06.038

Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung

Verfahrensbeitrag

AB 2006 S 12521. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

Art. 76 Abs. 3

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag Amgwerd wurde in der vorliegenden Form in der Kommission nicht diskutiert. Ich glaube aber, trotzdem eine Antwort im Sinne der Kommission geben zu können.

Es handelt sich um einen Zusatz; es ginge um Öko-Beiträge. Das würde eine Ausweitung des Direktzahlungsrahmens auslösen. Würde dieser Zusatz angenommen, müssten wir auch über die Ausgabenbremse befinden, nur ist das ein bisschen heikel. Im Moment kann ich dazu nichts sagen, vielleicht könnte Frau Bundesrätin Leuthard mehr sagen. Bevor wir einen solchen Antrag annehmen, müssen wir zumindest wissen, was für Auswirkungen er hat. Das wissen wir in der Kommission nicht. Falls es um mehr als 2 Millionen Franken ginge, müsste man das noch der Ausgabenbremse unterstellen. Man könnte dieses Problem auch durch Umlagerung von den einen Direktzahlungen zu den anderen lösen. Das wäre vielleicht der einfachere Rahmen.

Als Antragstellerin, Frau Amgwerd, möchte ich Ihnen Folgendes empfehlen: Wir befinden am Schluss über eine Motion. In dieser Motion hat es sehr viele einzelne Bestandteile. Ich glaube, dort könnten wir Ihren Antrag aufnehmen. Das wäre vielleicht in Ihrem Sinn; ich sage das im Sinne einer Empfehlung. Frau Bundesrätin Leuthard müsste noch sagen, ob man das so machen könnte. Es wäre sinnvoller, dieses Anliegen in die Motion aufzunehmen. Einen Antrag müssten wir jetzt klar ablehnen, und dann wäre das auch ein materielles Nein, obwohl es eher um ein formelles Nein ginge, weil wir Ihr Anliegen nicht diskutiert haben.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Nachdem Frau Amgwerd ihren Antrag begründet hat, glaube ich schon, dass er in das Konzept hineinpasst. Ich glaube, dass diese Idee weiterzuverfolgen ist. Aber im Moment sind wir nicht in der Lage, das hier einzubauen. Denn es wäre, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, ein weiterer Subventionstatbestand. Wir können Ihnen nicht sagen, welches die Auswirkungen sind, weil diese Flächen im heutigen System der Direktzahlungen nicht einmal erfasst sind. Deshalb kann ich auch nicht abschätzen, welches die finanziellen Folgen wären und ob der Antrag wirklich einem Bedürfnis entspricht. Deshalb meine ich auch, dass hier vertiefte Abklärungen nötig sind. Wir haben uns ohnehin positiv zur Motion gestellt, die Herr Germann erwähnt hat (06.3635). Dieses Anliegen passt in diese Motion, sodass ich Ihnen offerieren kann, dass wir die Verfeinerung des Direktzahlungssystems im Rahmen dieser Motion prüfen. Dann haben wir eine fundierte Grundlage hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen, und je nachdem können wir das Anliegen beim nächsten Durchgang einbauen und damit auch die Ökologie für Sömmerungsflächen implizieren.

Deshalb empfehle auch ich Ihnen, den Motionsweg zu beschreiten.

Amgwerd Madeleine · Mit-F · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

J'étais consciente que la problématique que j'abordais était nouvelle. Elle figure maintenant au Bulletin officiel et je pense que le deuxième conseil pourra s'en saisir.

Suite aux explications qu'a données le président de la commission et que vous avez données, je retire ma proposition.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Antrag Amgwerd Madeleine ist zurückgezogen worden.

Gliederungstitel vor Art. 77a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre précédant l'art. 77a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen

Art. 77a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 35 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Art. 77b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 36 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

AB 2006 S 1253Art. 78 Abs. 2; 79 Abs. 1bis; 80 Abs. 1; 82

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Art. 86a

Antrag Amgwerd Madeleine

Abs. 2bis

Die Beihilfe gemäss Absatz 1 kann im Falle einer Scheidung an die Person gewährt werden, die den Betrieb verlässt, auch wenn der landwirtschaftliche Betrieb nicht aufgegeben wird. Der Bundesrat kann zusätzliche Bedingungen und Pflichten festlegen.

Abs. 3

Umschulungsbeihilfen werden längstens bis Ende 2015 ausgerichtet.

Amgwerd Madeleine · Mit-F · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

C'est la dernière fois que j'interviens. Ma proposition concerne l'article 86a, qui ne figure pas non plus dans le dépliant, comme l'article 76, mais il mérite lui aussi notre attention. Cette proposition concerne l'aide à la reconversion professionnelle des femmes ou des hommes - mais je pense que cette situation concerne plus particulièrement les femmes - qui doivent quitter l'exploitation agricole familiale suite à un divorce.

A l'article 86a, il est indiqué que la Confédération peut allouer une aide à la reconversion professionnelle à la personne qui exerce une activité indépendante dans l'agriculture ou à son épouse s'il y a cessation de cette activité. Le versement de cette aide est actuellement limité à la fin de l'année 2011. Cette aide fait partie des mesures d'accompagnement social. Il s'agit du cas particulier de la reconversion professionnelle. La plupart du temps, cette aide peut entrer en ligne de compte lorsqu'une entreprise agricole n'est pas ou plus rentable et que les propriétaires doivent orienter différemment leur avenir professionnel. Les aides à la reconversion professionnelle sont une bonne mesure, nécessaire vu la situation actuelle de l'agriculture.

Souvent, des paysans doivent prendre la décision douloureuse de changer de métier, et un fonds leur permet d'avoir un prêt ou un montant pour leur permettre de se former. Nous savons que ce fonds est relativement peu sollicité et donc peu utilisé. A ma connaissance, jusqu'à présent, il y a eu treize requêtes qui ont toutes pu être satisfaites. Peut-être est-il aussi trop peu connu. Ce droit à la reconversion professionnelle est en vigueur depuis le 1er janvier 2004. L'augmentation de la pression économique sur le monde agricole fera certainement que le fonds sera plus utilisé. Les différentes restructurations, la disparition des petites entreprises agricoles feront aussi qu'il pourra être mis davantage à contribution. Pour ces raisons, il convient donc, de mon point de vue, de prolonger son délai d'utilisation jusqu'en 2015.

Je demande que cette aide, réservée jusqu'à présent aux agriculteurs et à leurs épouses, puisse aussi profiter aux femmes qui doivent quitter l'exploitation agricole suite à un divorce. Les divorces sont toujours plus nombreux aujourd'hui et touchent aussi les agricultrices et les agriculteurs. Suite au divorce, c'est toujours ou presque toujours la femme qui quitte la ferme, lieu et outil de travail que conserve l'ex-mari. Elle se trouve non seulement sans domicile, mais également sans outil de travail. Sa situation est précaire puisqu'elle a travaillé le plus souvent à plein temps dans l'exploitation et qu'elle doit partir les mains vides. Généralement, il n'y a pas non plus de deuxième pilier à partager, car il est entièrement investi dans l'exploitation.

C'est pourquoi je vous demande, par ma proposition, que la personne divorcée puisse aussi bénéficier de cette aide aux conditions qui sont celles octroyées par l'ordonnance sur les mesures d'accompagnement social dans l'agriculture. Pour en avoir parcouru le texte, je sais que les critères d'attribution sont très stricts et très précis. Il ne pourra donc pas y avoir d'abus dans ce domaine.

Je vous remercie d'adopter cette proposition importante pour les femmes agricultrices divorcées. Je pense que des modifications devront aussi être faites dans l'ordonnance pertinente.

