Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 971/2011

Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft, Subvention, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. August 2011

971. Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft (Subvention)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Stiftung Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft (SIK- ISEA) ist ein kunsthistorisches und kunsttechnologisches Kompetenzzentrum, das sich in erster Linie mit dem Kunstschaffen in der Schweiz befasst, aber auch international tätig ist. Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Forschung, Dokumentation, Wissensvermittlung und Information in den Bereichen bildende Kunst, Kunstbetrieb und Kunsttechnologie. Durch den 2008 eingeleiteten Ausbau zum Institute for Advanced Study hat sich SIK-ISEA stärker mit dem Hochschulbereich vernetzt; das neu geschaffene «Research Promotion Programme» ermöglicht schweizerischen und ausländischen Doktorierenden und Professorinnen oder Professoren Forschungsaufenthalte am Institut, dessen Hauptsitz in Zürich ist. Seit 1988 besteht mit der Antenne romande eine Zweigstelle an der Universität Lausanne und seit 2010 im Kanton Tessin ein Ufficio di contatto per la Svizzera italiana im Museo Vincenzo Vela in Ligornetto. Mit RRB Nr. 1493/2007 wurde die Subvention des Kantons Zürich an SIK-ISEA für 2008–2011 auf höchstens Fr. 1 050 000 jährlich festgesetzt und die Beitragsberechtigung gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes bis Ende 2015 verlängert. Die kantonale Subvention wurde in Abstimmung mit dem Bund im Verhältnis von rund 5:2 zwischen Bund und Kanton festgelegt. Der Bund bewilligte gestützt auf die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation BFI 2008–2011 Beiträge im Gesamtbetrag von Fr. 10 161 000, die von Fr. 2 400 000 im Jahr 2008 auf Fr. 2 650 000 im Jahr 2011 anstiegen. Die Stadt Zürich beschränkt sich auf einen Standortbeitrag. Der Kanton Zürich entrichtete seine Subventionen jeweils als Beitrag an den Basisbereich von SIK-ISEA, der die wissenschaftliche Infrastruktur abdeckt. Der Projektbereich (Forschungsprojekte, wissenschaftliche Veranstaltungen und Publikationen) sowie der Ausbau zum Institute for Advanced Study mit dem neu geschaffenen Research Promotion Programme wurden durch Eigenleistungen, kompetitiv erworbene Projektmittel und Fundraising finanziert; die Dienstleistungen werden gewinnbringend erbracht. 2010 hat SIK-ISEA seine Rechnung mit einem Jahresverlust von Fr. 954 abgeschlossen; bei einem Betriebsaufwand von Fr. 8 359 894 und einem Betriebsertrag von Fr. 8 151 235 belief sich der Betriebserfolg vor Zinsen und Liegenschaften auf Fr. –208 659.

2. Subventionierung von SIK-ISEA ab 2012

2.1 Vorgehen des Bundes Im Hinblick auf die Ende 2011 ablaufende vierjährige Subventionsperiode hat SIK-ISEA dem Bund im Sommer 2010 ein Gesuch um Weitersubventionierung für die Beitragsperiode 2012–2016 eingereicht. Das Gesuch umfasst ausnahmsweise fünf Jahre, weil der Bund zur besseren Abstimmung der mehrjährigen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung entschieden hat, 2012 ein Zwischenjahr einzuschieben, bevor für die Jahre 2013–2016 wieder eine vierjährige Botschaft verabschiedet wird. Für 2012 behält der Bund im Sinne einer einjährigen Verlängerung der BFI-Botschaft 2008–2011 die bisherigen Ziele und Massnahmen im Wesentlichen bei. Über die von SIK-ISEA beim Bund beantragten Subventionserhöhungen wird im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 entschieden.

2.2 Gesuch um Weitersubventionierung an den Kanton Mit Eingabe vom 20. Januar 2011 richtete SIK-ISEA an den Kanton ein Gesuch um Weitersubventionierung, das sich im Hinblick auf die Koordination mit dem Bund ebenfalls auf die Beitragsperiode 2012–2016 bezieht und der Subventionierung das bisherige Beitragsverhältnis von rund 5:2 zwischen Bund und Kanton zugrunde legt. SIK-ISEA ersucht den Kanton, die bisherige Subvention von Fr. 1 050 000 pro Jahr zu erhöhen und folgende Beiträge zu bewilligen: 2012 2013 2014 2015 2016 Fr. 1 213 000 Fr. 1 225 000 Fr. 1 237 000 Fr. 1 250 000 Fr. 1 262 000

