06.038
Politique agricole 2011. Evolution future
Intervention de procédure
BO 2007 N 12962. Loi fédérale sur le droit foncier rural
Art. 92 ch. 5
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Zemp)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Gestern titelte die "NZZ": "Väterchen Staat und seine Mündelbauern: Landwirte werden weiter vor Überschuldung geschützt." So kommentierte die "NZZ" die ständerätlichen Entscheide zum bäuerlichen Bodenrecht und zum landwirtschaftlichen Pachtrecht. Ich teile die Ansicht, dass die Landwirtschaft in diesen beiden Gesetzen durch den Staat unnötig bevormundet wird, nicht und bin froh, dass sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen hat.
Damit möchte ich auch die Berichterstattung einiger Medien vom Juni 2007 über die Haltung der SP-Fraktion korrigieren: Ich habe bei der ersten Lesung im Nationalrat im Namen der SP-Fraktion bei beiden Gesetzesrevisionen Nichteintreten beantragt. Die SP-Fraktion vertrat und vertritt die Ansicht, es gebe keinen Grund, die beiden Gesetze zu revidieren. Die Beratungen in den beiden Kammern haben uns nun Recht gegeben: Es sind fast alle vom Bundesrat beantragten Änderungen abgelehnt worden; revidiert wurde praktisch nichts. Das ist aus unserer Sicht richtig, wir wollen die Bauern nämlich dort dem Markt aussetzen, wo er existiert: beim Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte, und zwar durch die Senkung der Marktstützungsmassnahmen. Keinen Sinn macht es hingegen, die Landwirtschaft dort dem Markt und dem Wettbewerb auszusetzen, wo es gar keinen Markt gibt. Das ist im Bereich des Bodens und bei der Finanzierung des Landerwerbs bzw. bei der Finanzierung der Pacht der Fall. Hier gibt es keinen echten Markt.
Die Bauern vor dem Wettbewerb zu schützen, der zu Überschuldung führt, finde ich nicht falsch. Unsere Nichteintretensanträge, geschätzte Journalistinnen und Journalisten, waren also zugunsten der Landwirtschaft und nicht, wie kolportiert, zu ihren Lasten.
Ich möchte Sie nun bitten, bei diesem Artikel dem Ständerat zu folgen. Wir haben das bundesrätliche Konzept verlassen, indem wir die untere Grenze für die Definition eines landwirtschaftlichen Gewerbes bei 1 Standardarbeitskraft und nicht bei 1,25 Standardarbeitskräften festgelegt haben. Nun sollten wir den Strukturwandel durch eine Senkung der Grenze für eine Bewilligung für einen Nebenbetrieb auf 0,75 Standardarbeitskräfte nicht noch mehr bremsen. Da wir bereits geregelt haben, dass die Kantone die Grenze in der Berg- und Hügelzone gar auf 0,5 Standardarbeitskräfte senken dürfen, ist der Spielraum für diese Regionen geregelt. Es macht deshalb Sinn, die Grenze für die Bewilligung eines Nebenerwerbs auch im Talgebiet bei 1 Standardarbeitskraft festzulegen, wie wir es auch bei der Gewerbegrenze gemacht haben.
Bitte räumen Sie hier die Differenz zum Ständerat aus, und unterstützen Sie die Minderheit.
Schibli Ernst · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion setzt sich unmissverständlich für die unternehmerischen Bauernfamilien ein und vertritt darum im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik bei Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes mit der Mehrheit der Kommission die Haltung des Bundesrates.
Gerade für Bauernbetriebe, in denen das Arbeitsaufkommen nicht ganz einer Standardarbeitskraft entspricht, sind die unternehmerische Freiheit und die Flexibilität für den Fortbestand von entscheidender Bedeutung. Wer innovativ, gut ausgebildet, initiativ und willens ist, seine Existenz mit einem Zusatzeinkommen langfristig zu sichern, dem müssen wir die Möglichkeit dazu bieten. Die Grösse eines Betriebes allein, ohne die Bewirtschaftungsart mit einzubeziehen, ist für die Beurteilung der Rentabilität völlig unzureichend. Mit diesem Artikel gibt man dem Unternehmertum vielmehr eine echte Chance, und die SVP will, dass sich das Unternehmertum in der Landwirtschaft mittelfristig erfolgreich verankern kann. Wenn die bestehenden Gebäude in der Landwirtschaftszone sinnvoll genutzt werden können, tragen sie durch ihre gepflegte Erscheinung, durch ihre Ausstrahlung zur Schönheit unserer Landschaft bei.