La manière dont j'ai présenté cette proposition n'est peut-être pas encore la plus appropriée, par exemple à cause de la répétition de la phrase: "Le Conseil fédéral peut fixer des conditions supplémentaires ainsi que des charges", aux alinéas 2 et 2bis. Il y a certainement une manière plus élégante sur le plan juridique de régler ce problème de détail. Je suis ouverte à toute proposition d'amélioration et suggère aussi que cela soit encore vérifié lors de l'examen par le Conseil national.

Cependant, le soutien à la reconversion professionnelle des femmes paysannes me paraît important, d'autant plus qu'il existe un fonds à cet effet et que les femmes divorcées ne peuvent pas en être bénéficiaires actuellement.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diesen Antrag haben wir in der Kommission nicht behandelt. Ich muss also eine persönliche Einschätzung abgeben: Der Antrag leuchtet mir irgendwie ein, aber es müsste abgeklärt werden, wie er sich auswirkt, ob es allenfalls einen Präzedenzfall gibt, was das finanziell bedeutet. Ich könnte mir vorstellen, dass die Auswirkungen nicht so weltbewegend sind. Ich meine, man könnte das Anliegen hier an sich wohl aufnehmen. Aber ich weiss nicht, ob wir es machen sollen; ich glaube, das ist von der Antwort von Frau Bundesrätin Leuthard abhängig. Wenn wir das Anliegen prüfenswert finden, könnte man es an den Zweitrat weitergeben, damit es dort vertieft geprüft wird. Für mich sind beide Möglichkeiten offen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Frau Amgwerd greift tatsächlich ein Problem auf, das gehäuft vorkommt. Auch bei Bauernfamilien haben wir heute Scheidungen, und zum Teil hat das wirklich gravierende Folgen, insbesondere für die Frau, die den Hof verlassen muss. Deshalb wurde das Problem von Frau Amgwerd wirklich richtig erkannt.

Beim heutigen Artikel 86a ist die Voraussetzung für eine Umschulungsbeihilfe in der Regel, dass der Betrieb aufgegeben wird. Nun wird in diesem Fall ja nicht der ganze Betrieb aufgegeben, sondern die eine Person muss wegen Ehescheidung den Betrieb verlassen. Also wäre es in diesem Sinne eine weitere Interpretation des Anwendungsfalles. Ich kann aber grundsätzlich zustimmen, dass wir das vermehrt prüfen würden.

Wir haben im Hinblick auf die heutige Sitzung noch weitere Möglichkeiten angeschaut. Es gibt das Weiterbildungsgesetz, das an sich geeigneter wäre, weil die Umschulungsbeihilfe dann nicht nur auf die landwirtschaftsbetrieblichen Scheidungen beschränkt wäre. Aber unsere Abklärungen haben ergeben, dass es beim Weiterbildungsgesetz keine Unterstützungsmöglichkeit gibt. Mangels Alternativen würde ich eigentlich beliebt machen, dass wir das Anliegen entgegennehmen, mindestens im Zweitrat, und dass wir noch eine vertiefte Analyse durchführen, um allenfalls auch zu sehen, was das frankenmässig ausmacht.

Unproblematisch ist auf jeden Fall Absatz 3, nämlich die Verlängerung der Umschulungsbeihilfen bis ins Jahr 2015. Mit der Befristung und mit der Einschränkung auf Härtefälle - um diese muss es gehen - können wir diesem in der AB 2006 S 1254 heutigen Zeit berechtigten Bedürfnis in Einzelfällen gerecht werden, auch im Hinblick auf die Bäuerinnen, die den Betrieb verlassen müssen. Ich würde mich dem Ansinnen also nicht entgegensetzen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Wenn Sie den Antrag Amgwerd Madeleine mit dem geltenden Recht vergleichen, stellen Sie fest, dass ein neuer Absatz 2bis beantragt wird und dass die Frist gemäss Absatz 3 um vier Jahre bis 2015 verlängert wird.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach diesen Ausführungen meine ich doch, dass es besser wäre, diesen Antrag entweder zur Prüfung entgegenzunehmen, wie Frau Bundesrätin Leuthard sagt, oder ihn dann im Zweitrat einzubringen. Es scheint mir doch ein bisschen problematisch, das ohne vertiefte Diskussion so aufzunehmen, weil es doch Abgrenzungsprobleme innerhalb der Rechtsfragen zu geben scheint.

Ich möchte die Antragstellerin bitten, den Antrag zurückzuziehen oder das Anliegen im Zweitrat wieder einbringen zu lassen.

Amgwerd Madeleine · Mit-F · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

Suite aux explications qui m'ont été données par Madame la conseillère fédérale, je préfère retirer ma proposition, plutôt que de la voir rejetée, et que le deuxième conseil vérifie cela et adopte une formulation qui soit tout à fait correcte.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Antrag Amgwerd Madeleine ist zurückgezogen worden; das Anliegen soll aber im Nationalrat noch einmal diskutiert werden.

Art. 87bis

Antrag der Kommission

Der Bund kann Beiträge und Investitionskredite an gewerbliche Betriebe ausrichten, welche durch Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Rohstoffe und Erzeugnisse einen wesentlichen Beitrag zur höheren Wertschöpfung für regionale Produkte erzielen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Hier muss ich einige Erklärungen abgeben, weil wir in der Tat diesen Artikel in der Kommission neu eingefügt haben. Wir haben ihn mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen aufgenommen.

Konkret ging es uns darum, eine Ungerechtigkeit in der Behandlung von gewerblichen Betrieben zu beseitigen, die durch die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Rohstoffe und Erzeugnisse einen wesentlichen Beitrag zur höheren Wertschöpfung für regionale Produkte erzielen. Wir haben diesen Artikel trotz gewissen Bedenken aufgenommen, denn das Anliegen als solches ist mehr als berechtigt.

Konkret geht es um die Beseitigung einer Ungleichbehandlung bei den Investitionskrediten. Wir haben einen konkreten Fall von zwei privaten Käsereien besprochen, welche die Rechtsform einer GmbH oder einer AG hatten. Jetzt müssen Sie gut aufpassen: Nur die rein bäuerliche GmbH oder AG bekommt dann Investitionskredite. Wenn dieser Betrieb formell gewerblich geführt ist, bekommt er diese Kredite nicht, obwohl die beiden Betriebe völlig identisch wirken; aber die Voraussetzungen sind einfach in einer Formalität anders. Beide Käsereien machen in diesem Fall wahrscheinlich dasselbe, sie stellen hervorragenden Käse her und vermarkten ihn.

Die ablehnenden Stimmen äusserten Bedenken wegen einer Überschneidung mit der Regionalpolitik, oder sie äusserten sogar Bedenken in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Trotzdem haben wir die Gleichbehandlung zweier völlig gleichwertiger Betriebe stärker gewichtet und darum diesen Passus aufgenommen. Wenn Sie uns zustimmen, hat der Zweitrat oder vielleicht auch der Bundesrat die Möglichkeit, vor dem Entscheid die Bedenken, die geäussert wurden, nochmals sorgfältig abzuwägen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission um Zustimmung, damit man dieses echte Anliegen im Sinne der Gerechtigkeit aufnehmen kann.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Mit diesem Antrag wird ein Bedürfnis abgedeckt; das ist so. Wir haben heute gewerbliche Betriebe, die keine Kredite erhalten. Das ist das Anliegen dieses Antrages.

