RRB Nr. 987/2012
Strassen, Zürich und Winterthur, Berichterstattung, Kenntnisnahme, Bau- und Unterhaltspauschalen/Gebühren für Strassenentwässerung 2012, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2012
987. Strassen (Zürich und Winterthur, Berichterstattung, Bau- und Unterhaltspauschalen / Strassenentwässerung)
Erwägungen
A. Berichte über die Bauprogramme 2012–2014 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Bauprogramme der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur haben ihre Berichte über das Bauprogramm für 2012–2014 mit Schreiben vom 4. Juli 2012 bzw. 11. Januar 2012 eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen. Bei den Bauprogrammen handelt es sich um Rahmenprogramme, für deren genaue Einhaltung aus verschiedensten Gründen keine Gewähr besteht. Unwägbarkeiten aller Art, wie Rechtsmittel und Projekteinsprachen einschliesslich der damit verbundenen Umprojektierungen, Sparmassnahmen, Schwierigkeiten beim Landerwerb sowie Verzögerungen aus baulichen, nicht voraussehbaren Gründen wirken sich auf die Programmabwicklung aus. Bei den Bauprogrammen beider Städte zeichnen sich für die nächsten Jahre Ausgaben ab, die den im Strassengesetz vorgesehenen Rahmen übersteigen. Bei der Festlegung der Faktoren gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG für die Bau- und Unterhaltspauschalen für die Jahre 2012– 2014 wurden die durch den Kanton separat zu finanzierenden Grossprojekte bestimmt.
B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat von Zürich erstattete am 18. April 2012, der Stadtrat Winterthur am 7. März 2012 Bericht.
Aufgrund der Unterlagen berechnet sich der Stand der Reserven am 1. Januar 2012 wie folgt: Bauaufwendungen Stadt Zürich in Franken Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2011 –10 871 727 Baupauschale 2011 (RRB Nr. 1078/2011) 21 138 845 Anteil FlaMa (separater Zahlungsplan) 1 000 000 Transitorische Buchungen Lärmschutz –554 030 Belastung 2011 –17 338 362 Fehldeckung am 1. Januar 2012 –6 625 274 Die transitorischen Buchungen für Lärmschutzmassnahmen sind nötig, weil Zahlungen von Bundesbeiträgen des Bundesamts für Umwelt ausstehend sind. Die entsprechenden Kosten wurden der Baupauschale durch die Stadt Zürich jedoch bereits belastet. Diese offenen Beträge werden im Rechnungsjahr 2012 bereinigt. Die Baupauschale der Stadt Zürich weist seit über zehn Jahren eine Unterdeckung auf, die 2009 erstmals die Grenze von 10 Mio. Franken überschritten hatte. Im Zusammenhang mit der Festsetzung der Faktoren für die Jahre 2012–2014 (nachfolgend Kapitel D) wurde über eine separate Faktorenerhöhung ein mittelfristiger Ausgleich gesichert. Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2011 5 643 161 Baupauschale 2011 (RRB Nr. 1078/2011) 6 294 227 Belastung 2011 –2 121 949 Stand der Reserven am 1. Januar 2012 9 815 439 Massnahmen zur Senkung der Reserven sind bei diesem Umfang noch nicht erforderlich, insbesondere da bereits bekannt ist, dass mittelfristig grössere, kostenintensive Projekte in Planung sind. Unterhaltsaufwendungen Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2011 52 197 029 Unterhaltspauschale 2011 (RRB Nr. 1078/2011) 31 848 845 Anteil Hardbrücke (separater Zahlungsplan) 31 000 000 Belastung 2011 –68 128 317 Stand der Reserven am 31. Dezember 2011 46 917 557 Die grossen Reserven in der Unterhaltspauschale sind zu senken. Hierfür wurde in Zusammenhang mit der Festlegung der Faktoren für die Jahre 2012–2014 eine Kürzung des Faktors für die Unterhaltspauschale festgelegt.
Stadt Winterthur in Franken Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2011 –1 454 749 Unterhaltspauschale 2011 (RRB Nr. 1078/2011) 8 067 527 Belastung 2011 –8 549 446 Stand der Fehldeckung am 31. Dezember 2011 –1 936 668 Massnahmen zum Ausgleich der Unterdeckung sind noch keine erforderlich.
C. Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für 2012 Für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschale ist gemäss § 39 und Anhang 1 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 die Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Im Sinne einer koordinierten Bearbeitung wird über die Auszahlung mit dem vorliegenden Beschluss entschieden. Die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2012 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge und die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr zu berechnen. Mit RRB Nr. 1078/2011 wurden folgende Faktoren für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für den Zeitraum 2012 bis 2014 festgesetzt: Baupauschale Zürich 3,7 Erhöhung für Fehldeckungsausgleich höchstens 1,6 Baupauschale Winterthur 3,2 Unterhaltspauschale Zürich 2,1 Unterhaltspauschale Winterthur 1,6 Die festgelegten Faktoren enthalten auch ausserordentliche Erhöhungen für die Finanzierung von definierten Grossprojekten, Erneuerungen von Verkehrsregelungsanlagen sowie Lärmsanierungen gemäss vorgesehenen Programmvereinbarungen. Baupauschale Die Städte Zürich und Winterthur haben Anspruch auf die Baupauschale, da die vorhandenen Reserven das Dreifache der ihnen zustehenden Beträge nicht erreichen. Die Baupauschalen werden für das Rechnungsjahr 2012 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 25 235 879 Stadt Winterthur 7 354 262 Baupauschale für 2012 insgesamt 32 590 141
Unterhaltspauschale Die Unterhaltspauschalen werden für das Rechnungsjahr 2012 zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 32 773 059 Stadt Winterthur 8 413 759 Unterhaltspauschale für 2012 insgesamt 41 186 818 Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten.
D. Ausgleich der Fehldeckung der Baupauschale Stadt Zürich Wie unter Kapitel B erwähnt, war der Kanton im Zusammenhang mit der Festsetzung der Faktoren für die Jahre 2012–2014 bereit, eine separate Faktorenerhöhung festzusetzen, damit ein mittelfristiger Ausgleich der hohen Fehldeckung bei der Baupauschale durch die Stadt Zürich möglich ist. Von der Stadt Zürich wurde im Gegenzug verlangt, dass sie eine über den zugesicherten Betrag hinausgehende Fehldeckung durch Einsparungen ausgleicht. Die vom Kanton zugesicherten Mittel können nur für diesen Zweck verwendet werden. Das heisst, beträgt die Fehldeckung der Baupauschale weniger, als mit dem Faktor 1,6 zugesichert wäre, wird der Betrag nur so lange ausbezahlt, bis der Kontostand auf Null ausgeglichen ist. Die zusätzlichen Mittel dürfen nicht dazu verwendet werden, eine Reserve in der Baupauschale aufzubauen. Massgebend für die Bestimmung der Höhe des Betrages im Jahr 2012 ist der Stand der Reserven am 1. Januar 2012. in Franken Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2012 (Kapitel B) –6 625 274 Maximaler Baupauschalenanteil mit Faktor 1,6 10 912 813 Der zugesicherte Höchstbeitrag an den Ausgleich der Fehldeckung in der Baupauschale von Faktor 1,6 übersteigt die am 1. Januar 2012 bestehende Fehldeckung bei der Stadt Zürich, weshalb die Voraussetzungen für die Beanspruchung des Sonderfaktors von 1,6 nicht erfüllt sind. Deshalb wird mit der Baupauschale 2012 nur der Betrag ausbezahlt, der den Kontostand auf Null ausgleicht. Der Pauschalenanteil für den Ausgleich der Fehldeckung in der Baupauschale der Stadt Zürich wird für das Rechnungsjahr 2012 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 6 625 274 Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten.
E. Gebühren für die Strassenentwässerung Zürich: Gemäss Schreiben vom 18. April 2012 des Stadtrats von Zürich hatte die Stadt Zürich 2011 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus dem öffentlichen Strassennetz Aufwendungen von Fr. 9 786 949.20. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 32,9% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 3 219 906. Dieser Betrag ist festzusetzen und zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten. Winterthur: Gemäss Auszug aus der Stadtrechnung 2011 der Stadt Winterthur und Schreiben vom 7. März 2012 des Stadtrats Winterthur hatte die Stadt Winterthur 2011 für die Entwässerung der öffentlichen Strassen Aufwendungen von Fr. 950 000. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 25,4% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 241 300. Dieser Betrag ist festzusetzen und zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von den Bauprogrammen für die Jahre 2012–2014 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2011 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel wird gemäss §§ 44 und 48 StrG Kenntnis genommen.
II. Für die Abgeltung der Bau- und Unterhaltspauschalen 2012 der Städte Zürich und Winterthur sowie der Gebühren der Meteorwasserableitung und -behandlung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 83 863 439 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, bewilligt. Davon gehen Fr. 39 215 415 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 44 648 024 zulasten der Erfolgsrechnung.
III. Die Abgeltungen werden wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken
1. Baupauschalen 2012 a. Stadt Zürich 25 235 879 b. Anteil für den Ausgleich der Fehldeckung der Stadt Zürich 6 625 274 c. Stadt Winterthur 7 354 262 Total 39 215 415 2. Unterhaltspauschalen 2012 a. Stadt Zürich 32 773 859 b. Stadt Winterthur 8 413 759 Total 41 186 818 3. Gebühren 2011 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser a. Stadt Zürich 3 219 906 b. Stadt Winterthur 241 300 Total 3 461 206
IV. Gegen Dispositiv III dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbau, Neumarkt 1, 8402 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi