06.038
Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Art. 58 Abs. 1
Antrag der Minderheit
(Genner, Baader Caspar, Recordon, Walter Hansjörg)
.... unterstützen. Der Bund richtet eine Nutzungszulage für Obst von Hochstamm-Obstbäumen aus.
Art. 58 al. 1
Proposition de la minorité
(Genner, Baader Caspar, Recordon, Walter Hansjörg)
.... de contributions. La Confédération verse une contribution à l'utilisation pour les fruits d'arbres fruitiers haute-tige.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Gestatten Sie mir zuerst eine persönliche Vorbemerkung zu unserer Arbeitsweise in diesem Rat. Wir haben vor dem Mittag beschlossen, die "AP 2011" in einer Open-End-Sitzung zu beraten. Heute über Mittag hat die vorberatende Kommission dieses Geschäftes auch wieder von 13 Uhr bis kurz vor 15 Uhr getagt. Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gesundheitsschädigende Arbeitsform: keine gesunde Ernährung, keine Bewegung, Dauerstress ohne jegliche Entspannung. Ich möchte Ihnen das zu bedenken geben. Einige von uns sind offenbar noch ein bisschen an der Sonne und geniessen im Moment noch die frische Luft.
Ich komme zum Minderheitsantrag: Ich möchte Ihnen im Namen der Minderheit beantragen, hier bei den Hochstammbäumen nicht einfach nur die Hochstammbäume per se, sondern ihre Nutzung zu unterstützen. Warum das? In den letzten vierzig Jahren ist der Feldobstbaum-Bestand - Apfel-, Birnen- und Zwetschgenbäume - um 80 Prozent zurückgegangen. Trotz Baumbeiträgen konnte der Feldobstbaum nicht wirksam geschützt werden - nicht nur punkto Quantität, sondern auch punkto ökologischer Qualität. Für die verbleibenden Bestände fehlt sehr oft der Anreiz zur Pflege. Und das ist das, was dieser Antrag ändern will.
Die Arbeit mit Hochstammbäumen ist arbeitsaufwendig, bisweilen auch gefährlich. Es muss unser Anliegen sein, nicht nur einfach Hochstammbäume zu haben, sondern sie eben auch zu pflegen; und es muss unser Anliegen sein, dass das Obst dieser Obstbäume auch wirklich geerntet wird. Ungepflegte Bäume sterben langsam ab und bieten Angriffsflächen für Feuerbrand und andere Krankheiten. Gepflegte Hochstammbäume sind ein Kulturgut. Um das geht es uns ja: Wir wollen nicht einfach nur Bäume und Obst, sondern wir wollen dieses Kulturgut der Hochstammbäume, die Landschaften prägen und an denen Jahreszeiten sichtbar werden. Die Hochstammbäume sind auch Lebensräume für Vögel und Insekten.
Frau Bundesrätin, hier wollen wir von unserer Seite - im Unterschied zu dem, wofür wir uns in dieser Debatte eingesetzt haben - wirklich Geld vom Bund. Wir glauben nämlich, dass es nur auf diese Art geht. Wir müssen den Obstbaubetrieben den wirtschaftlichen Anreiz geben und sie mit Geld unterstützen, auch im Hinblick auf die Nutzung von Hochstammbäumen, sodass diese nicht nur in der Gegend stehen, sondern dass gearbeitet wird, dass die Früchte geerntet und die Bäume geschnitten und gepflegt werden.
Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, diesem Minderheitsantrag stattzugeben.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielleicht muss auch ich an diesem Punkt meine Interessenlage offenlegen: Ich bin Thurgauer, habe 60 Hochstammobstbäume, welche ich pflege und welche einen regelmässigen Ertrag liefern. Die Äpfel werden auch aufgelesen und zu Most verarbeitet.
Was will ich damit sagen? Wir haben heute das Problem, dass gerade die Hochstamm-Obstbaumpflege vernachlässigt wird. Der Bundesbeitrag beträgt pro Baum - ob schön, ob gut oder ob alt - 15 Franken. Dann gibt es noch sogenannte Bio-Ökozulagen: Da bekommt man für einen Baum 20 Franken, wenn man gar nichts an ihm macht, sondern ihn einfach stehen lässt, blühen lässt und vielleicht alle zwei Jahre einen Ertrag daraus zieht.
Nun ist vorgesehen, dass dieser Beitrag erhöht wird; und wir - und damit auch der Schweizerische Obstverband - möchten hier eigentlich eine intelligentere Lösung mit einer Nutzungszulage anregen und vorschlagen. Das heisst, es wird ein Beitrag entrichtet, wenn der Baum auch gepflegt wird und wenn das Produkt, die Mostäpfel, verwertet wird. Damit haben auch die Mostereien und die nachgelagerte Industrie einen Nutzen; sie haben einen Rohstoff, welchen sie verarbeiten und mit dem sie eine höhere Wertschöpfung erzielen können. Wir haben die erfreuliche Situation, dass die Obstsaftprodukte bei den Konsumenten zunehmend beliebt sind. Das hat zur Folge, dass wir einen höheren Absatz haben, und das ist ja sehr erfreulich.
Andererseits haben wir - ich habe die Zahlen vor mir - die Situation, dass die Erträge zurückgehen. Für die jungen Obstbäume gibt es zum Teil auch noch eine Unterstützung von Pro Natura. Es werden eigentlich genügend junge Bäume gesetzt; die alten sterben aber ab, und die Erträge bleiben aus, und auch die jungen Bäume werden zu wenig gepflegt.
Es ist für die gesamte Branche ein Riesenfehler, wenn es wieder grosse Ernten und kleine Ernten gibt. Der Markt ist nicht ausgeglichen. Das hat mit der Alternanz, mit der Pflege zu tun. Wir stellen fest, dass die Mostereien heute zu wenig Rohstoffe haben. Deshalb meine ich, dass diese Mittel in einer Nutzungszulage eingesetzt werden sollen. Das ist ökologisch auch sinnvoller und hat keine weiteren finanziellen Folgen für den Bund, weil es eine andere Art der Zahlung ist.
Ich bitte Sie also, dies zu beachten, und mache Ihnen beliebt, den Antrag der Minderheit Genner zu unterstützen, damit wir in Zukunft eine sinnvolle ökologische und produktionsorientierte Mostobstproduktion erwirken können. Damit können wir die Bestände in dieser Art und Weise aufrechterhalten und insbesondere die Rohstoffe für den erhöhten Absatz der Mostereien selbst produzieren.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnt.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Im Namen der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit Genner zu folgen.
Mit dem Antrag wird beabsichtigt, mit einer Zulage dem Rückgang der Feldobstbäume entgegenzuwirken. In den letzten Jahrzehnten ist der Bestand an Feldobstbäumen um rund 80 Prozent zurückgegangen. Es sieht ganz danach aus, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Tatsache ist, dass die bisher ausgerichteten Beiträge das Verschwinden von Hochstammbäumen nicht verhindert haben. Das wird auch nicht gelingen, wenn nur diese Beiträge erhöht werden, wie dies der Bundesrat möchte. Das Problem ist - wie von der Vorrednerin und dem Vorredner schon dargestellt - so: Die Beiträge werden ausgerichtet, ob die Bäume gepflegt werden oder nicht, ob die Früchte geerntet werden oder nicht. Und das rettet die Hochstammbäume nicht.
Eine Nutzungszulage dagegen verspricht mehr Erfolg. Die Zulage ist als eine an den Rohstoff Früchte gebundene Entschädigung auszugestalten und soll nur jenen Obstproduzenten zugutekommen, die das Obst der Verwertung zuführen. So trägt die Zulage zur professionellen Pflege bei und dient der Erhaltung der Bäume. Diese sind - besonders, wenn sie im Blust sind - nicht nur schön, sie sind nicht nur Teil des Kulturraums, sie sind darüber hinaus auch nützlich. Tatsächlich sprechen ökologische Gründe für die Zulage, denn gepflegte Bäume sind für das Ökosystem von grosser Bedeutung. Sie sind Zwischenhaltestellen für Zugvögel, sie bieten generell Vögeln und Insekten wichtigen Lebensraum. Gepflegt werden die Bäume aber eher, wenn die dafür nötige Arbeit besser honoriert wird. Werden sie hingegen nicht gepflegt, sind sie gegen Krankheiten immer weniger gefeit; sie gehen kaputt und werden dürr.
In der Kommission wurden Stimmen laut, eine solche Unterstützung des Ökosystems habe nur noch am Rande oder gar nichts mehr mit Landwirtschaftspolitik zu tun. Das sehen wir Grünen anders. Wir stützen uns dabei auch auf die Verfassung. Dort steht, dass die Landwirtschaft zur "Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft" einen Beitrag leisten soll; das ist nachzulesen in Artikel 104 Absatz 1. Im Übrigen argumentiert auch der Bundesrat in der Botschaft zur "AP 2011" mit den vielfältigen Aufgaben, die sich für die Landwirtschaft aus dem Verfassungsauftrag ergeben. In der Kommission wurde weiter gesagt, die Schweiz würde mit dieser Zulage WTO-Recht verletzen. Das sehen wir Grünen anders, weil diese Nutzungszulage primär ökologisch zu begründen ist.
In der Kommission wurden selbst gesundheitspolitische Gründe angeführt, die gegen einen verstärkten Einsatz zugunsten der Hochstammbäume sprechen sollen - Stichwort Alkohol. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es trifft zu, dass Obst auch gebrannt wird. Wir bestreiten auch nicht, dass ein zu grosser Schnapskonsum die Gesundheit schädigt. Der Schluss vom Obstbaum auf den Alkoholmissbrauch erfolgt aber etwas gar schnell.
Es gibt im Übrigen auch wirtschaftliche Gründe, die für die Zulage sprechen. Da ja der Verfassungsauftrag besteht, macht es Sinn, wenn die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen genutzt werden. Für Tausende von Obstbaumbetrieben sind die Einnahmen aus der Obstproduktion eine wichtige Einnahmequelle. Ohne Nutzungszulage wird die Produktion zurückgehen, und der Import von Halbfabrikaten und Fertigprodukten wird steigen. So ginge ein grosser Teil der Wertschöpfung und damit der Arbeitsplätze in den Verarbeitungs- und Obstanbaubetrieben verloren.
Schliesslich gibt es auch noch qualitative Aspekte zu berücksichtigen. Guter Most braucht gute Mostobstsorten als Grundlage. Heute werden im Inland viele verschiedene Sorten angebaut, die eine hohe Qualität haben. Insbesondere Hochstammobst hat eine hohe Qualität, die für jede Verarbeitungsart den angepassten Rohstoff garantiert. Das ist bei importierter Ware nicht im selben Mass gewährleistet; diese wird oft über weite Strecken transportiert. Das macht in unseren Augen wenig Sinn - aus ökologischer Warte erst recht nicht.
Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Genner zu unterstützen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je suis quelque peu choqué de la double discrimination que crée la proposition de la minorité Genner à l'article 58. Il y a d'abord une discrimination relative au type de culture. Ce soutien aux arbres fruitiers haute-tige ne tient absolument pas la route. Comment peut-on garantir la traçabilité d'une pomme qui vient d'un arbre haute-tige plutôt que d'un arbre taillé de façon moderne pour la production, comme cela se fait dans certains cantons?
Ensuite, il y a une discrimination selon les régions: 80 pour cent de la production moderne de fruits en Suisse provient de trois cantons, à savoir Vaud, Valais et Thurgovie. Je trouve inadmissible d'exclure ces cultures du soutien aux cidreries, ceci d'autant plus que les arboriculteurs qui cultivent des arbres haute-tige sont soutenus au moyen des paiements directs. Ce sont 40 millions de francs que nous investissons dans les cultures haute-tige. Il y a 2,3 millions d'arbres haute-tige en Suisse, cela fait en moyenne un peu plus de 20 francs par arbre. Ce soutien est largement suffisant pour maintenir les cultures haute-tige.
Je suis très surpris que Madame Genner invente un nouveau soutien au marché pour la culture des arbres haute-tige. C'est le contraire de notre politique: on exclut les arboriculteurs qui essaient d'être en phase avec le marché en produisant de nouvelles variétés.
Je vous demande vivement de ne pas suivre cette minorité, car je n'accepte pas cette discrimination voulue par la Fruit-Union Suisse, qui doit s'occuper de l'ensemble du secteur fruitier.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Germanier hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie mit dieser neuen Nutzungszulage für Obst von Hochstammbäumen natürlich eine neue Marktstützung einführen. Wie die Linke vorher zu Recht die Rechte kritisiert hat, ist an sich hier die Kritik nach links gerechtfertigt. Mit dieser Nutzungszulage schaffen Sie eine neue Subvention, und leider ist im Antrag der Minderheit Genner diese Problematik ungelöst. Die Nutzungszulage ist aber auch problematisch, weil im Antrag der Minderheit nicht unterschieden wird zwischen Tafelobst und Verarbeitungsobst. Es gelangt auch Obst aus Intensivanlagen in die Verarbeitung, sodass im Vollzug keine gezielte Stützung für Produkte von Hochstammbäumen möglich wäre. Es besteht somit das Problem, dass mit dem Antrag der Minderheit dieses Ziel gar nicht erreicht werden könnte. Von der Zulage würde klar eben nicht nur das Verarbeitungsobst profitieren, das sowieso teilweise von zollfreien Importen konkurrenziert wird, sondern eben auch das Tafelobst. Bei Tafelobst wie Zwetschgen und Kirschen haben wir einen beträchtlichen Grenzschutz, der bestehen bleibt. Das würde somit den Wettbewerb noch mehr verzerren, und das halten wir für falsch.
Ich muss auch nochmals betonen, dass ich mit Herrn Schelbert nicht einverstanden bin. Es ist völlig unsinnig, wenn der Bundesrat versucht, im Bereich von Brennobst die Attraktivität herunterzufahren, indem er mit viel Geld die Präventionskampagnen gegen Alkohol und Konsum von Alkohol anstrengt, und Sie nun mit einer Nutzungszulage Brennobst noch zusätzlich unterstützen wollen. Das ist schon ein Widerspruch, den Sie nicht auflösen können, der den gesundheitspolitischen Bestrebungen des Bundesrates widerspricht und den Sie mit einer zusätzlichen Nutzungszulage sogar noch vergrössern.
Wir sind aber auch der Überzeugung, dass eine solche zusätzliche Nutzungszulage wirtschaftspolitisch eine falsche Allokation darstellt. Wir haben bereits ausgeführt, dass wir in diesem Bereich, in dem wir auch die Exportsubventionen abschaffen, Mittel umlagern - gerade hier bei den Hochstammbäumen. Wir werden neu dann im Rahmen der Ökoqualitätsverordnung Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume einsetzen und hier gezielt Strukturverbesserungsmassnahmen und auch regionalpolitische Ziele unterstützen können. Das sind viel effizienter eingesetzte Mittel. Sie dienen sowohl hohen ökologischen als auch landschaftlichen Interessen weit besser als eine Nutzungszulage, wie sie der Antrag der Minderheit vorsieht.
Es ist so, Herr Schelbert; auch hier können Sie anderer Meinung sein, aber fachlich ist das unbestritten. Weil Nutzungszulagen produktionsgebunden sind, haben Sie effektiv ein Problem mit der WTO. Es wäre ein Widerspruch zur Green Box, und diese Zulagen wären insofern auch hier innert kurzer Zeit wieder abzuschaffen.
Somit empfehle ich Ihnen hier, die zusätzliche Nutzungszulage, wie sie die Minderheit verlangt, abzulehnen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La commission s'est prononcée par 10 voix contre 4 et 9 abstentions contre cette proposition. Je vous demande d'en faire de même.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 57 Stimmen
Dagegen .... 96 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Gliederungstitel vor Art. 60
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre précédant l'art. 60
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 63
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Der Bundesrat erstellt die Liste der für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und Landweine geltenden Kriterien. Er kann die natürlichen Mindestzuckergehalte und die Höchsterträge pro Flächeneinheit festlegen, indem er die regionsspezifischen Produktionsbedingungen berücksichtigt.
Abs. 3
Im Übrigen legen die Kantone für jedes Kriterium die Anforderungen an ihre Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und an die Landweine fest, die auf ihrem Gebiet unter einer eigenen traditionellen Bezeichnung produziert werden.
Abs. 4
Der Bundesrat legt die Anforderungen an die Landweine, die ohne traditionelle Bezeichnung vermarktet werden, und an die Tafelweine fest. Er kann weinspezifische Begriffe definieren, insbesondere für traditionelle Bezeichnungen, und deren Verwendung regeln.
Abs. 5, 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fehr Hans-Jürg, Berberat, Fässler, Genner, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 63
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Le Conseil fédéral établit la liste des critères à prendre en compte pour les vins avec appellation d'origine contrôlée et les vins de pays. Il peut fixer des teneurs minimales naturelles en sucre ainsi que des rendements maximaux par unité de surface en tenant compte des conditions de production spécifiques aux diverses régions.
Al. 3
Les cantons fixent au surplus pour chaque critère les exigences pour leurs vins d'appellation d'origine contrôlée et pour les vins de pays produits sur leur territoire sous une dénomination traditionnelle propre.
Al. 4
Le Conseil fédéral fixe les exigences pour les vins de pays commercialisés sans dénomination traditionnelle et les vins de table. Il peut définir les termes vinicoles spécifiques, en particulier pour les désignations traditionnelles, et régler leur utilisation.
Al. 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fehr Hans-Jürg, Berberat, Fässler, Genner, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Al. 2-4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind jetzt beim Weinbau gelandet und regeln hier die Qualitätsweine erster, zweiter und dritter Kategorie. Es besteht noch Einigkeit darüber, dass es drei verschiedene Klassifizierungen geben soll: die Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, das sind die AOC-Weine, dann die Tafelweine und die Landweine. Das ist kein Streitpunkt.
Die Frage, um die hier gestritten wird, insbesondere zwischen der Lösung des Bundesrates, die meine Minderheit hier vertritt, und der Lösung des Ständerates, ist die Frage, wer die Kriterien der kontrollierten Ursprungsbezeichnung "AOC" festlegt. Im Konzept des Bundesrates, das ich hier vertrete, ist es ganz klar, dass der Bund Mindeststandards festlegen muss. Wir gehen also von der Vorstellung aus, dass es in der ganzen Schweiz für die Festlegung dessen, was AOC-Wein ist, Mindeststandards geben soll. Die Version des Ständerates ist eine föderalistische Version und überlässt diese Bestimmung den Kantonen. Das heisst, wir hätten dann 26 verschiedene AOC-Standards in der Schweiz; sie wären von Kanton zu Kanton verschieden.
Die Mehrheit der Kommission hat eine Art Mittelweg gefunden. Sie folgt einem Antrag Germanier, der in der Kommission eben die Mehrheit gefunden hat. Dieser Antrag ist aber doch auch mit mindestens zwei gravierenden Mängeln behaftet. Zum einen legt dieser Antrag in Absatz 2 im letzten Satz fest, dass die Kantone nach spezifischen Produktionsbedingungen in bestimmte Regionen aufgesplittert werden sollen. Das heisst in der Konsequenz, dass wir in der Schweiz nicht nur 26 verschiedene AOC-Regimes hätten, sondern wir hätten darüber hinaus noch innerhalb der Kantone einzelne Regionen, die dann aber merkwürdigerweise vom Bundesrat festgelegt werden.
Die zweite Schwäche des Antrages der Mehrheit ist, dass die Kantone für die besten Weine zuständig sind und der Bund für die zweit- und drittklassigen. Das ist ziemlich genau das Gegenteil von dem, was wir machen sollten. Wir sollten im Interesse der Qualität und im Interesse der Exportchancen für die guten Schweizer Weine dafür sorgen, dass das AOC-Label eine gewisse Qualität bekommt - nicht eine Qualität, die von Kanton zu Kanton schwankt, sondern eine, die verlässlich ist und im ganzen Land auf einem Mindeststandard beruht.
Ich möchte Sie deshalb namens der Minderheit bitten, der Variante des Bundesrates zuzustimmen und nicht der Mehrheit zu folgen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dans l'agriculture, le secteur viticole s'assume très bien puisqu'il n'a pratiquement plus de protection. Nous sommes dans un marché libre avec une légère protection à la frontière: avec la globalisation des contingents d'importation des vins blancs et rouges, nous sommes dans une véritable compétition.
Ce qu'il faut savoir en matière viticole, par rapport aux autres cultures, c'est que nous avons un cadastre viticole qui fixe des zones à vocation viticole selon des critères comme l'ensoleillement ou la pente de la parcelle. Ceci explique un peu pourquoi l'ensemble des vignes de chaque région en Suisse peut produire du vin AOC. Ce contexte limité de production et de marché a fortement développé la notion de responsabilité des régions, des cantons et des différents acteurs de la viticulture suisse.
L'article 61 de la loi sur l'agriculture précise que les cantons tiennent un cadastre viticole. La Confédération fonde donc ses AOC sur les cantons, car il s'agit d'un produit particulier. D'ailleurs, dans le cadre de l'OMC, le vin est aussi traité différemment. Ainsi les cantons sont les "porteurs" et les propriétaires des AOC viticoles. Les conditions climatiques de terroir, différentes d'une région à l'autre, et l'étiquette "Vin suisse" n'existent pas en matière d'AOC, ce qui serait d'ailleurs contraire au droit européen. On ne pourrait pas faire un kirsch suisse AOC, mais on pourrait faire un kirsch de Zoug AOC; on ne peut pas prendre un pays comme zone AOC.
Dans son message, le Conseil fédéral affirme vouloir définir, pour toute la Suisse, des prescriptions concernant la délimitation de la zone de production, le choix des cépages, les méthodes de culture. Il est juste que la Confédération fixe des critères, ce qui correspond au droit européen. L'exigence de respecter ces critères vise à responsabiliser les cantons.
Au niveau de l'eurocompatibilité, l'article 55 du règlement CE/1493/99 précise que les dispositions observées en ce qui concerne la production des vins AOC sont fondées sur sept critères de qualité, dont celui de rendement à l'hectare et celui qui équivaut à la teneur en sucre. Le Conseil fédéral doit uniquement reprendre ces sept critères, ce qu'il a fait dans son ordonnance sur le vin (RS 916.140); les exigences pour chaque critère - ce qui est compatible avec le droit européen - doivent être fixées par les cantons.
La proposition de la minorité Fehr Hans-Jürg, qui suit la version du Conseil fédéral, ne peut pas être acceptée, car elle permet une ingérence étatique dans les exigences, notamment en ce qui concerne la teneur en sucre et les rendements de production. Les possibilités d'intervention sur la gestion de l'offre au niveau national pourraient être prises en compte, par exemple, avec l'abaissement uniforme du plafond de rendement actuel, ou avec un relèvement des teneurs minimales en sucre pour essayer d'influer sur l'offre. Il est inacceptable que l'on utilise des instruments de qualité, à savoir les AOC, pour maîtriser l'offre; il est inacceptable que l'on puisse intervenir de cette manière sur le marché. Malheureusement, c'est trop souvent cette intention qui est à la base du système. Toutes les régions suisses sont complémentaires, la priorité pour le marché est de lutter contre les importations de vins étrangers. Les parts de marché des vins suisses s'élèvent à 40 pour cent et les régions doivent s'unir contre l'importation de vins étrangers.
La commission de notre conseil a modifié comme suit la décision du Conseil des Etats. Il s'agit de trois critiques principales: premièrement, elle a biffé à l'alinéa 3 la phrase suivante: "Le Conseil fédéral homologue les cahiers des charges"; deuxièmement, à l'alinéa 2, elle a rétabli des indications relatives au plafond de rendement; et troisièmement, elle a également élucidé avec le Conseil fédéral le risque de non-reconnaissance des AOC au niveau européen à l'alinéa 4.
La solution qui émane de la majorité de la commission est eurocompatible; elle permet à la Confédération de fixer un plafond de rendement et des teneurs minimales en sucre; elle supprime la notion de cahier des charges, mais elle permet de prendre en compte la spécificité des régions, ce qui semble évident pour toute personne connaissant un tant soit peu la viticulture. Cette solution ne rencontre plus aucune opposition dans le monde viticole, même si certains préfèrent la version du Conseil des Etats et d'autres celle du Conseil fédéral. Tous les courriers que j'ai reçus - et il y en a beaucoup -, qui proviennent de toute la Suisse, vont dans le même sens: tout le monde s'accorde à dire que cette solution de compromis rend service aux régions septentrionales comme aux régions du sud et rétablit une certaine harmonie dans un dossier qui a beaucoup pesé sur le dossier agricole.
Je vous remercie donc de suivre la majorité de la commission.
Bugnon André · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
L'article 63 de la loi fédérale sur l'agriculture traite des diverses classes de vins. Dans le droit actuel, c'est la formulation potestative qui est utilisée, à savoir que le Conseil fédéral peut définir les notions d'appellation d'origine, d'appellation d'origine contrôlée et d'indication de provenance. Ce qu'il faut savoir, c'est que dans les faits l'ordonnance sur le vin édicte des règles, s'agissant des diverses classes de vins, notamment en limitant la production à 1,4 kilogramme au mètre carré pour les cépages blancs et à 1,2 kilogramme au mètre carré pour les cépages rouges. C'est la situation actuelle.
En proposant une formulation impérative dans la nouvelle loi quant à la définition des critères par classe de vin, le Conseil fédéral a jeté le doute dans les milieux interprofessionnels. En effet, ce qui pour certains n'était que la confirmation de la réglementation actuelle, était pour d'autres la porte ouverte permettant au Conseil fédéral d'édicter des règles plus contraignantes que les règles actuelles, tant au niveau des maxima de production par classe que des minima pour la teneur en sucre. Le Conseil des Etats, voulant remédier à cette situation, a retenu une formulation ayant pour conséquence de permettre un retour en arrière, ceci au nom du fédéralisme. Il n'est toutefois pas raisonnable de permettre la modification de critères qui ont déjà fait leur preuve sur le terrain depuis bientôt dix ans. En maintenant une règle qui fixe un maximum pour l'ensemble du territoire suisse, la garantie est donnée aux consommateurs que les vins AOC, par exemple, ne sont pas produits avec une charge par cep trop élevée.
La majorité de la commission a trouvé une solution de compromis qui, tout en laissant une certaine souplesse aux cantons afin qu'ils édictent des règles propres définies en fonction des conditions spécifiques de leurs vignobles, oblige le Conseil fédéral à établir la liste des critères généraux à appliquer.
Dans ce sens, je comprends très bien la proposition de la minorité Fehr Hans-Jürg qui craint qu'il y ait 26 doctrines ou directives différentes, ce qui aurait pour conséquence de donner une mauvaise image des vins AOC à l'étranger.
Toutefois, vous le savez, qui peut le plus, peut le moins. Il faut savoir - je l'ai déjà dit tout à l'heure - que nous souhaitons la reconduction de la limite existante. Si certains cantons adoptent des limites inférieures, tant mieux pour eux si cela répond à leurs spécificités régionales, mais il ne faut en tout cas pas qu'un dépassement de la limite supérieure soit admise. Dans ce sens, je rejoins les soucis de Monsieur Fehr Hans-Jürg. Mais la formulation de la majorité de la commission règle cette question.
En définitive, il faudrait que Madame Leuthard précise dans son intervention que le Conseil fédéral n'a pas l'intention de modifier ces maxima, mais qu'il veut les reconduire, quitte à ce que les cantons appliquent ensuite des directives différentes pour les valeurs inférieures. Mais ils ne doivent pas avoir la possibilité de dépasser la limite maximale.
C'est ça le souci principal de la majorité des vignerons, et je vous demande de suivre la majorité de la commission, qui a traité cette problématique et délivré Monsieur Fehr du souci qu'il a exprimé.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Tout d'abord, je déclare ici aussi mes intérêts: étant membre de la Confrérie du Guillon, vous pensez bien que je n'ai pas une opinion absolument neutre sur la question. Mais, en revanche, j'espère qu'elle est autorisée!
Ce que j'ai à vous dire, c'est qu'au fond, ni l'une ni l'autre des propositions entre lesquelles nous devons opter n'est totalement satisfaisante.
La version du Conseil fédéral, défendue par la minorité Fehr Hans-Jürg, tend à mettre en place des règles strictes sur le plan fédéral pour les critères. Cela va trop loin, il faut l'admettre. En effet, ce n'est pas au Conseil fédéral ni à ses services de venir dire où finit le Saint-Saphorin et où commence le Chardonne. La délimitation des aires de production doit permettre d'avoir une certaine souplesse.
En revanche, il faut admettre - et là, je vais décevoir Monsieur Germanier, et Monsieur Bugnon même, dans une certaine mesure - que la solution de compromis, trouvée en commission à l'instigation précisément de Monsieur Germanier, n'est pas adéquate non plus. Il a laissé à la Confédération la compétence de moduler certains critères, mais - et je le lui ai déjà dit en commission et je le lui répète - il ne prévoit pas qu'en matière d'encépagement, la Confédération puisse intervenir. Et cela, vraiment, ça ne va pas du tout.
Imaginez qu'on laisse aux cantons toute liberté dans ce domaine et qu'un canton, tout d'un coup, se décide à autoriser des plants complètement étrangers aux nôtres dans ce qui doit être des appellations d'origine contrôlées - c'est-à-dire qu'on pourrait avoir, par exemple, du pinot noir de nos cantons mêlé pour une part importante avec un plant de vin italien classique parce qu'un canton juge que ça va bien: je pense qu'alors, ce serait toute la notion même de l'appellation d'origine contrôlée qui serait menacée. Ainsi donc, il n'est pas acceptable de soutenir cette solution.
Maintenant, ce qui est important, c'est de créer une divergence avec le Conseil des Etats. Or, comme aucune des deux solutions entre lesquelles nous devons opter ne correspond à celle du Conseil des Etats, il est judicieux de laisser aux sénateurs, en faisant confiance à leur sagesse, le soin de reconsidérer ce problème. J'espère qu'ils le feront à la lumière de ce que je viens de vous dire, à savoir en ouvrant un peu le champ du côté des aires de production - où les cantons doivent vraiment avoir la compétence de contrôler l'application du critère - et en ne laissant aucune marge de manoeuvre en ce qui concerne les encépagements - où véritablement une règle centralisée me paraît se justifier.
Je pense quand même que la solution de la minorité Fehr Hans-Jürg se rapproche plus de ce que je viens de vous dire. C'est la raison pour laquelle, dans sa majorité en tout cas, le groupe des Verts vous la recommande.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Je déclare d'abord mes intérêts: je suis président du conseil d'administration d'un négociant en vins, Gilliard SA à Sion, et je parle ici aussi en tant que petit représentant d'un grand canton viticole.
Pour la viticulture suisse, qui est une petite partie de l'agriculture - 6 pour cent du rendement brut -, mais une partie si importante pour la Suisse romande et la Suisse italienne, cet article 63 est peut-être la mère de toutes les batailles.
Le groupe démocrate-chrétien soutient ici la proposition de la majorité de la commission. C'est le produit amélioré de la proposition Epiney qui avait été faite au Conseil des Etats (BO 2006 E 1243).
A quoi bon nationaliser quelque chose qui est l'essence du terroir, à savoir les appellations d'origine contrôlées? Que la Confédération fixe les exigences pour les vins de pays, pour les vins de table, pour les vins qui sont des vins de seconde ou de troisième catégorie, des vins nationaux par essence, c'est normal et c'est légitime et je n'y vois personnellement aucun problème. Mais lorsque Berne fait du zèle, lorsqu'elle souhaite fixer seule la teneur en sucre ou les rendements à la surface pour les vins de Tartegnin, de Savigny, de Satigny, de Sierre ou du Sottoceneri, c'est complètement faux. Il y a lieu ici de considérer l'élément de base de la politique, qui consolide toujours notre action: la subsidiarité. C'est la volonté de faire les choses le plus près possible des gens concernés, aussi par souci d'efficacité économique. Eh bien, il ne faut pas que la Confédération se mêle de ce qui, dans le fond, fonctionne très bien sans elle. Je ne dis pas que ça ne la regarde pas, je dis que ça fonctionne aussi sans elle.
Tout à l'heure, dans son intervention, Monsieur Germanier a parlé d'eurocompatibilité. Il est juste de parler d'eurocompatibilité, et la solution de la majorité de la commission est aussi eurocompatible. Allez voir en France: ce n'est pas Paris qui fixe les conditions de production du bordeaux ou du bourgogne, ni même des vins du Languedoc; ce n'est pas son affaire et ça fonctionne aussi très bien localement. L'appellation d'origine contrôlée est un sigle, une protection qui a aujourd'hui une ampleur nationale, mais qui est l'essence même de la région et de la production locale. Par conséquent, c'est localement que l'on doit définir les exigences et les critères dans le détail. Il y a, par la nature même de l'appellation d'origine contrôlée, des différences climatiques régionales: vous ne pouvez pas produire la même quantité de chasselas avec la même qualité à Neuchâtel et en Valais - et c'est un Valaisan qui vous le dit! Je suis un amateur du non-filtré neuchâtelois qui est un vin exceptionnel, mais ces deux cantons n'ont pas les mêmes conditions de production. Par conséquent, on doit différencier les choses.
L'appellation d'origine contrôlée n'est pas un critère de gestion de l'offre. Aujourd'hui, où la Confédération s'emploie à supprimer le contingentement laitier par souci de simplifier le système, on ne peut pas commencer à renationaliser, à fixer des limites de rendement par unité de surface ainsi que des limites de teneur en sucre par litre de jus de raisin. Dans un secteur qui est par définition le plus libéralisé et le plus ouvert, à quoi bon revenir en arrière sur ce qui fonctionne? La Confédération a la volonté de consolider la production des vins de pays et des vins d'appellation d'origine contrôlée. C'est légitime, mais faisons les choses à bon escient: que la Confédération fixe de nouveau des exigences pour des vins de pays, aucun problème, qu'elle le fasse; mais il est nécessaire que les critères détaillés pour obtenir une AOC, à savoir la production par mètre carré, la teneur en sucre, soient fixés essentiellement par les cantons.
La version de la majorité de la commission est un bon compromis par rapport à la décision du Conseil des Etats; elle prévoit que le Conseil fédéral peut fixer - la formulation est potestative - des teneurs en sucre ou des exigences de production par unité de surface en tenant compte des spécificités régionales. C'est aujourd'hui un très bon compromis qui vous est proposé par la commission, et je pense qu'il est raisonnable.
Et je terminerai - puisque le temps qui m'est imparti est échu - en posant une question à Madame la conseillère fédérale: est-il à un moment ou à un autre dans les intentions du Conseil fédéral de diminuer, s'il en avait la compétence, les rendements maximaux par unité de surface?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Dieser Weinartikel hat schon im Ständerat viel zu reden gegeben. Ich bin froh, dass die Mehrheit gegenüber der ständerätlichen Version eine verbesserte Lösung gefunden hat.
Was will der Bundesrat beim Wein bewirken? Wir haben drei Kategorien von Wein: AOC-, Tafel- und Landwein. Diese drei Klassen sollen hier definiert werden, wobei es im Landwirtschaftsrecht insbesondere um die Produktionsregeln geht. Im Bereich der AOC ist es für uns ganz entscheidend, dass diese mit denen der EU äquivalent sind. Die EU hat sieben Kriterien aufgestellt, die bei AOC-Weinen eingehalten werden müssen. Dazu kommen zahlreiche Seiten von zu erfüllenden Mindestanforderungen. Trotz dieser verschiedenen Kriterien liegt in der EU die Verantwortung gegenüber der Union immer bei den Mitgliedstaaten und nicht etwa bei den Regionen. Das ist deshalb auch das System des Bundesrates, das jenem von Deutschland und Österreich entspricht, wo auch nationale Rechtserlasse die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete definieren.
Wenn wir hier nicht mehr mit der EU äquivalent sind, dann schaden wir schlussendlich nicht nur der Äquivalenz und einem Exportmarkt, der wichtig ist, sondern natürlich auch der Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen der Konsumenten. Diese Mindestanforderungen, die schweizweit gelten sollen, sind daher auch zentral. Sie sind auch wichtig, weil sie zu den Land- und Tafelweinen kohärent sein sollen, bei denen auch kantonsübergreifende Definitionen bestehen und bei denen wir auf Bundesebene Mindestanforderungen festlegen wollen.
Herr Bugnon, es war nie die Absicht des Bundesrates, Mindestzuckergehalte und Maximalerträge gegen den Willen der Kantone festzulegen; an den bisherigen Kantonskompetenzen bei der Definition der AOC-Weine wollten wir nie etwas ändern. Wenn Sie jetzt bei der Definition der Regionen und beim Modulieren der Mindestanforderungen keine exakten Parameter liefern, wird das in der Anwendung dieser Formulierung schon Probleme aufwerfen. Das ist das, was uns auch bei der Version der Mehrheit schon gewisses Kopfzerbrechen bereitet. Deshalb sind wir nach wie vor der Ansicht: Wir verstehen das Problem; die Fassung der Mehrheit ist eine Verbesserung gegenüber der ständerätlichen Version, aber die Version des Bundesrates scheint uns klarer zu sein und für eine schweizweit einheitlichere Anwendung bezüglich dieser Mindestanforderungen Sicherheit zu geben.
Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, bei seiner Version zu bleiben. Die Version der Kommissionsmehrheit wäre dann die zweitbeste Variante.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Madame la conseillère fédérale, pouvez-vous confirmer que la proposition de la majorité de la commission est eurocompatible, qu'elle prend en compte le souci des teneurs minimales en sucre et des rendements maximaux par unité de surface et que, finalement, elle résout aussi le problème du cahier des charges soulevé par le Conseil des Etats? Surtout, pouvez-vous confirmer qu'il n'est pas dans les intentions du Conseil fédéral de baisser les rendements par unité de surface, ce qui conduirait à une maîtrise de l'offre par l'utilisation des instruments servant à contrôler la qualité?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es stimmt, dass Ihre Formulierung EU-kompatibel ist, sofern Sie darunter verstehen, dass die Kriterien der AOC nach EU-Recht auch bei Ihrem Antrag die Mindestanforderungen sind, die dann auch die Regionen zu erfüllen haben. Wenn Ihre Version so gedeutet werden kann, ist sie EU-kompatibel.
Nochmals: Ich verstand diese Aufregung, insbesondere im Wallis, eigentlich nicht, weil der Bundesrat hier nie betreffend Zuckergehalt irgendwie vorgehen oder Maximalerträge knacken wollte - das war nie die Absicht. Wir wollten vielmehr die bisherigen kantonalen Kompetenzen nicht antasten. Aber diese schweizweiten Mindestanforderungen für AOC entsprechen einem Bedürfnis des Konsumenten nach Vertrauensschutz. Die Einheitlichkeit mit der EU ist wichtig für die Exportmärkte und damit wir im internationalen Kontext die Herkunftsschutzbezeichnungen noch besser verstärken können.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Permettez-moi de vous faire remarquer que le débat sur le jus de pomme s'est déroulé presque exclusivement en allemand, alors que le débat sur le jus de raisin et le vin s'est déroulé presque exclusivement en français! C'est probablement pour cela que la version préparée par les professionnels de la branche a eu la faveur de la commission par rapport à la version concoctée par l'administration fédérale.
Cet article a donné lieu à de longues discussions en commission et en dehors de la commission. Dans la viticulture, les caractéristiques des produits varient fortement d'une région et d'un terroir à l'autre. Le compromis trouvé par la commission, et fort bien défendu par Monsieur Germanier, donne satisfaction à la plupart - si ce n'est à toutes - des grandes régions de production. Il donne les compétences suffisantes aux cantons tout en permettant le contrôle de la Confédération afin d'éviter les abus.
La commission s'est prononcée pour la solution défendue par la majorité, par 15 voix contre 8 et 2 abstentions.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 56 Stimmen
Art. 64, 65, 67-69
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 70
Antrag der Mehrheit
Abs. 6 Bst. b
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 2 Bst. b
b. eine ausgeglichene Düngerbilanz, wobei mindestens 50 Prozent des Hofdüngers auf der eigenen oder der zugepachteten Betriebsfläche ausgebracht werden müssen.
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Abs. 2 Bst. f
f. .... der Pflanzenbehandlungsmittel, das Verbot von Vorauflauf-Herbiziden sowie das Verbot von chemisch-synthetischen Insektiziden im Ackerbau.
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Abs. 2 Bst. g
g. den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und Futtermittel aus importierten gentechnisch veränderten Pflanzen.
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 4
.... Tierschutzgesetzgebung sowie der Bestimmungen über den Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft ist Voraussetzung .... (Siehe auch Änderung des bisherigen Rechtes, 1. Obligationenrecht)
Antrag der Minderheit
(Genner, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Abs. 7
Der Bundesrat legt ökologische Ziele mit Zeitvorgaben fest. Er gestaltet unter anderem die Direktzahlungen so, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden.
Antrag Wäfler
Abs. 1
.... allgemeine Direktzahlungen, Ökobeiträge und Ethobeiträge aus. Er fördert mit Direktzahlungen naturnahe, umweltfreundliche und tierfreundliche Produktionsformen sowie die nachhaltige Nutzung von Sömmerungsbetrieben und Sömmerungsweiden (Sömmerungsbeiträge).
Abs. 3
Streichen
Schriftliche Begründung
Die bisher für Ökobeiträge und Ethobeiträge verwendeten finanziellen Mittel werden für die Kompensation von zusätzlichen Marktstützungsmassnahmen und die Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen innerhalb des Rahmenkredites gemäss Bundesrat verwendet resp. umgelegt.
Die bisherigen verschiedenen Kategorien von Direktzahlungen verursachen sowohl beim Bund und den Kantonen als auch bei den Landwirten einen überproportionalen administrativen Vollzugs- und Kontrollaufwand. Deshalb sind die hier eingesetzten Mittel im Rahmen der "AP 2011" für zusätzliche Marktstützungsmassnahmen und die allgemeinen Direktzahlungen zu verwenden resp. umzulegen. Auch sachlich sind die bisherigen separaten Direktzahlungskategorien Öko- und Ethobeiträge im Blick auf Artikel 70 Absatz 4, welcher die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Gewässerschutz-, des Umweltschutz- und des Tierschutzgesetzes voraussetzt, kaum zu rechtfertigen.
Antrag Bader Elvira
Abs. 5 Bst. d
d. Grenzwerte bezüglich der Fläche oder Tierzahl je Betrieb, ab denen die Beitragssätze abgestuft werden;
Schriftliche Begründung
Im Rahmen der "AP 2007" wurde die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche und Tierzahl im Juni 2003 aufgehoben (AS 2003 4217, 4223). Noch bevor die Aufhebung der Abstufung in Kraft getreten ist, wurde in der Wintersession 2003 das Entlastungspaket 2003 behandelt. Damit wurde die Inkraftsetzung der Aufhebung auf den 1. Januar 2008 verschoben, indem in den Übergangsbestimmungen in Artikel 187b ein neuer Absatz 8 eingefügt wurde (AS 2004 1633, 1645). Deshalb steht Buchstabe d von Artikel 70 Absatz 5 in der Fahne als geltendes Recht, weil er jetzt noch gilt, aber nur bis Ende dieses Jahres.
Nun schlägt der Ständerat die Wiedereinführung der Abstufung vor. Zur Aufhebung der Abstufung hat der Ständerat die Übergangsbestimmung in Artikel 187b Absatz 8 gestrichen. Mit der Streichung von Artikel 187b Absatz 8 wird jedoch lediglich die Verschiebung der Aufhebung der Abstufung annulliert und nicht die Aufhebung der Abstufung selbst. Nun entspricht es dem klaren Willen sowohl des Ständerates als auch unserer Kommission, dass Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d weiterhin gelten soll, und zwar unbefristet. Hierfür muss der Text von Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d im Landwirtschaftsgesetz wieder eingeführt werden.
Antrag Kunz
Abs. 5 Bst. d
d. nach diesem Absatz können auf einem Betrieb für die erste SAK (Standardarbeitskraft) höchstens 65 000 Franken und für jede weitere SAK höchstens 30 000 Franken ausgelöst werden.
Schriftliche Begründung
In der Vernehmlassung zur "AP 2011" wurde mehrheitlich verlangt, die Direktzahlungen vermehrt an die SAK zu binden. Dieses Kriterium wurde leider nicht berücksichtigt, vielmehr werden mit dem heutigen System grossflächige Extensivbetriebe bevorzugt. Mein Vorschlag macht eine minimale Korrektur in die richtige Richtung, ist doch eine produzierende Landwirtschaft mit 400 000 Arbeitsplätzen in der Ernährungswirtschaft die günstigste Form zur Erhaltung einer intakten Landschaft. Mit den allenfalls freiwerdenden finanziellen Mitteln sollte die Landmobilität gefördert werden.
Antrag Müller Walter
Abs. 5 Bst. f
f. .... keine Beiträge ausgerichtet werden. Für verheiratete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen und für verwitwete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen mit Kindern, deren Einkommen und Vermögen in der Veranlagung des verwitweten Bewirtschafters oder der verwitweten Bewirtschafterin mitberücksichtigt wird, legt der Bundesrat höhere Grenzwerte fest.
Schriftliche Begründung
Aus einem Brief eines betroffenen Bauern: "Durch die aktuelle Gesetzeslage werde ich 'dank' einer guten Vorsorgelösung nach dem Tod meiner Ehefrau auch noch den Betrieb verlieren. Jetzt entsteht folgende Situation:
Vermögen: grösseres steuerbares Vermögen (Kapitalleistung der Versicherung und kleinerer Sozialabzug). Die Erbschaft meiner Frau an unsere Kinder erscheint zwar in meiner Steuererklärung, ich kann aber nicht darüber verfügen. Mein Erbanteil ist im Betriebsvermögen enthalten (wie üblich hatten wir neben dem Betrieb nicht mehr viel andere Vermögenswerte). Die Vermögensgrenze senkt sich (kein Verheiratetenzuschlag mehr). Die Direktzahlungen werden gekürzt. Ich habe keine Möglichkeit, das Vermögen zu vermindern, da die liquiden Teile zum Kindsvermögen gehören, der Betrieb ist bis zur Belehnungsgrenze belastet.
Einkommen: Das steuerbare Einkommen bleibt gleich, da der Lohnausfall meiner Frau durch die UVG und die AHV ausgeglichen wird. Das verfügbare Einkommen sinkt hingegen, da ich neue Lohnkosten für die Kinderbetreuung habe. Diese Lohnkosten können nur zum geringsten Teil von den Steuern abgezogen werden (2000 Franken pro Kind und Jahr im Kanton St. Gallen). Die Einkommensgrenze sinkt (kein Verheiratetenzuschlag mehr). Die Direktzahlungen werden gekürzt."
Im vorliegenden Fall werden die Direktzahlungen praktisch auf Null gekürzt, was nun für den betroffenen Bauern nach dem Verlust der Ehefrau unweigerlich auch zum Verlust des Betriebes führt.
Antrag Föhn
Abs. 5bis
Der Bundesrat kann Grenzwerte pro Betrieb und Betriebsleiter oder SAK festlegen.
Schriftliche Begründung
Ich will besonders die produzierende Landwirtschaft stärken. Denn es kann nicht angehen, dass extensiv bewirtschaftete Grossflächen überproportional abgegolten werden.
Eventualantrag de Buman
(Ergänzung zum Antrag der Minderheit Hämmerle bei Artikel 70 Absatz 4)
Art. 5 Abs. 1
.... Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass mittels der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel (Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag) die Arbeitsbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Angestellten in der Landwirtschaft Einkommen erzielen, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.
Schriftliche Begründung
Der bestehende Artikel 5 Absatz 1 lautet:
Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.
Art. 70
Proposition de la majorité
Al. 6 let. b
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Al. 2 let. b
b. un bilan de fumure équilibré, au moins 50 pour cent des engrais de ferme devant être épandus sur la surface appartenant à l'exploitation ou affermée.
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Al. 2 let. f
f. .... de traitement des plantes, l'interdiction des herbicides en prélevée et l'interdiction des insecticides chimiques de synthèse dans la culture des champs.
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Al. 2 let. g
g. la renonciation aux semences génétiquement modifiées et aux aliments pour animaux issus de végétaux importés génétiquement modifiés.
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
Al. 4
.... applicables à l'agriculture ainsi que les dispositions du contrat-type de travail dans l'agriculture. (Voir aussi la modification du droit en vigueur, 1. Code des obligations)
Proposition de la minorité
(Genner, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Al. 7
Le Conseil fédéral fixe les objectifs écologiques avec un calendrier. Il conçoit notamment les paiements directs de telle manière que les objectifs fixés soient atteints dans le cadre du calendrier prévu.
Proposition Wäfler
Al. 1
.... prestations écologiques requises. Les paiements directs servent à promouvoir des modes de production respectueux de la nature, de l'environnement et des animaux, ainsi que la gestion durable d'exploitations et de pâturages d'estivage (contributions d'estivage).
Al. 3
Biffer
Proposition Bader Elvira
Al. 5 let. d
d. la surface ou le nombre d'animaux par exploitation au-delà desquels les contributions sont réduites;
Proposition Kunz
Al. 5 let. d
d. les contributions visées par le présent alinéa ne peuvent dépasser 65 000 francs par exploitation pour la première unité de main-d'oeuvre standard et 30 000 francs pour chaque unité supplémentaire.
Proposition Müller Walter
Al. 5 let. f
f. .... ou refusées; pour les exploitants mariés et pour les exploitants veufs qui ont des enfants dont le revenu et la fortune s'ajoutent à ceux de leur parent survivant pour la détermination de l'impôt, le Conseil fédéral fixe des valeurs limites plus élevées.
Proposition Föhn
Al. 5bis
Le Conseil fédéral peut fixer des valeurs limites par exploitation et chef d'exploitation ou par UMOS.
Proposition subsidiaire de Buman
(en complément à la proposition de la minorité Hämmerle à l'article 70 alinéa 4)
Art. 5 al. 1
.... Le Conseil fédéral intervient pour que les employés agricoles bénéficient grâce aux moyens légaux disponibles (convention collective de travail, contrat-type de travail) de conditions de travail qui leur permettent de toucher un revenu comparable à celui de la population active dans les autres secteurs économiques de la même région.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Artikel 70 Absatz 2 regelt die Voraussetzungen für die Direktzahlungen. Direktzahlungen sollen ja nicht einfach an alle Bauern und schon gar nicht an Tierfabriken, sondern einzig für besondere gemeinwirtschaftliche Leistungen sozialer und vor allem auch ökologischer Art entrichtet werden. Die Bodenbewirtschaftung ist dabei ein wichtiges Kriterium, denn mit Direktzahlungen soll eine bäuerliche, bodenbewirtschaftende Landwirtschaft unterstützt werden.
Nun stellt der Düngertourismus ein Problem dar. Ich möchte deshalb den Dünger an den bewirtschafteten Boden binden, indem mindestens 50 Prozent des Hofdüngers auf der eigenen oder zugepachteten Betriebsfläche ausgebracht werden muss. Das ist letztlich eine bescheidene ökologische Forderung. Der Tierbestand eines Betriebes soll nämlich in einem einigermassen vernünftigen Verhältnis zur Fläche des Betriebes stehen.
Die bürgerliche Seite möchte ich darauf hinweisen, dass mein Antrag im Unterschied zu den ihrigen Anträgen dem Staat keinerlei Kosten verursacht - im Gegenteil: Wenn Betriebe die Voraussetzungen für Direktzahlungen nicht erfüllen, muss der Staat sogar weniger Direktzahlungen entrichten.
Die Relation zwischen der Grösse des Tierbestandes und der Grösse des bewirtschafteten Bodens ist ein wesentliches Kriterium für die bäuerliche Landwirtschaft in Abgrenzung zur nichtbäuerlichen, eher industriellen Landwirtschaft. Wir aber wollen mit Direktzahlungen die bäuerliche Landwirtschaft in der Schweiz fördern. Sie - vor allem die CVP - sprechen in diesem Zusammenhang meist von Familienbetrieben. Entsprechend geht es also im vorliegenden Artikel keineswegs darum zu klären, was die Landwirtschaft darf und was sie nicht darf, sondern es geht nur darum zu sagen, unter welchen Voraussetzungen sie Direktzahlungen erhält.
Wenn 3 oder 4 Milliarden Franken öffentliches Geld in die Landwirtschaft gehen, so achten die Steuerzahlenden oder, anders gesagt, die Konsumentinnen und Konsumenten sehr genau darauf, wohin dieses Geld fliesst. Sie dürften kaum die Vorstellung im Hinterkopf haben, dass am einen Ort der Landwirtschaftsbetrieb ohne Land steht und der Dünger an einen anderen Ort gekarrt wird. Wir stellen eine bescheidene Forderung; es geht - wie gesagt - nur um die Voraussetzungen, unter denen Direktzahlungen ausgerichtet werden.
Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Hämmerle, im Rheintal arbeiten immer mehr Betriebe zusammen. Die einen haben Milchwirtschaft, die anderen Ackerbau. Damit ist es notwendig, den Dünger auf den Ackerflächen auszuführen. Das ist auch für diese Betriebe interessant. Wollen Sie das verhindern? Wollen Sie diese gute, zukunftsgerichtete Zusammenarbeit verhindern?
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Müller, es ist ja nicht so, dass aller Dünger auf dem eigenen Hof ausgebracht werden muss, sondern nur die Hälfte. Darum ist die Forderung überaus bescheiden. Sie werden doch niemandem erklären wollen, dass in Ihrem Betrieb Dünger anfällt, von dem mehr als die Hälfte an irgendeinen anderen Betrieb geht. Wie ich Sie kenne, müssen Sie Ihr eigenes Land vermutlich auch düngen - eben!
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Mein Vorredner hat es schon gesagt: Wir sind bei Artikel 70, bei den Direktzahlungen. Direktzahlungen wurden 1992 eingeführt. Sie haben sich in der Praxis bewährt, und sie sind permanent erhöht worden. Sie können aus der Fahne ersehen, dass wir von den Fraktionen der Grünen und der SP dem Bundesrat folgen und den grössten Betrag der "Agrarpolitik 2011" bei den Direktzahlungen allozieren wollen. Und das ist nicht wenig Geld: Es handelt sich um 11,25 Milliarden Franken.
Diese Gelder sind nicht einfach an die landwirtschaftliche Fläche eines Bauernhofes gebunden, sondern diese Gelder sind an Voraussetzungen gebunden, und das ist der ökologische Leistungsnachweis. Für diesen ökologischen Leistungsnachweis sind strenge ökologische Anforderungen zu erfüllen. Wichtige Teilziele wie Biodiversität und Nährstoffbilanz sind noch nicht erreicht. Und es geht nicht an, dass hier Lockerungen passieren. Lockerungen beim ökologischen Leistungsnachweis auf der Verordnungsstufe sind für uns nicht akzeptabel, weil sie zu einem vermehrten Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln führen. Und das ist genau das, was ich mit meinem Minderheitsantrag zu Buchstabe f einbringen will: den Verzicht auf chemische Pflanzenbehandlungsmittel sowie ein Verbot von Vorlaufherbiziden und ein Verbot von chemisch-synthetischen Insektiziden im Ackerbau.
Keine Konsumentin bzw. kein Konsument empfindet den Einsatz von Herbiziden oder Insektiziden als ökologisch. Aber ich muss Ihnen sagen: Das sind die Leute, die über Steuern bäuerliches Direkteinkommen finanzieren. Deshalb legen wir den Finger drauf: Wir wollen, dass diese Anliegen zum Durchbruch kommen, dass die ökologischen Standards verbessert und angehoben werden - angehoben werden zugunsten einer Landwirtschaft, die keine Schäden hinterlässt, die langfristig Böden schont, Grundwasser schützt und die Biodiversität fördert und pflegt.
Das möchten wir auf der Gesetzesstufe festhalten. Es ist klar, dass die Verordnung in die Details gehen muss. Dieser Punkt im Gesetz soll ein klares Zeichen an die Bäuerinnen und Bauern sein, dass sich ökologisches Landwirtschaften lohnt, dass gerade auch aufwendige Arbeit unterstützt und finanziert wird. Das ist mein erster Minderheitsantrag.
Der zweite Minderheitsantrag ist ein neuer Buchstabe g. Sie sehen es auf der Fahne: In diesem Buchstaben wird verlangt, dass es einen Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und Futtermittel aus importierten gentechnisch veränderten Pflanzen gibt. Warum stellen wir hier diesen Minderheitsantrag? Wir hatten eine Volksabstimmung über ein Moratorium für Auspflanzung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dieses Moratorium ist nun in Kraft und läuft, und noch während des Zeitrahmens der "AP 2011" läuft das Moratorium aus. Das ist der Grund dafür, warum wir jetzt den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und auf Futtermittel aus importierten gentechnisch veränderten Pflanzen als Voraussetzung für die Direktzahlungen im Gesetz festschreiben wollen.
Ich möchte auch hier festhalten: Die Bauern erhalten einen Mehrwert, wenn sie auf gentechnisch verändertes Saatgut und auf diese Futtermittel verzichten, denn sie schaffen sich damit eine Nische für Produkte, das sich am Markt besser verkaufen. Wir sind überzeugt, dass für diese Produkte auch ein besserer Preis gelöst werden kann. Wir sehen das vor allem in unseren Nachbarländern, wo Lebensmittel, die mit dem Begriff "gentechfrei" ausgezeichnet werden können, sich gut verkaufen, sich zu einem besseren Preis verkaufen.
Ich möchte Sie also bitten, diesen Minderheitsanträgen im Sinne einer Ökologisierung der Landwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Madame Genner, j'avais promis de ne plus m'exprimer, mais vous avancez des choses qui sont tellement fausses, tellement orientées idéologiquement, que je suis obligé de vous poser une question.
Vous voulez interdire les herbicides en prélevée, les produits chimiques ou de synthèse. L'alternative, c'est l'utilisation de cuivre, de métaux lourds: cela, vous devez en être consciente. Alors, franchement, si vous deviez manger à la petite cuillère des produits chimiques de synthèse ou bien du cuivre qui est un métal lourd, qu'est-ce que vous choisiriez? Pour ma part, j'ai fait mon choix.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich weiss, dass Sie das Kupfer ansprechen, das im Biolandbau im Weinberg ausgetragen wird. Das geschieht bloss unter ganz bestimmten Bedingungen, das ist im Übrigen nicht der Regelfall. Was wir hier sagen und was auch in der Verordnung präzisiert werden muss, ist, dass es hier um Vorlaufherbizide geht, also darum, ob man beispielsweise beim Getreide das Unkraut ausreisst oder nicht oder ob man im Ackerbau chemisch-synthetische Insektizide braucht.
Es wurde auf die Handarbeit hingewiesen. Das ist ja genau die Arbeit, die wir besser bezahlen. Wenn Sie das anders machen wollen, dann können Sie dafür keine Steuermittel verlangen.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 70 alinéa 2, le groupe radical-libéral soutiendra la majorité, à savoir le projet du Conseil fédéral.
A l'alinéa 2, on précise quelles sont les prestations écologiques requises pour avoir droit aux paiements directs. Nous ne souhaitons pas que l'on augmente les contraintes y donnant droit, c'est notre position de base. Nous considérons en outre que tous les ajouts proposés par les minorités, à supposer qu'ils soient justifiés, ne devraient pas figurer dans la loi, mais dans l'ordonnance, car il faut une certaine souplesse pour adapter ces différentes composantes. Ces deux arguments militent déjà en faveur du rejet de toutes les propositions de minorité à l'alinéa 2.
Si nous en venons cependant aux points de détail, concernant la proposition de la minorité Hämmerle à l'alinéa 2 lettre b, nous constatons que la législation actuelle fixe déjà à cette lettre l'exigence d'un bilan de fumure équilibré. Cette exigence va déjà assez loin sans qu'il y ait besoin, comme le propose Monsieur Hämmerle, que 50 pour cent des engrais soient épandus sur la surface appartenant à l'exploitation.
En ce qui concerne les propositions des minorités Genner, concernant tout d'abord l'interdiction des herbicides à l'alinéa 2 lettre f, nous constatons qu'il y a déjà des limitations en la matière; c'est une proposition jusqu'au-boutiste que nous ne pouvons pas accepter. En effet, toute la loi sur l'agriculture se base tout de même sur un certain équilibre entre l'agriculture productive et une agriculture plus écologique. Avec la proposition de la minorité Genner, nous allons beaucoup plus loin et au détriment de la productivité. En effet, même si nous voulons une agriculture qui soit écologique, il faut aussi tenir compte de la gestion des entreprises agricoles de type extrêmement productif.
Enfin, concernant la proposition de la minorité Genner à l'alinéa 2 lettre g, il y a eu une votation populaire sur la question des produits génétiquement modifiés. Durant tout le débat, il était tout à fait clair que le vote portait sur la question du moratoire. Si mes souvenirs sont bons, les partisans du moratoire voulaient disposer d'un certain temps, d'abord pour analyser ce qui se passe, par exemple avec les semences génétiquement modifiées - pour tirer un bilan -, et pour voir ensuite comment poursuivre cette politique. Or, adopter cette proposition, c'est visiblement trahir les propos qui ont été tenus durant la campagne avant la votation, ainsi que la confiance des votants par rapport à la notion de "génétiquement modifié". Nous devons nous en tenir au fait que nous allons d'abord tirer un bilan du moratoire et décider ensuite. Il est beaucoup trop tôt aujourd'hui pour inscrire dans la loi la renonciation aux semences génétiquement modifiées et aux aliments pour animaux issus de végétaux importés génétiquement modifiés. Ainsi, tant pour des questions de forme que de fond, ces éléments n'ont rien à faire dans la loi.
Je vous demande de rejeter les trois propositions de minorité qui vous ont été présentées à l'alinéa 2.
Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Die Grünen beantragen Ihnen, in Absatz 2 den Anträgen aller drei Minderheiten zuzustimmen.
Wie Sie wissen, geht es hier darum, welchen ökologischen Nachweis Bauernbetriebe erbringen müssen, damit sie Direktzahlungen - Ökobeiträge, Ethobeiträge - erhalten. Wir Grünen haben bei der gesamten Ausrichtung der "AP 2011" bemängelt, dass wichtige Teilziele wie Biodiversität und Nährstoffbilanz noch nicht erreicht sind. Wir sind klar der Meinung, die Direktzahlungen müssten an strengere ökologische Anforderungen gebunden sein. Denn diese Gelder - wir sprechen hier immerhin von 2,5 Milliarden Franken pro Jahr, die uns die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen - müssen eine ökologische Leistung, eine Gegenleistung, erbringen. Es ist ein Geben und Nehmen. Das ist der Grund für die Minderheiten hier und hat rein nichts mit Ideologie zu tun, sondern mit unserem Verständnis, wonach die Bevölkerung eine Leistung erhält und die Bäuerinnen und Bauern eine gute, adäquate, gefragte Gegenleistung mit einer ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft erbringen.
Ich möchte hier aber noch eine ganz andere Verbindung von Landwirtschaft und Ökologie machen, nämlich diejenige zum Klimaschutz. Sie kam in dieser Agrodebatte zu wenig zur Sprache, obwohl sie, wie Sie wissen, ein hochaktuelles Thema ist, denn eine ökologische Landwirtschaft trägt direkt zum Klimaschutz bei.
Daher sind auch die in Absatz 2 bezeichneten Faktoren zu stärken, keinesfalls zu schwächen. Je nachhaltiger die Landwirtschaft die Erde nutzt, umso günstiger wirkt sich das auf den Verlauf des Klimawandels aus. Eine Förderung der ökologischen Landwirtschaft dient dem Klima also direkt. Ich möchte ein paar Beispiele geben:
Zur ausgeglichenen Düngerbilanz mit kompostierten Ernterückständen und tierischem Dünger: Dadurch werden pro Hektare je nach Kultur 50 bis 150 Kilo synthetischer Stickstoffdünger eingespart. Ich möchte Ihnen dazu diese Zahl bekanntgeben: Für die Produktion eines Kilos synthetischen Stickstoffes ist je nach Produktionsanlage 0,5 bis 1 Kilo Erdöl oder Erdgas notwendig. Ich erspare Ihnen alle Zahlen; wir kommen auf Zehntausende von Tonnen, die wir in der Schweiz allein an Erdöl für unseren Kunstdünger gebrauchen.
Zu den ökologischen Ausgleichsflächen: Sie dienen als Lebensraum für Nützlinge, sie dienen aber auch als Erosionsschutz und sind somit direkt positiv als Klimaschutz zu werten.
Überhaupt zum Thema Bodenschutz: Der Erosionsschutz, d. h. die Verhinderung der Auswaschung von Erde, wird in Zukunft in der Schweiz ein wichtiges Thema sein. Hierzu ist zu sagen, dass heute bei rund 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine echte Erosionsgefahr besteht. Bodenverdichtung ist schlecht und ist kein Hochwasserschutz; wir werden in Zukunft mehr Hochwasser haben. Eine gute Bodenfruchtbarkeit durch einen guten ökologischen Leistungsnachweis fördert den Schutz vor Hochwasser. Soviel zum Thema Klima und dazu, warum eine ökologische Landwirtschaft wichtig ist.
Nun noch kurz zur Minderheit Genner bei Absatz 2 Buchstabe g: Wir Grünen verlangen hier, dass als weitere Bedingung für den ökologischen Leistungsnachweis hinzugefügt wird, dass auf gentechnisch verändertes Saatgut und gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet werden muss. Das ist nur logisch und konsequent, denn eine ökologische Landwirtschaft schliesst gentechnisch veränderte Pflanzen aus. Wir haben zwar heute ein Moratorium, im Jahre 2011 werden wir es aber nicht mehr haben. Es ist daher sinnvoll, es hier und heute im Landwirtschaftsgesetz zu regeln. Damals, bei der Beratung des Gentechnikgesetzes, hat man nämlich gesagt, es gehöre in den Bereich Landwirtschaft.
Alle drei Minderheitsanträge stärken also die Schweizer Landwirtschaft, die für Ökologie, Tierwohl und Gentech-Freiheit im Inland und im Ausland steht.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion wird bei Artikel 70 bei allen Absätzen die Mehrheit unterstützen. Es ist aus ökologischer Sicht irrelevant, ob der Hofdünger auf einer betriebseigenen Fläche oder auf einer Fläche eines anderen Betriebs ausgebracht wird, solange die Düngerbilanz ausgeglichen ist. Die Landwirtschaftsbetriebe haben sich mit den Düngerbilanzen das Vertrauen eingeholt, dass der Tierbestand mit der Betriebsfläche übereinstimmt. Wer schon einmal eine Düngerbilanz gerechnet hat, muss klar feststellen, dass diese Berechnungen sehr umfangreich sind und jedes Detail mit einbeziehen.
Wir bitten Sie, alle Minderheitsanträge rundweg abzulehnen. Dass in diesen Artikel auch noch das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis mit dem Normalarbeitsvertrag (NAV) mit einbezogen werden soll, ist komplett fehl am Platz. Die landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisse werden heute durch die Kantone geregelt, und wir haben hier eine gute Regelung. Zudem sind die kantonalen Normalarbeitsverträge besonders bezüglich der Löhne harmonisierend. Die CVP-Fraktion lehnt es ab, dass Zielsetzungen wie ökologische Ausgleichsflächen im Gesetz festgehalten werden sollen. Diese Verschärfungen nehmen wir so nicht hin. Wenn schon, müssten konsequenterweise auch wirtschaftliche und soziale Ziele mit eingebracht werden. Aber auch dies lehnen wir ab.
Wir bitten Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Minderheiten verkennen bei Artikel 70 nach unserer Meinung durch die geforderte Verschärfung die Leistungen der Bauernfamilien in den letzten fünfzehn Jahren. Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch das Volk anerkennen die ökologischen Leistungen, welche die Schweizer Landwirtschaft in der Zwischenzeit erbracht hat. Alle diese Minderheitsanträge bedeuten Einschränkungen, Verschärfungen der Auflagen, Mehrkosten oder sogar ökologischen Rückschritt. Dem stehen die Forderungen nach Kostensenkung gegenüber, insofern widersprechen sie eigentlich sich selber. Die Schweizer Landwirtschaft hat den Dünger- und den Spritzmitteleinsatz massiv reduziert. Die speziellen Tierhaltungsprogramme werden zu einem hohen, steigenden Anteil in Anspruch genommen.
Zum Antrag der Minderheit Hämmerle: Es geht auch hier um die Verschärfung der Bedingungen. Es geht um höhere Anforderungen. Diese Einschränkungen sind nicht nötig. Hofdünger kann nicht einfach wild ausgebracht werden; Herr Büchler hat es gesagt. Jeder Betrieb muss eine Nährstoffbilanz aufweisen und auch einhalten, auch wenn er seinen Hofdünger auf einen anderen Hof führt. Dazu kommt, dass eine solche Bedingung auch kontrolliert werden müsste, vor allem dann, wenn sie als Kriterium zur Ausrichtung von Direktzahlungen beigezogen würde. Da frage ich Sie: Wie wollen Sie kontrollieren, ob 50 Prozent von 1000 Kubikmetern Hofdünger auf dem eigenen, gepachteten oder allenfalls einem Drittbetrieb ausgebracht werden? Das ist völlig unmöglich, hat Bürokratie, Kontrolle und Mehrkosten zur Folge und ist deshalb abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Genner zu Buchstabe f: Bereits heute kennen wir diese Einschränkungen. Ich muss Frau Genner nochmals sagen, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins: Es sind keine "Vorlaufmittel"; Vorläufe gibt es in der Leichtathletik. Hier geht es vielmehr um Vor- oder Nachauflauf-Mittel. Bei einem Verbot wäre die einzige Alternative zu diesen Herbiziden das Nachauflauf-Verfahren. Aber die Wirkstoffgruppen der beiden Verfahren sind sehr unterschiedlich. Sollten nur noch Nachauflauf-Mittel eingesetzt werden können, würde das auch zur Bildung von Resistenzen führen. Das bedeutet ökologischen Rückschritt.
Unsere gut ausgebildeten Bauern werden sich zweifellos unter Berücksichtigung der meteorologischen und anderer Anforderungen für das entsprechend richtige Verfahren entscheiden. Chemisch-synthetische Insektizide im Ackerbau zu verbieten, ist ebenfalls nicht sinnvoll und bedeutet gleichfalls einen ökologischen Rückschritt. Schon heute ist es so, dass der ökologische Leistungsnachweis Schadstoffschwellen definiert, unter denen ein Einsatz von Insektiziden nicht zulässig ist. Zudem gibt es auch synthetische Herbizide, die selektiver und nützlingschonender wirken als natürliche Herbizide.
Fazit: Der Antrag ist unnötig, ist ein ökologischer Rückschritt und verursacht steigende Kosten. Er ist deshalb abzulehnen!
Zur Minderheit Genner bei Buchstabe g: Hier bitte ich Sie zu beachten, dass ein Gentech-Moratorium bis 2010 besteht. Wir haben also bereits ein generelles Verbot bis ins Jahr 2010. Deshalb ist es völlig überflüssig, hier noch einmal ein Verbot zu verankern. Im Übrigen ist das auch unabhängig vom ökologischen Leistungsnachweis. Zudem gilt hier auch das Gentechnikgesetz.
Nun hat Frau Genner wirklich ihr wahres Gesicht gezeigt, indem sie gesagt hat, das Moratorium würde dann auslaufen, und deshalb brauche es jetzt nachfolgend ein Verbot. Ich erinnere Sie daran, dass in der Moratoriumsdebatte von den Befürwortern dieses Moratoriums immer wieder versichert wurde, man würde dann neu überprüfen und das Moratorium wäre nicht der Vorläufer eines Verbotes. Ich danke Frau Genner für die Ehrlichkeit, die sie heute bestätigt hat; sie hat ihr wahres Gesicht gezeigt.
Fazit zu diesem Minderheitsantrag: Er ist unnötig und deshalb abzulehnen!
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Die vielen Anträge zu Artikel 70 und die Diskussion zeigen, dass auch hier ein wichtiges, auch ein emotionales Thema zur Diskussion steht. Erlauben Sie mir daher angesichts der Komplexität und der Fülle der Anträge, auch nochmals die grundsätzliche Position des Bundesrates im Bereich Ökologie und das Verhältnis zum Direktzahlungssystem darzulegen.
Wir haben Ihnen in der "AP 2011" mit der Handlungsachse 2 die ökologische Weiterentwicklung der Landwirtschaft empfohlen. Wir wollen das weiter fördern, und zwar im Wesentlichen mit drei Instrumenten:
1. Die Umlagerung von den Marktstützungen zu den Direktzahlungen. Wir haben damit sinkende Produzentenpreise und vermindern den Anreiz für eine intensive und ökologisch problematische Produktion.
2. Wir verstärken den Anreiz für ökologische Ausgleichsflächen. Die "AP 2011" führt tendenziell zu tieferen Produktepreisen. Die Beitragssätze für Ökoprogramme bleiben jedoch gleich hoch. Somit ist die Wirkung der Ökobeiträge deutlich verstärkt, und es ist entsprechend auch mit Mehrbeteiligungen an diesen Programmen zu rechnen.
3. Es bestehen regionale Probleme, punktuelle Probleme bei den ökologischen Zielen. Die wollen wir aber nicht mit flächendeckenden Instrumenten, sondern eben mit regionalen Instrumenten weiter angehen.
Sie finden in der Botschaft auf Seite 6390 die ökologischen Ziele - was erreicht wurde und was noch offen ist - dargestellt. Ich möchte nochmals betonen: Diese Ziele sind in fünf von sieben Bereichen erreicht, in zwei Bereichen klar nicht. In diesen zwei Bereichen - bei der Stickstoffbilanz und den ökologischen Ausgleichsflächen im Talgebiet - wollen wir weiterhin an den Zielen festhalten. Hier wird deshalb auch ohne gesetzliche Verankerung die Stossrichtung des Bundesrates zu diesen ökologischen Verbesserungen bestehen bleiben.
Die Nährstoffbilanz in belasteten Gebieten ist effektiv eine Problematik. Aber sie ist nicht schweizweit die gleiche, sondern vor allem in viehintensiven Gebieten ein Problem. Wir werden - und das ist ziemlich zentral -, auch um diese Anliegen auf Verordnungsstufe umsetzen zu können, die Grünstreifen entlang Gewässern von 3 auf 6 Meter verbreitern und mit einem Dünge- und Pflanzenschutzmittel-Verbot belegen. Das können wir auf Verordnungsstufe umsetzen, dazu braucht es keine gesetzgeberische Aktivität.
Und - ich habe schon vorhin darauf hingewiesen - mit der Ökoqualitätsverordnung lagern wir Mittel um, etwa im Bereiche der Hochstammbäume oder auch der extensiven Weiden, die mit diesem Anreizprogramm Zusatzbeiträge erhalten können. Schliesslich sind wir auch einem Postulat der WAK-SR entgegengekommen, das von uns im Bereich der ausgeglichenen Düngerbilanz einen Bericht mit Resultaten dieses Projektes verlangt. Dem werden wir Rechnung tragen, das ist wichtig.
Wir müssen aber, wenn wir über diese Ökoziele sprechen, auch die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft im Auge behalten. Die Ökologie ist einerseits ein Qualitätsmerkmal, eröffnet Marktchancen, aber diese Instrumente müssen trotzdem auch dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit einigermassen erhalten bleibt. Und Sie wissen alle: Der wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaftsbetriebe ist eh schon gross, und das muss bei diesen Vorschriften, die in der Regel kostensteigernd wirken, auch berücksichtigt werden.
Zusammenfassend sind wir der Ansicht, dass diese bestehenden Ziele, die Ziele, die wir auf Verordnungsstufe neu justieren, eine klare ökologische Weiterentwicklung mit sich bringen, dass aber keine zusätzlichen, keine neuen und vor allem keine auf Gesetzesstufe absolut fixierten Ziele erforderlich sind.
Ich bitte Sie deshalb, grundsätzlich alle diese Anträge abzulehnen und dem Bundesrat in seiner Grundausrichtung zu folgen.
Ich möchte jedoch ergänzend zu den einzelnen Minderheiten und den vorliegenden Anträgen noch ein paar Ausführungen machen.
Zuerst zur Minderheit Hämmerle, welche die Hofdüngerproblematik aufgreift: Das ist in gewissen Fällen ein Problem, aber, wie ich schon ausgeführt habe, nehmen wir dies mit dem Postulat des Ständerates auf, in dem wir eben über die Düngerbilanz und auch die Problematik von Hofdüngerverschiebungen berichten. Grundsätzlich möchte ich aber darauf hinweisen, dass der ökologische Leistungsnachweis ja eine ausgeglichene Nährstoffbilanz verlangt - und das ist entscheidend. Es gibt tatsächlich auch sinnvolle überbetriebliche Hofdüngerverwertungen, vor allem natürlich bei Kleinbetrieben, bei denen es gar nicht möglich ist, auch nur schon 50 Prozent des Hofdüngers auf der eigenen Betriebsfläche auszubringen. Deshalb ist dieser Antrag mit einem fixen Ziel für uns an sich sogar kontraproduktiv.
Bei der Minderheit Genner, bei der es darum geht, bei Vorauflauf-Herbiziden und chemisch-synthetischen Insektiziden Verbote an den Bezug von Direktzahlungen anzuknüpfen, möchte ich einfach darauf hinweisen, dass wir hier bereits sehr strenge Vorschriften haben. Negative Umweltauswirkungen in diesem Bereich können am besten in Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse vermieden werden, wenn etwa Herbizide weder bei Nässe noch bei Kälte ausgebracht werden. Es ist eben manchmal auch unvermeidbar, dass man Vorauflauf-Herbizide technisch anbringt. Ein allgemeines Verbot wäre gerade etwa beim Beispiel von Raps ein Problem und würde die Unkrautbekämpfung erschweren. Herr Binder hat auch schon darauf hingewiesen, dass bei der Beschränkung auf Nachauflauf-Behandlungen die Gefahr von Resistenzbildungen bestünde. Deshalb halten wir dieses zusätzliche Verbot nicht für sinnvoll und finden, dass die Flexibilität und die Einschränkungen, die wir in weiteren Gesetzen, etwa im Gewässerschutzgesetz, haben, genügende Instrumente bilden, um gerade im Bereich des Einsatzes von Herbiziden und anderen Mitteln eine gute Bilanz aufzuweisen.
Ich bitte Sie daher, auch diesen Antrag abzulehnen.
Wir haben dann noch die Einzelanträge, auf die ich kurz eingehen möchte.
Bei Artikel 70 Absatz 1 möchte Herr Wäfler eine Änderung, indem er besondere Bereiche im Text erwähnen möchte. Hier, Herr Wäfler, sind wir bei der Prüfung Ihres Antrages zum Schluss gekommen, dass Sie damit ein Problem mit der Verfassung eröffnen. In der Verfassung haben wir für die ökologischen Direktzahlungen klare Bestimmungen, die fordern, dass für "besonders" naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen - siehe Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b - Direktzahlungen gegeben werden. Mit Ihrer Formulierung, bei der Sie das Wort "besonders" weglassen, würden Sie daher diese Verfassungsbestimmung unzulässigerweise verletzen. Deshalb meinen wir, dass das schon von der Verfassung her abzulehnen wäre.
Frau Bader möchte in Absatz 5 von Artikel 70 eine Veränderung vornehmen, indem sie einen neuen Buchstaben d einfügt. Hier muss ich Sie darauf hinweisen, dass mit dem Entlastungsprogramm 2003 die Inkraftsetzung der Streichung dieser Abstufung auf den 1. Januar 2008 verschoben wurde. Wenn Sie das weiterführen möchten - das entnehme ich Ihrem Antrag als Ziel -, so müsste zuerst diese Gesetzeskorrektur wieder rückgängig gemacht werden. Das steht natürlich im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen des Parlamentes. Die Aufhebung der Abstufung wurde im Rahmen der "AP 2007" ja beschlossen. Entsprechend würde Ihr Antrag eine neue Problematik eröffnen. Die Gründe damals waren ja, dass man gesagt hat, die Abstufung hemme den Strukturwandel. Die Direktzahlungen sind ja bereits eine Leistungsabgeltung, die vor allem bei grösseren Betrieben nicht die ganze Leistung abgilt. Deshalb ist für uns auch dieser Antrag abzulehnen.
Beim Antrag Kunz, der mindestens in der Stossrichtung ähnlich ist wie der Antrag Föhn, möchte ich darauf hinweisen, dass ein Grenzwert für Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft bereits besteht. In Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe c ist festgeschrieben, dass der Bundesrat Grenzwerte für die Summe aller Direktzahlungen pro SAK festlegt. Sie wissen, dass wir das auch umgesetzt haben, indem das heute auf Verordnungsstufe auf 65 000 Franken pro SAK festgelegt ist. Die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie Beitragsabstufungen wirken im genau gleichen Sinne. Diese bleiben unverändert.
Noch ein zusätzlicher Grenzwert pro Betrieb würde natürlich erneut den Strukturwandel bremsen - was wir nicht möchten -, und er würde auch die ökologischen Direktzahlungen pro Betrieb beschneiden. Auch das entspricht nicht unserer Zielsetzung. Beim Antrag Kunz würde die Regelung vor allem die Betriebe mit Milchproduktion bevorteilen. Das finden wir gegenüber anderen Betrieben nicht gerecht und daher nicht zulässig.
Bleibt am Schluss noch der Antrag Müller Walter, der bei Absatz 5 Buchstabe f eine Regelung unter anderem für verwitwete Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen möchte. Hier muss ich sagen: Wir betreiben mit diesem Gesetz Landwirtschaftspolitik. Probleme, die für eine ganz bestimmte Zielgruppe und aufgrund einer Zivilstandsänderung, also aufgrund des Steuerrechtes entstehen, kann man nicht mit dem Landwirtschaftsgesetz lösen. Ich räume ein, dass es sicher solche Fälle gibt. Ich bedauere diese. Wir können hier aber nicht wegen einiger Einzelfälle von zum Teil menschlich und finanziell schwierigen Situationen, wie es der Tod eines Partners sicher ist, eine Regelung vornehmen, die natürlich weitreichende Konsequenzen hätte. Diese Einzelfälle können aus unserer Sicht auch nicht mit dem Landwirtschaftsgesetz und schon gar nicht mit dem Direktzahlungssystem geregelt werden. Das den Kindern vererbte Vermögen ist in solchen Fällen vom verwitweten Bewirtschafter oder der verwitweten Bewirtschafterin in der Steuerdeklaration anzugeben. Zudem fällt der Abzug für Verheiratete weg. Das kann im Einzelfall zur Kürzung oder gar zur Streichung von Direktzahlungen führen. Es wäre aber unseres Erachtens falsch, das nun als Argument zu nehmen, um die Grenzwerte zu erhöhen oder aufzuweichen. Dieses Problem sollte im Zivil- oder Steuerrecht angegangen werden.
Zusammenfassend: Ökologie ist wichtig; die Direktzahlungen sind an den ÖLN, den ökologischen Leistungsnachweis, gekoppelt, das ist ein Erfolgsmodell. Die nichterreichten Ziele wollen wir auf Verordnungsstufe weiterverfolgen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Besten Dank für Ihre Antwort und die Anerkennung des Problems, Frau Bundesrätin. Mein Anliegen ist allerdings nicht die Erhöhung der Grenzwerte, sondern die Gleichberechtigung von verwitweten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern; es geht nur um die Gleichberechtigung.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es hat schon mit den Grenzwerten zu tun, die in diesen Fällen anders angewendet würden. Ich nehme das sehr gerne entgegen, auch als Prüfungsauftrag. Wir haben ja bereits die Annahme der Motion beantragt, mit der wir dieses Direktzahlungssystem generell anschauen. In diesem Sinne kann ich Ihnen gerne entgegenkommen. Es gibt mit Sicherheit solche Problemfälle. Ich möchte aber eine ausgewogene Lösung und jetzt nicht mit einem Schnellschuss die Grenzwerte für Einzelfälle erhöhen, die tragisch sein mögen. Es braucht eine vertiefte Untersuchung Ihres Anliegens. Wir können ihm Rechnung tragen, indem wir mit der Motion auch diese Problematik, die Sie zu Recht aufgreifen, in unseren Bericht einbauen. Wir werden diesen Bericht ja bereits in zwei Jahren vorlegen, aber im Gesamtkontext des Systems der Direktzahlungen, das vielleicht da und dort zu verfeinern ist.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bevor ich das Wort der Kommissionssprecherin gebe, möchte ich schnell Bilanz ziehen: Ich stelle fest, dass Frau Bundesrätin Leuthard bereits zu den Anträgen Wäfler, Bader Elvira, Kunz, Müller Walter und Föhn Stellung genommen hat.
Nun spricht die Berichterstatterin zu Artikel 70 Absatz 2 Buchstaben b, f und g.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Artikel 70 regelt den Grundsatz und die Voraussetzungen für die Ausrichtung von allgemeinen Direktzahlungen, Ökobeiträgen und sogenannten Ethobeiträgen, also Beiträgen für besonders tierfreundliche Produktionsmethoden. Diese Beiträge basieren auf dem ökologischen Leistungsnachweis, den die Bauern erbringen müssen, wie er in Absatz 2 in den Buchstaben a bis f festgelegt ist. Absatz 4 besagt, dass die Einhaltung der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzbestimmungen eine Voraussetzung für den Anspruch auf Direktzahlungen, Öko- und Ethobeiträge ist. Die Mehrheit der Kommission will an diesen auch festhalten. Der Bundesrat sieht in der Vorlage keine Veränderungen bei den Gesetzesbestimmungen zum ökologischen Leistungsnachweis vor. Die Minderheitsanträge zu Absatz 2 fordern alle eine Verschärfung des ökologischen Leistungsnachweises. Sie haben alle die Pro- und die Kontra-Argumente gehört, und ich werde nicht mehr auf alle eingehen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Die Minderheit Hämmerle wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt, die Minderheit Genner zu Buchstabe f mit 15 zu 9 Stimmen und die Minderheit Genner zu Buchstabe g mit 14 zu 10 Stimmen.
Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Wäfler .... 5 Stimmen
Dagegen .... 166 Stimmen
Abstimmung
Abs. 2 Bst. b - Al. 2 let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 65 Stimmen
Dagegen .... 110 Stimmen
Abstimmung
Abs. 2 Bst. f - Al. 2 let. f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen
Dagegen .... 112 Stimmen
Abstimmung
Abs. 2 Bst. g - Al. 2 let. g
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 67 Stimmen
Dagegen .... 106 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bevor wir Absatz 4 beraten, kann ich Ihnen mitteilen, dass der Antrag de Buman, den wir bereits bei Artikel 5 erwähnt haben, zurückgezogen worden ist.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier um eine weitere Voraussetzung für die Entrichtung von Direktzahlungen an die Bauernbetriebe. In der Eintretensdebatte ist von verschiedener Seite immer wieder darauf hingewiesen worden, dass manche Bauern auch soziale Probleme hätten, etwa Einkommensprobleme. Es war die Rede von Working Poor usw. Es gibt in der Landwirtschaft aber nicht nur Bäuerinnen und Bauern, es gibt auch landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und diese haben ebenfalls grosse Probleme, weil die Löhne und die Arbeitsbedingungen im Landwirtschaftssektor nicht dem üblichen schweizerischen Standard entsprechen.
Wir beantragen Ihnen deshalb, dass die bestehenden kantonalen Normalarbeitsverträge durch einen schweizerischen Normalarbeitsvertrag ersetzt werden und dass die Einhaltung dieses Normalarbeitsvertrages Voraussetzung für die Entrichtung von Direktzahlungen ist. Das bedingt einerseits eine Änderung von Artikel 70 des Landwirtschaftsgesetzes, worüber wir jetzt sprechen, und andererseits auch eine Änderung des Obligationenrechtes, das betrifft Artikel 359 Absatz 2. Wir legen grossen Wert auf eine nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft. Zur Nachhaltigkeit aber gehören drei Dimensionen: die Ökonomie, die Ökologie und der soziale Aspekt. Es ist uns ausserordentlich wichtig, dass auch im sozialen Bereich Fortschritte erzielt werden. Das ist dann der Fall, wenn ein schweizerischer Normalarbeitsvertrag erarbeitet wird und dessen Einhaltung auch eine Voraussetzung dafür ist, dass Direktzahlungen ausgerichtet werden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bäuerinnen und vor allem die Bauern hier im Saal ein solches Anliegen daneben finden, es ablehnen werden. Aber ich finde es nicht sehr toll, einfach für sich zu schauen, für sich zu jammern, für sich alles abzuholen und den anderen einfach jedes, auch das geringste Anliegen schnöde abzulehnen.
Das ist nicht nachhaltig, und es wird auf die Dauer auch nicht erfolgreich sein. In der Kommission wurde erklärt, dass die Normalarbeitsverträge inzwischen harmonisiert worden seien, man habe sogar ein nationales Lohnreglement für die Landwirtschaft geschaffen. Wenn das zutrifft und wenn das einem gewissen Standard entspricht, dann verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie mein Anliegen eines nationalen Normalarbeitsvertrages ablehnen wollen. Dann haben Sie ja keine Unterschiede zwischen den Kantonen mehr, und Sie haben einen schweizerischen Standard, der sich sehen lassen kann.
Ich weiss, dass Sie systematisch alle ökologischen Anliegen von unserer Seite ablehnen und dass Sie auch die sozialen Anliegen ablehnen. Sie denken, Sie könnten ohne uns durchmarschieren. Vielleicht geht das noch einmal; aber es kommt die Zeit, vielleicht schon sehr bald, in der Sie in der Landwirtschaft auch auf unsere Stimmen angewiesen sein werden. Deshalb sollten Sie sich überlegen, ob es nicht ein bisschen effizienter wäre, gemeinsam für alle zu schauen, als den reinen Egoismus zu praktizieren.
Ich bitte Sie, diesem bescheidenen Minderheitsantrag zuzustimmen.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nach dem Versuch der Linken, die Landwirtschaft mit neuen ökologischen Auflagen zu knebeln, wird hier jetzt auch noch versucht, für die Landwirtschaft das heute gültige Arbeitsrecht mit einem gesamtschweizerischen Normalarbeitsvertrag zu verschärfen. Zusätzlich wird noch versucht, den Bezug von Direktzahlungen von der Einhaltung dieses zu schaffenden Normalarbeitsvertrages abhängig zu machen.
Das führt letztlich zu einer Kostensteigerung, zu einer Verteuerung der landwirtschaftlichen Produktion. Ziel eines solchen Normalarbeitsvertrages wäre ja sicher einerseits die Verkürzung der Arbeitszeit für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andererseits die Anhebung der Minimallöhne. Das führt zu einer Verteuerung, vor allem in denjenigen Bereichen der Landwirtschaft, die auf Arbeitskräfte angewiesen sind. Ich denke an den Obstbau und den Gemüsebau.
Die SVP wehrt sich grundsätzlich gegen einen gesamtschweizerischen Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft. Auch einen Gesamtarbeitsvertrag lehnen wir ab; dieser steht allerdings hier nicht zur Diskussion.
Warum wehren wir uns? Die Produktionsbedingungen in diesem Land sind total verschieden. Man kann einen Beerenanbaubetrieb oder einen Rebbaubetrieb im Genferseegebiet nicht vergleichen mit einem Grünlandbetrieb im Kanton Appenzell, im Kanton Graubünden oder im Berner Oberland. Diese haben jeweils einen völlig unterschiedlichen Arbeitskräftebedarf, und sie haben auch völlig unterschiedliche Bedingungen bezüglich Lohnniveau bei der übrigen, umliegenden Wirtschaft. Deshalb kann man in der Schweiz im Sektor Landwirtschaft nicht alles über einen Leisten schlagen. Daher hat die SVP-Fraktion seinerzeit auch die Motion Dupraz abgelehnt. Dort ging es darum, im Prinzip die Bedingungen im Kanton Genf auf die gesamte Schweiz zu übertragen.
Die SVP-Fraktion wehrt sich aber auch aus einem anderen Grund gegen diesen Antrag. Es wird hier eine Koppelung der Sozialpolitik mit der Agrarpolitik gemacht. Die sozialpolitische Komponente, die Sie verfolgen, betrifft die landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die agrarpolitische Komponente, die mit der "AP 2011" verfolgt wird, betrifft die selbstständigerwerbenden Landwirte, die landwirtschaftlichen Unternehmer. Man darf diese beiden Anliegen nicht koppeln, und vor allem darf man die Direktzahlungen nicht davon abhängig machen.
Deshalb bitte ich Sie dringend, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnen werden.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Was wir von den Vertretern der landwirtschaftlichen Verbände zur Frage der Anstellungsbedingungen der Beschäftigten in der Landwirtschaft geboten kriegen, ist nicht nur zynisch, sondern übersteigt teilweise das Vorstellungsvermögen. Die Bauern verlangen für sich, es ist in Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes festgeschrieben, dass mittels Steuergeldern ein Einkommen gesichert wird, das mit dem Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar ist. Was die Bauern mit dieser Bestimmung, die von uns mit unterstützt wird, für sich verlangen, wollen sie für ihre Beschäftigten nicht gelten lassen. Bei diesen soll nicht gelten, dass sie einen existenzsichernden Lohn beziehen.
In Tat und Wahrheit ist es noch schlimmer: Solange wir die Personenfreizügigkeit nicht hatten, war es so, dass sich die Bauern, wenn sie Leute aus dem Ausland beschäftigten, über das Ausländerrecht zwingend an die ortsüblichen Arbeitsbedingungen halten mussten. Diese Bestimmungen sind bekanntlich mit der Personenfreizügigkeit gefallen. Die Bauern beanspruchen für ihre - als in diesem Sinne fast einzige - Branche eine Ausnahme, eine Deregulierung, sodass sie mit ihren Beschäftigten machen können, was sie wollen. Das, meine Herren Bauernverbandsvertreter, geht auf keine Kuhhaut. Was hier angestellt wird, ist eine Schande. Es ist so, dass die Beschäftigten in diesem Lande, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit ihren Steuergeldern Ihre Subventionen bezahlen. Umgekehrt sind Sie nicht bereit, bei den Arbeitsbedingungen für ein Minimum zu sorgen. Das ist nicht in Ordnung!
Aber nicht nur die Bauernverbandsvertreter haben hier ein Problem, Frau Bundesrätin, auch der Bund - wenn Sie, Frau Bundesrätin, vielleicht zuhören würden - hat hier ein Problem, und zwar ein massives. Es ist ja so, dass mit dem System der tripartiten Kommissionen, mit dem neuen System der flankierenden Massnahmen, Kontrollen der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. In den Kantonen, in denen kontrolliert wird, ist es so, dass in der Landwirtschaft in 5 bis 10 Prozent der Fälle Lohnunterbietungen festgestellt worden sind. Was schreibt das Gesetz vor? Was schreiben die flankierenden Massnahmen vor? Sie schreiben vor, dass der Staat bei Lohnunterbietungen eingreifen muss, dass er ein Verständigungsverfahren durchführen und nachher Massnahmen ergreifen muss, in Form eines Gesamtarbeitsvertrages, einer Allgemeinverbindlicherklärung oder eines Normalarbeitsvertrages. Das ist genau das, was Herr Hämmerle will. Der Staat darf bei Lohnunterbietungen nicht zuschauen, sondern er muss handeln.
Und was geschieht hier bei der Landwirtschaft? Die Landwirtschaft beansprucht hier eine Ausnahme. Die Bauernvertreter sagen in der tripartiten Kommission des Bundes Nein zu diesem Vorgehen. Die Wirtschaftsvertreter folgen dem blind. Sie werden ja umgekehrt politisch dafür entschädigt, wenn Sie wieder Steuervorteile haben wollen. Aber was bedeutet das letztlich für das System der tripartiten Kommissionen, der flankierenden Massnahmen? Es geht um das Lohnniveau in diesem Land in einer Situation, in der der Arbeitsmarkt über die Personenfreizügigkeit geöffnet wird, in der genau diese Frage ausserordentlich sensibel ist.
Wenn wir jetzt in der Landwirtschaft zum Teil problematische Arbeitsverhältnisse haben, zum Teil Arbeitsverhältnisse, bei denen diese Lohnunterbietungen erwiesenermassen vorkommen und festestellt sind, dann muss das Instrumentarium greifen. Wenn es hier nicht greift, wie soll es denn erst in den anderen Branchen zu- und hergehen, wenn dieses Instrumentarium bei so klaren Fällen wie hier nicht angewendet wird?
Es wäre deshalb nicht nur eine Schande - das habe ich vorher im Zusammenhang mit den Bauernvertretern gesagt -, es wäre auch eine politische Dummheit, wenn Sie auf diesem Kurs weiterfahren und sagen würden: Bei den Bauern spielt das alles keine Rolle; da interessiert es uns nicht, wenn keine existenzsichernden Löhne bezahlt werden, wenn das Lohnniveau unterschritten wird. Sondern: Was für alle anderen in diesem Land gilt, muss auch für die Bauern gelten!
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich muss zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied der tripartiten Kommission des Kantons St. Gallen.
Ihr Anliegen, Herr Kollege Rechsteiner Paul, ist berechtigt. Es ist in Ordnung, gerechte Löhne zu bezahlen. Aber im Rahmen der tripartiten Kommission haben wir die Löhne in der Landwirtschaft untersucht und haben kaum Missbrauch festgestellt. Bestreiten Sie das? Ihr Kollege ist dabei. Sie vertreten eine andere Haltung. Andere Branchen haben wesentlich tiefere Löhne. Bestreiten Sie, dass hier kein wesentlicher Missbrauch festgestellt worden ist? Sind Sie gegen Ihre Kollegen?
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Sehen Sie, Herr Müller, es wurden Kontrollen durchgeführt; auf nationaler Ebene wurde festgestellt, wie es aussieht. Es wurden dort, wo kontrolliert wurde - je nachdem, wie man rechnet -, Lohnunterbietungen von 5 bis 10 Prozent festgestellt. Es gibt auch Kantone, die nicht kontrolliert haben. Wenn es wiederholt Unterbietungen von Löhnen gibt, dann muss das Verfahren greifen. Dass die tripartite Kommission Verständigungsverfahren durchführen und nachher einen Normalarbeitsvertrag oder einen Gesamtarbeitsvertrag einführen muss, ist das Selbstverständlichste der Welt. Solange das Ausländerrecht mit den Bewilligungen gegolten hat, war das auch bindend, zwingend. Wir verlangen nichts anderes, als dass über dieses Instrumentarium, das sich im schweizerischen Recht bewährt hat, auch diese Arbeitsbedingungen abgesichert werden.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
In Artikel 70 Absatz 4 geht es darum, ob in der Landwirtschaft Normalarbeitsverträge für die Angestellten gelten sollen. Wenn ich die Beratungen der "Agrarpolitik 2011" der letzten zwei Tage Revue passieren lasse, dann stelle ich fest, dass wir die Importe, die Marktstützung und die Direktzahlungen zur Sicherung des Einkommens der Landwirtschaft geregelt haben. Wir haben die Traktoren, die Zuckerrüben und auch die Silage geregelt. Wir haben also festgelegt, wie hoch der Traktorpreis bei Parallelimporten künftig sein kann. Wir haben auch den Preis für die Verkäsung und die Bedingungen für die Fütterung der Kuh gesetzlich festgelegt. Frage: Ist es unverschämt, nun auch die Bedingungen für die Angestellten festzuschreiben?
Herr Baader hat vorher gesagt, man solle die Dinge nicht verquicken. Ich hätte von ihm als Spezialisten erwartet, dass er zumindest selber erkannt hätte, dass in diesem Artikel - genau hier - die Landwirtschaftspolitik an Bedingungen geknüpft wird. Hier heisst es: Direktzahlungen soll bekommen, wer die Gewässerschutzverordnung einhält; Direktzahlungen soll bekommen, wer die Tierschutzbestimmungen einhält. Frage: Ist es zu viel verlangt, wenn neben den Tierschutzbestimmungen auch die Menschenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen? Man könnte auch sagen: Das ist der Artikel, bei dem wir darüber entscheiden, ob es landwirtschaftliche Angestellte oder wieder Bauernknechte gibt.
Es gehört zum Anstand dieses Landes, dass man auch jenen, die in der Landwirtschaft als Angestellte tätig sind, notwendigerweise die Arbeitsbedingungen, die den Lohn betreffen, sichert. Ich gehe davon aus, dass wir nicht nur den Traktorpreis, sondern auch den Lohn des Angestellten festlegen. Ich gehe davon aus, dass wir nicht nur Verkaufspreise und Verkäsungspreise festlegen, sondern auch Mindestlöhne festlegen. Wer dies nicht will, dem muss ich sagen: Das ist relativ skurril, zynisch, auch arrogant. Ich will eigentlich nicht viel. Ich möchte eigentlich nur, dass Sie mit den Angestellten in der Landwirtschaft etwa gleich liebevoll und aufmerksam umgehen, wie wir vor dem Mittagessen die Schafe behandelt haben. Das ist korrekt und nicht zuviel verlangt.
Ich lade Sie deshalb namens der grünen Fraktion ein, dem Antrag der Minderheit Hämmerle zuzustimmen.
Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass es bei diesem Artikel auch um einige grundsätzliche Punkte gehe. Tatsache ist - ich kann das nicht alles auswendig nachsagen -, was die tripartiten Kommissionen klar und deutlich festgestellt haben, nämlich dass es zwei Dinge gibt: Lohndumping und Regelmässigkeit von Lohndumping. Beides haben wir bei den flankierenden Massnahmen als jene Kriterien festgelegt, die verlangen, dass der Bundesrat dann handeln müsse. Das heisst, der Bundesrat muss sich heute wohl oder übel unbedingt für den Antrag der Minderheit Hämmerle engagieren. Wenn er das nicht tut, Frau Bundesrätin, dann haben Sie ein Problem, weil wir demnächst auch die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien und die dazugehörigen flankierenden Massnahmen auf dem Tisch haben. Das ist also hier eine Entscheidung, die etwas mehr als nur die Landwirtschaft betrifft. Hier ist der Tatbeweis anzutreten, dass die Arbeitsbedingungen in diesem Lande wichtig sind, auch in der Landwirtschaft. Ich habe mich vor diesem Auftritt bei einigen Bauern erkundigt, denn ich komme schliesslich auch aus diesem Milieu, bin dort während einiger Jahre aufgewachsen. Ich muss sagen: Ich verstehe nicht, wieso das die Bauernverbände hier verhindern; die Bauern, mit denen ich zu tun habe, stört es nicht, wenn ihre Angestellten einen Normalarbeitsvertrag haben.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch hier wurde es wieder sehr emotional. Ich bitte Sie doch, auch in Ihren Voten wieder ein bisschen sachlicher und ruhiger zu werden und nicht gereizt zu sein. Denn das tut der Sache keinen Dienst.
Der Antrag der Minderheit Hämmerle greift sicher eine Problematik auf, die besteht, die bekannt ist, dass nämlich Lohnzahlungen oder Abgeltungen von Arbeitsleistungen im Landwirtschaftsbereich zu untersuchen sind. Das machen wir nicht erst, seit die flankierenden Massnahmen getroffen sind - Herr Rechsteiner, ich hoffe, dass Sie mir zuhören, weil ich hier drin seit acht Uhr morgens zuhöre -, sondern wir machen das auch im Rahmen des Schwarzarbeitsgesetzes. Das ist der richtige Ort, um Missstände nicht nur im Bereich der Landwirtschaft, sondern generell zu ahnden. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite Verschärfungen bringen, und zwar gegenüber allen, die schwarzarbeiten lassen, die Verstösse im Bereich des Arbeitsrechtes begehen. Hier werden wir mit griffigeren Sanktionen das System justieren, aber nicht nur in einem Sektor, sondern generell. Das ist der richtige Weg des Bundesrates und auch des Parlamentes, den man beschritten hat.
Hier reden wir über Direktzahlungen. Die erhält man für landwirtschaftliche Leistungen. Deshalb sind Kürzungen dieser landwirtschaftlichen Direktzahlungen und Sanktionen auch konsequent immer mit Verstössen gegen landwirtschaftliche Gesetze gekoppelt. Es ist nicht so, dass Sie damit Sozialpolitik verbinden können, sondern es geht darum, Kürzungen bei den Direktzahlungen ins Auge zu fassen, wenn man z. B. gegen das Tierschutzgesetz verstösst, wo wir sagen: "Den ökologischen Leistungsnachweis musst du erbringen. Wenn du das nicht tust, erhältst du keine oder reduzierte Zahlungen." Lohnfragen, Arbeitnehmerpolitik überlassen wir generell in allen Branchen erstens der Sozialpartnerschaft, zweitens der Gesetzgebung, wie ich sie mit dem Schwarzarbeitsgesetz zitiert habe, und generell dem Arbeitsgesetz. Wir regeln nicht einzelne Sektoren und dann noch gekoppelt mit dem Direktzahlungssystem.
Sie haben ins Schwarzarbeitsgesetz für die Baubranche und auch für die Landwirtschaft Streichungen eingebaut. Das war der richtige Weg. Aber hier ist effektiv der falsche Ort.
Herr Rechsteiner Paul, Sie haben von massivem Missbrauch in diesem Bereich gesprochen. Wir kennen seit Juni 2005 die Kontrollen im Zusammenhang mit diesen flankierenden Massnahmen. Wir haben in Kantonen die Betriebskontrollen durchgeführt. Ihre Aussagen entsprechen nicht den Fakten, die die tripartiten Kommissionen hier festgestellt haben. Es gibt Missbräuche, aber es wurden, in Sichtung aller Kontrollen, die wir bisher gemacht haben, 1,6 Prozent der Arbeitsverhältnisse beanstandet; 1,6 Prozent!
Ich will niemanden in Schutz nehmen. Das ist auch zu verurteilen, das geht nicht an. Aber man kann mit diesem Prozentsatz von Missbräuchen, die wir festgestellt haben, nicht sagen, das sei eine alarmierende Situation und das zwinge den Bundesrat, nun tätig zu werden. Sie wissen, dass die tripartiten Kommissionen gemäss Artikel 359 und 360 OR genaue Vorgaben haben, erstens wann sie dem Bundesrat Antrag stellen und zweitens wie man vorzugehen hat. Sie stellen Antrag, wenn Missbräuche festgestellt werden. Und mit diesen Kontrollen, mit diesem Prozentsatz der Verhältnisse, die beanstandet wurden, ist die tripartite Kommission zur Auffassung gelangt, dass eben noch kein Missbrauch festzustellen sei, und deshalb hat der Bundesrat bis heute keinen Antrag, er müsse hier einschreiten. Wir halten uns an das Gesetz. Wir machen aber Folgendes, das ist effektiv so: Weil diese Kontrollen und Zahlen, die vorliegen, das statistische Material, ungenügend sind, führen wir, einer Empfehlung der tripartiten Kommission folgend, diese Erhebungen weiter. Wir haben die Kantone auch angewiesen, das statistische Material zu verbessern, damit aussagekräftige Daten vorhanden sind. Das ist der Weg, den wir weiter beschreiten müssen.
Noch etwas: In zwei von vier Kantonen, die Anlass zu Beanstandungen gaben, waren kantonale Gesamtarbeitsverträge vorhanden. Also hat offenbar auch ein GAV nicht davor geschützt, dass Missbräuche vorgekommen sind.