Unsererseits haben wir ein formelles Problem: Was ist die Definition eines "gewerblichen Betriebes"? Ich habe das in der Kommission schon dargelegt. Wir müssen noch genauer wissen, was alles darunter fällt. Sind das Kleinbetriebe oder Kleingewerbe? Sind die Arbeitsplätze das Messkriterium, oder ist es der Umsatz, wie das zum Beispiel in der EU die Regel ist? Diese Messgrössen müssen wir noch klären, sonst schaffen wir einen undefinierten Rechtsbegriff. Ich gehe nicht davon aus, dass es die Meinung Ihres Rates ist, auch Grossbetriebe mit solchen Krediten zu unterstützen. Diese Abgrenzungsfragen für die Definition sind das eine Problem.

Dann gibt es natürlich auch Fragen der Abgrenzung gegenüber den reinen Vermarktungsorganisationen wie zum Beispiel den "Landi", die alle kennen. Das wäre auch noch eine Frage, die zu klären wäre. In Bezug auf die Herkunft der zu verarbeitenden Rohstoffe stellen sich auch Fragen. Es stehen schon noch sehr viele Fragezeichen hinter diesem Antrag. Diese Fragen müsste man noch seriöser prüfen, um die Auswirkungen des Antrages zu kennen.

Die Stossrichtung bekämpfe ich nicht. Deshalb glaube ich, dass wir dieses Anliegen grundsätzlich übernehmen können. Aber es gibt noch sehr viele Mängel in der Definition.

Ein für mich rein formeller Aspekt ist noch: Artikel 87bis ist aus unserer Sicht nicht der richtige Ort. Ich würde vorschlagen, den Antrag unbedingt bei Artikel 93, 105 oder 107 einzufügen, wo es um die Gleichstellung mit Bauten bäuerlicher Produzenten geht. Dann wäre der formaljuristische Konnex klar.

Insofern muss ich beim Entwurf des Bundesrates bleiben, bei aller Sympathie für diesen Antrag, aber in Kenntnis all der Definitionsprobleme, die bestehen. Wir müssen genau wissen, was der Antrag, auch finanzpolitisch, bedeutet, was als Gewerbe zu qualifizieren ist, damit wir weiterkommen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Frau Bundesrätin Leuthard hat zwar Sympathien für den Antrag der Kommission, wird aber am bundesrätlichen Antrag festhalten.

Abstimmung

Für den Antrag der Kommission .... 21 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates .... 8 Stimmen

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 23 Stimmen

Dagegen .... 3 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist nicht erreicht

Art. 88 Titel; 89 Abs. 2; 91 Abs. 1; 97 Abs. 3, 4; 98

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

AB 2006 S 1255Angenommen

Art. 106

Antrag der Kommission

Abs. 1 Einleitung, Bst. d, Abs. 2 Bst. e

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Epiney

Abs. 1 Bst. d

d. für Massnahmen zur Verbesserung der Produktion und der Marktanpassung von Spezialkulturen sowie zur Erneuerung von Dauerkulturen.

Abs. 2 Bst. e

e. für Massnahmen zur Verbesserung der Produktion und der Marktanpassung von Spezialkulturen sowie zur Erneuerung von Dauerkulturen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ein identischer Antrag wurde in der Kommission diskutiert und mit 8 zu 1 Stimmen abgelehnt. In diesem Sinne bitte ich im Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit, den Antrag begründen zu lassen.

Wenn keine neuen Argumente mehr kommen, bitte ich Sie, den Antrag Epiney abzulehnen.

Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

La Confédération met à la disposition des cantons des crédits d'investissements en matière agricole. Les cantons disposent d'une certaine marge de manoeuvre pour adapter les critères d'octroi des crédits en fonction de leurs besoins. Dans le domaine des vergers et des vignes, l'investissement, c'est le capital plantes. Celui-ci est au verger et à la vigne ce qu'est par exemple une étable à une exploitation agricole. Dans les vergers et les vignes, la plantation est réalisée souvent pour une durée de plus de vingt ans. Elle coûte souvent plus cher que le prix du terrain.

Il est dès lors judicieux pour les cantons qui sont concernés par ce problème de pouvoir utiliser les crédits d'investissements en fonction de leurs propres besoins. Il faut préciser que les remboursements en matière de crédits d'investissements agricoles sont actuellement dans certains cantons plus importants que les prêts. Cela est dû bien sûr au recul du nombre d'exploitations et du nombre de têtes de bétail. En accordant cette souplesse, on donne aux cantons la possibilité d'utiliser mieux et différemment les crédits d'investissements à leur disposition, en particulier pour les cultures pérennes. Celles-ci étant confrontées à un marché libéralisé, il est important d'avoir cette souplesse, puisque c'est la base même de l'exploitation qui est en jeu.

Aucun moyen financier supplémentaire n'est demandé, mais il s'agit de laisser aux cantons une plus grande flexibilité dans le cadre de la gestion des crédits d'investissements qui sont mis à leur disposition.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bleibe beim Antrag auf Ablehnung. Es wäre nur eine Ausdehnung der Tatbestände, die einen solchen Kredit rechtfertigen. In dieser Beziehung wäre es auch eine Ausdehnung der heutigen Anwendungsfälle, in denen der Bund solche Kredite leisten muss. Auch hier weise ich darauf hin, dass die heute bestehenden Instrumente bis 2011 befristet sind. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass diese Investitionskredite dann auslaufen werden. Mit diesem zusätzlichen Subventionstatbestand würde man diese Absicht unterlaufen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie auch, den Antrag Epiney abzulehnen. Es wurde gesagt: Wir haben darüber bereits diskutiert. Wir haben geklärt, dass Beiträge für die Marktanpassung noch bis Ende 2011 bestehen, dass es nicht nötig ist, das zu ergänzen beziehungsweise weiterzuführen. Auch mit dem Ansatz bei den Literae d und e für die Dauerkulturen schaffen Sie halt auch wieder eine neue Subvention. Investitionen in Inventarbestandteile sollen auch künftig in keinem Betriebszweig einzelbetrieblich mit Investitionskrediten unterstützt werden. Mit dem Antrag Epiney würden diese Bestrebungen wieder unterlaufen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Verbesserungen der Produktion ins Auge fassen und die Marktanpassungsmechanismen dem Markt überlassen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abs. 1 Bst. d

Abstimmung

Für den Antrag der Kommission .... 20 Stimmen

Für den Antrag Epiney .... 8 Stimmen

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 32 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Abs. 2 Bst. e

Abstimmung

Für den Antrag der Kommission .... 22 Stimmen

Für den Antrag Epiney .... 8 Stimmen

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 32 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Übrige Bestimmungen angenommen

Art. 107 Abs. 1 Bst. b, d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

AB 2006 S 1256Abs. 1 Bst. b

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 33 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Abs. 1 Bst. d

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 32 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Art. 115 Abs. 2; 136 Abs. 3bis; 147 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Art. 152 Abs. 1bis

Antrag der Kommission

Pflanzenschutzmittel, die im örtlichen Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 verkehrsfähig sind und rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, dürfen in Verkehr gebracht werden. Bei Gefährdung öffentlicher Interessen kann der Bundesrat Einfuhr und Inverkehrbringung beschränken oder untersagen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der Einfügung von Absatz 1bis in Artikel 152 will die Kommission einen Beitrag zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen leisten. Dies ist ganz im Sinne des Bundesrates, der - wie Sie wissen, Frau Bundesrätin - das Postulat Leuthard 04.3390 in dieser Sache zur Annahme empfohlen hat; so schnell holt einen die Vergangenheit ein. Es geht dabei um eine ähnliche Idee wie beim Cassis-de-Dijon-Prinzip. Für die Pflanzenschutzmittel als bewilligungspflichtige Produkte ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip so jedoch nicht anwendbar. Heute sind technische Handelshemmnisse nach wie vor der grösste Hemmschuh für die Preisbildung in diesem Bereich. Insbesondere die Vorschriften über die Produkteinformation und über die Zulassung werden bei uns in der Schweiz so gehandhabt, dass es praktisch unmöglich ist, vollkommen zugelassene Mittel aus dem angrenzenden Ausland zu importieren. Zum Teil haben diese Vorschriften mit der Etikettierung, mit Beipackzetteln, mit Datensicherheitsblättern, mit der Dreisprachigkeit usw. zu tun. Diese Vorschriften sind enorm preistreibend. Der Bundesrat stellt eine Lösung der Verpackungsproblematik im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse in Aussicht.