Einmal mehr hat die Haltung eines Teils der CVP-Delegation in der Kommission Kopfschütteln verursacht. Wer die Bauern vertreten will, muss Innovation, Unternehmertum, Flexibilität unterstützen und darf sich den zukunftsbezogenen Herausforderungen nicht verschliessen. Wer den einheimischen Bauern helfen will, setzt nicht auf einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und auf ein völlig verfehltes Freihandelsabkommen mit der EU, sondern schafft die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen unternehmerischen, wettbewerbsfähigen Bauernstand im eigenen Land.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Herr Schibli, natürlich bin ich mir bewusst, dass Wahlkampf ist, aber dass Sie jetzt den BO 2007 N 1297 Link vom Raumplanungsgesetz zum Freihandel geschafft haben, das ist also grosse Klasse.
Bei diesem Artikel geht es weder um mehr Wettbewerb, noch geht es irgendwie darum, dass man den Bauern etwas wegnehmen will, sondern wir wollen das Konzept in Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes so belassen, wie es heute ist. Der Bundesrat hat Ihnen am Anfang der Beratung eine andere Konzeption vorgeschlagen: Wir wollten die Gewerbegrenze auf 1,25 Standardarbeitskräfte (SAK) erhöhen und schlugen als Gegenstück die Regelung im Raumplanungsgesetz mit 0,5 SAK im Berg- und Hügelgebiet als Korrelat vor. Dieses Konzept hat das Parlament nicht angenommen - Sie wissen, dass Sie sich entschieden haben, die Gewerbegrenze auf 1,0 SAK festzulegen -, und somit braucht es eben hier diese Änderung in Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes nicht mehr.
Gemäss bisheriger Regelung in der Raumplanungsverordnung verwies Artikel 40 der Raumplanungsverordnung ausschliesslich auf Artikel 7 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und legte somit als untere Grenze 0,75 SAK fest. Inzwischen hat man die Raumplanungsverordnung geändert, und in dieser Verordnung haben wir neu auch einen Hinweis auf Artikel 5 BGBB. Das bedeutet somit Folgendes: Wenn die Kantone von der Kompetenz Gebrauch machen, die Grenze auf 0,75 SAK zu senken, wird das in der Raumplanungsverordnung neu abgebildet. Somit haben Sie die neue Konzeption, 1,0 und 0,75 SAK, genau analog abgebildet, weil jetzt diese Verordnung mit dem Hinweis auf Artikel 5 BGBB die 0,75 SAK für das Berg- und Hügelgebiet aufnimmt und damit diese Möglichkeit für die Kantone, die Gewerbegrenze herabzusetzen. Deshalb ist es in der heutigen Situation richtig, dass wir das hier in Artikel 24b belassen können.
Die Kantone können die Gewerbegrenze herabsetzen, und es entsteht keine Verschärfung gegenüber der bisherigen Bewilligungsmöglichkeit. Es ist klar, dass der Ständerat das erkannt und zu Recht entschieden hat, dass man bei Artikel 24b dem geltenden Recht folgen muss.
Daher bitte ich Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen und den Antrag der Minderheit Ihrer WAK zu unterstützen.
Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien
In Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes bei der "AP 2011" geht es um die Frage, wie gross der Bauernbetrieb sein muss, wenn der Landwirt einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerb aufbauen möchte - etwa eine Alpwirtschaft, eine Käserei, eine Besenbeiz, Wellness im Heu oder Schlafen im Stroh usw. -, und welche baulichen Massnahmen dazu erforderlich sind. Ihre Kommission ist im Gegensatz zum Ständerat der Meinung, dass das möglichst vielen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern ermöglicht werden sollte und man innovative Projekte auch bei kleineren Betrieben bewilligen können sollte. Im Berg- und Hügelgebiet können die Kantone die Grenze für den Betrieb auf 0,5 Standardarbeitskräfte (SAK) herabsetzen. Im Talgebiet möchte die Mehrheit Ihrer Kommission den Anspruch auf eine Bewilligung für einen Nebenerwerb bei der unteren Grenze von 0,75 SAK ermöglichen.
Mit 15 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, bei unserer Version zu bleiben, am Entscheid des Nationalrates festzuhalten und den Antrag, der jetzt Minderheitsantrag ist, abzulehnen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral
La majorité de la commission vous demande de maintenir la version du Conseil fédéral à l'article 24b.