Hauptziele von SIK-ISEA für die nächsten fünf Jahre sind der Ausbau als Kompetenzzentrum für Kunst in der Schweiz, mit Schwergewicht auf den über Internet öffentlich zugänglichen Dokumenten und Daten, sowie die Weiterentwicklung als Institute for Advanced Study. Während für die Weiterentwicklung des Institute for Advanced Study nach geltendem Finanzierungsmodell keine Beiträge von Bund und Kanton vorgesehen sind, erfordert der Ausbau von SIK-ISEA als Kompetenzzentrum für Kunst in der Schweiz Mehraufwendungen, für die SIK-ISEA auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen ist. Vorrangige Bedeutung hat dabei die Pflege der Datenbanken und des Internetlexikons SIKART (www.sikart.ch), das bis anhin als Projekt – finanziert mit Projektbeiträgen von insgesamt Fr. 2 940 000 bis Ende 2010 – geführt wurde und nun in den Basisbereich integriert werden soll. Ein besonderes Gewicht kommt ferner der wissenschaftlichen Erschliessung des elektronischen Kunstschaffens zu. Gesamthaft rechnet das Institut für diese Vorhaben mit jährlichen Mehraufwendungen von Fr. 570 000, wovon

Fr. 420 000 als Grund- und Entwicklungskosten von SIKART Lexikon und Datenbank und weitere Fr. 150 000 als Beitrag an den Bereich Kunstdokumentation für die Erfassung elektronischer Kunst anfallen. Mit einem Memorandum of Understanding wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen SIK-ISEA und der Universität Zürich angestrebt. Im Vordergrund stehen dabei die Bereiche Information und Koordination, Forschung und Vermittlung sowie Lehre und berufspraktische Ausbildung. Der Finanzplan 2012 von SIK-ISEA geht von folgenden Eckwerten aus: in Franken Total Betriebsaufwand 9 245 000) (davon Basisbereich: 5 355 000) Finanzierung: Bundessubvention 2 992 000) Subvention Kanton Zürich 1 213 000) Standortbeitrag Stadt Zürich 225 000) Subventionen weitere Kantone und Gemeinden 35 000) Beiträge Dritter (Fundraising, Sponsoring) 2 600 000) Kompetitiv erworbene Forschungsgelder 600 000) Aufträge/Dienstleistungen 1 360 000) Eigene Mittel und Schenkungen 220 000) Total Erträge 9 245 000)

2.3 Abstimmung des kantonalen Vorgehens mit dem Bund Der Bund hat mit SIK-ISEA eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche die Grundlage für die jährliche Berichterstattung über die Tätigkeit des Instituts bildet. Nachdem der Kanton bisher die Subventionen an SIK-ISEA sowohl in zeitlicher Hinsicht wie auch bezüglich der Höhe mit dem Bund koordiniert hat, soll für die nächste Subventionsperiode erneut eine solche Lösung geprüft werden. Entsprechend dem Vorgehen des Bundes ist daher erst 2012 über die kantonale Subventionierung ab 2013, einschliesslich der von SIK-ISEA beantragten Erhöhungen, sowie über die Beitragsberechtigung ab 2016 zu befinden. 2012 gilt demnach wie beim Bund als Zwischenjahr, für das die kantonale Subvention ohne Präjudiz für die folgenden Jahre festgelegt wird. Angesichts der anstehenden Aufgaben von SIK-ISEA (insbesondere der Überführung des erfolgreichen Internetlexikons SIKART vom Projektstatus in eine definitive Lösung) ist eine Erhöhung des kantonalen Beitrags von Fr. 1 050 000 im Jahr 2011 auf Fr. 1 150 000 gerechtfertigt, zumal die Beiträge des Kantons – anders als jene des Bundes – innerhalb der Subventionsperiode 2008–2011 keinen jährlichen Anstieg verzeichneten. Die rechtliche Grundlage für die Subvention bildet § 2 des Kulturförderungsgesetzes (KFG) vom 1. Februar 1970, der vorsieht, dass der Kanton an öffentliche und private Institutionen des kulturellen Lebens nach deren finanzieller Leistungsfähigkeit Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren kann. Der Betrag von Fr. 1 150 000, der bei einem anrechenbaren Defizit von rund Fr. 3 900 000 (entsprechend den Beiträgen der öffentlichen Hand, Kostenstand Ende 2010) unter dem zulässigen Höchstsatz liegt, ist im KEF 2011–2014 eingestellt. Die Subvention ist eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes, wonach Subventionen als gebundene Ausgaben gelten, wenn durch Gesetz der Subventionszweck und der Höchstsatz festgelegt sind.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stiftung Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft (SIK- ISEA), Zürich, wird an die anrechenbaren Kosten von Fr. 3 900 000 (Kostenstand Ende 2010) für 2012 eine Subvention von 30%, höchstens Fr. 1 150 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, zugesichert.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an SIK-ISEA, Zollikerstrasse 32, 8032 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Lescha federala davart la promoziun da la cultura, Art. 2 — der Erlass wurde am 1. Januar 2012, 1. Januar 2013, 1. Januar 2016, 1. Januar 2017, 1. Februar 2021, 1. Januar 2022 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

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