Betreffend Pflanzenschutzmittel gibt es keine Regelung, die auch die Zulassung beinhaltet. In der EU sind die Zulassungsanforderungen harmonisiert, aber nicht die Zulassung als solche. Die Kriterien für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel in der Schweiz sind heute schon mit jenen der EU äquivalent. Grundsätzlich könnten wir die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aus EU-Staaten erst dann anerkennen, wenn wir auch Zugang zu den Informationen über das Zustandekommen dieser Entscheide haben, beispielsweise zu Dateien oder Dokumentationen über Toxikologie und Umweltverträglichkeit solcher Mittel. Dafür brauchen wir die Zulassungsinformationen, für die erst noch ein Informationssystem geschaffen werden muss.

Die EU kennt für die einzelnen Produkte zwar auch strenge Kontrollen. Es ist aber möglich, dass Produkte eines Tages auf dem Markt erscheinen, und dann muss versucht werden, diese mithilfe von Stichproben zu kontrollieren und sie gegebenenfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist also auch innerhalb der EU nicht ganz leicht, das auf einen allgemeinen Standard zu bringen, bei dem man sagen kann, es sei gewährleistet, dass Gesundheit und Terrain nicht gefährdet seien.

Die Kommission beantragt deshalb, dass zumindest jene Pflanzenschutzmittel direkt importiert werden können, die bereits in allen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind. Von der Lösung, die wir für den Bereich Pflanzenschutzmittel gefunden haben, dürfen wir uns also noch keine allzu grossen Wunder erhoffen. Immerhin verfügt der Bundesrat aber über den notwendigen gesetzlichen Spielraum, mit dem auch die Sicherheitsbedürfnisse bezüglich der Pflanzenschutzmittel befriedigt werden können. Der Bundesrat hat jedenfalls signalisiert, mit dieser Lösung leben zu können - wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Das ist doch auch schon etwas.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bekämpfe diesen Antrag nicht. Er liegt in der Stossrichtung, die wir generell jetzt mit der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemnisse verfolgen. Einfach nochmals, um das klarzustellen: Die Formulierung würde wirklich so verstanden, dass ein Pflanzenschutzmittel EU-weit auf dem Markt sein müsste; für Pflanzenschutzmittel gibt es bis heute in jedem EU-Staat ein eigenes Zulassungsverfahren. Unser Problem ist bis heute, dass wir diese Verfahren zum Teil nicht kennen. Wir können uns über Internet oder über einen schriftlichen Antrag informieren. Es wäre aber dann eigentlich die Folgearbeit, die dieser Antrag auslösen würde, dass wir ein Abkommen mit der EU abzuschliessen hätten, um diese Zulassung transparenter zu gestalten, insbesondere ginge es um den Informationsaustausch über Risiken für Mensch und Umwelt durch diese Pflanzenschutzmittel. Zudem geht es auch kostenseitig wieder um eine Hilfe für unsere Agrarwirtschaft.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen

Art. 169 Abs. 1 Bst. h, Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Art. 170 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

AB 2006 S 1257Ich halte an unserem Antrag fest und habe keine weiteren Bemerkungen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Wir kommen zu Artikel 171a, "Gegengeschäfte marktbeherrschender Unternehmen" - oder mit anderen Worten: Knebelungsverträge.

Art. 171a

Antrag der Kommission

Titel

Gegengeschäfte marktbeherrschender Unternehmen

Abs. 1

Im Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produktionsmittel sind Gegengeschäfte marktbeherrschender Unternehmen, welche die Übernahme von Waren und Dienstleistungen zu unangemessenen Preisen an den Abschluss des Vertrages koppeln, in jedem Fall ein unzulässiges Verhalten gemäss Artikel 7 des Kartellgesetzes und werden nach Massgabe seiner Artikel 49a oder 50 geahndet.

Abs. 2

Die Unangemessenheit eines Preises im Sinne von Absatz 1 wird vermutet, wenn dieser erheblich vom Preis für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen im örtlichen Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 abweicht.

Abs. 3

In den von den Wettbewerbsbehörden nach Absatz 1 durchgeführten Verfahren entfallen die Artikel 8 und 31 des Kartellgesetzes.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Beim neuen Artikel 171a geht es um das sogenannte Knebelungsverbot. Es soll die Bauern vor unfairen Gegengeschäften mit marktbeherrschenden Unternehmen schützen. Die Kommission sieht allerdings davon ab, Knebelungsverträge generell zu verbieten. Gegengeschäfte mit marktbeherrschenden Unternehmen sind demnach nur dann zu untersagen, wenn sie zu unangemessenen Preisen führen. Man hat festgelegt, dass das im Falle von erheblichen Abweichungen der Preise von denjenigen vergleichbarer Waren und Dienstleistungen in der EU als Vermutung anzunehmen ist. Dann werden diese Gegengeschäfte nach den entsprechenden kartellgesetzlichen Vorschriften geahndet. Für die Unangemessenheit wird, wie erwähnt, eine Vermutung impliziert. Das heisst, dass man immer noch den Beweis antreten kann, dass für den angesetzten Preis gute Gründe bestehen. Das Gesetz vermutet einfach, er sei ab einer gewissen Differenz unangemessen. Das schützt den Bauern und verteilt die Beweislast auf diejenigen, die in der Vertragsbestimmung genannt werden.

Die Gegengeschäfte an sich sind in Artikel 171a nicht das Problem, denn sie sind in Artikel 7 des Kartellgesetzes definiert. Das praktische Problem besteht wohl eher in der Unangemessenheit. Denn das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die getroffene Regelung ist gleichwohl eine Verbesserung gegenüber heute, weil sie von einer Vermutung ausgeht und weil die Beweislast verteilt wird.

Auch die präventive Funktion dürfte nicht zu unterschätzen sein. Man wird wohl bereits bei der Ausarbeitung solcher Verträge vorsichtiger sein, wodurch der Schutz der schwächeren Partei erhöht wird. Die Bestimmung impliziert aber auch, dass sich die Unternehmen, die mit Gegengeschäften arbeiten, sehr genau überlegen müssen, wo die Grenze ist, was sich begründen lässt, was bei der Preisgestaltung eines solchen Gegengeschäftes als lauter gilt.

