjahr 2010 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 20 437 433.00 Abzüglich zu leistende Zahlungen Pfingstweidstrasse 2010 –734 000.00 Abzüglich zu leistende Zahlungen FlaMa 2010 –6 300 000.00 Baupauschale 2010 für Stadt Zürich 13 403 433.00 Stadt Winterthur 5 810 504.00 Baupauschalen für 2010 insgesamt 19 213 937.00

Die Unterhaltspauschalen werden für das Rechnungsjahr 2010 zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 60 359 600.00 Abzüglich zu leistende Zahlungen Hardbrücke –28 500 000.00 Unterhaltspauschale 2010 für Stadt Zürich 31 859 600.00 Stadt Winterthur 7 747 997.00 Unterhaltspauschalen für 2010 insgesamt 39 607 597.00

Die Ausgaben sind im Budget 2010 enthalten.

D. Gebühren für die Strassenentwässerung Zürich: Gemäss Schreiben vom 10. März 2010 des Stadtrats von Zürich hatte die Stadt Zürich 2009 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus dem öffentlichen Strassennetz Aufwendungen von Fr. 9 786 949.20. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 32,9% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 3 219 906. Die Aufwendungen für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus überkommunalen Strassen für 2009 von Fr. 3 219 906 sind zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, festzusetzen und auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2010 enthalten. Winterthur: Gemäss Schreiben vom 24. Februar 2010 des Stadtrats Winterthur hatte die Stadt Winterthur 2009 für die Entwässerung der öffentlichen Strassen Aufwendungen von Fr. 950 000. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 25,4% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 241 300. Die Aufwendungen für die Entwässerung der Strassen mit überkommunaler Bedeutung für 2009 von Fr. 241 300 sind zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, festzusetzen und auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2010 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von den Bauprogrammen für die Jahre 2010–2012 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung wird im Sinne der Erwägungen Kenntnis genommen.

II. Von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2009 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel sowie die Abrechnung über die Aufwendungen für die Strassenentwässerung wird Kenntnis genommen.

III. Der Stadtrat von Zürich wird angehalten, den Fehlbetrag bei der Baupauschale nach § 48 des Strassengesetzes und die Reserve bei der Unterhaltspauschale mittelfristig bis spätestens 2018 auszugleichen.

IV. Die Abgeltungen der Baupauschalen 2010 an die Städte Zürich und Winterthur gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, und werden wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 13 403 433.00 Stadt Winterthur 5 810 504.00 Baupauschalen für 2010 insgesamt 19 213 937.00

V. Die Abgeltungen der Unterhaltspauschalen 2010 an die Städte Zürich und Winterthur für den Unterhalt von Strassen mit überkommunaler Bedeutung gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, und werden wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 31 859 600.00 Stadt Winterthur 7 747 997.00 Unterhaltspauschalen für 2010 insgesamt 39 607 597.00

VI. Es werden den Städten Zürich und Winterthur für 2009 die Gebühren für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus überkommunalen Strassen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, wie folgt abgegolten: in Franken Stadt Zürich 3 219 906.00 Stadt Winterthur 241 300.00 Gebühren der Strassenentwässerung für 2009 3 461 206.00

VII. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbau, Neumarkt 1, 8402 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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