Deshalb bin ich überzeugt: Die Aufnahme von Bestimmungen betreffend einen Normalarbeitsvertrag erfolgt hier, gekoppelt mit den Direktzahlungen, am falschen Ort. Ich erwarte von den Landwirten, dass sie ihre Angestellten korrekt entlöhnen, dass die Kündigungsvorschriften eingehalten werden und die Zahl der Stunden, die geleistet werden müssen, branchenkonform sind. Hier nehme ich auch den Präsidenten des Bauernverbandes beim Wort, der im Gespräch mit den Sozialpartnern zugesichert hat, das anzugehen und darauf hinzuarbeiten, dass wir auch in dieser Branche zu einem Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kommen. Ich vertraue darauf, dass dies weiter vorangetrieben wird. Es ist aber effektiv falsch, diese Problematik losgelöst vom OR, losgelöst von der Sozialpartnerschaft, gekoppelt mit den Direktzahlungen zu lösen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen hier klar, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Rechsteiner Paul wünscht das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe jetzt bei der Zahl der Verstösse, die uns hier von bundesrätlicher Seite mitgeteilt worden sind, einfach gestaunt. Nach unseren Informationen sind es bezüglich der Verbindung zwischen Lohn und Arbeitszeit - das sind dann ja Lohnunterschreitungen - bei 351 Kontrollen 30 Verstösse, was einen Quotienten von 8,5 Prozent ergibt. Aber ich begrüsse es natürlich, wenn etwas unternommen wird. Ich hoffe nur, dass dann das gesetzliche Instrumentarium, das ja vorhanden ist und beschlossen wird, bei solchen Verstossquoten auch eingesetzt wird.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La revendication d'introduire dans toutes sortes de lois une clause obligeant la mise sur pied d'un contrat collectif de travail est naturellement connue; elle se répète. On peut d'ailleurs la comprendre. Mais en l'occurrence, dans ce cas particulier, ce qui gêne surtout la majorité de la commission, c'est qu'on ait lié l'obligation de respecter les dispositions d'un contrat collectif de travail au fait de recevoir les paiements directs.
En Suisse, on a une longue tradition de contrats collectifs de travail et de paix du travail. Je pense que, même si dans le domaine de l'agriculture c'est un peu plus compliqué parce qu'on doit tenir compte des différentes branches, des différentes régions, notamment des horaires de travail qui varient fortement suivant les saisons, on arriverait certainement à trouver une solution avec un peu de bonne volonté. Mais en ce qui concerne le non-respect éventuel des dispositions d'un contrat collectif de travail, on ne peut pas lier cela au fait de recevoir les paiements directs. On doit prévoir des pénalités comme on en prévoit dans les autres contrats collectifs de travail.
A titre personnel, je regrette presque que la proposition de Buman ait été retirée. Elle aurait peut-être permis d'avancer un peu dans la discussion, mais elle aurait certainement prolongé très largement les débats, ce qui n'était peut-être pas souhaitable aujourd'hui.
Au nom de la commission, je vous demande donc de rejeter la proposition de la minorité à l'alinéa 4. La commission s'est prononcée par 15 voix contre 7.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Diese Abstimmung gilt ebenfalls für Artikel 359 OR auf Seite 54 der deutschen Fahne. Diese Minderheitsanträge bilden ein Konzept.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 63 Stimmen
Dagegen .... 109 Stimmen
Abs. 5 Bst. d - Al. 5 let. d
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Beim erwähnten Konzept geht es um eine gesetzestechnische Angelegenheit, damit wir unseren Willen, den wir in der Kommission kundgetan haben - auch der Ständerat hat dies getan -, auch umsetzen können.
Zu Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d: Im Rahmen der "AP 2007" wurde die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche und Tierzahl im Juni 2003 aufgehoben. Noch bevor die Aufhebung in Kraft getreten war, wurde in der Wintersession 2003 das Entlastungspaket 2003 behandelt. Damit wurde die Aufhebung der Abstufung auf den 1. Januar 2008 verschoben, indem in den Übergangsbestimmungen in Artikel 187b ein neuer Absatz 8 eingeführt wurde. Nun sieht der Ständerat entgegen dem Bundesrat die Wiedereinführung dieser Abstufung vor, also die Abstufung nach Fläche und Tierzahl. Ihre WAK unterstützte diesen Entscheid einstimmig. Zur Aufhebung der Abstufung hat der Ständerat die Übergangsbestimmungen in Artikel 187b Absatz 8 gestrichen.
Gemäss Informationen des Bundesamtes für Justiz wird jedoch mit der Streichung von Artikel 187b Absatz 8 lediglich die Verschiebung des Inkrafttretens der Abstufungsabschaffung aufgehoben. Die Aufhebung von Absatz 5 Buchstabe d in Artikel 70 wird jedoch nicht rückgängig gemacht. Deshalb muss nun der Nationalrat, wenn er die Abstufung formal korrekt wiedereinführen wollte, nicht nur Artikel 187b Absatz 8 streichen, sondern auch Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d neu beschliessen. Mit diesem Beschluss kommen wir dem Willen des Ständerates und Ihrer WAK entgegen.
Ich bitte Sie also, diesen Antrag anzunehmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin etwas verunsichert, Frau Bader. Haben Sie jetzt als Berichterstatterin gesprochen? Einzelanträge dürfen ja nicht begründet werden.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Das Sekretariat der Kommission hat mich beauftragt, diese Regelung hier einzubringen, weil das in der Kommission vergessen ging.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wünscht der Präsident der Kommission das Wort für eine Erklärung?
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bader, Sie haben in der Kommission einfach gesagt, dass Sie diesen Antrag stellen werden, obwohl Sie Mitglied der Kommission sind. Sie vertreten jetzt quasi als Kommissionssprecherin einen Einzelantrag. Alle anderen haben für Einzelanträge keine Redezeit. Das ist es, was uns stört.
Abstimmung
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Frau Bundesrätin Leuthard hat zum Antrag Kunz bereits Stellung genommen. Die Berichterstatter verzichten.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Bader Elvira .... 94 Stimmen
Dagegen .... 67 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Kunz .... 27 Stimmen
Dagegen .... 139 Stimmen
Abstimmung
Abs. 5 Bst. f - Al. 5 let. f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Müller Walter .... 35 Stimmen
Dagegen .... 130 Stimmen
Abstimmung
Abs. 5bis - Al. 5bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Föhn .... 38 Stimmen
Dagegen .... 130 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 6 Bst. b - Al. 6 let. b
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 7 - Al. 7
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Dieser Antrag ist ein Antrag, der auf lange Sicht angelegt ist. Wir haben Ihnen dargelegt, dass wir in der Landwirtschaft mehr Ökologie wollen. Bei diesem Antrag geht es darum, dass der Bundesrat auf lange Sicht ökologische Ziele im Landwirtschaftsbereich festlegt. Diese Ziele sollen mit Massnahmen, die er beschliesst, und Zeitvorgaben, die er festlegt, verbunden werden. Unter anderem sollen die Direktzahlungen nachher so ausgestaltet werden, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden können.
Was bedeutet dieser Antrag? Wir wollen mehr Ökologie in der Landwirtschaft, und wir wollen mehr Ökologie für das viele Agrargeld, das wir einsetzen. Folgende Ziele möchte ich Ihnen nennen, um Ihnen ein paar Ideen zu geben - es ist klar, dass diese Ideen nachher als Massnahmen auf Verordnungsstufe ausgestaltet werden müssen -: Wir brauchen Massnahmen gegen die weitere Bodenverdichtung, sonst haben wir in den Feldern immer mehr stehendes Wasser. Wir brauchen Massnahmen zu einem verstärkten Gewässerschutz. Wir brauchen die Einschränkung der Treibhausgase, die in der Landwirtschaft entstehen. Ich möchte an Methan, Lachgas und CO2 erinnern, hier haben wir einen dringlichen Handlungsbedarf. Wir brauchen die ökologischen Ausgleichsflächen so, dass wir Lebensräume für Nützlinge haben. Ausgleichsflächen dienen aber gerade auch dem Erosionsschutz, der dringend angezeigt ist. Erosionsschutz bekommen wir auch mit einer geregelten Fruchtfolge. Wir möchten mehr Bodenaktivität, d. h., wir brauchen entsprechende Indikatoren, die herausgearbeitet werden; diese Bodenaktivität soll gefördert werden. Vom Aspekt der Biodiversität haben wir heute schon viel gehört, es ist die Forderung nach mehr Artenvielfalt. Schliesslich gibt es den Aspekt der ganzheitlichen Stoffkreisläufe.
Es gibt also eine Vielzahl von Handlungsfeldern, bei denen die Landwirtschaft gerade im ökologischen Bereich Chancen hat. Das gilt es, zusammen mit den Umweltschutzmassnahmen, die wir ohnehin für eine nachhaltige Entwicklung in der Schweiz brauchen, umzusetzen. Ich möchte Sie bitten, im Sinne einer langfristigen Perspektive der Landwirtschaft hier diese Ziele festzulegen und in diesem Sinne auch dem Bundesrat den Auftrag zu geben, auf diesem Feld aktiver zu werden, als er es heute ist. Diese Ziele soll er mit den Direktzahlungen verknüpfen, sodass die Anreize und auch die Möglichkeiten geschaffen werden, dass wir innerhalb des gesetzten Zeitrahmens diese Ziele erreichen können. Kein Land kennt so hohe Direktzahlungen wie wir. Es macht Sinn, dass wir diese Direktzahlungen an eine ökologische Landwirtschaft, an ein ökologisches Bauern knüpfen. Das soll die Richtschnur für die Zukunft sein.
Ich bitte Sie, hier diesem Minderheitsantrag zum Durchbruch zu verhelfen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnt.
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die Zukunft der Landwirtschaft dieses Landes liegt in der Qualität und nicht in der Quantität. Beim Versuch, das Rennen mit Agroindustrien über die Menge zu gewinnen, wird es ihr ergehen wie dem Hasen im Rennen mit dem Igel: Dieser war schon immer da, weil er über nicht einholbare Vorteile verfügte.
Die einzige Chance der schweizerischen Landwirtschaft liegt in der Spitzenqualität: Sie muss naturnah und tiergerecht sein. Wer ihr etwas anderes predigt, läutet ihr das Totenglöcklein. Eine gut schweizerische Erfahrung heisst: Bei Fragen der Qualität gibt es keine Halbheiten. Der Flurschaden, den die Mehrheit gestern mit dem Entscheid für "Bio light" angerichtet hat - lesen Sie die heutigen Medienberichte! -, erheischt erst recht eine höhere Verbindlichkeit für die Biostandards.
Die Zukunft der Bauernbetriebe dieses Landes liegt mindestens so sehr in der gesellschaftlichen Akzeptanz wie in den Preissenkungen. Die Mehrheit der Gesellschaft, verstanden als Steuerzahlerin und Steuerzahler oder als Konsumentin und Konsument, hält so lange zur Landwirtschaft, wie sich diese in Richtung naturnah und tiergerecht weiterbewegt. Und diese Bewegung müssen wir absichern: mit dem Festschreiben von ökologischen Zielen und mit Zeitvorgaben. Das will die Minderheit Genner.
Wer wie beispielsweise die "Bauernbefreier" von Avenir Suisse behauptet, die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft liege in gesetzlichen Lockerungen und nicht in einer höheren Verbindlichkeit gegenüber Umwelt und Tieren, der führt die Landwirtschaft in eine Sackgasse. Und in diese Sackgasse werden ihr weder die Konsumenten und Konsumentinnen noch die Steuerzahlenden folgen.
Folgen Sie also gescheiter der Minderheit Genner!
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnen wird. Frau Bundesrätin Leuthard hat sich bereits geäussert.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Mehrheit findet diesen Zusatz nicht nötig. Die Kommission hat den Antrag mit 15 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei der Minderheit Genner handelt es sich um eine weitere Verschärfung der Bedingungen, die zum Bezug von Direktzahlungen berechtigen. Frau Genner, Hand aufs Herz, hier würden wir nun die schwarze Katze im pechschwarzen Kohlensack kaufen. Es bleibt völlig offen, was Sie mit Ihrem Antrag wollen. Es ist kaum erkennbar, welche Idee hinter Ihrem Antrag steckt.
Sie haben gesagt - und da bin ich einverstanden mit Ihnen -: Wir haben heute bei den Direktzahlungen für die Schweizer Bauernfamilien eine anständige Höhe. Dafür sind wir auch dankbar. Gleichzeitig haben Sie gesagt, wir müssten dafür aber ökologische Leistungen erbringen. Damit sind wir auch einverstanden. Aber die erbringen wir schon! Es ist nicht so, wie Sie uns hier jetzt immer weismachen wollen, dass wir noch nichts getan hätten. Das geltende Recht verpflichtet uns bereits zu ökologischen Leistungen. Wir sind bereit, diese Verpflichtung auch weiterhin einzuhalten. Was Sie aber wollen: immer höhere, schärfere Auflagen, die kostentreibend sind. Gleichzeitig verlangen Sie von uns günstigere Produktion und Kostensenkung. Das ist widersprüchlich.
Deshalb, als Fazit für uns, für die SVP-Fraktion: unnötig, undurchsichtig, nebulös - abzulehnen!
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 55 Stimmen
Dagegen .... 92 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 70bis
Antrag der Minderheit
(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Titel
Reduktionsziele für Stickstoffemissionen
Abs. 1
Die jährlichen Emissionen von Stickstoffverbindungen aus der landwirtschaftlichen Produktion sind bis zum Jahre 2015 gegenüber 2002 gesamthaft um mindestens 25 Prozent zu vermindern.
Abs. 2
Der Bundesrat legt das genaue Reduktionsziel nach Massgabe von wissenschaftlichen und agronomischen Erkenntnissen in Berücksichtigung der ökonomischen Verträglichkeit fest und setzt Zwischenziele.
Abs. 3
Er gestaltet die Direktzahlungen so aus, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden.
Art. 70bis
Proposition de la minorité
(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Titre
Objectif de réduction des émissions d'azote
Al. 1
Les émissions annuelles de composés d'azote provenant de la production agricole doivent, jusqu'en 2015, être réduites au total d'au moins 25 pour cent par rapport à 2002.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe l'objectif de réduction précis en fonction des connaissances scientifiques et agronomiques et compte tenu de la compatibilité sur le plan économique, et il définit des objectifs intermédiaires.
Al. 3
Il conçoit les paiements directs de telle manière que les objectifs fixés soient atteints dans le cadre du calendrier prévu.
Art. 70ter
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
Titel
Umfang und Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen
Abs. 1
Die qualitativ wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen betragen im Jahr 2011 in allen Zonen mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Abs. 2
Der Bundesrat legt die Anforderungen fest.
Art. 70ter
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
Titre
Etendue et qualité des surfaces de compensation écologique
Al. 1
Les surfaces de compensation écologique de haute qualité représentent, en 2011, au moins 7 pour cent de la surface agricole utile dans toutes les zones.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe les exigences.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich weiss, es wäre etwas gar viel von Ihnen verlangt, wenn Sie dieses Bild genau sehen sollten, aber Sie kennen es eigentlich: Es zeigt den sogenannten Schweinegürtel, die Regionen, wo immer noch massive Stickstoff- und Ammoniakemissionen vorhanden sind, und um diesen Bereich geht es in meinem Minderheitsantrag.
Ich habe einen dreiteiligen Minderheitsantrag für einen neuen Artikel 70bis: In Absatz 1 geht es darum, die Stickstoffverbindungen aus der landwirtschaftlichen Produktion verbindlich zu senken, bis 2015 im Vergleich zu 2002 um mindestens 25 Prozent. In Absatz 2 geht es darum, dass der Bundesrat verbindliche Zwischenziele festlegt, die wissenschaftlich und auch agronomisch sinnvoll sind. Absatz 3 verlangt - weil man zur Erreichung eines Zieles ja auch Massnahmen ergreifen muss -, dass die Direktzahlungen daran gebunden sein sollen, wie man dieses Ziel erreicht.
Wenn man eine Reduktion der Stickstoffemissionen herbeiführt, so kann man in den Bereichen Biodiversität, Landschaftsbild und Phosphorgehalt im Boden eine Wirkung erzielen. Ein grosser Teil der Stickstoffemissionen stammt halt eben aus der Landwirtschaft. Sie haben auf dem Bild gesehen, dass es Gegenden gibt, in denen mehr als die Hälfte der Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft stammt. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft auch geschrieben, dass er die Ziele in diesem Punkt noch nicht erreicht hat. Ich möchte diesem Bundesrat nun dazu verhelfen, dass er eben diese Ziele erreicht.
Wir wollten ja eigentlich eine solche Reduktion schon viel früher erreichen. Wir sind aber im Jahr 2002 wieder auf dem Stand von 1990 angelangt; deshalb habe ich meine Formulierung auch ans Jahr 2002 und nicht ans Jahr 1990 angeknüpft. Wir müssen hier wirklich weitere Schritte machen, damit wir diesem grossen Problem entgegentreten können. Wir müssen die richtigen Anreize setzen. Wir machen manchmal Gutes, das dann wieder eigentlich pervertiert wird. Ich kann Ihnen ein Beispiel aus der Ostschweiz nennen, wo eine Gemeinde zwei Nitratquellen sanieren und eine Tonne Stickstoff einsparen wollte und dies auch getan hat. Das hat sie mit Beiträgen an die Landwirtschaft in der Höhe von etwa 100 000 Franken gemacht. Dann hat dieselbe Gemeinde allerdings den Bau eines Stalles mit 12 000 Masthühnern bewilligt. Dafür wurden noch 12 000 Franken ausgegeben für die besonders tierfreundliche Haltung. Dieser Stall emittiert jetzt wieder die Tonne Stickstoff, die bei der Sanierung der Quellen eingespart worden war.
Fazit: Stickstoff-Ausstoss gleich hoch - Kosten über 100 000 Franken. Das sind einfach falsche Anreize.
Frau Bundesrätin Leuthard hat in der Kommission darauf hingewiesen, dass natürlich vor allem auch die Kantone an dieser Situation schuld seien, denn sie hätten im Gewässerschutzbereich ja auch die Umsetzung vorzunehmen. Die Kantone sagen aber etwas anderes. Die Kantone sagen nämlich, dass sie unter dem Druck des Giesskannenprinzips der Direktzahlungen und der Zolltarifpolitik leiden und gar nicht anders können, als hier Gelder zu sprechen und einen falschen Anreiz zu bieten. Sie möchten, dass diese Ziele hier im Gesetz festgelegt werden, damit sie auch bei den Direktzahlungen entsprechend eingreifen können. Es ist also falsch, wenn man den Kantonen die Verantwortung überträgt. Es ist der Bund, der hier über die Direktzahlungen viel mehr machen könnte.
Es geht hier bei den Artikeln 70bis und 70ter darum, im Bereich Ökologie Fortschritte zu machen. Wir haben noch zu wenig gemacht. Wir halten uns nicht einmal an das, was wir schon vor Jahren in der letzten Botschaft gefordert haben und auch diesmal wieder fordern. Die Artikel 70bis und 70ter enthalten für uns zentrale Punkte. Wenn der Bundesrat allenfalls nicht gewillt ist, diese Forderungen direkt ins Gesetz zu schreiben, dann erwarte ich zumindest jetzt von Frau Bundesrätin Leuthard, dass sie uns klar sagt, wie sie diese Ziele erreichen will, ohne dass es im Gesetz steht - mit welchen Massnahmen, mit welchen Zwischenzielen. Andernfalls, das muss ich Ihnen sagen, müssen wir wirklich darauf beharren, dass solche Zahlen ins Gesetz geschrieben werden, damit es endlich einen Schritt weitergeht und dieses traurige Bild verbessert werden kann.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Der Botschaft ist ja zu entnehmen, dass die ökologischen Ausgleichsflächen seit den Neunzigerjahren sehr stark zugenommen haben. Das freut uns, das ist eine gute Entwicklung. Das ist eigentlich ein Erfolg der Landwirtschaftspolitik, die Sie jetzt zum Teil wieder korrigieren oder bei der Sie zurückbuchstabieren wollen. Es gibt bei diesen ökologischen Ausgleichsflächen allerdings ein Problem. Das Problem besteht darin, dass im Berggebiet sehr viel mehr ökologische Ausgleichsflächen anzutreffen sind als im Mittelland - ungleich viel mehr ökologische Ausgleichsflächen. Es ist so eine Art Arbeitsteilung: im Berggebiet ökologisch, im Mittelland intensiv. Das ist keine gute Situation.
Mit meinem Antrag verfolge ich also das Ziel, dass in allen Zonen dieses Landes ein minimaler Anteil an wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen besteht. Es ist nämlich nicht sinnvoll, dass im Mittelland, in der Nähe der Agglomerationen, wo viele Leute sind, wenige ökologische Ausgleichsflächen und im Berggebiet, weit weg von den Leuten, viele ökologische Ausgleichsflächen bestehen. Vielmehr sollte auch der grosse Teil der Bevölkerung, sollten die vielen Leute, die eben in den Agglomerationen, in der Nähe der Städte wohnen, auch in den Genuss dieser gemeinwirtschaftlichen ökologischen Leistungen kommen. Diese Leistungen sind nämlich für die Allgemeinheit sehr attraktiv und ökologisch auch sehr wichtig. Wir haben im Mittelland - das geht auch aus der Botschaft klar hervor - Handlungsbedarf; im Berggebiet haben wir das in dieser Beziehung nicht.
Ich bitte Sie also, fürs Mittelland in dieser Hinsicht auch etwas zu tun und unseren Minderheitsantrag anzunehmen.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Hämmerle, Sie sagen, es brauche mehr Ökoausgleichsflächen im Mittelland. Das heisst natürlich auch weniger Produktion. Das heisst, Sie wollen Lebensmittel aus dem Ausland in die Schweiz karren, weil wir sie in der Schweiz nicht mehr produzieren können.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben gestern und heute Vormittag nichts anderes getan, als für alle möglichen und unmöglichen Produkte Marktstützungen zu fordern. Das war Ihr Ziel. Sie haben diese Anträge selber gestellt. Zum Teil wurden sie abgelehnt, zum Teil wurden sie angenommen. Das heisst also: Das Problem wird nicht sein, dass wir zu wenig landwirtschaftliche Produkte haben; sondern tendenziell werden wir eher das Problem haben, dass wir zu viele haben. Sonst würden Sie vermutlich nicht derartige Marktstützungsanträge stellen, die uns und der Bundeskasse Probleme bereiten. Ich denke: Etwas mehr Ökologie im Mittelland würde mehr Leuten mehr bringen und weniger kosten als Ihre Marktstützungsanträge.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnen wird.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Minderheit Fässler versucht eigentlich, den Nebel des Antrages der Minderheit Genner von vorhin etwas zu heben, aber ich bin der Meinung, es ist ihr nicht gelungen. Dieser Antrag ist eigentlich auch in dem Sinn widersprüchlich, dass er eine Mindestreduktion von 25 Prozent der Stickstoffemissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion bis 2015 verlangt, gleichzeitig aber auch auf der Forderung "Tiere ins Freie" besteht. Tiere im Freien bringen Emissionen, ob sie nun in der Schweiz sind oder allenfalls im nahen Ausland. Diese beiden Ziele sind nicht gleichzeitig zu erreichen. Wie gesagt, auch Importprodukte sind da nicht besser. Deshalb bin ich der Meinung, dass dieser Antrag das Ziel übersteuert, in sich widersprüchlich ist, neue Kosten verursacht und deshalb abzulehnen ist.
Zum Antrag der Minderheit Hämmerle: Er verlangt, dass im Jahr 2011 in allen Zonen der schweizerischen Landwirtschaft 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als qualitativ wertvolle ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden sind. Heute ist die angestrebte Fläche von 65 000 Hektaren in der gesamten Schweiz tatsächlich noch nicht erreicht. Das Berggebiet hat hier zugegebenermassen einen Vorsprung, und zwar einen massiven Vorsprung, aber das ist weiter nicht verwunderlich. Es ist weiter auch keine besondere Leistung, solche ökologischen Ausgleichsflächen im Berggebiet zu installieren. Es ist viel anspruchsvoller, diese im Flachland, vor allem auch im Ackerbaugebiet, zu installieren. Deshalb bin ich der Meinung, dieser Zeitrahmen ist ein sehr starrer Fahrplan, er wird nicht zu erfüllen sein. So, wie uns Frau Bundesrätin Leuthard auch in der Kommission gesagt hat, bleibt eigentlich das Ziel für den Bundesrat bestehen. Er will ja von diesem Ziel nicht abrücken, aber er will keine scharfen Massnahmen, um dies in dieser kurzen Zeit umzusetzen, weil das nicht realistisch ist.
Ich kann Ihnen sagen, solche Vernetzungsprojekte im Mittelland sind nicht einfach hinzukriegen. Ich bin selber in unserer Gemeinde als Stadtrat für ein solches Vernetzungsprojekt verantwortlich. Wir haben einzelne Bauern, die in dieses Projekt eingestiegen sind, aber es ist freiwillig, und es braucht eine gewisse Zeit dazu. Sie können die Bauern nicht verpflichten. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten hier keinen starren Rahmen setzen, aber das Ziel, wie es Frau Bundesrätin Leuthard gesagt hat, weiterhin im Auge behalten.
Deshalb meine ich, dieser Antrag sei unnötig und deshalb auch abzulehnen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie die Anträge der Minderheit unterstützen wird.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Vous apprendrez sans surprise que le groupe des Verts appuie les deux propositions de minorité dont le caractère écologique est non seulement marqué mais aussi pertinent.
En effet, en ce qui concerne la proposition de la minorité Fässler, il est peut-être temps, à une époque où on se préoccupe passablement - à juste titre - du climat et des objectifs à fixer dans ce domaine, de se rappeler que, pour l'azote, les engrais azotés et l'azote utilisé dans l'agriculture en général, les objectifs doivent également être définis si l'on veut atteindre nos buts en matière écologique. On a peut-être un peu perdu de vue cet élément, et je crois que cet amendement vient à son heure. Il faut aussi rappeler que l'amélioration visée sera d'un grand secours pour la biodiversité et que de celle-ci dépend non seulement une qualité environnementale, en soi favorable à la vie des espèces, et au bout de la chaîne de la nôtre, mais aussi - rappelons-le - une qualité du paysage. La qualité de nos paysages dépend en effet passablement de la biodiversité végétale.
En ce qui concerne l'amendement de la minorité Hämmerle, on aurait tendance - comme Monsieur Hämmerle l'a rappelé lui-même - à se contenter des résultats favorables de ces dernières années obtenus pour les surfaces de compensation écologique. Mais pour autant, il manque encore en région de plaine - et aussi en région de montagne - des surfaces de compensation écologique. Je ne partage pas, dans le petit débat qui s'est élevé tout à l'heure, l'opinion que nous ayons trop peu de surfaces agricoles. Je rejoins plutôt Monsieur Hämmerle pour dire ici que ce sont les surfaces de compensation écologique qui font défaut.
Je vous invite donc à voter l'un et l'autre de ces amendements de minorité.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte es kurz machen: Bei Artikel 70bis, "Reduktionsziele für Stickstoffemissionen", müssen wir aufpassen. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, und zwar aus folgendem Grund: Mit diesen ehrgeizigen Zielen werden die tierfreundlichen Haltungsformen, beispielsweise Ausläufe bei der Rindviehhaltung, bei der Schweinehaltung, massiv - massiv! - unter Druck kommen. Ich bitte Sie, schon noch Folgendes zu bedenken: Mit der angestrebten internationalen Öffnung - WTO, allenfalls Freihandelsabkommen - wird sich die Landwirtschaft spezialisieren müssen. Der beste Trumpf, den die schweizerische Landwirtschaft nun einmal hat, wird die Viehwirtschaft sein. Es ist also durchaus denkbar, dass vor allem die Rinderbestände ansteigen. Damit werden Probleme entstehen. Wir werden quasi einen Deckel auf diese Bestände legen und eine gute Entwicklung behindern. Wir werden dann vielleicht mehr importieren, und die Emissionen fallen in einem anderen Land an.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe ja schon eingangs darzulegen versucht, dass der Bundesrat wirklich gewillt ist, diese ökologischen Ziele weiterzuverfolgen - das auch nochmals für Frau Fässler -, aber dass ich das nicht auf Gesetzesstufe fixieren möchte.
Wie machen wir das? Nochmals: Indem wir erstens die Anforderungen für die Nährstoffbilanz in belasteten Gebieten verschärfen; zweitens, indem wir auf Verordnungsstufe den Grünstreifen entlang Gewässern von 3 auf 6 Meter verbreitern; drittens, indem wir mit der Ökoqualitätsverordnung Anreize für Qualität setzen und dort auch mehr Mittel zur Verfügung stellen; und viertens, indem wir auch beim Vollzug mehr noch bestehende Lücken schliessen. Gerade im Bereich der Hofdüngerverträge, die wir schon diskutiert haben, wissen wir, dass Handlungsbedarf besteht, und hier machen wir ja auch den Bericht zuhanden des Parlamentes über die Resultate des Projekts. Ich denke, dass vor allem auch dieser Grünstreifen und die konsequenteren Massnahmen im Vollzug Elemente sein werden, damit wir auf diesem Weg die Ziele erreichen, auch die zwei ökologischen Ziele, die jetzt noch verbesserungsbedürftig sind.
Im Fall der Minderheit Fässler, die ja 25 Prozent Stickstoffreduktion im Gesetz festschreiben will, ist es für uns einfach problematisch - ich habe das in der Kommission schon gesagt -, dieses Ziel im Gesetz zu definieren und dies dann noch zeitlich verbindlich auszuführen und mit den Direktzahlungen zu verknüpfen.
Ich möchte auch hier nochmals darauf hinweisen, dass diese Umweltziele in Zusammenarbeit mit dem Bafu festgelegt werden. Es wurde mir einmal gesagt, das Bafu werde vom EVD hier nicht konsultiert. Ich habe extra nochmals mit dem Direktor des Bafu gesprochen, und er hat mir etwas anderes bestätigt. Die Zusammenarbeit ist sehr gut, und das Bafu ist daran, langfristige Umweltziele zu definieren, aber eben nicht nur für den Landwirtschaftsbereich, sondern generell. Diese werden noch dieses Jahr vorgelegt werden, und deshalb halte ich auch daran fest, dass es nicht klug ist, das jetzt quasi vorzeitig zu fixieren, sondern dass dies im Rahmen des ganzen Umweltrechtes geschehen soll.
Aber ich bin mit der Stossrichtung der beiden Minderheitsanträge wirklich einverstanden, und wir werden diese Ziele effektiv weiterverfolgen.
Noch eine Bemerkung zu den ökologischen Ausgleichsflächen im Minderheitsantrag von Herrn Hämmerle - ich habe sie schon in der Kommission gemacht -: Es ist so, dass die 7 Prozent der schweizerische Durchschnitt sind und dass wir im Talgebiet diese Anforderungen nicht erfüllen. Herr Binder hat es aber an sich richtig gesagt, und auch ich halte die Frist bis 2011 einfach nicht für realistisch. Ich habe mir jetzt noch die Zahlen geben lassen, die für das Jahr 2005 vorliegen - die Zahlen für das Jahr 2006 haben wir noch nicht. Hier ist eben der Stand der qualitativ wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen per Ende 2005 im Berggebiet wirklich 7,51 Prozent - diese 7,51 Prozent schönen also die Bilanz -, doch im Talgebiet sind es 3,01 Prozent. Ich sehe beim besten Willen nicht, wie wir das in vier Jahren auf 7 oder noch mehr Prozent bringen wollen.
Ich habe es auch bereits in der Kommission gesagt: Wir haben hier gewisse Zielkonflikte bei den ökologischen Zielen. Wenn Sie den Tierschutz mit dem BTS- und dem RAUS-Programm oder mit der Freilandhaltung erhöhen wollen, haben Sie mehr Stickstoffemissionen und gefährden somit das ökologische Ziel. Auf der anderen Seite würden diese Massnahmen den Tierschutzbestimmungen natürlich entsprechen. Deshalb glaube ich, dass wir mit dem pragmatischen Weg, den wir hier verfolgen, durch die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Gewässerbereich und durch die auf Verordnungsstufe angesiedelten Anreize auch im Talgebiet, diese Zahl an Hektaren, die fehlen, verringern können. Aber ich zweifle, dass wir das bis 2011 erreichen. Falls man dort jetzt vermehrt mit Auflagen kommt, bei den Tierbeständen zurückfährt usw., werden wir auch einen Zielkonflikt mit der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft erhalten.
Deshalb sollten wir erstens einmal den Umweltbericht und dessen Vorschläge abwarten. Zweitens verspreche ich Ihnen, dass wir die Massnahmen auf Verordnungsstufe, die ich Ihnen geschildert habe, umsetzen werden. Und mit der Ökoqualitätsverordung, glaube ich, haben wir den besten Hebel, indem wir gerade auch bei extensiv genutzten Weiden Zusatzbeiträge einsetzen können. Das führt zu einer Verbesserung bei den ökologischen Ausgleichsflächen.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Minderheiten Fässler und Hämmerle gehen mit ihren Anträgen einen Schritt weiter, als das die Mehrheit der Kommission will, indem sie quantitative Zielsetzungen im Bereich der Stickstoffemissionen und des ökologischen Ausgleichs ins Gesetz schreiben wollen. Sie haben die Argumente pro und contra gehört; ich will sie hier nicht wiederholen. Die Kommission hat diese Anträge abgelehnt, und zwar je mit 15 zu 6 Stimmen.
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, die Minderheitsanträge abzulehnen.
Abstimmung
Art. 70bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 64 Stimmen
Dagegen .... 99 Stimmen
Abstimmung
Art. 70ter
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen
Dagegen .... 102 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 73 Abs. 5 Bst. d
Antrag der Mehrheit
Unverändert
Antrag der Minderheit
(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 73 al. 5 let. d
Proposition de la majorité
Inchangé
Proposition de la minorité
(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Hier gibt es einen Antrag der Minderheit Fässler, der offenbar erledigt ist. Das ist eine gute Nachricht.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 76
Antrag der Minderheit
(Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Germanier, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Abs. 3
.... Ausgleichs auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und auf den Extensivflächen im Sömmerungsgebiet.
Abs. 4
.... Nutzflächen und die Aufwertung der Wytweiden mit Beiträgen fördern.
Antrag Schmied Walter
Abs. 3
.... auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und in den Wytweiden.
Antrag Kohler
Abs. 3
.... auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und für die Wytweiden.
Art. 76
Proposition de la minorité
(Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Germanier, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Al. 3
.... sur les surfaces agricoles utiles et les surfaces extensives en zone d'estivage.
Al. 4
.... surfaces agricoles utiles et pour revaloriser les pâturages boisés.
Proposition Schmied Walter
Al. 3
.... surfaces agricoles utiles et pour les surfaces de pâturages boisés.
Développement par écrit
Les pâturages boisés constituent un patrimoine écologique inestimable. Ils sont le fruit d'une gestion harmonieuse prenant en compte les intérêts de l'agriculture et de la sylviculture, ainsi que ceux de la collectivité publique, étant donné que le libre accès à ces surfaces est garanti à tout un chacun (promeneurs, touristes, sportifs) même en temps de végétation. En effet, les pâturages boisés, même s'ils sont propriété de l'agriculture, sont régis par la législation forestière.
Plus concrètement, il s'agit de surfaces de pâturages, colonisées par des arbres individuels, des bosquets ou des broussailles selon une répartition en mosaïque équilibrée.
La présence des pâturages boisés n'est donc pas le fruit du hasard, ni celui d'une constante de la nature. Les pâturages boisés sont le fruit d'une gestion intelligente de certaines zones de pâturages extensives impliquant de nombreux efforts consentis par leurs exploitants dans l'intérêt d'une flore et d'une faune riche et très diversifiée. Sans l'exécution des travaux d'entretien requis, les pâturages boisés sont envahis rapidement par les broussailles d'abord, puis, de manière irréversible, par la forêt dense.
Leur valeur écologique est largement démontrée. Par conséquent, il est logique de leur accorder une attention minimale dans le cadre de la "PA 2011". Le présent amendement n'a pas pour objectif premier d'augmenter l'enveloppe budgétaire liée à la politique agraire des quatre prochaines années. Il s'agit bien plus d'encourager l'exploitation de ces surfaces, dont la plus grande surface se trouve en zone d'estivage. En définitive, il s'agit de leur réserver un traitement identique fondé sur des critères communs.
Proposition Kohler
Al. 3
.... surfaces agricoles utiles et pour les surfaces de pâturages boisés.
Développement par écrit
Les pâturages boisés constituent un patrimoine écologique inestimable. Ils sont le fruit d'une gestion harmonieuse prenant en compte les intérêts de l'agriculture et de la sylviculture, ainsi que ceux de la collectivité publique, étant donné que le libre accès à ces surfaces est garanti à tout un chacun (promeneurs, touristes, sportifs) même en temps de végétation. En effet, les pâturages boisés, même s'ils sont propriété de l'agriculture, sont régis par la législation forestière.
Plus concrètement, il s'agit de surfaces de pâturages, colonisées par des arbres individuels, des bosquets ou des broussailles selon une répartition en mosaïque équilibrée.
La présence des pâturages boisés n'est donc pas le fruit du hasard, ni celui d'une constante de la nature. Les pâturages boisés sont le fruit d'une gestion intelligente de certaines zones de pâturages extensives impliquant de nombreux efforts consentis par leurs exploitants dans l'intérêt d'une flore et d'une faune riche et très diversifiée. Sans l'exécution des travaux d'entretien requis, les pâturages boisés sont envahis rapidement par les broussailles d'abord, puis, de manière irréversible, par la forêt dense.
Leur valeur écologique est largement démontrée. Par conséquent, il est logique de leur accorder une attention minimale dans le cadre de la "PA 2011". Le présent amendement n'a pas pour objectif premier d'augmenter l'enveloppe budgétaire liée à la politique agraire des quatre prochaines années. Il s'agit bien plus d'encourager l'exploitation de ces surfaces, dont la plus grande surface se trouve en zone d'estivage. En définitive, il s'agit de leur réserver un traitement identique fondé sur des critères communs.
Berberat Didier · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
La proposition de la minorité concerne les pâturages boisés. Les pâturages boisés sont un système mixte agricole et forestier qui est modelé non pas par la nature, mais par l'homme, et qui revêt une grande valeur tant écologique que touristique. Ces pâturages boisés se situent au niveau technique soit en SAU - surface agricole utile -, soit en zone d'estivage.
Il s'agit en premier lieu d'un patrimoine identitaire et biologique qui concerne non seulement l'Arc jurassien, mais aussi la région alpine. Cet écosystème, malheureusement, est en danger, car si on ne fait rien au niveau de sa reconnaissance et de son subventionnement, il y a un fort risque qu'il disparaisse, ce qui serait très dommageable pour la biodiversité.
En effet, les pâturages boisés sont le fruit d'une gestion intelligente de certaines zones de pâturage extensives. Cela implique donc de nombreux efforts consentis par les exploitants dans l'intérêt d'une faune riche et très diversifiée. Sans reconnaissance par la Confédération et sans subventionnement, les travaux d'entretien requis ne seront plus effectués, ou le seront moins bien, et les pâturages boisés seront envahis rapidement par la broussaille, puis par la forêt dense, à moins - et c'est une autre solution - que les exploitants n'abattent les arbres isolés, ce qui serait, dans les deux cas de figure, dommageable pour la biodiversité.
Il apparaît donc que la "PA 2011" doit traiter cette question. C'est la raison pour laquelle j'ai déposé une proposition de minorité à l'article 76 alinéas 3 et 4, pour faire reconnaître le rôle indispensable de cet écosystème. Avec une compensation écologique en pâturages boisés, nous sommes parfaitement dans la cible d'une agriculture multifonctionnelle soucieuse de remplir son mandat constitutionnel.
Je vous rappelle également qu'il existe une motion Schmied Walter 06.3213, "Pâturages boisés, un patrimoine à respecter", qui va dans le même sens. Monsieur Schmied a d'ailleurs déposé une proposition qui porte sur ce sujet.
Je sais que, parmi vous, il y a une grande inquiétude au sujet de la question du financement de ces pâturages boisés. Je sais aussi que l'OFAG a fait, ces derniers jours, une intense campagne de lobbying afin de faire en sorte que cette proposition ne passe pas parce qu'il la trouve dangereuse au niveau financier. A ce niveau, il faut signaler que ce que la minorité propose ne coûterait pas plus cher que ce qui se fait actuellement. En effet, sans entrer dans les détails parce que c'est assez technique, je rappellerai simplement que la Confédération va supprimer les paiements directs de base sur la base du projet SAU et qu'elle fera dans ce domaine une économie que l'on peut estimer entre 5,5 et 7,2 millions de francs.
Si l'on considère que le tiers ou la moitié des pâturages boisés - ce qui représente 20 000 à 30 000 hectares - seraient concernés puisqu'ils rempliraient les critères pour bénéficier d'une contribution écologique, il serait donc possible d'octroyer des contributions de 200 à 300 francs par hectare sans augmenter la part de la Confédération. Il est important de dire - et je le dis officiellement ici - que l'on souhaite que ce qui figure actuellement dans le cadre du projet SAU - soit 5,5 à 7,2 millions de francs - soit utilisé pour le subventionnement des pâturages boisés, tant en SAU qu'en zone d'estivage. C'est important. Donc, ce que l'on souhaite, ce n'est pas que la Confédération dépense 30 à 40 millions de francs, mais que la somme actuellement dévolue à cela soit utilisée.
Cela devrait permettre à la Confédération de fixer des critères, car la proposition de minorité que j'ai faite, de même que les propositions Schmied Walter et Kohler, sont certes assez floues. Mais il est bien clair que le Conseil fédéral et l'OFAG seront amenés, dans une ordonnance, à dire quels sont les critères qui permettront l'octroi des subventions. Ce que l'on souhaite, ce n'est pas que l'on passe à 30 millions de francs, mais que l'on utilise les 5,5 à 7,2 millions de francs disponibles.
Il existe deux formulations: la mienne et celle des propositions Schmied Walter et Kohler. Les deux variantes sont très ouvertes. Pour l'instant, je ne retire pas ma proposition de minorité, car il sera intéressant d'entendre les groupes pour savoir ce qu'ils souhaitent faire. Simplement, je constate que les propositions Schmied Walter et Kohler peuvent être considérées comme un compromis. Il est vrai que le texte est formulé de façon vague. Mais il ne faut pas oublier que, si vous adoptez une des propositions - et j'espère que vous le ferez -, le Conseil des Etats sera appelé à s'en occuper, après du reste sa Commission de l'économie et des redevances. Cela permettra au Conseil fédéral et à l'OFAG de pouvoir préciser, s'ils le souhaitent, les critères qui permettront l'octroi de subventions dans ce domaine.
Pour l'instant, j'attends les prises de position des groupes et je verrai après le débat ce qu'il adviendra de ma proposition de minorité.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In der Kommission habe ich der Minderheit Berberat nicht zustimmen können. Noch zu offen waren die Fragen über die finanziellen Auswirkungen. Es war auch nicht ganz klar, was alles einbezogen werden soll. Nun hat sich in der Zwischenzeit gezeigt, dass da tatsächlich ein Problem vorhanden ist.
Der Kanton Neuenburg hat zum Teil solche Wytweiden. Solche bewaldeten Weiden sind als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen. Weil das nicht korrekt ist, findet jetzt auf Druck des BLW eine Gesamtvermessung statt, werden diese Flächen jetzt vermessen. Es wird auch beurteilt, was Wald ist, was solche Wytweiden sind und was Sömmerungsweiden sind. Das wird dort nachgeholt. Ich finde es richtig, dass das vorgenommen wird. Von diesem Tatbestand hatte ich in der Kommission keine Kenntnis. Wir stellen also fest, dass wir im Speziellen im Jura ein Problem haben, zwischen dem Neuenburger Jura, den Franches Montagnes und dem Kanton Jura. Wir sind nun der Meinung, dass dieses Problem angegangen werden soll.
Ich bin deshalb der Überzeugung, dass wir den Einzelanträgen Schmied Walter und Kohler zustimmen sollten, damit diese Frage - wir haben dann eine Differenz - in der WAK-SR nochmals sauber bearbeitet werden kann. Wir hören auch, dass da verschiedene finanzielle Vorstellungen bestehen, was das kostet. Das BLW geht von 30 Millionen Franken aus. Die zuständigen Kantone sagen, das sei viel weniger, weil ja die Neuenburger Bauern wahrscheinlich einige Millionen verlieren werden, weil die Grösse der landwirtschaftlichen Nutzfläche zurückgestuft wird. Ich erachte es als sinnvoll, dass wir dieses Problem angehen - solche Ungerechtigkeiten können nicht stehengelassen werden - und dass das bei der Beratung in der Kommission des Ständerates dann gründlich geprüft wird.
Deshalb stimmen Sie bitte den Einzelanträgen Kohler und Schmied Walter zu.
John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts soutient la proposition de minorité, car les pâturages boisés, "Wytweiden" en allemand, méritent d'être soutenus pour des raisons écologiques. La faune et la flore de ce milieu sont beaucoup plus riches que dans un simple pâturage ou dans une forêt.
De plus, les pâturages boisés n'occupent pas une surface très importante; elle est estimée à environ 65 000 hectares. Ces pâturages, qui servent en premier lieu à la production animale, sont également importants du point de vue de leur biodiversité, de l'empreinte particulière qu'ils impriment au paysage et de l'impact touristique pour les régions concernées. Il s'agit de lieux de repos et de délassement particulièrement appréciés, notamment pour y faire la traditionnelle torrée et la débrosse.
Dans l'Arc jurassien, les pâturages boisés ont été créés et entretenus depuis des siècles par l'homme. Sans charge appropriée de bétail et sans travaux d'entretien, ils sont rapidement envahis par les broussailles pour devenir peu à peu de la forêt. Aujourd'hui, ces pâturages sont menacés, surtout en raison des critères de rendement qu'on applique à l'agriculture. En effet, les exploitations laitières ont besoin aujourd'hui de pâturages toujours plus étendus procurant des herbages de haute qualité. Ces prés sont souvent situés à proximité des fermes.
Les pâturages boisés traditionnels, en général travaillés de manière extensive, exigent beaucoup d'entretien. Dès lors, ils ne satisfont pas aux critères de rentabilité qu'on veut absolument appliquer à l'agriculture. Il en est de même pour la filière forestière. Les pâturages boisés ne sont pas intéressants économiquement parlant, car le bois qui y pousse n'a pas une grande valeur commerciale. Conséquence inéluctable de l'évolution de l'économie agricole, les endroits difficilement accessibles, ou exigeant un entretien important, sont moins ou ne sont plus du tout exploités.
Ce patrimoine paysager particulier et traditionnel doit impérativement être préservé, et, pour cela, il faut définir et soutenir un mode de gestion et d'exploitation du pâturage boisé propre à favoriser son maintien dans le long terme, c'est la raison pour laquelle il est vital d'introduire dans cette loi le principe du soutien aux pâturages boisés. Pour assurer une gestion optimale des pâturages boisés, il faudrait définir des critères permettant la valorisation des herbages, du bétail et du bois, tout en préservant l'équilibre forêt/pâture qui fait sa particularité et sa richesse écologique et sociale.
Ainsi, au final, ce ne seront pas tous les pâturages boisés qui bénéficieront des contributions pour prestations écologiques, mais uniquement ceux qui répondront aux critères définis dans l'ordonnance. Cette mesure a un coût tout à fait abordable, puisqu'il est évalué à hauteur du montant qui sera économisé par l'actualisation des surfaces agricoles utiles. Il s'agit donc d'une opération financièrement neutre qui ne prétéritera aucun autre secteur de l'agriculture, tout en assurant le maintien d'un patrimoine de grande valeur paysagère, écologique et social.
Maintenir la loi actuelle ne fera qu'accroître la pression sur ces pâturages, ce qui à terme aura pour conséquence que ces surfaces deviendront ou des pâtures sans arbres, ou alors des forêts denses, c'est-à-dire, pour parler clairement, que vraisemblablement elles disparaîtront. C'est bien pour éviter une telle catastrophe que nous souhaitons que la Confédération s'engage à mettre tout en oeuvre pour favoriser le maintien de ce patrimoine si cher à l'Arc jurassien et à certaines régions des Alpes.
Les Verts vous invitent donc à voter en faveur de la proposition de la minorité Berberat et à soutenir les propositions Schmied Walter et Kohler.
Kohler Pierre · Mit-M · Nationalrat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion
Je vais simplement rappeler que les pâturages boisés ne se trouvent malheureusement pas en Argovie, mais dans l'Arc jurassien, aux Grisons, en Valais et au Tessin. C'est pour cette raison qu'ils représentent une particularité dans notre pays. Il s'agit de zones particulièrement intéressantes du point de vue écologique, et il s'agit également de faire en sorte qu'elles soient soutenues.
Je propose donc une formulation simple, qui permettra de limiter les coûts, et il est clair que le Conseil fédéral, dans le cadre de l'ordonnance, pourra fixer les différents critères permettant de définir ces pâturages boisés et d'octroyer des subventions.
Je vous demande donc de soutenir ma proposition ainsi que la proposition Schmied Walter.
Berberat Didier · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
En fonction de ce qui s'est dit et vu que les propositions Kohler et Schmied Walter vont aussi dans le même sens, je retire ma proposition de minorité au profit de ces dernières.
Je rappelle encore, ce qui est important, qu'il faut inscrire ce principe dans la loi. La commission du Conseil des Etats, avec l'appui du Conseil fédéral, pourra fixer des critères afin de dissiper la crainte que des dérives financières ne se produisent.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich stelle fest: Der Antrag der Minderheit Berberat wurde zurückgezogen.
Es liegen noch der Antrag Schmied Walter und der Antrag Kohler vor; die beiden Anträge sind identisch.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich nehme zur Kenntnis, dass jetzt noch der Antrag Schmied Walter/Kohler im Raum steht. Ich bin trotzdem nicht so ganz glücklich damit. Ich verstehe das Anliegen, das dahintersteckt, sehr gut. Wir hatten diese Diskussion schon im Ständerat. Der Antrag wurde dann auch aufgrund diverser Erklärungen zurückgezogen.
Zuerst ist es so, dass heute die Ökobeiträge an die landwirtschaftliche Nutzfläche gekoppelt sind. Ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche fällt die Unterstützung gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bund kann nur entsprechende Massnahmen der Kantone in diesem Bereich unterstützen. Ihr Antrag würde somit natürlich an diesem Konzept rütteln.
Es ist so - ich bin damit einverstanden -, dass die biologische Qualität von extensiv genutzten Weiden und Waldweiden hoch ist. Es ist sehr zu unterstützen, dass wir hier auch darüber nachdenken, wie wir die Nutzung dieser Flächen fördern können.
Es ist aber - jetzt bin ich beim ersten Problem - national nicht einheitlich definiert, was eine Wald- oder Wytweide ist. Es ist nicht so, Herr Kohler, dass das nur auf den Jurabogen begrenzt ist, sondern solche Weiden kommen auch im ganzen Alpenraum vor. Da das Sömmerungsgebiet nicht vollständig vermessen ist, haben wir auch nur Schätzungen, was das Ausmass der Gesamtfläche wäre, die Sie mit Ihrem Antrag meinen. Das Bafu, eine Quelle für diese Schätzung, geht von 80 000 Hektaren aus, die Arealstatistik Schweiz von 120 000 Hektaren. Ich weiss nicht, was stimmt. Auf jeden Fall sind 90 Prozent dieser Fläche Sömmerungsgebiete.
Wenn wir nun neu einen Subventionstatbestand einführen und wir nicht einmal die Fläche kennen, so wäre es natürlich relativ gefährlich, wenn Sie nur schon 300 Franken pro Hektare einsetzen würden. Wenn Sie die tiefste Schätzung nehmen, dann sprechen wir von Kosten von 24 Millionen Franken pro Jahr - es könnten aber auch 96 Millionen Franken sein - im Zahlungsrahmen. Wenn Sie das wiederum in diesem Bereich der Ökobeiträge kompensieren wollen, dann müssten Sie die Flächenbeiträge kürzen, und das zielt wohl auch an Ihrem Anliegen vorbei.
Deshalb wäre es sinnvoller, dieses Problem einer vertieften Prüfung zu unterziehen, wie wir es im Ständerat schon angetönt haben. Damit können wir erstens, was die Frage der Fläche betrifft, zu klaren Resultaten kommen. Zweitens können wir zusammen mit den Kantonen klären, wie man das finanzieren kann, ohne dass wir die produzierende Landwirtschaft schwächen, wenn wir die Flächenbeiträge kürzen. Gleichzeitig können wir hier auch noch entsprechend die Idee der Ökobeiträge für die Sömmerungsgebiete anschauen und prüfen, generell im Bereich der Direktzahlungen, wie wir das ja bereits mit der Entgegennahme der Motion 06.3635 der WAK-SR tun.
Ich möchte aber auch etwas nochmals betonen: Herr Berberat hat aus seiner Sicht - aber nicht ganz korrekt - ausgeführt, dass die Waldweiden vom Bund nicht unterstützt und auch nicht geschätzt würden. Der Bund tut jedoch etwas für die Waldweiden, auch mit der jetzigen Agrarpolitik. Einerseits erhält man für den landwirtschaftlich genutzten Teil der Waldweiden die vollen Direktzahlungen, obwohl sie eigentlich dem Waldgesetz unterstehen. Das ist doch eine finanzielle Leistung, die sinnvoll ist. Andererseits werden wir mit der "AP 2011" die Waldweiden auch für den ökologischen Ausgleich anrechnen. Auch hier wird man somit für extensive Weiden neu einen Beitrag erhalten. Das setzen wir bereits um, das ist eine Anerkennung und Unterstützung dieser wertvollen Flächen.
Wenn Sie aber weitergehen, so öffnen Sie einfach einen Subventionstatbestand, was ich jetzt in Kenntnis der heutigen Fakten einfach nicht mit gutem Gewissen unterstützen kann. Ich befürworte das Anliegen und verweise auf die Motion 06.3635, anhand derer wir das seriös prüfen können. Das Anliegen findet in der Sache Unterstützung beim Bundesrat, aber ich möchte schon genau wissen, was es kostet und wie wir es finanzieren.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Antrag der Minderheit Berberat ist zurückgezogen worden. Wir stimmen in einer Abstimmung über die Anträge Schmied Walter und Kohler ab, da sowohl der Text als auch die Begründung identisch sind.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Schmied Walter/Kohler .... 86 Stimmen
Dagegen .... 50 Stimmen
Gliederungstitel vor Art. 77a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre précédant l'art. 77a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 77a, 77b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Scherer Marcel
Streichen
Schriftliche Begründung
Das Element von Finanzierungen von Trägerschaften oder Vereinen wurde meines Erachtens bis heute im Landwirtschaftsgesetz nicht angewendet.
Die Kosten, die durch diesen Artikel hervorgerufen werden können, sind nicht definiert und können ins Unermessliche laufen.
Die einzige Schranke ist die Bestimmung, dass höchstens 80 Prozent eines Projektes gedeckt werden dürfen. Handelt es sich hierbei um eine regionale Entsorgungsanlage, können schnell einmal Kosten von 20 bis 30 Millionen Franken anfallen.
Mit diesem von der Verwaltung neu eingefügten Artikel fielen aus dem Agrarkredit schnell zwei- oder gar dreistellige Millionenbeträge weg.
Kostenfolge? Wer bestimmt die Kreditvergabe? Wer bestimmt die Projekte? Wer kontrolliert die Projekte? Welches Amt übernimmt die Verantwortung? All diese Fragen können weder aus dem Gesetzestext noch aus der Botschaft beantwortet werden.
Es ist ein fremdes Element und dürfte auf keinen Fall in der Agrarvorlage verankert werden, geschweige denn dem Agrarkredit belastet werden. Regionale Entsorgungsfragen gehören nicht ins Landwirtschaftsgesetz.
Lehnen Sie diese Gesetzesartikel ab, oder enthalten Sie sich der Stimme (Ausgabenbremse).
Art. 77a, 77b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Scherer Marcel
Biffer
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Es liegt ein Antrag Scherer Marcel zu den Artikeln 77a und 77b vor. Möchten sich die Bundesrätin und die Berichterstatter dazu äussern? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 104 Stimmen
Für den Antrag Scherer Marcel .... 49 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Bevor wir zur Abstimmung über die Ausgabenbremse bei Artikel 77a kommen, müssen wir noch über die Ausgabenbremse bei Artikel 76 abstimmen. Mit der Annahme des Antrages Schmied Walter/Kohler haben wir hier mehr als 20 Millionen Franken bewilligt.
Berberat Didier · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je ne sais pas ce qui vous permet d'affirmer que le montant est supérieur à 20 millions de francs. Je suis très étonné qu'on doive appliquer la procédure de levée du frein aux dépenses dans ce cas. On a parlé de 5,5 à 7,2 millions de francs, donc la levée du frein aux dépenses ne s'applique pas dans ce cas. Ce sera peut-être nécessaire après que l'objet aura été soumis au Conseil des Etats, mais pour l'instant je demande que l'on ne l'applique pas. En effet, il s'agit de 5,5 à 7,2 millions de francs, pas de 96, ni de 20 ou de 60 millions de francs. Nous avons toujours parlé de 5,5 à 7,2 millions de francs. Il n'y a donc pas besoin d'une levée du frein aux dépenses.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Kennt Frau Bundesrätin Leuthard den Betrag? Sonst überlassen wir das dem Ständerat und lösen die Ausgabenbremse dann in der Differenzbereinigung.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe in meinen Ausführungen die Schätzungen des Bafu zu dieser Fläche wiedergegeben. Ich habe Ihnen dargelegt, dass Sie weit über dem Schwellenwert liegen, wenn Sie nur schon 100 Franken einsetzen.
Ich bitte Sie daher, die Ausgabenbremse anzuwenden.
Wenn der Ständerat das tun muss, müssen wir das Ganze einfach wiederholen. Es gäbe keinen gültigen Beschluss des Nationalrates ohne die Ausgabenbremse. Falls Sie diese zusätzliche Ausgabe tatsächlich wollen, dann sollten Sie dazu konsequenterweise die Ausgabenbremse lösen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich schlage vor, dass wir bei Artikel 76 nicht über die Ausgabenbremse beschliessen, sondern dass der Ständerat das tut. Wir haben ja jetzt eine Differenz geschaffen. Das Gesetz wird ganz sicher in unseren Rat zurückkommen; dann müssen wir das halt nachholen. Wird ein anderer Antrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung
Art. 77a
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 144 Stimmen
Dagegen .... 7 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Art. 77b
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 140 Stimmen
Dagegen .... 6 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 78 Abs. 2; 79 Abs. 1bis; 80 Abs. 1; 82
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 78 al. 2; 79 al. 1bis; 80 al. 1; 82
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 86a
Antrag der Kommission
Abs. 3
.... bis Ende 2015 ausgerichtet.
Antrag Kunz
Abs. 4
Verpachtet ein Landwirt sein Land oder seine Liegenschaft vor dem 65. Altersjahr familienextern, so kann ihm der Bund eine Ausstiegsrente ausrichten.
Schriftliche Begründung
Mit dem heutigen System der Direktzahlungen ist die Landmobilität stark eingeschränkt. Junge, gut ausgebildete Landwirte haben kaum die Möglichkeit, ihren Betrieb nur minimal zu vergrössern. Viele Bauern ohne Nachfolger wären gewillt, ihr Land vorzeitig abzutreten, dies scheitert aber meistens an den finanziellen Kriterien. Das heisst, ein Ausstieg vor dem 65. Altersjahr ist finanziell nicht tragbar. Mit der vorgeschlagenen Ausstiegsrente würde hier für den Ausstiegswilligen, aber auch für Junglandwirte ein tatsächliches Problem gelöst. An jeder Veranstaltung wird den jungen Bauern Wachsen und Innovation empfohlen, aber mit dem heutigen System mehr blockiert als gefördert. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Die Finanzierung soll in jedem Fall kostenneutral erfolgen.
Art. 86a
Proposition de la commission
Al. 3
.... sont versées jusqu'à la fin de l'année 2015 au plus tard.
Proposition Kunz
Al. 4
Si un agriculteur afferme ses terres ou son bien-fonds à une personne qui n'est pas membre de sa famille avant d'avoir atteint l'âge de 65 ans, la Confédération peut lui accorder une rente de cessation d'exploitation.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Herr Kunz hat eine Idee, die im Ansatz gut ist. Er sagt: Wenn ein Landwirt seine Liegenschaft vor dem 65. Altersjahr familienextern verpachtet, so gibt es einen Anreiz, indem ihm der Bund eine Ausstiegsrente ausrichtet. Das kann ein Anreiz sein, um den Strukturwandel zu fördern, aber ich muss schon sagen: Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind ja für die produzierende, die aktive Landwirtschaft. Das ist ein diametral anderes Ziel, was Sie hier verfolgen. Dieses Ziel, wonach pro beteiligte Person Beiträge ausgerichtet werden sollen, verursacht hohe Kosten. Ich kann auch nicht abschätzen, was für Kosten das dann sein werden. Da bleiben Sie mir wohl auch die Antwort schuldig, wie wir das dann wieder finanzieren sollen und mit welchen Krediten ich das kompensieren soll.
Zudem glauben wir auch, dass mit diesem vorzeitigen Ausstieg, der sinnvoll ist, zwar vielleicht kurzfristig ein paar Betriebe mehr aufgegeben würden. Langfristig ist aber die Strukturanpassung, die wir wollen, wahrscheinlich nicht wirklich das, was so massgeblich unterstützt würde. Es würden dann wohl vor allem kleine Betriebe vorzeitig aufgeben oder verpachtet werden. Da ist gerade auch das Potenzial für die Betriebe, die davon profitieren können, nicht sehr gross, weil es eben eher kleinere Betriebe sind, die zu dieser Ausstiegsrente greifen würden. Insofern glaube ich nicht, dass das wirklich ein sinnvolles Mittel ist, um den Strukturwandel zu unterstützen; zudem ist es auch finanzpolitisch sehr problematisch.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In der Praxis sieht es eben schon anders aus. Gerade das heutige Direktzahlungssystem blockiert die Freigabe des Landes. Die Landmobilität wird mit diesem System blockiert. Wie kommen Sie zur Aussage, dass mein Antrag nicht für die produzierende Landwirtschaft ist? Gerade für die produzierende Landwirtschaft ist dies doch eine Massnahme, die in die richtige Richtung geht.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe gesagt, dass die heutigen Gelder, die wir haben, zur Unterstützung der produzierenden Landwirtschaft da sind. Sie wollen diese Gelder einsetzen, damit man in Rente geht. Sie wollen damit eine Ausstiegsrente finanzieren. Das ist ein anderes Ziel. Erklären Sie dann dem Gipser, der wegen eines Strukturwandels aufgeben muss, weshalb er vom Staat keine vorzeitige Rente erhält.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die beiden Berichterstatter verzichten auf das Wort.
Abs. 3 - Al. 3
Angenommen - Adopté
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Kunz .... 5 Stimmen
Dagegen .... 148 Stimmen
Art. 86b
Antrag Dupraz
Titel
Vorruhestandsrente
Text
Der Bundesrat kann Personen, die das 55. Altersjahr erreicht und ihre Berufstätigkeit in der Landwirtschaft aufgegeben haben, eine jährliche Rente zusprechen. Die Vorruhestandsrente wird über den Rahmenkredit finanziert.
Art. 86b
Proposition Dupraz
Titre
Préretraite
Texte
Le Conseil fédéral peut allouer à des personnes âgées de 55 ans et plus, qui cessent leurs activités agricoles, une pension annuelle. Cette préretraite est financée par le crédit-cadre.
Développement par écrit
En 1996, le Conseil fédéral a proposé d'accepter, sous forme de postulat la motion 96.3459 qui demandait la création d'une préretraite. Il s'agissait de pouvoir verser une pension annuelle s'élevant au moins à 50 pour cent et au plus à 75 pour cent du montant des paiements directs qui étaient attribués, en moyenne, lors des trois dernières années d'activité. Le solde était versé à l'exploitant repreneur du cédant bénéficiant de la préretraite. Aujourd'hui, la restructuration se poursuit. Le Conseil fédéral annonce la disparition de 30 000 exploitations ses dix prochaines années. Il est temps de proposer une solution pratique et simple pour ceux qui sont usés et fatigués afin de pouvoir sortir dignement de leur activité professionnelle, sans coûts supplementaires pour la Confédération. En acceptant cette proposition, le Conseil national favoriserait la poursuite de la réforme agricole en atténuant ses aspects négatifs.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kann es ganz kurz machen: Es besteht hier ein Sachverhalt, der ganz ähnlich ist wie derjenige, den Sie bereits verworfen haben: ein neuer Subventionstatbestand. Die erwähnten Mittel sind nicht für Vorruhestandsrenten vorgesehen.
Deshalb bitte ich Sie, konsequenterweise auch diesen Antrag abzulehnen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die beiden Berichterstatter verzichten auf das Wort.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Dupraz .... 10 Stimmen
Dagegen .... 134 Stimmen
Art. 87 Abs. 3
Antrag Triponez
Der Bund kann Beiträge und Investitionskredite auch an gewerbliche Kleinbetriebe ausrichten, sofern sie landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Schriftliche Begründung
Mit meinem Einzelantrag schlage ich eine enger gefasste Variante zu Artikel 87bis des Landwirtschaftsgesetzes vor, den der Ständerat mit 21 zu 8 Stimmen angenommen hat, der letztlich aber an der Ausgabenbremse gescheitert ist. Um das Wichtigste gleich vorwegzunehmen: Es geht mir hier nicht um neue Subventionen für das Gewerbe, sondern um die Gleichbehandlung gewerblicher und bäuerlicher Gewerbebetriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten.
Der Ständerat hat den neuen Artikel 87bis aufgenommen, um gemäss Kommissionssprecher Hannes Germann "eine Ungerechtigkeit in der Behandlung von gewerblichen Betrieben zu beseitigen". Der Ständerat gewichtete dabei die Gleichbehandlung zweier völlig gleichwertiger Betriebe stärker als allfällige Bedenken bezüglich der Definition des Begriffs "Gewerbe". Mit meinem Einzelantrag bringe ich das gleiche Grundanliegen vor, schlage aber eine enger gefasste Variante vor, indem die Massnahmen auf gewerbliche Kleinbetriebe, sofern sie landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten, begrenzt werden, beispielsweise gewerbliche Käsereien. Damit wird den Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen. Der Bundesrat soll die Einzelheiten auf Verordnungsstufe regeln, namentlich die Definition von gewerblichen Kleinbetrieben. Selbstverständlich sollen die gleichen Kriterien wie bei den bäuerlichen Betrieben zur Anwendung gelangen: Grossunternehmen sollen auf keinen Fall unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen.
Die zuständigen Verantwortlichen haben geprüft, ob eine Gleichbehandlung auch über die neue Regionalpolitik erreicht werden könnte, wie es von einzelnen Mitgliedern der WAK vorgeschlagen worden ist. Es hat sich gezeigt, dass damit die Ungleichbehandlung gewerblicher Kleinbetriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten, nicht eliminiert werden kann. Für Kleinbetriebe ist es üblich, dass die Unternehmensinhaberin oder der Unternehmensinhaber sehr stark operativ in den Betrieb involviert ist und die Zeit sowie das Netzwerk fehlen, um die anspruchsvollen und administrativ aufwendigen Mechanismen der neuen Regionalpolitik zu nutzen. Es braucht daher zwingend eine entsprechende Regelung im Landwirtschaftsgesetz.
Ich appelliere daher an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates, meinem Einzelantrag zu folgen und dem seit Jahren geforderten Anliegen der Gleichbehandlung gewerblicher Kleinbetriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten, zu entsprechen. Einerseits verlangen wir von den Gewerbebetrieben, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen können, beispielsweise von den Dorfkäsereien, die ab dem Juni 2007 im offenen europäischen Markt stehen. Andererseits sind wir aber nur bereit, eine mehrheitlich in bäuerlichem Besitz stehende Käserei zu unterstützen. Darin unterscheiden wir uns von der gängigen Praxis der Europäischen Union, die schon heute die Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten viel stärker unterstützt. Eine massvolle Korrektur im Landwirtschaftsgesetz ist daher überfällig.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages und bin überzeugt, dass seine Umsetzung für die Zusammenarbeit zwischen Gewerbe und Landwirtschaft nur förderlich sein kann.
Art. 87 al. 3
Proposition Triponez
La Confédération octroie également des contributions et des crédits d'investissements à de petites entreprises artisanales pour autant que celles-ci transforment et commercialisent des matières premières agricoles et des produits agricoles à haute valeur ajoutée. Le Conseil fédéral règle les détails.
Art. 87bis
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Germanier, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Walter Hansjörg)
Der Bund kann Beiträge und Investitionskredite an gewerbliche Betriebe ausrichten, welche durch Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Rohstoffe und Erzeugnisse einen wesentlichen Beitrag zur höheren Wertschöpfung für regionale Produkte erzielen.
Art. 87bis
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Germanier, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Walter Hansjörg)
La Confédération peut allouer des contributions et des crédits d'investissements à des entreprises artisanales qui contribuent substantiellement à l'augmentation de la valeur ajoutée de produits régionaux par la transformation et la commercialisation de matières premières agricoles et de produits agricoles.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Man hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Antrag der Minderheit Wandfluh zu Artikel 87bis fast das Gleiche betrifft wie der Antrag Triponez. Über den Einzelantrag Triponez wird keine Diskussion geführt; es besteht auch die Möglichkeit, dass der Antrag zurückgezogen wird. Ich schlage deshalb vor, dass wir die beiden Artikel in einer gemeinsamen Debatte beraten. Ich bin immer dafür zu haben, wenn man eine Debatte verkürzen kann. - Sie sind damit einverstanden.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch da kurz: Wir hatten im Ständerat und in der Kommission die Diskussion, ob man den gewerblichen Kleinbetrieben auch solche Beiträge gewähren kann. Ich habe Sympathie für diesen Antrag. Aber auch hier ist die Grundproblematik: Was ist erstens ein gewerblicher Kleinbetrieb? Wie definieren wir das? Wie können wir das abgrenzen? Wie können wir Mischformen, die es gibt, zum Beispiel die Landi oder Kleinbetriebe, definieren? Das finden wir sehr problematisch für die Umsetzung dieses Antrages.
Es fehlt auch der Zusammenhang zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und der Verarbeitung oder Vermarktung, was problematisch ist. Und zudem wäre der Antrag natürlich auch ein neuer Subventionstatbestand. Er würde den Kreis der Bezugsberechtigten öffnen und hätte, auch hier wieder, eine Finanzierungsfolge, die nicht abgeschätzt werden könnte.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei meiner Minderheit geht es um einen Beschluss des Ständerates. Ich nehme ihn da wieder auf. Der Ständerat hat diese Formulierung mit 21 zu 8 Stimmen so akzeptiert. Allerdings wurde dann bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Deshalb erscheint diese Formulierung nicht auf der Fahne. Ich möchte dem Ständerat nochmals die Gelegenheit geben, hier die Ausgabenbremse zu lösen.
Es geht darum, dass Beiträge und Investitionskredite für Vorhaben gewährt werden können, welche die Produktion und Verarbeitung regionaler Produkte unterstützen, unabhängig davon - ich betone: unabhängig davon -, wer diese Vorhaben vom Zaune bricht. Es ist für mich absolut stossend, wenn die Zuteilung von Beiträgen und Investitionskrediten davon abhängt, ob ausschliesslich Landwirte zum Beispiel eine Alpkäserei betreiben oder ob ein Gewerbler, zum Beispiel ein Käsermeister, mit dieser Aufgabe betraut wird. Wenn schon immer moniert wird, wie wichtig die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Gewerbe ist, insbesondere in den Berg- und Tourismusregionen, dann darf es nicht sein, dass die Auszahlung von Investitionsdarlehen von der Betriebsform des Verarbeitungsbetriebes abhängt bzw. von der Eigentümerschaft des Betriebes. Ob eine landwirtschaftliche Verwertungsgenossenschaft die Verarbeitung und den Vertrieb der Produkte übernimmt, ob es eine Einzelfirma ist, ob es eine GmbH ist, ob es eine Aktiengesellschaft ist, darf keinen Einfluss auf den Unterstützungsentscheid haben. Unterstützung soll es - wenn überhaupt Unterstützung gegeben wird - für die Erledigung einer Aufgabe geben, nicht für den Status oder für die Herkunft des Ausführenden. Das muss ein Grundprinzip sein. Alles andere ist ungerecht, verzerrt den Wettbewerb und ist abzulehnen.
Es darf natürlich mit Recht gefragt werden, ob die Investitionsunterstützung für nichtlandwirtschaftliche Betriebe überhaupt hier in dieses Landwirtschaftsgesetz gehört oder nicht. Ich bin der Meinung: Ja, solange es um die Verarbeitung und die Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und Erzeugnissen mit hoher Wertschöpfung geht. Hier profitiert die Landwirtschaft als Ganzes und mit ihr die Berg- und Randregionen. Alternativ könnte natürlich die Ansicht vertreten werden, eine Unterstützung wäre über die neue Regionalpolitik angezeigt. Aber Sie wissen - wir haben sie kürzlich beraten -, dass dort die einzelbetriebliche Förderung nicht mehr vorgesehen ist, wie sie im alten Gesetz vorgesehen war, vor allem nicht für solche Miniprojekte, die hier zur Diskussion stehen. Deshalb ist das keine Alternative.
Erlauben Sie mir schliesslich eine Bemerkung zum Umfeld: In der Europäischen Union werden Investitionsbeihilfen als gängiges Stützungsmittel eingesetzt. Ich frage Sie: Wollen, ja dürfen wir unsere Betriebe in einem mehr oder weniger offenen Markt schlechter stellen als die europäischen Konkurrenten, in einem Markt, der immer offener wird? Ich erinnere an die Öffnung des Käsemarktes ab dem 1. Juni dieses Jahres. Nein, das wollen wir nicht.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Jedes Subventionssystem birgt in sich Ungleichbehandlungen, auch das Landwirtschaftsgesetz, selbstverständlich, sogar dort, wo es nicht die Gewährung von Subventionen, sondern begünstigende Investitionskredite vorsieht.
Artikel 87 des Gesetzes enthält die Liste der Ziele, die dank der Investitionskredite des Bundes zu erreichen sind. Dazu gehört die Senkung der Produktionskosten durch die Verbesserung der Produktionsgrundlagen. Wenn ein Bauer also beabsichtigt, eine Käserei zu betreiben, kann er Kredite vom Bund bekommen, um eine Senkung der Produktionskosten erwirken zu können. Wenn dagegen der Bauer seine Milch einer gewerblichen Käserei liefert, kann der Inhaber der Käserei die Kosten der Produktion seiner Milch nicht senken, weil er keine Investitionskredite vom Bund bekommt - er ist kein Bauer. Das ist die Tatsache.
Die Kollegen Triponez und Wandfluh protestieren mit Unterstützung des Gewerbeverbandes gegen die bestehende Ungleichbehandlung und verlangen, dass das Kriterium der gleich langen Spiesse angewendet wird. Investitionskredite sollen auch Gewerbetreibende bekommen: alle gemäss Antrag Wandfluh, nur die kleinen gemäss Antrag Triponez; beide verlangen dies nur, sofern nach der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ein Mehrwert zu erreichen ist.
Bei jeder Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und einer anderen Wirtschaftsbranche wiederholt sich das gleiche perverse Spiel. Es gehört zum Wesen der Privilegien, Ungleichbehandlungen zu schaffen - sonst wären sie keine Privilegien. Welches sind die möglichen Lösungen des Problems der ungleich langen Spiesse?
Erste Lösung: Wir gewähren auch den Gewerbetreibenden das Recht, Investitionskredite zu bekommen. Der nächste Schritt wird aber sein, dass Investitionskredite auch der Industrie zu gewähren sind, weil nur so gleich lange Spiesse garantiert werden können.
Zweite Lösung: Wir schaffen das Recht der Bauern ab, Investitionskredite zu bekommen.
Dritte Lösung: Die Ungleichbehandlung ist gewollt und deshalb zu akzeptieren; die Landwirtschaft, nicht das Gewerbe soll unterstützt werden. Die Antwort der FDP ist immer noch die dritte, die landwirtschaftsfreundlichere Lösung.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Triponez abzulehnen.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben Verständnis für den Antrag der Minderheit Wandfluh. Nachdem die Rindermäster, der "Säulibuur", die Verkäserin, der Hühnerhalter, der Pferdezüchter, der Weinbauer, der Gemüsebauer, der Gemüsehändler, der Zuckerproduzent die hohle Hand gemacht, sich selber eingeschenkt haben, haben wir Verständnis dafür, dass jetzt auch noch der KMU-Vertreter und der Gewerbler kommt und sich dem Giesskannensystem anschliesst. Das ist das Resultat Ihrer Politik - Giesskannenpolitik in Reinkultur.
Ich muss Ihnen aber im Namen der SP doch sagen, dass in diesem Minderheitsantrag zu viel Unklares liegt. Es braucht, wie auch der Vorredner gesagt hat, eine klare Abgrenzung zwischen der Landwirtschaft und dem Gewerbe. Der Betrag ist nicht klar; die Formulierung "einen wesentlichen Beitrag zur höheren Wertschöpfung" ist nicht klar; die Finanzierung ist nicht klar. Wir sind deswegen der Meinung, der Minderheitsantrag Wandfluh müsse abgelehnt werden.
Wir sind aber Herrn Wandfluh dankbar, dass er in diesem Saal nicht nur an die Landwirtschaft denkt, sondern auch an das Gewerbe. Jetzt macht der Antragsteller Triponez einen Qualitätssprung, indem er sich auf eine Gruppe konzentriert, die der SP auch am Herzen liegt, nämlich auf die Kleinst- und Kleinunternehmer. Hiermit ist zwar nicht alles klargestellt, aber die Zielgruppe ist eingeschränkt. Wir von der SP gehen davon aus, dass der Finanzierungsrahmen nicht erhöht wird, sondern dass diese Gruppe innerhalb dieses Rahmens auch zu Subventionsbeiträgen kommen kann. Dafür haben wir Sympathie. Wir finden auch im Hinblick auf die Beratungen im Ständerat und die Gesamtsituation: Da liegt ein Kompromiss drin.
Deswegen wird die SP-Fraktion den Minderheitsantrag Wandfluh ablehnen und dem Antrag Triponez zustimmen.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Wandfluh ebenfalls ab. Die Gründe wurden dargelegt: Es ist nicht eingrenzbar, die Mittel sind nicht klar, und die Mittel sind in diesem Bereich auch begrenzt. Auf der anderen Seite ist es folgendermassen: Wenn ein Unternehmer sehr erfolgreich eine hohe Wertschöpfung macht, dann ist das sogar die Voraussetzung dafür, dass landwirtschaftliche Betriebe in den Randregionen, in den ländlichen Gebieten erfolgreich sein können. Dann spielt es letztlich tatsächlich keine Rolle mehr, ob der Betrieb bäuerlich geführt wird oder ob es ein Unternehmer ist.
In dem Sinne beantragen wir Ihnen, den Minderheitsantrag Wandfluh abzulehnen. Die CVP-Fraktion wird aber dem Antrag Triponez zustimmen, damit man das vertieft anschauen kann. Ich denke, das könnte ein gangbarer Weg sein.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt das Anliegen, Beiträge und Investitionskredite auch an gewerbliche Kleinbetriebe auszurichten, welche landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse verarbeiten. Die Verarbeitung von Rohstoffen zu qualitativ hochstehenden Produkten bringt Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unsere Dörfer und Täler. Wir haben dafür bereits sehr gute Beispiele. In Dorf- oder Talschaftskäsereien werden hervorragende Käsesorten und andere Spezialitäten hergestellt. Diese Betriebe bringen den ländlichen Regionen bedeutend mehr Wertschöpfung als die Produktion von Molkereimilch zum Beispiel, die abgeführt wird und hohe Transportkosten verursacht. Für die Milchproduzenten sind die Perspektiven in ländlichen Gebieten mit einer örtlichen Milchverarbeitung bedeutend besser als mit der Produktion von Molkereimilch.
Das Gleiche gilt auch für den Fleischsektor. Es macht durchaus Sinn, Schlachthöfe in den Regionen zu bauen und zu betreiben. Die Arbeitsplätze bleiben damit in den Regionen, und die Transportwege für die Schlachttiere werden bedeutend kürzer.
Die bäuerlich organisierten Verarbeiter kommen bereits heute in den Genuss von Beiträgen und Investitionskrediten, und es ist aus unserer Sicht richtig, dass auch gewerblich organisierte Verarbeiter in den Genuss von finanziellen Unterstützungen kommen. Es kommt nicht auf die Organisationsform an, sondern vielmehr auf deren Wirkung; auf die positive Wirkung, welche die Verarbeiter auf das Arbeitsplatzangebot und die Wertschöpfung haben.
Wichtig ist, dass nur gewerbliche Kleinbetriebe in den Genuss von finanzieller Unterstützung kommen, nicht Grossbetriebe. Der finanzielle Aufwand ist so auch besser abschätzbar und wird sich in einem bescheidenen Rahmen bewegen. Unserer Meinung nach muss der Zahlungsrahmen für diese Ausweitung der Unterstützung auf gewerbliche Kleinbetriebe nicht erhöht werden. Die Finanzierung dieser Vorhaben soll aus den bestehenden Mitteln erfolgen.
Diese Auflagen erfüllt der Einzelantrag Triponez am besten. Ich bitte Sie darum - wenn der Minderheitsantrag Wandfluh keine Unterstützung findet -, den Einzelantrag Triponez zu unterstützen.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank für die Voten der Fraktionssprecher. Ich stelle fest, dass die SP-Fraktion für den Antrag Triponez Sympathien hat, dass die CVP-Fraktion den Antrag Triponez unterstützt. Kollege Triponez will im Prinzip dasselbe wie ich mit meinem Antrag. Er hat das Anliegen noch etwas eingeschränkt. Es war nie meine Absicht, irgendwelche Beiträge für Emmi, Fenaco, Migros oder Coop zu erwirken, sondern auch bei mir sind die Kleinbetriebe im Vordergrund. Ich habe vom Inhalt her keine Differenz zu Kollege Triponez.
Ich ziehe meinen Minderheitsantrag zurück und bitte Sie, den Antrag Triponez zu unterstützen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 87bis
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Ich stelle fest: Der Antrag der Minderheit Wandfluh wurde zugunsten des Antrages Triponez zurückgezogen.
Abstimmung
Art. 87 Abs. 3 - Art. 87 al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Triponez .... 128 Stimmen
Dagegen .... 22 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 88 Titel; 89 Abs. 2; 91 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 88 titre; 89 al. 2; 91 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 93 Abs. 1 Bst. d
Antrag der Minderheit
(Fehr Hans-Jürg, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
d. Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Art. 93 al. 1 let. d
Proposition de la minorité
(Fehr Hans-Jürg, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
d. des mesures destinées à améliorer l'efficacité énergétique.
Art. 96
Antrag der Minderheit
(Fehr Hans-Jürg, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Abs. 1
.... Gebäuden sowie für Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dieser Gebäude.
Antrag Suter
Abs. 4
Zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zur Emissionsreduktion fördert der Bund nach den Richtlinien von Energie Schweiz insbesondere eine umweltverträgliche Holz- und Biomassenutzung sowie optimal in Dach und Fassaden integrierte Solaranlagen im Landwirtschaftssektor.
Abs. 5
Die Höhe der Beiträge erfolgt gemäss Artikel 77b Absatz 1 LwG, sofern die Zubaumengen im Energiegesetz die rasche und umweltverträgliche Nutzung des Energiepotenzials im Landwirtschaftssektor nicht ermöglichen oder verhindern. Optimal konzipierte Holz- und Biomasseanlagen sowie gute und ortsbildschutzgerecht in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen werden in allen Zonen rasch bewilligt, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.
Schriftliche Begründung
1. In der Schweiz wachsen jährlich etwa 10 bis 11 Millionen Kubikmeter Holz nach. Statt dass es genutzt wird, verrotten etwa 50 Prozent dieses riesigen CO2-neutralen Holzenergiepotenzials. Dafür importiert die Schweiz gut 12 Millionen Tonnen Erdöl und über 30 Milliarden Kilowattstunden Erdgas. Diese fossilen Energien sind hauptsächlich für die 42 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich. Diese verursachen nicht nur Gesundheitskosten, 3700 vorzeitige Todesfälle und Bauschäden, sondern auch Ertragsausfälle im Landwirtschaftssektor.
2. Das real nutzbare Energiepotenzial von Holz-, Biomasse-, Biogas- und Solarenergie im Schweizer Landwirtschaftssektor beträgt rund 10 Milliarden Kilowattstunden (TWh) - wenn wir nur das Energiepotenzial nutzen, wie es unzählige Bauernfamilien in Bayern und anderen deutschen Bundesländern sowie in Frankreich oder die Familie Aeberhard in Barbarêche bereits 2006 realisiert haben.
3. Der Bau von umweltverträglichen Holz-, Biomasse- und Solaranlagen wird auch im Landwirtschaftssektor immer wieder durch unzählige Auflagen und viel Bürokratie verhindert. Wenn Holz- und Biomasseanlagen optimal konzipiert und Solaranlagen gut und ortsbildschutzgerecht in Dach- und Fassadenflächen integriert sind, dürfen sie nicht länger verhindert werden, sondern sind in allen Zonen rasch zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.
Art. 96
Proposition de la minorité
(Fehr Hans-Jürg, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Al. 1
.... bâtiments ruraux, ainsi que pour des mesures destinées à améliorer l'efficacité énergétique de ces bâtiments.
Proposition Suter
Al. 4
Afin d'améliorer les conditions régissant l'économie agricole et de réduire les émissions polluantes, la Confédération encourage notamment une utilisation du bois et de la biomasse respectueuse de l'environnement et l'intégration optimale d'installations solaires dans le toit et les façades des bâtiments agricoles, conformément aux directives de Suisse Energie.
Al. 5
Le montant des contributions est calculé selon les règles fixées à l'article 77b alinéa 1 de la présente loi, dès lors que les augmentations de capacité prévues dans la loi sur l'énergie ne permettent pas ou empêchent une utilisation rapide et respectueuse de l'environnement du potentiel électrique présent dans le secteur agricole. Les installations fonctionnant au bois ou à la biomasse qui sont conçues de manière optimale, ainsi que les installations solaires bien intégrées au toit et aux façades et qui respectent le site, sont autorisées rapidement dans toutes les zones, dès lors qu'elles ne portent atteinte à aucun bien culturel ni à aucun monument naturel d'importance nationale.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit zu Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe d betrifft auch Artikel 96 Absatz 1. Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnen wird.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Diese Mitteilung zeigt auch gleichzeitig, dass die Freisinnigen mir nicht mehr zuhören müssen, sie wissen ja schon, wie sie abstimmen wollen. Sie können sich also mit anderem beschäftigen. Die anderen Fraktionen interessiert es vielleicht, was ich hier vortragen möchte.
Landwirtschaft ist ja immer mehr auch Energiewirtschaft. Der Landwirt wird zum Energiewirt. Damit wird Landwirtschaftspolitik auch ein Stück weit zur Energiepolitik. Wir selber machen das in diesem Gesetz, das wir hier beraten, in etwa einer halben Stunde, wenn wir die Investitionskredite für erneuerbare Energien genehmigen. Das ist von der Kommission so fast einstimmig beschlossen worden. Wir haben es vor einigen Tagen im Zusammenhang mit dem Raumplanungsgesetz so gemacht, als wir dort festlegten, dass Anlagen für Biomasse zonenkonform sind, d. h. in der Landwirtschaftszone möglich sein sollen.
In diesem Zusammenhang ist dieser Antrag zu den Artikeln 93 und 96 zu sehen. Die Landwirtschaft wird nicht nur immer mehr zur Energieproduzentin, sie ist eben auch eine ziemlich bedeutsame Energiekonsumentin. Die Energieeffizienz - das wissen Sie so gut wie ich - ist der eigentliche Ansatzpunkt, wenn wir von Klimaschutz reden, wenn wir die Verbindung von Energiepolitik und Klimapolitik angehen. Hier macht man die klimaschützende Arbeit, indem man den Verbrauch von fossiler Energie reduziert. Da gibt es überall riesige Potenziale, das wissen Sie so gut wie ich. Aber es gibt eben auch ein grosses Potenzial in der Landwirtschaft; wir sollten jetzt die Gelegenheit nicht ungenutzt an uns vorbeigehen lassen. Den kleinen Schritt, den wir hier tun können, der aber in die gleiche Richtung geht, wie eine Reihe von Schritten, die wir in dieser Session mit anderen Gesetzen machen, den sollten wir in diesem Gesetz eben auch tun.
Wir haben in den Artikeln 93 und 96 eine Vorgabe. Es wird hier festgelegt, dass Kredite auch für landwirtschaftliche Gebäude gewährt werden können, bei Neubauten und Umbauten. Alles, was ich Ihnen vorschlage, ist, dass man hier eine kleine Zweckerweiterung in Richtung Energieeffizienz macht, dass also nicht nur Beiträge an Neubauten oder an Umbauten möglich sein sollen, sondern auch Beiträge an Investitionen in die Energieeffizienz. Das ist bei den Gebäuden möglich, das ist bei den Gebäuden nötig, und das ist bei den Gebäuden eben auch wirkungsvoll.
Mein Antrag ist nicht mit mehr Geld verbunden, er ist nicht mit einer Ausweitung des Kreditrahmens verbunden. Die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, sollen einfach für einen weiteren, zusätzlichen Zweck, in diesem Fall eben Investitionen in die Energieeffizienz, beantragt und abgerufen werden können.
Das ist der Inhalt dieses Antrages; ich bitte Sie zuzustimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die SP-Fraktion und die grüne Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen werden.
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Fehr Hans-Jürg abzulehnen. Er betrifft die Artikel 93 und 96. In diesem Minderheitsantrag wird gefordert, dass für "Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz" Beiträge gesprochen werden dürfen. Was gut klingt, ist am falschen Ort platziert. Die Frage, ob und wie Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auch vom Bund gefördert werden sollen, kann nicht im Landwirtschaftsgesetz gelöst werden. Dafür haben wir Baugesetze, und grundsätzlich sind für Massnahmen im Gebäudebereich gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. Die Bauern wollen keine Sonderlösungen. Die zur Verfügung stehenden Beiträge für Verbesserungsmassnahmen bei landwirtschaftlichen Gebäuden sollen ja - wir haben es gerade gehört - mit diesem Antrag nicht erhöht werden. Die Gefahr besteht also durchaus, dass einerseits wieder Mittel an diese Forderung gebunden werden, die auch anders eingesetzt werden könnten. Die Gefahr besteht auch, dass aus dieser gesetzlichen Formulierung interpretiert werden könnte, dass es in baulichen Belangen in der Landwirtschaft zur Forderung erhoben wird, dass nur noch Geld gesprochen wird, wenn besondere Massnahmen zur Energieeffizienz getroffen werden.
Ich bitte Sie also aus all diesen Gründen, im Landwirtschaftsgesetz darauf zu verzichten, zusätzliche Komponenten zu verankern, die in diesem Gesetz nichts verloren haben.
Lehnen Sie die Minderheit Fehr Hans-Jürg ab!
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe schon in der Kommission gesagt, dass Herr Fehr Hans-Jürg mit diesem Minderheitsantrag bei mir sicher offene Türen einrennen wird. Der Bundesrat hat, wie Sie wissen, im Bereich der Energiepolitik als erste Priorität die Energieeffizienz beschlossen. Das ist unsere Strategie. Wir haben allerdings auch beschlossen, dass wir per Ende Jahr ein Aktionsprogramm vorlegen werden, sodass die Erfüllung des Minderheitsantrages jetzt einem Herausbrechen eines allfälligen Elementes gleichkäme. Aber er liegt sicher auf der Linie der Ziele des Bundesrates.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie nicht beabsichtigen, einen zusätzlichen Subventionstatbestand zu schaffen, dass also keine zusätzlichen Mittel erforderlich wären. Da muss ich Sie beim Wort nehmen: Es müsste so sein, dass wir uns innerhalb des Zahlungsrahmens bewegen, dass einfach mit den bestehenden Mitteln solche Projekte unterstützt würden.
Wir haben im Bereich der Gebäude allerdings schon einen Hinweis anzubringen: Ställe sind, vor allem aufgrund des Tierschutzes, in der Regel Kaltställe. Und deswegen ist der Energieverbrauch kein grosses Problem. So dürfte die Wirkung in diesem Bereich sehr beschränkt sein. Wir kommen nachher noch auf die Investitionskredite zurück. Dort sehen wir ein Potenzial. Doch hier ist die Wirkung sehr beschränkt, und falls sich der Antrag innerhalb des bisherigen Rahmens verwirklichen lässt, opponiere ich nicht. Er wäre einfach eine voreilige Massnahme, die der Bundesrat lieber im Rahmen seines Aktionsprogramms per Ende Jahr eingeführt sähe. Aber sie steht nicht im Widerspruch zu unserer Politik.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu Artikel 96 Absätze 4 und 5 liegt noch ein Antrag Suter vor. Frau Bundesrätin, wollen Sie sich dazu noch äussern?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Beim Antrag Suter haben wir eine ähnliche Problematik. Bei ihm ist es noch ein bisschen ausgeprägter, weil ich bei ihm nicht weiss, wie wir das finanzieren sollen, ob das effektiv durch zusätzliche Mittel geschehen würde. Hier bin ich skeptischer, weil im Antrag sehr viele Unklarheiten bestehen. Mit seiner Stossrichtung, hier Energieeffizienz zu unterstützen, habe ich ebenfalls keine Probleme, aber bei ihm ist vor allem die Finanzierungsseite sehr offen formuliert.
Beim Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg weiss ich - das wurde auch so deklariert -, dass wir uns innerhalb des bestehenden Zahlungsrahmens bewegen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Berichterstatter verzichten auf das Wort.
Art. 93 Abs. 1 Bst. d, 96 Abs. 1 - Art. 93 al. 1 let. d, 96 al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 61 Stimmen
Dagegen .... 90 Stimmen
Abstimmung
Art. 96 Abs. 4, 5 - Art. 96 al. 4, 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Suter .... 77 Stimmen
Dagegen .... 76 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 97 Abs. 3, 4; 98
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 97 al. 3, 4; 98
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 106
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. d
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. e
e. für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie.
Abs. 2 Bst. e
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 Bst. f
f. für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie.
Antrag Pfister Theophil
Abs. 1 Bst. e, 2 Bst. f
Streichen
Schriftliche Begründung
Die finanzielle Unterstützung beim Bau von alternativen Energieanlagen entspricht der heutigen Zielsetzung des Bundes. Soweit sie der Diversifizierung des Einkommens im landwirtschaftsnahen Bereich dienen, zum Beispiel Biogasanlagen, sind diese in Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 107 enthalten. Hingegen dürfen diese Mittel nicht für Anlagen wie zum Beispiel Windkraft- oder Fotovoltaikanlagen aus dem Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft entnommen werden. Die Verwendung des Rahmenkredites ist naturgemäss für landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Belange bestimmt. Eine Unterstützung von Energieanlagen ohne einen Bezug zur Landwirtschaft stellt eine sachfremde Verwendung der Investitionskredite dar.
Für die Förderung von Alternativanlagen wie Windkraft und Fotovoltaik gibt es heute verschiedene Unterstützungsmassnahmen gemäss Energiegesetz. Es ist naheliegend, dass diese Unterstützungsmassnahmen für alle Investoren, also auch für gewerbliche Betreiber, nach gleichen Massstäben geprüft und zugesprochen werden. Eine separate Unterstützung aus dem Landwirtschaftskredit führt zu untragbaren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Investoren.
Art. 106
Proposition de la commission
Al. 1 let. d
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1 let. e
e. pour des installations servant à la production d'énergie renouvelable.
Al. 2 let. e
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 let. f
f. pour des installations servant à la production d'énergie renouvelable.
Proposition Pfister Theophil
Al. 1 let. e, 2 let. f
Biffer
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kann es kurz machen: Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag anzunehmen. Er liegt auf der Linie der "AP 2001", und auch hier gilt: Die Förderung erneuerbarer Energien ist zwar primär Aufgabe der Energiepolitik, aber auch hier gehe ich davon aus, dass man sein Anliegen im Rahmen der bestehenden Kredite umsetzen kann. Wir werden das dann sicher noch eingehender anschauen im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesrates.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 128 Stimmen
Dagegen .... 22 Stimmen
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La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Abs. 1 Bst. e - Al. 1 let. e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 103 Stimmen
Für den Antrag Pfister Theophil .... 47 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Diese Abstimmung bei diesem Artikel gilt auch für Absatz 2 Buchstabe f und für Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe e.
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 139 Stimmen
Dagegen .... 17 Stimmen
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La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Abs. 2 Bst. e - Al. 2 let. e
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 146 Stimmen
Dagegen .... 5 Stimmen
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La majorité qualifiée est acquise
Abs. 2 Bst. f - Al. 2 let. f
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 127 Stimmen
Dagegen .... 24 Stimmen
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La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 107 Abs. 1
Antrag der Kommission
Bst. b, d
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. e
e. Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie.
Antrag Pfister Theophil
Bst. e
Streichen
Schriftliche Begründung
Die finanzielle Unterstützung beim Bau von alternativen Energieanlagen entspricht der heutigen Zielsetzung des Bundes. Soweit sie der Diversifizierung des Einkommens im landwirtschaftsnahen Bereich dienen, zum Beispiel Biogasanlagen, sind diese in Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 107 enthalten. Hingegen dürfen diese Mittel nicht für Anlagen wie zum Beispiel Windkraft- oder Fotovoltaikanlagen aus dem Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft entnommen werden. Die Verwendung des Rahmenkredites ist naturgemäss für landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Belange bestimmt. Eine Unterstützung von Energieanlagen ohne einen Bezug zur Landwirtschaft stellt eine sachfremde Verwendung der Investitionskredite dar.
Für die Förderung von Alternativanlagen wie Windkraft und Fotovoltaik gibt es heute verschiedene Unterstützungsmassnahmen gemäss Energiegesetz. Es ist naheliegend, dass diese Unterstützung für alle Investoren, also auch für gewerbliche Betreiber, nach gleichen Massstäben geprüft und zugesprochen werden. Eine separate Unterstützung aus dem Landwirtschaftskredit führt zu untragbaren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Investoren.
Art. 107 al. 1
Proposition de la commission
Let. b, d
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. e
e. des installations servant à la production d'énergie renouvelable.
Proposition Pfister Theophil
Let. e
Biffer
Abstimmung
Bst. b - Let. b
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 154 Stimmen
(Einstimmigkeit)
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La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Bst. d - Let. d
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 142 Stimmen
Dagegen .... 12 Stimmen
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La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Bst. e - Let. e
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 130 Stimmen
Dagegen .... 26 Stimmen
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La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 115 Abs. 2; 136 Abs. 3bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 115 al. 2; 136 al. 3bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 140 Abs. 3
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Der Bund fördert Zucht und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut für den biologischen Landbau.
Art. 140 al. 3
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
La Confédération encourage la sélection et la multiplication de semences et plants destinés à la culture biologique.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Bevor wir in der Landwirtschaft auspflanzen können, brauchen wir Saatgut. Eine eigene Saatgutproduktion zu haben ist ein ganz wichtiger Aspekt in der Landwirtschaft. Ganz besonders trifft das im Biolandbau zu. Dort sind viele Landwirte darauf angewiesen, dass sie biologisches Saatgut haben. Weil das knapp ist, müssen sie konventionelle Sorten nehmen und einsetzen, auch beim Getreide und beim Gemüse. Die konventionellen Sorten sind aber heikler im Biolandbau, weil man dort auf Hilfsmittel wie Fungizide, Herbizide und leicht lösliche Dünger verzichtet und deshalb der Boden eine ganz besondere Rolle spielt.
Aus diesem Grund haben wir diesen Minderheitsantrag gestellt, damit die Biozüchtung von biologischem Saatgut vom Bund übernommen wird. Die Biozüchtung führt zur Sortenvielfalt. Das bedeutet natürlich auch, dass eine solche Vielfalt nicht einfach über Lizenzen abgegolten werden kann, weil die einzelnen Sorten sich ganz regional wieder spezifisch ausprägen. Deshalb brauchen wir die Unterstützung der öffentlichen Hand.
Weltweit - das darf ich hier unterstreichen - ist die Schweiz führend in der Züchtung von biologisch gezüchteten Getreidesorten. Diese Arbeit wurde aber bisher privat finanziert; und es ist wichtig, dass hier der Bund Unterstützung gibt und eingreift, damit diese Sorten hier noch viel mehr verbreitet werden können. Wir haben in diesem Saal gehört, dass es noch mehr Bauern gibt, die biologisches Getreide anbauen wollen.
Unterstützen Sie bitte diesen Antrag. Es ist ein wichtiger Beitrag für den Biolandbau. Es ist aber auch ein wichtiger Beitrag für eine spezifische Landwirtschaft der Schweiz.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnt. Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützt.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Genner abzulehnen.
Die Zucht und Vermehrung von Saat- und Pflanzengut ist allgemein - und nicht nur im Bereich des Biolandbaus - zu unterstützen. Die Landwirtschaft ist mit ihrer Produktion nicht nur Teilen der Bevölkerung, sondern der gesamten Bevölkerung verpflichtet. Eine einseitige Unterstützung des Biolandbaus für die Zucht und Vermehrung von Saat- und Pflanzengut würde den schweizerischen Ackerbau zur Bedeutungslosigkeit degradieren, denn allein durch den Biolandbau wären die Bedürfnisse des Marktes in Bezug auf Qualität und Quantität nicht abzudecken. Es würde Frau Genner gut anstehen, die Landwirtschaft mit ihren verschiedenen Produktionsrichtungen zu akzeptieren, anstatt dauernd latent zu versuchen, die Bauern auseinanderzudividieren.
Ich bitte Sie deshalb nochmals, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Förderung der Zucht ist in Absatz 1 dieses Artikels bereits festgelegt. Die Unterstützung der Produktion, also die Vermehrung, ist in Absatz 3 festgelegt. Heute züchtet Agroscope Sorten, die auch im internationalen Vergleich sogenannte Low-Input-Sorten sind, das heisst für den extensiven oder biologischen Anbau sehr geeignet sind. Heute haben wir im Gesetz diese Kann-Formulierung, und die erlaubt es dem Bundesrat, wenn nötig auf die aktuelle Situation zu reagieren, aber eben nur wenn nötig. Das finden wir die bessere Formulierung als die zwingende Formulierung im Antrag der Minderheit.
Wir haben auch aktuell keine Probleme mit dieser Formulierung bezüglich der Versorgung der integrierten und der Bioproduktion.
Deshalb meinen wir: Bleiben Sie bei der bestehenden Kann-Formulierung, bleiben Sie bei dieser heutigen Bestimmung, und lehnen Sie den Minderheitsantrag ab!
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass die in Absatz 1 bestehende rechtliche Grundlage ausreicht. Dort ist klar von der Förderung der Zucht ökologisch und qualitativ hochwertiger Nutzpflanzen die Rede. Darunter verstehen wir auch Biosaatgut. Daher ist für die Mehrheit der Kommission die Einfügung eines Artikels mit einer weiteren zwingenden Förderungsbestimmung nicht angezeigt.
Die Kommission hat den Minderheitsantrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 52 Stimmen
Dagegen .... 94 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 141 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
.... eigenständige Zucht gewährleisten. Zu diesem Zweck kann der Bund auch Forschungsbeiträge ausrichten. Gesuche sind je Tierart über nur eine Organisation einzureichen.
Antrag der Minderheit
(Pelli, Berberat, Favre, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Unverändert
Art. 141 al. 2
Proposition de la majorité
.... de haute qualité. A cette fin, la Confédération peut aussi allouer des contributions à la recherche. Les demandes, par catégorie d'animaux, doivent être déposées par l'intermédiaire d'une seule organisation.
Proposition de la minorité
(Pelli, Berberat, Favre, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Inchangé
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Für die Minderheit ist die Idee, dass der Bund die Tierzuchtbranche finanzieren soll, damit sie Forschung betreiben kann, ein Fehler. Eine Branchenorganisation ist keine wissenschaftliche Institution, keine Universität, keine Fachhochschule; es ist nicht zu verstehen, wie sie Forschung betreiben könnte. Noch skeptischer ist die Minderheit gegenüber der Idee, dass die Finanzierung der landwirtschaftlichen Forschung im Landwirtschaftsgesetz geregelt wird, ausserhalb des heutigen Finanzierungssystems und Finanzierungsrahmens.
Die Finanzierung der Forschung durch den Bund soll im Rahmen der sogenannten BFI-Botschaft festgesetzt werden, die bald im Parlament beraten wird. Dort sollen auch die Grundsätze und die Prioritäten festgesetzt werden, die der Nationalfonds verfolgen soll. Die Tatsache, dass die ETH in den letzten Jahren scheinbar andere Forschungsschwerpunkte festgesetzt hat als diejenigen, die von gewissen Teilen der Landwirtschaft gewünscht wurden, ändert nichts an der Feststellung, dass die Forschung keine Verbandssache ist. Die Branche kann, wenn sie Mittel in die Forschung investieren will, mit Forschungsinstituten, zum Beispiel mit den Fachhochschulen, Vereinbarungen treffen, um eigennützige Forschung zu fördern. Es ist dagegen nicht denkbar, dass der Bund bei jeder Anpassung der strategischen Ziele der Forschungsinstitute bzw. des Nationalfonds mit einer Zusatzfinanzierung der betroffenen Branche eingreift.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich muss Herrn Kollege Pelli korrigieren. Er hat unseren Antrag völlig falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass wir der Tierzuchtbranche Geld geben, damit sie Forschung betreiben kann; das ist tatsächlich nicht unsere Aufgabe. Ich bitte Sie, auch wenn die Beratungen heute schon lange andauern, das doch noch zur Kenntnis zu nehmen.
Es geht um Folgendes: Die ETH Zürich hat den Bereich Grundlagenforschung Tierzucht fallenlassen. Es gibt derzeit nicht einmal mehr ordentliche Professuren, es gibt keine Doktoranden mehr usw. Im Pflanzenzuchtbereich gibt es das noch. Die eidgenössischen Forschungsanstalten machen im Bereich Tierzucht ebenfalls keine Forschung. Wir stehen in der Zucht vor grossen Innovationen, die weltweit gemacht werden, es geht um markergestützte Selektion. Bis jetzt ist die Tierzucht - die Rinderzucht und die Schweinezucht - in der Schweiz komplett in bäuerlichen Händen. Wir sind nicht abhängig von international tätigen Organisationen. Wir brauchen jetzt aber diese Genomforschung, die wir dann für die Selektion benützen. Das ist Grundlagenforschung. Hier haben wir derzeit keine Möglichkeiten, die Sache ist sehr teuer; und wir möchten mit dieser Ergänzung in Artikel 141, dass der Bund bei der Finanzierung von Projekten mithilft. Denn wenn wir das nicht an unseren Universitäten machen können, dann gibt es auch keine Mitfinanzierung des Staates. Wir werden Projekte ausschreiben und sie international vergeben müssen. Der Unterschied ist eben folgender: Wenn wir keine universitäre Forschung in diesem Bereich in der Schweiz haben, liegt die Finanzierung bei 100 Prozent und nicht wie sonst üblich vielfach nur bei 50 Prozent. Dass die angewandte Forschung durch die Branche selber finanziert wird, ist selbstverständlich, das haben wir schon immer so gemacht.
Wir bitten Sie also, hier der Mehrheit zu folgen.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wenn ich mich irre, wie erklären Sie dann den Satz, den ich in Absatz 2 lese? "Gesuche sind je Tierart über nur eine Organisation einzureichen." Wie ist das zu interpretieren?
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Es geht hier darum, dass die Mittel sehr effizient eingesetzt werden. Das heisst, dass nicht verschiedene Zuchtorganisationen ihre Forschungsprogramme durchführen, sondern dass dafür eine Dachorganisation zuständig ist, in der alle Organisationen vertreten sind.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion hat diesen Antrag in der WAK unterstützt. Wir sind ebenfalls dieser Überzeugung: Wenn sich die ETH und die Universität aus diesen Lehrprogrammen der Tierzucht ausgeschlossen haben, darf diese Forschung in der Schweiz nicht vernachlässigt werden. Tierzucht, Tierhaltung, das ist ein sehr wichtiger Betriebszweig der Landwirtschaft. Es ist wichtig, dass hier geforscht wird, vor allem auch in Bezug auf Gesundheit, vor allem auch in Bezug auf Erbkrankheiten. Ich bin der Auffassung, dass Forschungsbeiträge aufgenommen werden sollen, dann werden die Programme ausgeschrieben und über die Forschungsgelder finanziert.
Wenn es nun Verwirrung schafft, dass nur eine Organisation die entsprechenden Anträge einreichen kann, so muss ich sagen: Das hilft, das Verfahren zu vereinfachen. Auch jetzt haben wir bei den Forschungsanstalten Agroscope entsprechende Fachexperten von der Praxis, welche Anträge einreichen können. Und letztendlich wird nachher vom Bundesamt für Landwirtschaft entschieden, welches Programm in die Forschung einbezogen werden kann.
Ich finde es gut, dass das Thema, wenn es bestimmt ist, international ausgeschrieben wird, damit ein Forschungswettbewerb entsteht.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Widmer Hans · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Walter, wenn nur eine einzige Organisation das Recht hat, ein Forschungsvorhaben zu beantragen, besteht dann nicht die Gefahr, dass nur bestimmte Fragestellungen zum Zuge kommen und dass dann allenfalls alternative Fragestellungen gar nicht bis dort hinauf gelangen bzw. vorher wegselektioniert werden? Besteht diese Gefahr wirklich nicht?
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich glaube, dass diese Gefahr insofern nicht besteht, als diese Organisation, der Dachverband der Tierzuchtorganisationen, ihre Anträge mitgliedergerecht einsetzt und dort auch eine Diskussion stattfindet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier Interessen einseitig berücksichtigt werden. Was aber geschieht - das finde ich effizient und richtig -: dass entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Bis jetzt sind wir innerhalb der Landwirtschaft bei den Beratungen über die Forschungsansprüche immer auf den Punkt gekommen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben diesen Antrag in der Kommission besprochen, und ich kann mich mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden erklären. Tatsächlich ist es natürlich so, dass Forschung auch im Bereich der Tierzucht ganz elementar ist. Wenn wir berücksichtigen, dass zwei Drittel der Produktionswerte der Landwirtschaft aus dem Bereich Milch und Fleisch erwirtschaftet werden, wird klar, dass es hier auch Forschung braucht, damit dieser Wirtschaftszweig weiter entwickelt werden kann.
Wie diese Gesuche eingereicht werden sollen, darüber kann man sicher streiten. Wir hatten bisher in anderen Bereichen ähnliche Gesuchseinreichungsmodalitäten; das hat bisher nicht zu grossen Problemen geführt. Es hat aber vor allem dazu geführt, dass sich die verschiedenen Player darüber unterhalten müssen, was Sinn macht. Wir haben ja einen sehr beschränkten Betrag für die Forschung zur Verfügung. Es war auch eine Bedingung der Kommission, dass ich sicherstellen kann, dass man das innerhalb des bestehenden Forschungskredites macht und dass es keine Ausweitung der Bundesmittel mit sich bringt. Das hat man mir so zugesichert, und darauf würde ich es ankommen lassen.
Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, schaffen Sie sowieso eine Differenz zum Ständerat; dann kann man allenfalls diese Frage der Organisation - hier wird gesagt, es solle eine einzige sein - nochmals näher anschauen. Mir scheint es sinnvoll, wenn man mit der Annahme dieses Antrages die Zucht unterstützt. Das ist für mich das Entscheidende.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame la conseillère fédérale Leuthard vient de développer l'argumentation qui a convaincu la commission. Je renonce donc à répéter la même chose.
J'aimerais simplement vous dire que la majorité a été acquise par 11 voix contre 10, et je vous demande de suivre la majorité.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 88 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 61 Stimmen
Art. 147 Abs. 3; 152 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 147 al. 3; 152 al. 1bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 169
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. h
h. .... höchstens bis 10 000 Franken.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 169
Proposition de la commission
Al. 1 let. h
h. .... de 10 000 francs au maximum.
Al. 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 170 Abs. 3; 171a; 172; 173 Abs. 1 Bst. a, cbis, gbis, gter, gquater, i, k, kbis, kter, Abs. 3 Bst. a; Art. 179 Abs. 2; 181 Abs. 1, 1bis; 182 Abs. 1; 185 Abs. 5, 6; 187b Abs. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 170 Abs. 3; 171a; 172; 173 al. 1 let. a, cbis, gbis, gter, gquater, i, k, kbis, kter, al. 3 let. a; art. 179 al. 2; 181 al. 1, 1bis; 182 al. 1; 185 al. 5, 6; 187b al. 8
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 187c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit II
(Gysin Remo, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
Die Beiträge für die Produktion sind bis 2010 stufenweise aufzuheben.
Art. 187c
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Schibli, Baader Caspar, Binder, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité II
(Gysin Remo, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
Les contributions pour la production de betteraves sucrières seront supprimées par étapes jusqu'en 2010.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Über die Anträge der Minderheiten haben wir bereits mit der Abstimmung über Artikel 54 Absatz 1 entschieden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 187d
Antrag Büchler
Titel
Übergangsbestimmung
Abs. 1
Zur Reduzierung der Emissionen und der Abhängigkeit vom Ausland im Schweizer Energiesektor im Umfang von rund 85 Prozent erhebt der Bund längstens für zehn Jahre auf dem Energieinhalt der nichterneuerbaren Energieträger eine zweckgebundene Abgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde zur Förderung der Massnahmen gemäss Artikel 96 Absätze 4 und 5 LwG. Finanzhilfen dürfen nur ausgerichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass den Anliegen des Landschafts- und Ortsbildschutzes Rechnung getragen wird und dass die Vorschriften über den Umweltschutz eingehalten werden. (Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 2003; angepasst von 0,04 auf 0,1 Rappen pro Kilowattstunde.)
Abs. 2
Für Produktionsprozesse, die in hohem Masse auf den Einsatz von nichterneuerbaren Energieträgern angewiesen sind, kann der Bundesrat besondere Regelungen mit Ausnahmen vorsehen. In Härtefällen können auch für andere energieintensive Unternehmen Erleichterungen vorgesehen werden.
Schriftliche Begründung
1. Durch das StromVG wird der Strom bis zu 0,6 Rappen pro Kilowattstunde belastet; in diesem Sinne erweisen sich die 0,1 Rappen pro Kilowattstunde der Belastung - vor allem der fossilen Energieträger - als fairer Ausgleich zur Wahrung eines echten Wettbewerbs unter den Energieträgern in der Schweiz, ohne noch zusätzliche Energieinvestitionen im Ausland zu fördern. (Gesamtertrag: rund 210 Millionen Franken pro Jahr.)
2. 1995 bezahlte die Schweiz rund 2 Milliarden Franken für Energieimporte. 2005 überwies unser Land fast 10 Milliarden Franken für Erdgas- und Erdölimporte. Mit einer minimalen Belastung der Verursacher der Ertragseinbussen im Landwirtschaftsbereich kann das riesige CO2-neutrale Energiepotenzial wenigstens teilweise genutzt und den Bauernfamilien - ohne Belastung der Bundeskasse - geholfen werden.
3. Das real nutzbare Energiepotenzial von Holz-, Biomasse-, Biogas- und Solarenergie im Schweizer Landwirtschaftssektor beträgt rund 10 Milliarden Kilowattstunden (TWh). Wenn die Landwirtschaft z. B. im Solarbereich 50 Prozent (rund 5 Megawatt pro Jahr, Deutschland realisiert 1000 Megawatt pro Jahr) der gemäss Energiegesetz möglichen Zubaumenge realisieren könnte, kann die Schweizer Landwirtschaft in den nächsten zwanzig Jahren bloss etwa 1 Prozent des möglichen Energiepotenzials nutzen. Die vorgeschlagene Abgabe ist also bescheiden, stellt aber eine wirksame Anschubhilfe dar, welche der Landwirtschaft neue Perspektiven eröffnet.
Art. 187d
Proposition Büchler
Titre
Dispositions transitoires
Al. 1
Pour réduire les émissions polluantes et la dépendance à hauteur de 85 pour cent environ de la Suisse vis-à-vis de l'étranger dans le domaine de l'énergie, la Confédération prélève, pour dix ans au plus, une taxe de 0,1 centime par kilowattheure sur la teneur énergétique des énergies non renouvelables, dont le produit est affecté à la promotion des mesures visées à l'article 96 alinéas 4 et 5 LAgr. Les aides financières ne sont versées qu'une fois assuré le respect de la protection du paysage et du site, ainsi que des dispositions régissant la protection de l'environnement (selon message du Conseil fédéral du 28 mai 2003; taxe relevée de 0,04 à 0,1 ct./kWh).
Al. 2
Le Conseil fédéral peut prévoir des règles particulières et des dérogations pour les méthodes de production tributaires d'importantes quantités d'énergie non renouvelable. Des dégrèvements peuvent à la rigueur être accordés à d'autres entreprises utilisant d'importantes quantités d'énergie.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu den Übergangsbestimmungen abzulehnen. Ich verweise hier wieder auf die Energiepolitik. Sie haben das Stromversorgungsgesetz mit Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in dieser Session auch im Parlament. Mit der Einspeisevergütung unterstützen Sie das. Inhaltlich müssen diese Forderungen im Energiegesetz verankert werden, und ich bin der Meinung, dass es im Landwirtschaftsgesetz keine Sonderregelungen dazu braucht. Ich verweise auch nochmals auf den Aktionsplan des Bundesrates zur Energieeffizienz generell.
All das führt mich zur Ablehnung des Antrages Büchler.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Büchler .... 57 Stimmen
Dagegen .... 80 Stimmen
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 188 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Walter Hansjörg, Baader Caspar, Bader Elvira, Binder, de Buman, Rime, Scherer Marcel, Schibli, Wandfluh, Zemp)
Die Artikel 40 und 41 gelten bis zum 31. Dezember 2008.
Art. 188 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Walter Hansjörg, Baader Caspar, Bader Elvira, Binder, de Buman, Rime, Scherer Marcel, Schibli, Wandfluh, Zemp)
Les articles 40 et 41 sont applicables jusqu'au 31 décembre 2008.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Über die Anträge der Minderheiten haben wir bereits mit der Abstimmung über Artikel 39 Absatz 2 bzw. Artikel 42 entschieden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 1 Art. 359 Abs. 2
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
.... im Hausdienst erlässt der Bund einen Normalarbeitsvertrag, der namentlich die Arbeits- und Ruhezeit ordnet, Mindestlöhne festlegt und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer regelt.
Ch. 1 art. 359 al. 2
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
La Confédération édicte un contrat-type de travail pour les travailleurs agricoles et le service de maison; notamment, ce contrat-type règle la durée du travail et du repos, les salaires minimaux et les conditions de travail des travailleuses et des jeunes travailleurs.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit ist bereits mit der Abstimmung über Artikel 70 Absatz 4 abgelehnt worden.
Ziff. 2 Art. 132 Abs. 7
Antrag der Mehrheit
.... die Zollverwaltung bis Ende 2008 Zollermässigung ....
Antrag der Minderheit
(Walter Hansjörg, Baader Caspar, Germanier, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Wandfluh)
Unverändert
Ch. 2 art. 132 al. 7
Proposition de la majorité
.... accorde jusqu'à la fin de 2008 la réduction ....
Proposition de la minorité
(Walter Hansjörg, Baader Caspar, Germanier, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Wandfluh)
Inchangé
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir kommen hier zu einer Einwendung beim Zollgesetz. In der WAK wurde beantragt, die Dauer dieser Übergangsbestimmung zu verkürzen. Wir haben das Zollgesetz ja kürzlich beraten; es ist vom 18. März 2005. Auch in diesem Rat haben wir darüber gestritten, wann die Bestimmungen zum aktiven und wann die Bestimmungen zum passiven Veredelungsverkehr in Kraft treten sollen.
Was bedeutet passiver Veredelungsverkehr? Passiver Veredelungsverkehr bedeutet, dass Rohstoffe aus der Schweiz im Ausland verarbeitet werden und dann in irgendeiner Form zolläquivalent reimportiert werden können. Wir haben in diesem Rat die ursprüngliche Version abgeändert und die Frist auf 2011 verkürzt. Nun kommen wir, brechen das Gesetz und verkürzen die Geltungsdauer auf 2008. Ich bin der Auffassung, dass sich das nicht mit den Geboten der Glaubwürdigkeit und der Rechtssicherheit verträgt.
Unsere Verarbeitungsindustrie hat sich darauf eingerichtet, dass 2011 mit grösserer Konkurrenz zu rechnen ist und dass überlegt werden muss, was in der Schweiz verarbeitet werden soll und was nicht. Obschon wir von der Landwirtschaft hier nicht allzu stark betroffen sind - denn wir können sagen: Es ist gut, wenn es mehr Konkurrenz gibt -, bin ich der festen Überzeugung, dass man die Rohstoffe, wenn keine mehr produziert werden oder die Nachfrage geringer ist, gerade auch im Ausland, wo man sie veredelt, kaufen und dann importieren kann. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, mit der "Agrarpolitik 2011" zugleich das Zollgesetz zu ändern und damit der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es geht, wie Herr Walter gesagt hat, um die beschleunigte Zulassung des erleichterten passiven Veredelungsverkehrs. Ich verstehe eigentlich nicht, dass Herr Walter dagegen ist, denn es ist ausgerechnet die produzierende Landwirtschaft, die davon profitieren würde.
Wir haben in der Tat am 18. März 2005 das Zollgesetz revidiert. Es tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Beim neuen Zollgesetz haben wir um die Erleichterung des Veredelungsverkehrs gerungen. Sowohl der aktive wie der passive Veredelungsverkehr werden zollmässig liberalisiert. Das verbessert die Produktionsbedingungen im Inland, stärkt den Wirtschaftsstandort und soll zugleich die Bedingungen im Markt für die Konsumentinnen und Konsumenten verbessern. Beim aktiven Veredelungsverkehr werden Rohstoffe aus dem Ausland erleichtert in die Schweiz eingeführt, hier verarbeitet und dann als Verarbeitungsprodukte wieder ausgeführt. Davon profitiert die einheimische Verarbeitungsindustrie. Beim passiven Veredelungsverkehr werden schweizerische Rohstoffe ins Ausland ausgeführt und dann als Verarbeitungsprodukte wieder eingeführt. So wird beispielsweise Rahm ausgeführt und dann die Butter wieder eingeführt, und das zu erleichterten Zollbedingungen, denn beim heutigen Regime haben Sie eine doppelte Zollbelastung. Oder einheimisches Getreide wird ausgeführt, im Ausland gemahlen und kommt dann als Mehl wieder zurück. Es ist klar, diese zollmässige Liberalisierung beim passiven Veredelungsverkehr dient der schweizerischen Landwirtschaft, die ihre Produkte besser absetzen kann, und dann dient er den Konsumentinnen und Konsumenten über billigere Verarbeitungsprodukte, z. B. eben Butter aus Schweizer Rahm.
Wir haben damals beschlossen, die beiden Liberalisierungsschritte ungleich zu machen. Beim aktiven Veredelungsverkehr gilt die Liberalisierung bereits mit Inkraftsetzung des Zollgesetzes auf den 1. Mai 2007, beim passiven Veredelungsverkehr, von dem vor allem dann die Konsumentinnen und Konsumenten, und aber auch die Bäuerinnen und Bauern profitieren, erst ab 2012. Damit schützen wir in der Interessenabwägung einseitig die einheimische Verarbeitungsindustrie gegenüber den einheimischen Produzentinnen und Produzenten, die noch bis 2012 Gefangene der restriktiven Zollbestimmungen bleiben. Die lange Übergangsfrist hat weitere Nachteile, indem die notwendigen Anpassungen der einheimischen Verarbeitungsindustrie unnötig hinausgezögert werden. Auch das schadet wiederum dem Standort Schweiz.
Ich bitte Sie deshalb, machen Sie einen zweiten Schritt in Richtung Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz, sorgen Sie dafür, dass der erleichterte passive Veredelungsverkehr, der dem Absatz der einheimischen Produkte dient, ebenfalls baldmöglichst eingeführt werden kann.
Stimmen Sie der Änderung des Zollgesetzes zu, sodass wir ab 2009 auch die erleichterten Bedingungen für den Veredelungsverkehr haben!
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dieser Antrag der Mehrheit liegt überhaupt nicht im Interesse der produzierenden Landwirtschaft. Die produzierende Landwirtschaft hat in erster Linie ein Interesse an einer funktionierenden inländischen Verarbeitungsindustrie. Wenn schon, ist es das Interesse einiger weniger Grossverteiler, die die Verarbeitung gerne kurzfristig ins Ausland verlegen wollen. Das geht natürlich nicht, eine derartige Hüst-und-Hott-Politik zu machen. Es geht im Prinzip ins gleiche Kapitel hinein wie das, was Sie heute Morgen mit den Parallelimporten gemacht haben. Zuerst hat man mit der "AP 2007" der verarbeitenden Industrie zugesichert, dass sie einen Zollschutz bis zum Jahre 2011 hat, und dann wollen Sie plötzlich kurzfristig mit einem Hüftschuss diese Frist auf 2008 verkürzen. Das ist im Prinzip wiederum ein Angriff auf das Privateigentum der verarbeitenden Industrie, denn diese hat - Sie müssen nicht lachen - Investitionen im Hinblick auf diesen Endzeitpunkt hin getätigt. Und jetzt wollen Sie die Restnutzung dieser Investitionen verhindern.
Ich bitte Sie, der Rechtssicherheit den Vorrang zu geben. Wir haben klare Spielregeln festgelegt. Der Zollschutz gilt bis 2011. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Walter Hansjörg zu unterstützen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist kein einfacher Entscheid. Effektiv ist es so, dass hier verschiedene Interessen aufeinanderprallen. Die Liberalisierung wäre zweifelsfrei im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten zu begrüssen. Sie wäre auch positiv, weil man damit den aktiven und den passiven Veredelungsverkehr in etwa zum gleichen Zeitpunkt anwendet. Falls die Lebensmittelsicherheit und der Täuschungsschutz gewährleistet sind, wäre auch aus agrarpolitischen Gründen diesem vorzeitigen Inkrafttreten nichts entgegenzusetzen. Auf der anderen Seite ist es so, dass vor allem die Mühlen und die Schlachtbetriebe mit einer vorzeitigen Liberalisierung noch mehr dem Druck ausgesetzt sein werden. Die Frage ist einfach, ob die Situation zwei Jahre später wirklich wesentlich anders ist oder ob hier grundsätzlich eben ein Problempunkt bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit besteht.
Es ist auch richtig gesagt worden, dass wir beabsichtigen, das Zollgesetz diesen Frühling, voraussichtlich per 1. Mai, in Kraft zu setzen. Sie kennen die ganzen Probleme mit dem passiven Veredelungsverkehr im Bereich Butter, wo eben auch die Detailhändler im Interesse der Konsumenten Gesuche stellen oder wo der Druck für eine vorzeitige Inkraftsetzung auch beim passiven Veredelungsverkehr vorhanden ist.
Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen, weil wir der Meinung sind, dass die Vorteile für die Konsumenten die Nachteile, die für die Ölmühlen und die Zerlegebetriebe bestehen, überwiegen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
En tant que rapporteur, je défends naturellement la majorité; celle-ci a été acquise par 15 voix contre 9.
Permettez-moi cependant une remarque. J'étais rapporteur de la commission avec Madame Leutenegger Oberholzer lorsqu'on a traité la loi sur les douanes. Le sujet du trafic de perfectionnement passif avait fait l'objet d'une très longue discussion non seulement en rapport avec la question du délai, mais aussi avec le problème du principe d'identité ou du principe d'équivalence. Je ne veux pas revenir en détail sur ce sujet, mais là je crois que Madame Leutenegger Oberholzer et moi-même avions été battus sur le problème du principe d'identité ou du principe d'équivalence.
En raccourcissant ce délai, je ne sais pas si on en fera beaucoup profiter les consommateurs, mais je sais qu'on fera en tout cas très plaisir à Migros et à Coop.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 87 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 67 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Dupraz möchte noch eine entscheidende Frage an Frau Bundesrätin Leuthard stellen.
Dupraz John · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
La réforme de la politique agricole a produit d'excellents résultats dans le domaine de l'écologie. Cependant, il faut veiller à ce que le balancier n'aille pas trop loin de l'autre côté et que l'attrait pour produire des denrées alimentaires de haute qualité passe au second plan. Or les prix des produits agricoles diminuent; les mesures incitatives pour améliorer continuellement les rendements et la qualité de la production se réduisent. D'autre part, les contributions fédérales pour les jachères ou les autres prestations écologiques sont stables. Le rapport entre l'intérêt à produire et la prime pour ne pas produire se "dégrade", ce qui est malsain quand on postule qu'on veut des agriculteurs entrepreneurs et une agriculture productive.
Madame la conseillère fédérale, êtes-vous prête à vérifier en permanence l'équilibre entre paiements directs généraux et paiements directs écologiques, en tenant compte de la diminution des recettes du marché et notamment de celles résultant de la vente des céréales?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Dupraz, wir haben Ihnen mit dieser Vorlage ein ausgeglichenes Paket vorgelegt, ausgeglichen einerseits zwischen den verschiedenen Sektoren der Landwirtschaft, andererseits dadurch, dass wir auch Ökologie und Tierschutz konsequent in unsere Landwirtschaftspolitik eingebaut haben. Das werden wir auch fortsetzen. Wir haben gerade im Bereich der Zulagen, die Sie beschlossen haben, auch ein einigermassen besseres Resultat erreicht, was das Gleichgewicht zum Ackerbau betrifft, das Sie wahrscheinlich vor allem ansprechen. Hier hat Ihr Kollege Germanier einen Vermittlungsantrag gestellt, den ich begrüsse. Meines Erachtens ist es richtig, dass z. B. RGVE-Beiträge im betreffenden Sektor kompensiert werden und dass man nicht andere Sektoren darunter leiden lässt, wenn in irgendeinem Sektor, z. B. im Milchsektor, grössere Kredite gesprochen werden.
Ich kann Ihnen versprechen, dass wir bei der Ausarbeitung der Verordnungen natürlich auch auf das Gleichgewicht Wert legen werden, aber auch auf den Tierschutz und auf die Ökologie, die heute auch von Ihrem Rat angesprochen wurde. Deshalb bin ich überzeugt, dass die Ökoziele und das Gleichgewicht in den Sektoren den entsprechenden Niederschlag in den Verordnungen finden werden.
Nicht optimal ist für mich das Ergebnis im Bereich Käse. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Sie diesen Bereich innerhalb des Bereiches Milch zu sehr gestärkt haben. Ich verstehe die Hintergründe. Wichtig scheint mir aber, dass der Bereich Ackerbau und Fleisch nicht darunter leidet, sondern dass Sie innerhalb des Sektors Milch die entsprechenden Anpassungen beim Zahlungsrahmen vornehmen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vor der Gesamtabstimmung kommen nun noch die Fraktionserklärungen.
Maurer Ueli · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Mitglieder der SVP-Fraktion werden in der Schlussabstimmung die Vorlage mehrheitlich ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Es gibt dazu im Wesentlichen zwei Gründe, die ich Ihnen erläutern möchte.
Wenn wir jetzt die Beratung dieser "AP 2011" isoliert betrachten und mit der Vorlage des Bundesrates vergleichen, haben wir einiges korrigiert. Wenn wir das Resultat der heutigen Beratungen jedoch mit dem Ist-Zustand vergleichen, dann ist das Resultat unbefriedigend. Ich habe das Gefühl, dass wir hier eine heile Welt beschworen haben, die es so nicht gibt. Sie haben heute die bäuerliche Landwirtschaft, den Familienbetrieb fördern wollen. Sie haben von Selbstversorgung und günstigen und guten Produkten gesprochen. Die Realität sieht etwas anders aus. Seit dem Wechsel der Agrarpolitik sind die Importe gestiegen, und der Selbstversorgungsgrad, also der Anteil, den wir selbst produzieren, ist gesunken. Die Schweiz ist inzwischen weltweit das Land, das pro Kopf der Bevölkerung am meisten Nahrungsmittel importiert. Das ist eine Entwicklung, die wir als nicht günstig betrachten.
Seit die Agrarpolitik gewechselt hat, haben die Bauern ihre Produkte um 25 Prozent billiger abgeliefert, und trotzdem sind die Preise für die Konsumenten um 15 Prozent gestiegen. Wenn sich die Schere derart weit öffnet, kann etwas, was wir anvisieren, nicht stimmen.
Gleichzeitig sind die Kosten und die Auflagen für die Landwirtschaft enorm gestiegen. Obwohl wir die Landwirtschaft eigentlich wettbewerbsfähiger machen wollen, erreichen wir auf der Kostenseite völlig das Gegenteil. Also stimmt auch hier etwas in dieser Landwirtschaftspolitik nicht.
Die Konsequenzen davon sind, dass unsere Landwirtschaft immer weniger produziert und immer mehr zur Landschaftspflege degradiert wird. Damit ist es nicht nur ein landwirtschaftliches Problem, das wir zu behandeln haben, sondern auch ein volkswirtschaftliches. Wir sind der Meinung, dass sich eigentlich kein Staat erlauben kann, seinen Primärsektor derart an die Wand zu fahren und derart zu degradieren, ihn quasi aus der Produktion, aus der Leistung wegzunehmen. Wir sind auf diesem Weg einer Extensivierung und eines Rückgangs der Produktion; Sie ersehen das aus den Importzahlen, die ich Ihnen genannt habe.
Das volkswirtschaftliche Problem besteht auch darin, dass wir damit die Randregionen schwächen. Diese Agrarpolitik hat schon Tausende von Arbeitsplätzen gekostet, in der Regel in strukturschwachen Regionen. Wir führen das fort. Hier stimmt etwas mit der gesamten Linie nicht. Ich glaube, wir sollten uns davor hüten, jetzt nur gerade isoliert diese Beratungen zu betrachten, sondern wir müssen einmal die Frage beurteilen: Stimmt die Stossrichtung der Agrarpolitik eigentlich?
In der Endabrechnung, unter dem Strich, heisst das, was wir heute beschlossen haben: etwa 450 Millionen Franken weniger Nettoeinkommen für die Landwirtschaft oder - umgerechnet auf den einzelnen Betrieb - ein Einkommensrückgang von etwa 9000 Franken. Wenn Sie sich andere Branchen mit einem solchen Einkommensrückgang vorstellen, dann hätten wir deren Vertreter zu Recht hier auf dem Bundesplatz.
Hier meinen wir, dass wir mit unserem Nein oder mit unserer Enthaltung dem Ständerat doch die Möglichkeit geben, noch einmal die Konsequenzen zu überdenken und sich zu überlegen, ob diese Reform in dieser Art wirklich richtig ist und ob wir den Strukturwandel wirklich so erreichen, wie wir ihn wollen. Das ist der erste Grund: Wir meinen, dass die Gesamtstossrichtung der Agrarpolitik so nicht stimmt und dass es aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen eine Korrektur braucht.
Ein zweiter Punkt, warum wir uns enthalten oder das Gesetz ablehnen, sind die Parallelimporte: Hier haben wir etwas Angst, dass man heute für ein Butterbrot von 20 oder 30 Millionen Franken den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz aufs Spiel setzt. Wir reissen mit dieser internationalen Erschöpfung, die notabene kein Industriestaat der Welt kennt - kein Industriestaat der Welt kennt die internationale Erschöpfung - ein Loch auf. Mit unserem Nein möchten wir dem Ständerat, der diese Vorlage nicht gross geprüft hat, und auch uns noch einmal die Gelegenheit geben, die Konsequenzen, die eine solche internationale Erschöpfung für den gesamten Forschungs- und Wirtschaftsplatz nach sich zieht, noch einmal zu überdenken.
Das sind unsere Gründe, Nein zu sagen. Wir meinen, die Gesamtrichtung kann nicht stimmen, wenn jede Bauernfamilie als Konsequenz 9000 Franken Einkommen verliert, und wir meinen, die Konsequenzen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz müssen noch einmal überprüft werden. Wir sind der Meinung, dieser Vorlage so zuzustimmen heisst eigentlich, die Landwirtschaft zu verkaufen und auch den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz zu verraten.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Unsere Fraktion hat schon in der Kommission und auch beim Eintreten klar gesagt, was sie von diesem Gesetz erwartet. Im Marktbereich haben wir gesagt, wir folgen dem Bundesrat und wollen einen sanften Rückgang der Marktstützungen. Das wurde - Stichwort Verkäsungszulage usw. - abgelehnt. Bei der Ökologie haben wir moderate Verbesserungen im Bereich der Voraussetzungen für die Direktzahlungen gefordert, also eine Weiterentwicklung der Ökologie - abgelehnt. Im sozialen Bereich haben wir Massnahmen gefordert, die nicht nur die Arbeitgeber, die Bauern, sondern auch die Arbeitnehmer etwas besserstellen - abgelehnt. Schliesslich die Bio-Gesamtbetrieblichkeit, ein wesentlicher Punkt für die biologische Landwirtschaft - abgelehnt.
Wenn wir Bilanz ziehen, kann diese Bilanz für uns nur negativ aussehen. Wir müssen dieses Gesetz ablehnen.
Die SVP und ihre Bauernverbandsvertreter haben das Allermeiste, was sie verlangt haben, bekommen - von der Verkäsungszulage bis zum Zollgesetz vor fünf Minuten. Sie aber lehnen dieses Gesetz ab, auf Befehl von oben, von Bundesrat Blocher, dem Justizminister, nicht etwa dem Landwirtschaftsminister - auch noch ein Kollegialitätsproblemlein -, und der Pharmaindustrie, und zwar wegen den Parallelimporten, und dies nach eineinhalb Tagen, in denen sie durchwegs gewonnen haben.
Die Mitteparteien haben sich entschieden, mit einer engen Bauernoptik im Schlepptau der SVP ökologischen und sozialen Fortschritt abzulehnen. Am Schluss wollten sie uns gegenüber noch ein paar Konzessiönchen machen und uns damit ködern. Wir, meine Damen und Herren, machen keine Spiele. Bei der nächsten Runde müssen Sie sich vielleicht etwas besser überlegen, mit wem Sie konstruktive Politik machen wollen.
Wir lehnen dieses Gesetz grossmehrheitlich ab.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Après deux jours de discussion, c'est l'heure de la paie du lait, et on a visiblement de nouveau affaire à une alliance contre nature - c'est une expression qu'on commence à entendre souvent - où l'on retrouve l'UDC et la gauche réunie. J'attends encore avec impatience la déclaration de Madame Genner pour le groupe des Verts, mais je peux bien croire que celui-ci s'associera à ses alliés traditionnels.
Aujourd'hui, les paysans sont pris en otage par la gauche réunie qui veut une politique agricole soi-disant durable, alors qu'on a un modèle qui est unique au monde et que tout le monde nous envie, qui est inspiré de celui mis en place par ses pères - Jean-Pascal Delamuraz et bien d'autres -, qui a été mis en oeuvre et qui vise la durabilité sur les plans économique, écologique et social.
Les modèles de Madame Genner et de Monsieur Hämmerle dans le domaine écologique relèvent plus de l'idéologie ou du dogme que d'une manière de cultiver la terre de ce pays d'une façon moderne et qui tienne compte des connaissances d'aujourd'hui. Bien sûr, vous préféreriez 150 millions de francs de plus pour augmenter les subventions à l'assurance-maladie et vous nous avez proposé de lier les paiements directs au contrat-type de travail. Je conçois que l'on défende le sort des travailleurs agricoles, mais personne dans cette salle n'est jamais venu demander de diminuer le salaire d'un employé de la Confédération ou d'un employé de la Poste ou des CFF parce qu'il employait une femme de ménage au noir. Les lois doivent être respectées et appliquées. C'est l'affaire de tous, car nous sommes dans un Etat de droit. Il n'y a aucune raison d'imposer ce genre de double sanction qui serait incorrecte.
Et puis, il y a le parti, autoproclamé, des paysans. Aujourd'hui, on pourra compter combien il reste d'agrariens chez vous. On pourra savoir si vous mettez en oeuvre le discours du "grand timonier", tel qu'il l'avait prononcé à l'OLMA, dans lequel il demandait un milliard de francs de moins pour l'agriculture. Monsieur Maurer, vous avez dit à quel point la situation est préoccupante, et là je vous rejoins, mais vous ne pouvez pas dire qu'il n'y a pas assez d'argent parce que vous savez que c'est le grand timonier et d'autres qui ont voulu amputer l'an dernier de 500 millions de francs le projet de l'ancien conseiller fédéral Joseph Deiss lors des premiers débats sur la politique agricole. Cela, c'est la réalité! Quelle alternative proposez-vous aujourd'hui aux paysans? Quel est votre plan B? Quelle est votre vision? Pas de crédit-cadre? Une agriculture sans loi, sans stratégie, sans perspective? Une agriculture qui serait à la merci de nos décisions sur le budget chaque année? Pas de crédit-cadre! Ce n'est ni une garantie ni une assurance tous risques, mais enfin c'est quand même important pour les paysans de ce pays qui veulent continuer de pratiquer ce métier.
J'en appelle aujourd'hui à la raison qui veut qu'on soutienne l'agriculture, mais une agriculture qui doit évoluer. L'Union suisse des paysans n'a-t-elle pas dit que la direction était la bonne, qu'il y avait des aménagements à faire? Je constate que bon nombre d'aménagements ont été réalisés. Il ne faut pas faire de l'agriculture, qui est trop importante pour le pays sur le plan économique, écologique, culturel et social, un joujou de campagne électorale.
Je vous remercie de soutenir cette position et d'adopter au vote sur l'ensemble la "Politique agricole 2011".
Bugnon André · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Darbellay, applaudissez-vous au fait qu'après la disparition de 40 000 exploitations paysannes, donc de familles paysannes, il y en aura encore 30 000 de moins dans les quatre prochaines années? Applaudissez-vous aussi au fait que la classe économique la plus mal payée de ce pays voie encore son revenu familial diminuer de 9000 francs par exploitant?
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Mais, absolument pas, Monsieur Bugnon! vous êtes en train de faire de la démagogie de bas étage. J'ai dit que la situation de l'agriculture était difficile. Vous n'avez pas le droit de venir pleurer misère en disant que tout va mal, alors que vous faites partie de ceux qui vont lâcher la proie pour l'ombre et de ceux qui, selon mes informations, se sont engagés au sein du Conseil fédéral pour diminuer de 500 millions de francs la proposition initialement faite par le Département fédéral de l'économie, à l'époque sous la responsabilité de Monsieur Deiss. Je ne comprends pas cette attitude. Vous ne pouvez pas prêcher tout et son contraire!
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Grünen lehnen die Revision des vorliegenden Landwirtschaftsgesetzes ab. Die Mehrheit hat die Zeichen der Zeit, der Veränderung nicht erkannt. Das sind nämlich auch die Zeichen der Konsumentinnen und Konsumenten. Wir haben in dieser Landwirtschaftsreform keine Verbesserung erreicht. Die Reformschritte - das war eine Hoffnung für uns - wurden ausgebremst. Im Milchbereich sind die alten Zahlungsforderungen auf dem Tisch statt der Umlagerungen. Erfolgversprechende ökologische Verbesserungen wurden konsequent verhindert.
Uns Grüne trifft das Aufweichen der Gesamtbetrieblichkeit im Biobereich am härtesten. Wir wollen kein "Bio light". Die Gelder wurden immer noch bei den Produktstützungen statt bei den Direktzahlungen investiert, und die SVP kann jetzt den Tatbeweis erbringen: Sie können das Geld für die Bauern holen; es ist bei den Direktzahlungen. Das ist wirklich für die Bauern. Auch ein Normarbeitsvertrag für Angestellte auf Bauernbetrieben wurde abgelehnt.
Für uns gibt es keinen Grund, jetzt für diese Revision zu stimmen; wir lehnen sie ab.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die "Agrarpolitik 2011" will, wie Sie das ja wissen und zur Genüge gehört haben, weniger Preisstützung und mehr produkteunabhängige Direktzahlungen, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken und den Bauern Zukunftsperspektiven zu geben. Dies will die moderne Bauernschaft, und dies unterstützt die FDP. Die FDP-Fraktion nahm gestern und heute zusätzlich Rücksicht auf die Anliegen der Bauern. Die FDP-Fraktion war bereit, das Tempo der Reformen zu drosseln. Kurz: Die FDP-Fraktion ist bereit, die Landwirtschaft zu unterstützen. Die FDP-Fraktion wird jedoch nicht hinter Vorlagen stehen, welche den Innovationsstandort Schweiz schädigen. Nachdem schon der Ständerat beschlossen hat, den Schutz für patentierte landwirtschaftliche Produktionsmittel aufzuheben, doppelte heute Morgen unser Rat mit der Wiederholung dieses Fehlentscheides nach.
Es ist ein Entscheid, Sie wissen es, wider besseres Wissen, denn das anvisierte Preisreduktionsvolumen ist geringer als 50 Millionen Schweizer Franken. Die Konsumentinnen und Konsumenten können damit nicht nachhaltig profitieren; ganz im Gegenteil. Aufgabe der Konsumentenvertreter wäre es etwa gewesen, die Konsumentinnen und Konsumenten darauf hinzuweisen, welche negativen Konsequenzen die Einführung der internationalen Erschöpfung für unser Land haben kann. Die FDP-Fraktion hat bei den Debatten über die Patentgesetzrevision den richtigen Weg gewiesen, Möglichkeiten und Folgen der verschiedenen patentrechtlichen Erschöpfungen - regionale, nationale, internationale - sowie auch Ausnahmeregelungen für einzelne Industriebetriebe und Industriebereiche separat zu klären. Die entsprechende Motion ist überwiesen worden. Dieses Vorgehen ermöglicht einen sachlich fundierten und kohärenten Entscheid. Es gab keine Notwendigkeit, hier nun zugunsten eines bestimmten Sektors einen Vorentscheid zu fällen. Was uns deshalb grundsätzlich stört, weit über die Patentfrage hinaus, ist die Tatsache, dass hier ein Wirtschaftszweig auf Kosten anderer wichtiger Wirtschaftszweige vorab ein Sonderprivileg beansprucht. Die Schweiz soll auch künftig im globalen Wettbewerb mithalten können. Dazu braucht es eine gemeinsame Innovationspolitik und kein gegenseitiges Sich-Ausspielen von Wirtschaftsektoren, wie das hier stattgefunden hat.
Aus diesen Gründen wird ein Teil der FDP-Fraktion diesem Landwirtschaftsgesetz nicht zustimmen können.
Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion
Wir sind jetzt gut fünfzehn Stunden bei diesen Beratungen in diesem Saal gewesen. Unsere Fraktion ist in der WAK nicht vertreten, hat aber, wie viele andere hier drin, ernsthaft mitgewirkt. Es war doch vorauszusehen - bei den Anträgen der Kommission, bei den Minderheitsanträgen, bei den Einzelanträgen -, dass das Resultat wie immer so sein wird, dass keine Fraktion mit dem Gesamtresultat zufrieden sein kann, wenn sie einzelne Punkte anschaut. Aber wenn, so fragen wir uns, jede Fraktion das Gesamte anschauen würde - wir als Fraktion haben den Eindruck, dass das nicht geschieht, weil man nur den andern vorwirft: Weil ihr uns nicht geholfen habt, können wir nicht zustimmen -, wären dann die vier Bundesratsparteien, die hier jetzt eine grosse Vorlage gebracht haben, nicht in der Lage, sich so zusammenzuraufen, dass es etwas gibt, das für die Gesamtheit tragbar ist?
Nun sind wir doch in einem ganz ordentlichen Gesetzgebungsprozess. Bei dem, was Sie jetzt vor sich haben, hätten Sie ja schon am Anfang Nichteintreten beschliessen können und nicht erst jetzt Ablehnung, weil es eben voraussehbar war. Der Ständerat als Erstrat hat es behandelt. Wir sind der Zweitrat. Es gibt doch nichts Naheliegenderes, als dass wir jetzt mit den Differenzen ernsthaft in die Differenzbereinigung gehen. Wenn die vorbei ist, dann müssen wir die Freiheit haben, zu entscheiden, ob wir dem Resultat zustimmen können. Aber so brechen wir mittendrin ein unvollständiges Verfahren, das aber in sich Logik hat, ab. Ich möchte Sie wirklich darum bitten - wir haben hier drin nicht viele Stimmen, aber Sie von den Bundesratsparteien haben sie -, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und mit einem mehrheitlichen Ja mitzuhelfen, dass wir seriös weiter- und fertigberaten können.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bin schon ernüchtert. Man merkt, dass Wahljahr ist. Und wenn ich eines gelernt habe, ist es, dass man eine Landwirtschaftsvorlage dem Parlament in Zukunft nie in einem Wahljahr unterbreiten wird. (Teilweiser Beifall)
Trotzdem: Das entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, als gewählte Volksvertreter die Verantwortung für das Volk zu übernehmen. Und das Volk besteht aus Industrie, aus Landwirtschaftsbetrieben, aus Konsumentinnen und Konsumenten. Das alles haben Sie in Ihrer Beurteilung mitzuberücksichtigen.
Ich diskutiere jetzt in den WAK beider Räte und hier wahrscheinlich schon etwas mehr als eine Woche, wahrscheinlich sind es etwa acht oder neun Tage. Man kann diskutieren, das ist Politik. Aber Politik bedeutet auch, Mehrheiten zu akzeptieren, demokratisch gefällte Entscheide zu akzeptieren und sich in Respektierung der Diskussion staatspolitisch zu verhalten. Und hier muss ich Sie schon auch an das erinnern, was Sie beschlossen haben. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates abgeändert, und Sie haben in wesentlichen Punkten zugunsten der Landwirtschaft entschieden. Sie haben die Verkäsungszulage aufrechterhalten; Sie haben die Silagezulage aufrechterhalten; Sie haben zusätzlich Beiträge für die gewerblichen Kleinbetriebe beschlossen; Sie haben zusätzlich Ökobeiträge für Weiden beschlossen - alles zusätzliche Ausgaben. Somit haben Sie die Vorlage des Bundesrates, der bekanntlich alle vier Parteien zugestimmt haben, massiv verändert. Ich kann damit leben, ich muss damit leben. Aber dass Sie trotz diesen Veränderungen jetzt wegen ein, zwei Bestimmungen, die Ihnen jeweils nicht passen, die ganze Vorlage ablehnen, da setze ich schon meine Fragezeichen, ob Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden.
Herr Maurer, Sie haben zu Recht gesagt, dass der Import im letzten Jahr um 10 Prozent zurückgegangen sei. Ja, aber die Exporte sind um 25 Prozent angestiegen. Und das sagen wir ja mit dieser "Agrarpolitik 2011": Wir machen diese Landwirtschaft wettbewerbsfähiger, damit sie ihre Chancen im Export wahrnehmen kann. Und die bisherigen Resultate - wir sind auf diesem Weg - zeigen: Das gibt Einkommen für die Bauernfamilien; das gibt Chancen und Perspektiven für die jungen, dynamischen Bauern, die im Sinne des Erhaltens einer produzierenden Landwirtschaft ihre Chancen am Markt wahrnehmen können und wollen.
Wenn Sie diese Vorlage ablehnen und somit das heutige Landwirtschaftsgesetz in Kraft bleibt, verweise ich Sie einfach auch auf die Übergangsbestimmungen der heutigen Landwirtschaftsgesetzgebung, die 2009 sämtliche Milchmarktstützungen vollständig aufheben. Vollständige Aufhebung der Marktstützung wird auch bedeuten: Anders als beim Entgegenkommen des Bundesrates werden dann die Verkäsungszulagen und auch die Silagezulage ganz ausfallen. Die beiden Zulagen, für die Sie sich so eingesetzt haben, werden ersetzt durch gar nichts; einzig durch die Direktzahlungen.
Diese Zulagen werden gestrichen sein, dessen müssen Sie sich auch bewusst sein. Und hier bin ich dann gespannt, wie Sie das den Bäuerinnen und Bauern erklären, dass diese Zulagen gerade im Käsebereich gestrichen sind. Dann sind es nämlich nicht nur 8 Rappen pro Liter, die wegfallen, sondern die Zulagen sind dann wirklich auf null. Wenn Sie das wollen - voilà. Wir werden uns selbstverständlich dem Willen beugen. Der Verantwortung für die Konsequenzen für die produzierende Landwirtschaft und für die Wettbewerbsfähigkeit, die angesichts des Preisdrucks aus dem internationalen Umfeld mit jedem Jahr schwieriger wird, dieser Verantwortung werden Sie sich stellen müssen - Wahljahr hin oder her.
Das Schweizer Volk erwartet von Ihnen Lösungen und Diskussionen und nicht, dass man wegen zwei, drei Bestimmungen, bei denen Sie unzufrieden sind, die Verantwortung als gewählte Volksvertreter ablehnt und Vorlagen, die jetzt x Jahre diskutiert wurden und die Ihr Einverständnis erhalten haben, im letzten Augenblick ablehnt.
Ich empfehle Ihnen daher: Überlegen Sie sich das sehr gut. Die Verantwortung ist gross. (Teilweiser Beifall)
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte Sie, Beifallsbezeugungen zu unterlassen. Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 73 Stimmen
Dagegen .... 67 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Sie haben der Vorlage mit 73 zu 67 Stimmen bei 19 Enthaltungen zugestimmt. (Teilweiser Beifall)
Verfahrensbeitrag
7. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011
7. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2008-2011
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Einleitung, Bst. a
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. b
b. .... 1886 ....
Bst. c
c. .... 11 044 ....
Antrag der Minderheit I
(Zemp, Baader Caspar, Bader Elvira, de Buman, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Bst. b
b. .... 2095 ....
Bst. c
c. .... 11 141 ....
Antrag der Minderheit II
(Schibli, Baader Caspar, Kaufmann, Oehrli, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Bst. a
a. .... 929 ....
Bst. b
b. .... 2646 ....
Bst. c
c. .... 10 517 ....
Antrag der Minderheit III
(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit IV
(Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Bst. a
a. .... 700 ....
Bst. b
b. .... 1450 ....
Bst. c
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1
Proposition de la majorité
Introduction, let. a
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. b
b. .... 1886 ....
Let. c
c. .... 11 044 ....
Proposition de la minorité I
(Zemp, Baader Caspar, Bader Elvira, de Buman, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Let. b
b. .... 2095 ....
Let. c
c. .... 11 141 ....
Proposition de la minorité II
(Schibli, Baader Caspar, Kaufmann, Oehrli, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh)
Let. a
a. .... 929 ....
Let. b
b. .... 2646 ....
Let. c
c. .... 10 517 ....
Proposition de la minorité III
(Fässler, Berber, Fehr Hans-Jürg, Genner, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité IV
(Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul)
Let. a
a. .... 700 ....
Let. b
b. .... 1450 ....
Let. c
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich vertrete hier die Minderheit I. Diese beantragt Ihnen, einen Rahmenkredit von 13,955 Milliarden gegenüber 13,5 Milliarden gemäss Vorschlag des Bundesrates zu sprechen.
Wir haben verschiedene Beschlüsse gefasst im Bereich Käse, aber auch im Bereich Pflanzenbau. Der Rahmenkredit, den Ihnen die Minderheit I vorschlägt, würde reichen, um diese Beschlüsse dann auch zu finanzieren. Ich erinnere Sie daran, dass die Rahmenkredite 2003 und 2004-2007 bei etwas über 14 Milliarden Franken lagen. Wir kennen die wirtschaftliche Situation, und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mithelfen, dass der Strukturdruck auf unserer Landwirtschaft weiterhin sozialverträglich bleibt. Das würden wir mit den Beschlüssen, die wir gefasst haben, und mit diesem Rahmenkredit in etwa schaffen.
Ich bitte Sie, die Minderheit I zu unterstützen.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Alle sehen es und nehmen es wahr: Unsere Wirtschaft boomt seit einiger Zeit. Die Gewinne der Wirtschaft führen zu Einkommenserhöhungen der Angestellten fast sämtlicher Unternehmen, und auch die Angestellten der öffentlichen Hand profitieren von dieser ausgezeichneten Wirtschaftslage.
Nur die Landwirtschaft und damit die Bauernfamilien sollen in der Einkommensentwicklung weiter negativ bewirtschaftet und noch stärker von den übrigen Berufsbereichen abgekoppelt werden. Keinem anderen Berufsbereich wurden in den letzten Jahren derart massiv Bundesgelder entzogen wie der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hat ihren Anteil zur Sanierung des Bundeshaushaltes weit überdurchschnittlich geleistet bzw. leistet ihn immer noch. Die Schmerzgrenze des finanziell Vertretbaren in der Landwirtschaft ist seit Langem überschritten. Die Einkommen in der Landwirtschaft lassen sich mit anderen Berufsgruppen schon lange nicht mehr vergleichen, und die Aussichten auf Einkommensverbesserung - man nehme jetzt gerade die "AP 2011" - sind aufgrund dieser Beschlüsse nicht möglich. Aber auch die Verhandlungen über WTO, Freihandel, Cassis de Dijon sind alles andere als rosig. Durch die zusätzliche permanente Reduzierung der Produzentenpreise werden die Einkommen der Landwirte andauernd kleiner. Die Strukturbereinigung wird in den kommenden Jahren rasanter vorangehen, als es generell angenommen und erwartet wird. Damit die Strukturbereinigung einigermassen verträglich abläuft, ist es jetzt nötig, dass der aktuelle Zahlungsrahmen - also die 14,092 Milliarden Franken - fortgeführt wird. Die Nahrungsmittelversorgung darf nicht allein über die Finanzen beurteilt und weiterentwickelt werden. Nahrungsmittelproduktion und Nahrungsmittelversorgung bedeuten nicht nur Markt, sondern auch Sicherheit, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit. Ich bitte Sie, daran zu denken.
Es braucht deshalb den Zahlungsrahmen von 14,092 Milliarden Franken. Es braucht in diesem Zahlungsrahmen die Marktstützung. Es braucht aber auch die Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen in einem ausreichenden Mass, damit grundlegende Komponenten für die Landwirtschaft zum Tragen kommen und diesen Nachachtung verschafft werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, den Zahlungsrahmen, notabene ohne Teuerungsausgleich, bei 14,092 Milliarden Franken zu belassen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich nehme ganz einfach den Entwurf des Bundesrates auf und bitte Sie, auf dieser Linie zu bleiben. Ich weiss, dass wir Beschlüsse gefasst haben, die eigentlich eine Erweiterung des Rahmens bedeuten müssten. Aber ich komme auf das zurück, was Herr Hansjörg Walter mit seinen durch die WAK und jetzt den Nationalrat gutgeheissenen Anträgen, wo es einschenken würde, gemacht hat. Er hat nämlich bei der Verkäsungs- und bei der Siloverzichtszulage gesagt, dass die Gelder innerhalb des Zahlungsrahmens gesprochen werden. Wir können also ohne Weiteres dem Bundesrat folgen. Das bedeutet dann halt, dass es etwas schneller geht, bis man nicht mehr 15 Rappen bei der Verkäsungszulage oder 3 Rappen bei der Siloverzichtszulage bekommt. Das wäre die Konsequenz der nationalrätlichen Formulierung in den Artikeln 38 und 39, von der ich immer noch sage, es sei Schlaumeierei. Falls Sie hier dem Antrag der Minderheit II (Schibli) zustimmen, zeigen Sie nämlich, entgegen allen Aussagen, die er hier drin gemacht hat, dass Sie trotzdem mehr Geld für die Milch wollen.
Wenn ich Herrn Schibli gehört habe, so meine ich, dass 13,6 Milliarden Franken für die Landwirtschaft viel seien. Wer davon spricht, dass man die Landwirtschaft an die Wand fahre, wie das Herr Maurer vorher gesagt hat, der übertreibt mehr als unverschämt. Das ist einfach nicht wahr. Die Steuerzahlerinnen und -zahler sind sehr grosszügig im Umgang mit der Landwirtschaft. Wenn man die Rechnung macht - ich weiss, sie ist nicht ganz zulässig, aber trotzdem - und den Betrag durch die Anzahl Betriebe teilt, so kommt man auf 60 000 Franken pro Jahr pro Betrieb. Das ist einfach ein Betrag, von dem man nicht sagen kann, er sei klein, mit dem könne man nicht leben. Die Minderheit II (Schibli) verlangt fast 600 Millionen Franken mehr und die Minderheit I (Zemp) 460 Millionen Franken, ohne zu sagen, wo das kompensiert werden soll.
Ich sehe unter den wenigen im Saal zum Beispiel den Finanzpolitiker Loepfe, der bei jeder Gelegenheit die Sparschraube anzieht. Vielleicht sagt er mir, wo er das Geld kompensieren will. Bis jetzt hat das noch niemand gesagt. Ich bin auf der Linie des Bundesrates. Das ist das, was im Finanzplan vorgesehen ist, was wir auch budgetieren können. Alles andere ist nirgends abgesichert. Ich möchte Sie bitten, den Landwirtinnen und -wirten nicht Sand in die Augen zu streuen. Es ist zudem so, dass der Betrag einigermassen gleich bleibt, selbst wenn Betriebe eingehen. Das bedeutet, dass auf der anderen Seite für die Betriebe, die bleiben, auch wieder etwas mehr dazukommt. Das ist mehr als eine Teuerungszulage.
Was ich auf keinen Fall machen würde, ist, bei den Direktzahlungen zu kürzen. Das machen leider praktisch alle, ausgenommen ich mit meinem Minderheitsantrag und die Minderheit IV (Gysin Remo). Das sind die Mittel, die direkt zu den Bauern gehen.
Ich bitte Sie, hier nicht zu übertreiben, nicht zu übermarchen, sondern auf der Linie des Bundesrates zu bleiben.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Maurer hat gesagt, er wolle sich am Ist-Zustand orientieren. Der Ist-Zustand ist dadurch gekennzeichnet, dass wir 640 Millionen Franken vom letzten Rahmenkredit nicht ausgeschöpft haben. Wenn Sie diese abziehen, was der Bundesrat gemacht hat, dann sind Sie ungefähr auf seiner Ebene des zur Debatte stehenden Rahmenkredites.
Wenn Sie berücksichtigen, dass es weniger Bauern gibt, können Sie sparen, und das Einkommen der Bauern steigt trotzdem. Es gibt eine einzige Variante, die jetzt zur Diskussion steht, die ein ganz klein wenig, nicht einmal 1 Prozent, Sparen beinhaltet.
Wir haben viel über Einkommens- und Vermögensvergleiche gesprochen. Ich möchte das alles nicht wiederholen. Aber was ich in dieser Debatte und im letzten Jahr gelernt habe, ist das: Die Bauernverbände - ich rede nicht von den einzelnen Bauern, die sind nicht hier - sind für Einsparungen in der Familienpolitik, bei der IV, bei der Arbeitslosenversicherung, in jedem sozialen Bereich. Sie verlangen Sparen in jedem Bereich - ausser bei sich. Und diese egoistische Grundhaltung haben Sie heute ins Schaufenster gestellt. Sie werden gewinnen, ich bin überzeugt. Aber langfristig erweisen Sie sich einen Bärendienst; denn das, was Sie spielen, kommt nicht gut an, davon bin ich überzeugt. Und es sind nicht die Bauernpräsidenten und die Bauernvertreter hier, die auf die Dauer die Suppe auslöffeln werden. Sie bringen Ihren Stand in Verruf! Wenn Sie ablehnen, nur 0,7 Prozent einzusparen - und um das geht es im Minderheitsantrag IV, um 98 Millionen auf Milliardenbeträgen, 13 und mehr Milliarden -, haben Sie jedes Vertrauen in auch nur die geringste Spar- und Finanzkompetenz verspielt.
Ich möchte mich vor allem noch an die Minderheit III (Fässler) wenden. Herr Hämmerle hat aufgezählt, wie es der Minderheit III erging: Sie hat in den Abstimmungen praktisch alles verloren. Ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen. Wenn Sie unter diesen Umständen für die Finanzen bei Ihrer Grundhaltung bleiben, nach der Sie von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen sind, dann verstehe ich diese Minderheit III auch nicht mehr.
Ich bitte Sie, ein ganz klein wenig die Gesamtzusammenhänge zu sehen: 0,7 Prozent auf 13 Milliarden und mehr, das ist ein ganz bescheidenes Sparziel, das keinem Bauern auch nur 1 Rappen Einkommensverlust bringt. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit IV zu unterstützen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zuerst möchte ich Ihnen bestens danken, dass Sie dieser Vorlage zugestimmt haben.
Bezüglich der Finanzierung des Zahlungsrahmens: Sie kennen die Situation der Landwirtschaft. Wir haben sehr tiefe Einkommen; Remo Gysin, das lässt sich nicht von der Hand weisen. Der Bundesrat möchte diese Agrarreform, wie wir auch, möglichst sozialverträglich machen. Wir haben gegenüber dem letzten Zahlungsrahmen 600 Millionen Franken an Sparbeiträgen geleistet. Durch die Versteigerung der Zollkontingente fliessen - wenn wir das auf vier Jahre rechnen - auch etwa 400 Millionen Franken der Bundeskasse zu. Der Landwirtschaft sind somit auch Mittel entzogen worden. Wir wissen nicht, ob weitere Entlastungsprogramme kommen werden, bei welchen auch wir unseren Beitrag leisten müssen.
Entscheidend sind nachher die jährlichen Budgets, wo die Mittel eingesetzt werden. Ich bitte Sie, dies zu beachten, und bitte Sie auch, aus Gründen, die wir nun beschlossen haben, den Zahlungsrahmen etwas zu erhöhen. Der Ständerat hat mit 150 Millionen Franken einen Schritt gemacht. Es liegen noch höhere Beiträge vor. Ich bitte Sie einfach, hier den Zahlungsrahmen zu erhöhen, damit wir diese Sozialverträglichkeit erreichen und damit diese Einkommensschere - die Einkommen liegen arbeitsverdienstmässig tatsächlich etwa 40 bis 50 Prozent tiefer als die Vergleichseinkommen - nicht weiter auseinandergeht.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Walter, ist Ihnen bewusst, dass im ganzen OECD-Raum, im ganzen Raum der industriellen Länder, ein Land an der Spitze liegt, in dem 68 Prozent des Einkommens der Bauern aus Subventionen geschöpft werden? Ist Ihnen diese Spitzenposition der Schweiz bewusst?
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das stimmt so nicht, was Sie behaupten, denn hier sind auch die höheren Konsumentenpreise inbegriffen, und das sind keine Subventionen. Wir haben in der Schweiz ein höheres Lohnniveau, wir haben in der Landwirtschaft auch unsere Lebenshaltungskosten. Deshalb ist das so nicht vergleichbar.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit I (Zemp) unterstützen wird.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe radical-libéral approuve globalement les réformes proposées dans le projet de "Politique agricole 2011" avec, bien sûr, les amendements que le Parlement y a apportés. Le groupe radical-libéral a soutenu de manière globale la ligne suivie par la majorité des membres de la commission. Par conséquent, il soutient le crédit-cadre proposé par la majorité. La commission a corrigé quelques décisions du Conseil des Etats concernant le soutien au marché.
De manière générale, nous avons soutenu la suppression des contributions à la transformation, car nous pensons qu'il est important que ces moyens financiers puissent véritablement profiter aux paysans. Nous avons soutenu le maintien de la prime de 15 centimes pour la transformation du lait en fromage et celui de la prime de non-ensilage, car nous pensons que ce secteur offre des perspectives et peut générer de la valeur ajoutée par la diversité des produits et la diffusion des appellations d'origine contrôlées.
Cette aide financière est nécessaire pour affronter le libre-échange qui est en vigueur depuis cette année déjà pour le fromage. Le fromage suisse représente 0,5 pour cent des parts de marché de l'Union européenne, qui compte près d'un demi-milliard de consommateurs. C'est l'exception que nous avons acceptée à la condition qu'elle soit intégralement compensée par une réduction de la prime par unité de gros bétail. Cette prime (paiement direct), qui avait été introduite pour compenser la baisse du soutien à la transformation du lait en fromage dans le projet du Conseil fédéral, a été partiellement maintenue par le Conseil des Etats, ce qui est inacceptable.
Les décisions politiques du Conseil des Etats correspondent en réalité à une augmentation de 271 millions de francs par rapport à l'enveloppe prévue dans le projet du Conseil fédéral. Dans le même temps, le Conseil des Etats a décidé d'augmenter de 150 millions de francs l'enveloppe prévue par le Conseil fédéral, ce qui signifie que 121 millions de francs ne sont pas financés avec ces décisions de notre Chambre haute. Sur les 121 millions, 91 proviennent du secteur laitier (prime par unité de gros bétail).
Il y a un déséquilibre, dans la décision du Conseil des Etats, entre les terres ouvertes, incluant les cultures pérennes, et les autres secteurs de l'agriculture. Si les soutiens aux sucreries et aux huileries ont été supprimés, l'enveloppe proposée par la majorité de la commission apporte par contre une amélioration pour le secteur végétal comparativement à la décision du Conseil des Etats. Les paiements directs pour les terres ouvertes sont augmentés de 100 francs et passent de 600 à 700 francs par hectare. Cette enveloppe prévoit des paiements de soutien à la surface pour les céréales oléagineuses et protéagineuses de 1000 francs par hectare, soit 500 francs de moins que ce qui est inscrit dans le droit en vigueur, mais 400 francs de plus que le projet du Conseil fédéral.
Le groupe radical-libéral soutient le crédit-cadre proposé par la majorité de la commission, comme je l'ai dit, car il correspond dans les grandes lignes aux décisions que nous venons de prendre. Le groupe radical-libéral insiste sur le fait que toute nouvelle proposition doit être intégralement compensée dans le même secteur en respectant les équilibres, à savoir entre les secteurs végétal et animal, entre les secteurs de la viande et du lait. A l'intérieur des secteurs, il doit également y avoir un équilibre. C'est le rôle du Conseil fédéral de prévoir dans les ordonnances les compensations qui correspondent aux décisions du Parlement et à ce qui a été exprimé en commission quand la majorité a adopté l'enveloppe financière.
Les propositions des minorités I (Zemp) et II (Schibli), avec des enveloppes financières qui sont pratiquement au niveau de celles de la "PA 2007", ne correspondent pas aux décisions de notre assemblée.
Nos décisions politiques prises dans ce débat ne peuvent pas non plus être financées par les propositions des minorités III (Fässler) et IV (Gysin Remo).
Ainsi, au nom du groupe radical-libéral, je vous invite à rejeter toutes les propositions de minorité et à soutenir la proposition de la majorité de la commission.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Als Präsidentin einer Nicht-Bundesratspartei schätze ich mich glücklich, von der Fraktion so gut unterstützt zu werden. Ich muss sagen: Die Glaubwürdigkeit vieler Sprecher und Sprecherinnen, gerade auch von denen, die Regierungsverantwortung tragen, hat in dieser Debatte gelitten. Leider geht das nicht auf Kosten der Verbände, sondern auf Kosten von Bauern und Bäuerinnen, die im Alltag für unser Land wichtige Arbeit leisten. Die Grünen unterstützen den Bundesrat jetzt bei diesem Rahmenkredit. Es ist viel Geld, das hier eingesetzt wird, aber wir wollen es einsetzen für eine ökologische Landwirtschaft und im Sinne aller in der Gesellschaft. Somit muss eben die Landwirtschaft multifunktional sein. Wir wollen die Direktzahlungen - das sehen Sie aus dem Antrag - für die Bäuerinnen und Bauern erhöhen, und zwar ist es gegenüber dem letzten Rahmenkredit eine markante Erhöhung. Das ist die Antwort, die sinnvolle Antwort der Stunde auf den Preisdruck; das ist auch die Antwort auf die Veränderungen, die innerhalb von Europa und unter dem Druck der WTO stattfinden.
Wir sind überzeugt, dass die Parallelimporte bei den Bäuerinnen zu einer Aufwandsenkung beitragen werden, zu Einsparungen, die weit mehr sind als das, was Sie jetzt hier mit den höheren Anträgen verlangen. Wir sind gespannt, diese Veränderungen zu sehen.
Ich muss sagen: Nach der ganzen Debatte und dem Bremsen bei den Reformen habe ich das Jammern der Bauernvertreter und -vertreterinnen satt. Ich bin im Gegenteil überzeugt, dass die Grünen hier drin im Bundeshaus die Bäuerinnen und Bauern auf lange Sicht besser vertreten, und ganz besonders bin ich überzeugt, dass wir sie ehrlicher vertreten.
Ich möchte Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen.
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Fassung des Bundesrates zu folgen.
Was wir hier in dieser Landwirtschaftsdebatte in den letzten zwei Tagen erlebt haben, ist ein Paradestück schweizerischer Politik, ein Paradestück, wie durch Lobbying Partikularinteressen mehrheitsfähig gemacht werden können. Was hier während dieser zwei Tage an dieses Pult getreten ist, seine Interessen deklariert hat und dann seine Interessen vertreten hat, ist einmalig; es ist auch einmalig, mit welcher Unverschämtheit man sich hier Beiträge vonseiten des Bundes geholt hat. Ich muss allen Vertreterinnen und Vertretern - von den Bienenzüchtern über die Getreideproduzenten zu den Milchproduzenten, und was weiss ich, wen es da alles noch gibt - ein Kompliment für das machen, was Sie hier alles erreicht haben. Sie haben das zulasten des Bundes erreicht. Gescheitert sind diese Lobbyisten fast noch am Schluss; und zwar sind sie daran gescheitert - und das muss ich insbesondere dem Bauernvertreter der SVP sagen -, dass den Chefs dieser Partei die Interessen der Pharma wichtiger waren als die Interessen der Lobbyisten, die hier für ihre Klientel aufgetreten sind. Sie sind nur fast gescheitert, weshalb wir heute die Quittung betrachten müssen, die diese Beratung gebracht hat. Es ist selten in einer Debatte so schön und klar, dass man die Quittung auf einem A4-Blatt hat, auf dem alles zusammengezählt wird, was man am Schluss bezahlen muss.
Damit komme ich zum zweiten schönen Beispiel, das wir bei dieser Landwirtschaftspolitik haben: Es zeigt mit aller Klarheit und Deutlichkeit, dass es hier um einen Verteilkampf geht. Es geht um einen doppelten Verteilkampf, geht es doch einerseits um einen Verteilkampf innerhalb der Landwirtschaft, wo die Position der SP eine klare ist. Denn wir sind bereit, diese grossen Beträge, die hier vonseiten des Bundesrates zur Verfügung gestellt werden, zu unterstützen; sie sollen aber einer ökologisch orientierten Landwirtschaft zugute kommen. Andererseits gibt es einen zweiten Verteilkampf, der aus finanzpolitischer Sicht noch interessanter ist: Hier geht es um die Frage, wie viel die Landwirtschaft von diesem Kuchen bekommt. Da staune ich schon, wenn ich diese Fahne betrachte und lese, wer die Minderheit III (Fässler), die Fassung gemäss Bundesrat, unterstützt: Kein - kein! - Mitglied der bürgerlichen Bundesratsparteifraktionen! Frau Bundesrätin Leuthard, weshalb ist es Ihnen nicht gelungen, die Sparpolitiker der CVP-Fraktion zu überzeugen, die sonst - ja, Herr Loepfe, Sie sollten die eigenen Parolen, die Sie sonst verkünden, schon ernst nehmen - bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf Schuldenbremse und Ähnlichem beharren oder darauf hinweisen? Hier? Nicht einmal der Bundesrat wird unterstützt. Ich staune, weshalb Finanzminister Merz, der sich ja ansonsten regelrecht damit brüstet, die finanziellen Interessen des Bundesrates zu vertreten, kein einziges Mitglied seiner Fraktion auf seine Seite gebracht hat, um ihn hier zu unterstützen. Ich staune, weshalb Bundesrat Blocher, der ja die Inkarnation des Sparsamen an sich ist, auch kein einziges Mitglied seiner Fraktion auf seine Seite gebracht hat, um diese Fassung des Bundesrates zu unterstützen.
Diese Fassung des Bundesrates unterstützen wir. Wenn das Geld so verteilt wird, wie wir Ihnen dies beantragt haben, ist das auch eine gute Basis für die Landwirtschaft.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Der Bundesrat bleibt natürlich bei seinem Zahlungsrahmen und unterstützt somit die Minderheit III (Fässler), also den Zahlungsrahmen von insgesamt 13,5 Milliarden Franken. Das ist auch der Betrag, der im Finanzplan eingestellt ist - nicht mehr. Alle Minderheiten, die mehr Gelder einstellen wollen, müssen mir sagen, wo sie es kompensieren werden. Wir haben, wie Sie wissen, enge Fesseln, und insofern ist für mich die Kohärenz mit dem Finanzplan natürlich auch hier wichtig. Insofern bleibt für mich der Antrag die Minderheit III eben diejenige Lösung, die volkswirtschaftlich Sinn macht, denn sie ist diejenige Lösung, die das Reformtempo im bisherigen Rahmen weiterführt, die die Strukturveränderung im Rahmen von Einkommensveränderungen von 2,5 Prozent pro Jahr weiterführt und somit eine Konstante für die produzierende Landwirtschaft darstellt.
Sie haben insbesondere im Bereich der Verkäsungs- und der Siloverzichtszulage Beschlüsse entgegen den Empfehlungen des Bundesrates gefasst. Diese sind sicher am besten durch die Mehrheit Ihrer Kommission abgebildet. Die Anträge der Mehrheit Ihrer Kommission haben gegenüber dem Zahlungsrahmen, wie er im Ständerat beschlossen wurde, einerseits den Vorteil, dass man bei diesem Zahlungsrahmen einen Ausgleich im Bereich des Ackerbaus gefunden hat, was ich vom Gleichgewicht der verschiedenen Sektoren her begrüsse. Andererseits entspricht die Kompensation im Bereich der Direktzahlungen, im Bereich der Kuhprämie, mit der entsprechenden Flexibilität sicher den von Ihnen hier gefassten Beschlüssen.
Aber, das muss ich nochmals betonen, mit diesem Zahlungsrahmen, mit dieser Aufstockung reduzieren Sie das Reformtempo. Das entspricht nicht der Situation, die ich Ihnen empfehle. Vor allem kann diese Verlangsamung des Tempos - je nachdem, wie die Doha-Runde ausgeht; je nachdem, wie sich unser Netzwerk von Freihandelsabkommen entwickelt - im internationalen Kontext natürlich auch ein Bumerang für die Landwirtschaft sein. Wir müssten entsprechende Massnahmen im Bereich der Beschlüsse der WTO oder eines Freihandelsabkommens dann nämlich einfach später viel teurer durch Begleitmassnahmen finanzieren, weil der Strukturwandel jetzt gebremst würde.
Die Minderheiten IV (Gysin Remo) und II (Schibli) wie auch I (Zemp), die entweder noch viel mehr Geld wollen oder weniger, bekämpfe ich. Die Aufstockungen des Zahlungsrahmens bekämpfe ich aus den gleichen Gründen wie die 150 Millionen Franken; die Reduktion des Zahlungsrahmens bekämpfe ich aber auch, weil der Bundesrat immer versprochen hat, den Strukturwandel im bisherigen Reformtempo und damit für die Bauernfamilien sozial abgefedert umzusetzen.
Somit empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen und andernfalls - als zweitkleinstes Übel - die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La majorité de la commission vous demande de soutenir un crédit-cadre de 13,649 milliards de francs.
Si ce chiffre est le même que celui décidé par le Conseil des Etats, il recouvre quand même quelques différences. Nous avons notamment complètement compensé le supplément qui a été accordé pour le soutien à la transformation du lait en fromage et pour la prime de non-ensilage, ce que le Conseil des Etats n'avait pas fait. Cette compensation s'est faite notamment par une réduction de la prime par unité de gros bétail. Nous avons également corrigé une certaine inégalité entre les producteurs de lait et les producteurs travaillant dans les grandes cultures, en augmentant la contribution pour les terres ouvertes.
Il est inutile que je commente tous ces chiffres. Je vous demande donc de soutenir la majorité de la commission et d'adopter le crédit-cadre de 13,649 milliards de francs.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich schlage vor, dass wir bei den Abstimmungen immer vom höchsten Betrag ausgehen, dem wir den nächsthöchsten Betrag gegenüberstellen usw. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall.
Abstimmung
Einleitung, Bst. a - Introduction, let. a
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 45 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV .... 20 Stimmen
Abstimmung
Bst. b, c - Let. b, c
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 91 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 54 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 78 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 68 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 89 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III .... 53 Stimmen
Abstimmung
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV .... 26 Stimmen
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 120 Stimmen
Dagegen .... 4 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 122 Stimmen
Dagegen .... 2 Stimmen