Fazit: Nicht alle der vielen Gegengeschäfte sind an sich unlauter und unschicklich. Darum sind wir überzeugt, auch mit dieser für die einen etwas zu "soften" Formulierung des Knebelungsverbotes einen richtigen Schritt zum Schutz der Bauern zu tun.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Das ist eine von verschiedenen Bestimmungen, bei denen man mindestens die Frage aufwerfen muss, wie sie in die allgemeine Ordnung, in unser Rechtssystem, hineinpasst. Was hat das für Auswirkungen auf das Obligationenrecht, das Wettbewerbsrecht, eventuell das Kartellrecht? Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns hier bzw. im Zweitrat diese Fragen zu beantworten, sie mitzunehmen und einmal näher anzuschauen. Es ist für ein Nichtkommissionsmitglied praktisch nicht möglich, sich hier eine Meinung zu bilden - um nicht mehr zu sagen -, weil keine Botschaftsaussagen vorhanden sind und weil es mühsam ist, die Diskussion in den Kommissionsprotokollen zu verfolgen. Hier bewegen wir uns sicher in einem Grenzbereich, um nicht mehr zu sagen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Heute ist es so, dass sich ein Landwirt häufig mit der Situation konfrontiert sieht, dass sowohl der Zulieferer wie auch der Abnehmer dieselbe Firma, derselbe Geschäftspartner ist. Das bringt den Landwirt zuweilen in eine spezielle Situation; die Gegengeschäftspraxis hat sich in vielen Bereichen eingebürgert. Beim Gemüse- und beim Kartoffelanbau notabene gibt es sehr viele solche Gegengeschäfte, sie sind in der Praxis üblich. Der Landwirt ist dann oft am kürzeren Hebel; das ist klar.

Die Kommission hat deshalb diese Problematik aufgegriffen und nach einer Lösung gesucht. Ich kann die Lösung, die vorliegt, unterstützen.

Herr Pfisterer, mit der neuen Formulierung von Artikel 7 des Kartellgesetzes können unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen generell in allen Branchen sanktioniert werden. Als ein Beispiel für solche Verhaltenweisen wird dort auf Vertragsabschlüsse verwiesen, die den Vertragspartner zur Abnahme oder Erbringung zusätzlicher Leistungen verpflichten, sodass sie volkswirtschaftlich schädlich sind bzw. nicht aus sachlichen Gründen gerechtfertigt werden können. Das ist die allgemeine Regel. Sie würde hier natürlich gelten. In diesem Artikel zu den Gegengeschäften wurde das einfach explizit noch für die Landwirtschaft verdeutlicht. Insofern wurde es auch vom Herrn Kommissionspräsidenten richtig erwähnt, dass es hier zu einer Beweislastumkehr führt, im Vergleich mit der allgemeinen Regel, die wir im Kartellgesetz haben. Hier wird in Artikel 171a Absatz 2 bezüglich der Unangemessenheit festgelegt, wie diese zu bestimmen wäre, nämlich über die AB 2006 S 1258 Abweichung von den Referenzpreisen in den die Schweiz umgebenden Ländern.

Wir können im Moment nicht mehr zu den Auswirkungen sagen. Die Wettbewerbskommission hat aber diese Formulierung geprüft und bestätigt, dass sie mit dem Kartellgesetz vereinbar ist, dass sie somit einfach eine Präzisierung darstellt und die Beweislastumkehr für den Bereich der landwirtschaftlichen Gegengeschäfte stipuliert. Insofern ist sie mit der jetzigen Rechtsprechung kohärent.

Ich akzeptiere daher diese Ergänzung im Rahmen der "AP 2011".

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen

Art. 172; 173 Abs. 1 Bst. a, cbis, gbis, gter, gquater, i, k, kbis, kter, Abs. 3 Bst. a; Art. 179 Abs. 2; 181 Abs. 1, 1bis; 182 Abs. 1; 185 Abs. 5, 6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Art. 187b Abs. 8

Antrag der Kommission

Streichen

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese Bestimmung müssen wir streichen, und zwar basierend auf Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d, den wir beibehalten haben. Artikel 187b Absatz 8 lautet: "Die Aufhebung von Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d tritt am 1. Januar 2008 in Kraft." Wir haben in der Kommission einen Antrag angenommen, dass dieser Buchstabe weitergeführt wird. In diesem Sinn - da wir diesen weiterführen - müssen wir hier dem Streichungsantrag folgen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich möchte hier nur ergänzend Folgendes anfügen: Sie haben jetzt diese Etappierung beschlossen bzw. die 15 Rappen. Dann brauchen Sie diese Rechtsgrundlage. Wir haben ja für die Streichung plädiert, weil wir diese Marktstützung konsequenterweise reduzieren wollten. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass im Rahmen des EP 2003 die Inkraftsetzung der Streichung der Abstufung auf den 1. Januar 2008 verschoben wurde. Bei einer Weiterführung dieser Abstufung müssten die Grenzwerte für die Abstufung entsprechend moderat erhöht werden. Nach Erreichen der obersten Grenze sollten die Direktzahlungen bei 25 Prozent weitergeführt werden. Das müssen wir dann also nachbessern.

Aber grundsätzlich müssen Sie hier im Rahmen der Beschlüsse, die Sie - entgegen dem Willen des Bundesrates - gefällt haben, diese Bestimmung streichen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen

Art. 187c

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

Streichen (siehe Art. 54 Abs. 1)

Abs. 4

Die Zulage für verkäste Milch nach Artikel 38 wird vom Bundesrat stufenweise zurückgeführt. Am 1. Januar 2011 soll sie höchstens noch 10 Rappen pro Liter betragen. Vorbehalten bleiben ausserordentliche Mehrmengen an Verkehrsmilch. (Siehe auch Art. 38 Abs. 2)

Antrag der Minderheit

(Forster, Berset, David, Schiesser)

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

Abs. 4

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

Streichen

Abs. 3

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Über diese Bestimmung ist bei Artikel 54 entschieden worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Abs. 4

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Über diese Bestimmung ist bei Artikel 38 entschieden worden.

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Übrige Bestimmungen angenommen

Art. 188 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(David, Frick, Leumann, Maissen, Slongo)

Die Artikel 40 bis 42 gelten ....

Eventualantrag Bürgi

(falls bei Art. 39 Abs. 2 und 75a der Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen wird)

Die Artikel 39 bis 41 gelten bis zum 31. Dezember 2008.

(falls bei Art. 39 Abs. 2 und 75a der Antrag der Kommissionsminderheit angenommen wird)

Die Artikel 40 und 41 gelten ....

Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

AB 2006 S 1259Im Gegensatz zu meinem letzten Einzelantrag kann ich diesen Antrag nicht von vornherein zurückziehen, weil es um eine grundsätzliche Frage geht.

In Artikel 188 Absatz 3 wird in der Fassung der Minderheit vorgeschlagen, u. a. die Geltung von Artikel 42 - das heisst die Bestimmung über die Buttereinfuhr, Sie finden sie unverändert im Landwirtschaftsgesetz - bis zum 31. Dezember 2008 zu beschränken. Damit kommen wir zu einem ganz grundsätzlichen Problem. In der Botschaft des Bundesrates auf Seite 6420 wird erklärt: "Die bisherige Regelung der Buttereinfuhr nach Artikel 42 wird wie die Zulagen und Beihilfen auf Ende 2008 aufgehoben." Und: "Eine Verlängerung ist nicht nötig, weil der Butterimport über die allgemeinen Bestimmungen zur Einfuhr .... geregelt werden kann." Das ist richtig. Das ist nicht der Grund für meinen Antrag.

Der Grund für meinen Antrag ist ein ganz anderer, und jetzt kommen wir zum Kern des Problems. Wissen Sie, was das ist? Das ist die Frage, wie der Butterimport zu regeln ist. Denn der Bundesrat hält in dieser Botschaft klammheimlich - die Botschaft ist zwar, Frau Bundesrätin, öffentlich, aber man muss diese Stelle finden, und ich habe sie gefunden - Folgendes fest: "Um den Wettbewerb unter den importierenden Verarbeitungs- und Handelsfirmen zu verstärken, soll die Inlandleistung als Zuteilungskriterium für Importkontingente durch die Versteigerung ersetzt werden." Das ist der wahre Grund für meinen Antrag! Und dieses Problem kann ich nirgends anders thematisieren als jetzt am Schluss der Beratung dieses Landwirtschaftsgesetzes.

Ich muss Ihnen sagen: Es bleibt mir nichts anderes übrig, als diesen Antrag auf Aufhebung von Artikel 42 zu bekämpfen - in der Meinung, dass die bisherige Importregelung beibehalten werden soll. Die geltende Butterordnung ist nämlich ein gutes Beispiel für die mit dem Landwirtschaftsgesetz angestrebte Zielsetzung. Ich verweise Sie auf Artikel 8, der explizit festhält: "Die Förderung der Qualität und des Absatzes sowie die Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes sind Sache der Organisationen der Produzenten und Produzentinnen oder der entsprechenden Branchen." Und bei der Buttereinfuhr haben wir genau diese Lösung der Branchenorganisation: Die Branchenorganisation regelt aufgrund des vom Bundesamt für Landwirtschaft gewährten Kontingentes, wie die Butter mengenmässig und zeitlich eingeführt werden soll. Diese bewährte Branchenregelung hat zur Folge, dass keine Butterüberschüsse entstehen. Wenn Sie mehr wissen wollen, können Sie mich fragen; dann führe ich das noch etwa zehn Minuten lang aus. Aber ich verzichte jetzt darauf. Diese Branchenlösung funktioniert, und es gibt keinen vernünftigen Grund, dieses bewährte System aufzuheben und durch die Versteigerung zu ersetzen. Weder die internationalen Vorgaben noch allfällige Probleme der Marktpartner geben hiezu Anlass. Ein Versteigerungssystem wäre auch in keiner Art und Weise liberaler als die bestehende Regelung.

Ich wiederhole: Der Antrag auf Aufhebung von Artikel 42 kann nur in dem Sinne verstanden werden, dass man eine neue Lösung will, wie sie in der Botschaft des Bundesrates skizziert ist.

Wir haben Artikel 22a, das heisst die Versteigerung von Kartoffeln, gestrichen. Was für die Kartoffeln billig ist, soll auch für die Butter gelten. Ich erinnere an das fulminante Votum von Kollege Büttiker im Zusammenhang mit Fleisch: Die Motion ist gestartet, und wir haben den Tatbeweis, dass dieses Versteigerungssystem nicht funktioniert. Es heisst, gebrannte Kinder scheuten das Feuer; und weil die Erfahrungen im Fleischbereich eindeutig sind, sollten wir bezüglich der Buttereinfuhr nicht neue Fehler begehen. Aus diesen Gründen stelle ich Ihnen diesen Antrag.

Ich kann ihn zurückziehen, Frau Bundesrätin, wenn Sie mir aufgrund der Erfahrungen, die Sie mit den Versteigerungslösungen gemacht haben, erklären, dass Sie nicht ohne Not vom bisherigen System abweichen werden, sondern dass Sie es weiterlaufen lassen. Dann kann ich den Antrag zurückziehen; dann steht Ihre Erklärung im Amtlichen Bulletin.

Ich möchte noch Folgendes sagen: Sollte es sich im Zusammenhang mit der WTO oder allfälligen bilateralen Abkommen als notwendig erweisen, müssen so oder so sämtliche Importregelungen für Agrarprodukte überprüft und angepasst werden. Deshalb können wir doch bis zu diesem Zeitpunkt zuwarten und müssen am bestehenden Zustand nichts ändern.

Frau Bundesrätin, geben Sie diese Erklärung ab, dann haben wir die Geschichte erledigt.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Bürgi, Frau Bundesrätin Leuthard sucht nach einer Erklärung für Sie. (Heiterkeit)

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich habe natürlich eine Erklärung. Trotz Ihres fulminanten Votums kann ich Ihnen, Herr Bürgi, nicht zustimmen, und zwar einfach wegen der heutigen Effekte.

Wir haben heute ja die Situation, dass das BLW die Höhe des Kontingentes und auch die Voraussetzungen für die Einfuhr festlegt; das haben Sie zu Recht erwähnt. De facto ist die Situation heute so, dass eigentlich der Verteilmodus auf drei Butterhersteller beschränkt ist: die zwei Grossen - Cremo und Emmi - und einen privaten. Sie schöpfen die ganzen Importrenten ab. Für das Jahr 2006 fielen für die Branchenorganisation Butter immerhin etwa 30 Millionen Franken an. Ich kann mir vorstellen, dass dies für diese Branche viel Geld ist - ist es auch. Doch es verfälscht den Markt, und darum geht es. Die Regelung, welche die Importrechte auf diese zwei, drei wenigen Privilegierten beschränkt, begünstigt kartellistisches Verhalten. Das wollen wir nicht. Und es ist ganz klar auch ein wenig wettbewerbsfreundliches Verfahren. Es gibt keine Tendenz, dass sich diese Anzahl noch irgendwie vergrössern wird. Insofern muss ich Ihren Antrag schon aus diesem Grund bekämpfen. Wir möchten auch hier mehr Mitbewerber, mehr Wettbewerb und nicht eine Beschränkung auf diese zwei Grossen, die diese Importrente auf Butter abschöpfen.

Eine weitere Ergänzung möchte ich auch noch machen: Es wird ja immer lautstark die Einführung des Veredelungsverkehrs für Butter gefordert. Das ist auch Ausdruck dieser mit dem heutigen Regime bestehenden Problematik. Auch die gewerblichen Käsereien, vertreten durch Fromarte, sind bei uns vorstellig geworden. Diese müssen ja aus der Käseproduktion Rahm zur Butterherstellung abgeben. Sie stören sich an diesem Regime genau wegen dieser Situation, die wenig Wettbewerb zulässt, und weil das eine Verzerrung zwischen den verschiedenen Verwertungsarten schafft. Diesen Exponenten muss ich einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins mitteilen, dass man bei einer Beibehaltung der heute geltenden Importregelung auch nach 2009 mit dieser Problematik leben müsste. Ich bin froh, wenn Sie dann dort vorstellig werden und auch diesen gewerblichen Käseproduzenten Ihre Argumente verkaufen. Aus unserer Sicht ist das ein Problem, das wir lösen müssen; deshalb diese Änderung der Zuteilung für die Buttereinfuhr.

AB 2006 S 1260Wichtig ist mir auch noch dies: Wenn diese Importrentenabschöpfung in der Höhe von 30 Millionen Franken anfällt, so ist das doch keine Selbsthilfemassnahme. Ich bin mit Ihrem Votum nicht einverstanden. Die Alternative, die wir hätten, wenn wir hier nicht zur Versteigerung übergehen wollten, wäre wieder das Einzollsystem; diese Problematik haben wir ja auch beim Fleisch schon besprochen. Das Einzollsystem ist an sich generell das Beste, das wir erreichen können. Aber wir können das heute nicht übers Knie brechen, wir müssen zuerst mehr Markt, mehr Wettbewerber, haben, damit wir mittel- oder langfristig zu einem Einzollsystem übergehen können, wenn die WTO das zulässt. So weit sind wir nicht.

Mit der Beibehaltung der heutigen Regelung für die Buttereinfuhr zementieren Sie die Importrentenabschöpfung, die Tatsache, dass drei Butterhersteller davon profitieren, die Tatsache, dass die gewerblichen Käsereien dadurch in ihrer Produktion benachteiligt werden. Das möchte der Bundesrat nicht.

Deshalb bitte ich Sie, Ihren Antrag zurückzuziehen.

Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich ziehe meinen Antrag nicht zurück, und ich halte an ihm in dem Sinne fest, dass bei einer Gutheissung zum Ausdruck kommt, dass am bisherigen System nichts geändert wird. Es ist verfehlt, von Importrenten zu sprechen. Es ist nun einmal die Branche, die sich so organisiert hat. Und es profitieren alle davon, dass keine Butterüberschüsse mit schlechten Auswirkungen mehr entstehen. Wenn das Versteigerungssystem kommt, fliesst dieses Geld einfach in die Bundeskasse; dessen muss man sich auch bewusst sein.

Deshalb bitte ich Sie, in diesem Sinne meinem Antrag zuzustimmen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich von den beiden Varianten des Eventualantrages Bürgi hier um die zweite handelt. Wir haben ja bei Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 75a bereits dem Antrag der Minderheit zugestimmt.

Abstimmung

Für den Antrag der Minderheit .... 15 Stimmen

Für den Eventualantrag Bürgi .... 15 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Minderheit angenommen

Ziff. Ia

Antrag der Minderheit

(Berset, Leuenberger-Solothurn, Sommaruga Simonetta)

Ziff. 1 Titel

1. Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)

Ziff. 1 Art. 359 Abs. 2

Für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer im Hausdienst erlässt der Bund einen Normalarbeitsvertrag, der namentlich die Arbeits- und Ruhezeit ordnet, Mindestlöhne festlegt und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer regelt.

(Siehe auch Art. 70 Abs. 4 LwG)

Antrag der Minderheit

(Sommaruga Simonetta, Berset, Leuenberger-Solothurn)

Ziff. 2 Titel

2. Bundesgesetz vom 25. Juni 1954 über die Erfindungspatente

Ziff. 2 Art. 9a Titel

Regionale Erschöpfung

Ziff. 2 Art. 9a Abs. 1

Hat der Patentinhaber eine patentgeschützte Ware im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone oder der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen zugestimmt, so darf diese Ware gewerbsmässig gebraucht oder weiterveräussert werden.

Ziff. 2 Art. 9a Abs. 1bis

Weist der Patentinhaber nach, dass das von ihm oder mit seiner Zustimmung im Ausland rechtmässig in Verkehr gesetzte patentgeschützte Produkt aus einem Land eingeführt wird, wo es einer staatlichen Preisregulierung unterliegt, so beschränken sich die Patentwirkungen auf das Inland.

(Siehe auch Art. 27b, S. 8)

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Berset wurde bei Artikel 70 Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes entschieden, über den Antrag der Minderheit Sommaruga Simonetta bei Artikel 27b des Landwirtschaftsgesetzes.

Abgelehnt

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Gesamtabstimmung

Für Annahme des Entwurfes .... 24 Stimmen

Dagegen .... 1 Stimme

(9 Enthaltungen)

AB 2006 S 12617. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011

Detailberatung

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Art. 1

Antrag der Mehrheit

....

b. .... 1609 Millionen Franken;

c. .... 11 171 Millionen Franken.

Antrag der Minderheit I

(David, Frick, Maissen, Slongo)

....

b. .... 1759 Millionen Franken;

c. .... 11 171 Millionen Franken.

Antrag der Minderheit II

(Leumann)

....

b. .... 1759 Millionen Franken;

c. .... 11 021 Millionen Franken.

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Der Antrag der Minderheit II wird nicht von Frau Leumann, sondern von Herrn Schiesser begründet.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wenn wir es gleich handhaben wie in der Kommission, können wir es uns einfach machen und sagen: Die Mehrheit hat bei ihren kostenrelevanten Anträgen verloren. Es stehen sich nur noch die Minderheit I (David), die Minderheit II (Leumann) und der Bundesrat gegenüber. Ich bitte, dementsprechend vorzugehen. Ich glaube, alle wissen, wo sie stehen. Es braucht keine weiteren Erläuterungen von mir, denn der Antrag der Mehrheit ist hinfällig.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Kommissionspräsident stellt fest, dass der Antrag der Mehrheit aufgrund der Beschlüsse zur Vorlage 1 hinfällig geworden ist.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit I basiert auf den Beschlüssen zur Verkäsungszulage und zur Siloverzichtszulage. Wir haben dort beschlossen, die Mittel bei diesen Instrumenten zu belassen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist gegeben. Das bedeutet, dass im Finanzbeschluss über diese Mittel befunden werden muss. Die Gesamtmittel gemäss diesen zwei Artikeln machen 320 Millionen Franken aus. Das war schon bisher so; im geltenden Recht sind diese Instrumente enthalten. Wir wollen sie weiterführen. Da aber der Bundesrat das ja nicht wollte, sondern neue Instrumente wollte beziehungsweise die alten Instrumente beseitigen wollte, hat er eine andere Finanzierungsbasis vorgesehen.

Wir beantragen Ihnen jetzt, die Finanzierungsfragen so zu lösen, dass von den 320 Millionen Franken rund die Hälfte im Budget kompensiert werden muss, das uns der Bundesrat unterbreitet; 150 Millionen sollen durch eine Verbesserung des Budgets kompensiert werden. Die Überlegung, die dahintersteht, ist, dass mit den Beträgen, die uns der Bundesrat unter Berücksichtigung der Sparvorlagen unterbreitet, eigentlich die Mittel, die bisher für die Landwirtschaft aufgewendet wurden, vermindert werden. Wir wollen im Prinzip auch von der Finanzierungsgrundlage her beibehalten, was wir hatten, aber trotzdem sagen, dass die Hälfte im bisherigen Budget kompensiert werden muss. Wir wollen - das möchte ich unterstreichen - die Balance zwischen Milchwirtschaft und Ackerbau beibehalten. Es ist in der Kompetenz des Bundesrates, nachher zu regeln, insbesondere innerhalb der Direktzahlungen, wie er diesen Ausgleich vornehmen will. Wir sind also einverstanden, wenn der Bundesrat nachher die Balance, die sich jetzt bei Buchstabe b etwas verschiebt, bei Buchstabe c sucht, wenn er also, mit anderen Worten, die Direktzahlungen bei den Kuhbeiträgen zurücknimmt und dafür die Flächenbeiträge im Ackerbau verbessert, sodass dort der Ausgleich unter den verschiedenen Beteiligten gefunden wird.

Wir beantragen Ihnen in diesem Sinn, der Minderheit I zu folgen.

Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Frau Kollegin Leumann hat mich gebeten, den Minderheitsantrag II zu vertreten. Er unterscheidet sich vom Minderheitsantrag I dadurch, dass - wie das Herr David soeben dargelegt hat - 150 Millionen Franken, die Frau Leumann bei der Verkäsungszulage zusätzlich gewähren will, intern kompensiert werden. Die Beitragserhöhung soll eben nicht durch eine Aufstockung der Mittel erfolgen. Nach dem Antrag der Minderheit I gibt es mehr Geld, und zwar 150 Millionen Franken. Diese 150 Millionen Franken gehen zulasten der Bundeskasse. Die Minderheit II dagegen sieht vor, dass der Ausgleich, die Kompensation, also innerhalb des Bereiches Milch-/Tierbeiträge stattfinden muss - das ist auch in der Kommission so begründet worden. Das heisst: Diese 150 Millionen Franken gehen dann im Bereich der Direktzahlungen zulasten der Milchkuhbeiträge. Dort wird kompensiert, sodass am Schluss kein höherer Gesamtbetrag zustande kommt, als vom Bundesrat beantragt worden ist. Es findet eine interne Kompensation im Bereich Milch-/Tierbeiträge statt. Der Ackerbau ist nicht betroffen. Es gibt keine Verschiebung in Bezug auf die Opfersymmetrie, wie sie vom Bundesrat angestrebt worden ist. Wie es bei der Opfersymmetrie aussieht, nachdem wir zahlreiche zusätzliche Beiträge gesprochen haben, kann ich im Moment nicht beurteilen.

Ich bitte Sie, der Minderheit II zuzustimmen, also den Rahmen gleich wie im Entwurf des Bundesrates zu halten und diese interne Kompensation von 150 Millionen Franken - bei der Verkäsungszulage plus, bei den Milchkuhbeiträgen minus - vorzusehen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wir kommen jetzt ja zur Grundsatzabstimmung. In meiner Funktion als Mitglied der Finanzkommission muss ich Sie einfach warnen: Sie haben jetzt, ich habe es Ihnen vorhin aufgezählt, 350 Millionen Franken mehr für Absatzstützung bewilligt. Fritz Schiesser hat es schon aufgezeigt: Diese Summe muss intern kompensiert werden, wie es im Entwurf des Bundesrates steht; ich nehme an, Frau Bundesrätin Leuthard wird ihren Antrag aufrechterhalten. Sie werden aber auch mit dem Zusatz von 150 Millionen Franken gemäss Minderheit I kompensieren AB 2006 S 1262 müssen. Ich stelle einfach fest, dass unser Budget und unser Finanzplan keine Aufstockung vertragen. Ich möchte Frau Bundesrätin Leuthard fragen, wo sie denn intern zu kompensieren gedenkt. Der Sprecher der Minderheit I hat es jetzt gesagt: bei den Kuhbeiträgen. Ich stelle einfach nochmals fest: Sie wollen offenbar die Erhöhung der Marktstützung auf Kosten der Direktzahlungen an die Bauern vornehmen. Das heisst: Sie wollen erstens die Bundeskasse stärker belasten und zweitens der Verarbeitungsindustrie entsprechend entgegenkommen, und das auf Kosten der Einkommen der Bauern. Das muss hier klar festgehalten werden. Doch! Wer die Direktzahlungen herunterfährt, macht das auf Kosten der Einkommen der Bauern.

Ich bitte Sie, von beidem abzusehen und hier jetzt vor allem keine Mehrausgaben zu beschliessen. Ich bitte Sie, sich dem Bundesrat anzuschliessen.

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach den inhaltlichen Entscheiden, die wir gefällt haben, und wenn wir nicht grosse Ungleichgewichte zwischen Rohmilch und Käse einerseits sowie Fleisch und Verkehrsmilch andererseits ins System hineinbringen wollen, bleibt uns - so befürchte ich - in Gottes Namen fast nichts anderes übrig, als der Minderheit I zuzustimmen. Denn mit dem Antrag der Minderheit II entsteht aufgrund der Verschiebungen inhaltlicher Art ein eklatantes Ungleichgewicht und damit allenfalls ein landwirtschaftsinterner Streit.

Deshalb werde ich mich in diesem Dilemma für die Minderheit I entscheiden.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Mit den Beschlüssen, die Sie gefasst haben, gibt es, wie richtig gesagt wurde, an sich zwei Varianten: Entweder Sie kompensieren jeweils, indem Sie die Direktzahlungen entsprechend senken, weil Sie Marktstützungsmassnahmen erhöht haben, oder Sie stocken den Zahlungsrahmen auf; etwas anderes gibt es nicht, das wurde korrekt dargestellt. Wir sind natürlich mit beidem grundsätzlich nicht zufrieden. Ich muss an der Variante des Bundesrates festhalten und möchte einfach nochmals darlegen, dass Sie zwar beim Antrag der Minderheit II den gleichen Gesamtbetrag des Zahlungsrahmens beibehalten, wie es der Bundesrat beantragt, nämlich 13,499 Milliarden Franken. Sie nehmen aber intern eine Umschichtung vor, indem der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen tiefer ausfällt, weil die Siloverzichtsbeiträge ja als Marktstützungsmassnahmen beibehalten werden, und entsprechend schaffen Sie ein Ungleichgewicht im Bereich der Milch. Aber wenigstens wäre der totale Zahlungsrahmen gleich wie derjenige, den der Bundesrat will.

Mit dem Minderheitsantrag I würden Sie auch ein Ungleichgewicht schaffen; das ist genau die gleiche Situation wie beim Minderheitsantrag II. Innerhalb des Milchbereiches nehmen Sie eine Bevorzugung vor respektive stellen Sie ein Ungleichgewicht her, und Sie haben natürlich auch hier als Folge eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 230 Millionen für Produktion und Absatz. Sie kompensieren teilweise, indem Sie eine Kürzung im Bereich der RGVE-Beiträge für Milchkühe und Mutterkühe vornehmen, aber trotzdem geht es hier um eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 150 Millionen Franken.

Ich habe dieses Geld nicht. Sie kennen die Situation des Finanzplanes. Darin sind 13,499 Milliarden Franken eingestellt; das entspricht einem generellen Wachstum von 3,5 Prozent. Mit dem Minderheitsantrag I überschreiten Sie diese Grösse. Ich muss Sie dann fragen, wo ich das kompensieren soll. Es gibt den Bereich Bildung und Forschung, wo das Parlament ein Wachstum von mindestens 6 Prozent und zum Teil von 8 Prozent beschlossen hat; dort kann ich wohl kaum kompensieren. Sie können irgendwo bei der Entwicklungszusammenarbeit kompensieren, den Zivildienst könnte man gleich auflösen - Sie müssen mir also schon noch sagen, wie Sie mir zusätzliche Mittel geben wollen.

Wenn ich keine zusätzlichen Mittel habe, Herr David, dann muss ich das innerhalb dieser 13,499 Milliarden Franken kompensieren, das heisst, ich muss den anderen Landwirtschaftsbereichen Geld wegnehmen, sonst habe ich den Betrag für den Käsebereich nicht. Das ist die logische Konsequenz; dessen müssen Sie sich bewusst sein. Das Gleiche geschähe, wenn sich die Zuckerverarbeiter tatsächlich auf die Kann-Formulierung berufen und die Verarbeitungsbeiträge beanspruchen würden. Dann müsste ich das innerhalb der Kredite kompensieren, das heisst, ich müsste es anderswo wegnehmen; dessen müssen Sie sich bewusst sein. 600 000 Franken bei der Schafwolle können wir noch verkraften, aber auch das muss ich jemand anderem wegnehmen.

Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Situation entsteht, wenn Sie das so verabschieden.

Wenn Sie die Minderheit I unterstützen, erwarte ich schon noch klar auch Ihre Rezepte, wo ich 150 Millionen Franken kürzen soll. Ich übernehme nicht die Verantwortung für Ihre Entscheide, die ich nicht will; aber ich darf die Suppe auslöffeln. Wenn Sie mir das aufbrummen, bitte ich Sie, mir zu sagen, wo ich kürzen soll, oder mir das Geld dafür zu geben. Dafür sind Sie schlussendlich zuständig.

Das möchte ich hier deklarieren, und deshalb halte ich am bundesrätlichen Antrag fest.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Erste Abstimmung

Für den Antrag des Bundesrates .... 14 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 8 Stimmen

Zweite Abstimmung

Für den Antrag der Minderheit I .... 24 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates .... 11 Stimmen

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe .... 25 Stimmen

Dagegen .... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen

Gesamtabstimmung

Für Annahme des Entwurfes .... 24 Stimmen

Dagegen .... 3 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

AngenommenAB 2006 S 1263