Il s'agit de la dernière divergence, qui concerne la loi sur l'aménagement du territoire. Nous voulons conserver la possibilité de pouvoir adapter des bâtiments pour l'exercice d'une activité accessoire non agricole.
Le concept initial du Conseil fédéral visait à relever le niveau d'unité de main-d'oeuvre standard à 1,25, alors que le Parlement l'avait maintenu à 1 unité de main-d'oeuvre standard. Par rapport à ce qu'a dit Madame le conseillère fédérale Leuthard, je précise qu'en fait, la possibilité d'abaisser cette unité de main-d'oeuvre standard pour être autorisé à exercer une actitivé accessoire non agricole, n'existe que pour les exploitations agricoles de montagne. Selon la majorité de la commission, la version du Conseil fédéral doit donc être maintenue afin de permettre aux "petits" agriculteurs à temps partiel, plus particulièrement en montagne, de développer une activité accessoire non agricole - par exemple l'agrotourisme ou l'artisanat - qui contribue à assurer un revenu complémentaire leur permettant de rester dans la région.
La commission avait, lors de sa première séance, décidé, à l'unanimité moins 8 abstentions, d'adopter la version du Conseil fédéral. Lors de sa séance consacrée à l'examen des divergences, c'est par 15 voix contre 9 qu'elle a maintenu la divergence.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Herr Germanier, könnten Sie dem Rat noch erklären, dass es sich hier um den zweiten Teil eines Konzeptes handelt, bei dem wir im ersten Teil anders entschieden haben? Davon habe ich jetzt gar nichts gehört. Es ist nicht sinnvoll, ein Konzept nur zur Hälfte zu übernehmen. Sie haben die erste Hälfte aber jetzt nicht erwähnt, was ich falsch finde.
Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral
Le concept du Conseil fédéral n'a pas été pleinement accepté, puisque nous n'avons pas élevé l'unité de main-d'oevre standard (UMOS) à 1,25. Nous en sommes restés à 1 UMOS, c'est un compromis. Le concept du Conseil fédéral est donc incomplet et cet article est nécessaire, dans le sens où nous pouvons encore maintenir 0,5 UMOS dans la région de montagne et 0,75 en plaine.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 45 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 37 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe radical-libéral | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe démocrate-chrétien | 10 (40 %) | 14 (56 %) | 1 (4 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 13 (100 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (25 %) | 3 (75 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PEV/UDF | 0 (0 %) | 2 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 83 (53 %) | 72 (46 %) | 1 (1 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Fässler
Intervention de procédure
6. Tierseuchengesetz
6. Loi sur les épizooties
Art. 62 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Zemp, Bader Elvira, Büchler, de Buman, Laubacher, Pagan, Scherer Marcel, Schibli, Walter, Wandfluh)
Maintenir
Zemp Markus · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe démocrate-chrétien
Namens einer beachtlichen Minderheit empfehle ich Ihnen, hier bei Artikel 62 an der Differenz festzuhalten. Es geht darum, dass wir - wie das letzte Mal ohne Diskussion in diesem Rat beschlossen - Artikel 62 so abändern, dass Beiträge an die Entsorgung von Schlachtabfällen, an die Schlachtbetriebe also, nicht nur wie bis jetzt bei BSE-bedingten Massnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kredite ausbezahlt werden können. Warum dies?
Ich erinnere Sie daran, dass man damals bei der Einführung der Versteigerung der Zollkontingente Fleisch - das war bei der "AP 2007" - versprochen hat, dass man einen Teil der Mittel, die über diese Versteigerung neu in die Bundeskasse kommen, an die Branche zurückfliessen lassen werde, nämlich einerseits als Beiträge an die Bauern und die Schlachtbetriebe für korrekte Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank, die obligatorisch wurde, und anderseits als Beiträge BO 2007 N 1298 an die Kosten der Entsorgung der Schlachtabfälle. Unterdessen ist diese Versteigerung umgesetzt. Sie generiert neu Bundeseinnahmen in der Grössenordnung von deutlich über 150 Millionen Franken pro Jahr. Aus dieser Sicht und um mehr Flexibilität für die Zukunft zu haben, sind wir in der Minderheit der Meinung, dass nicht nur BSE-bedingte Massnahmen finanziert werden sollten, denn BSE ist am Verschwinden.
Aufgrund der zunehmend offenen Grenzen, vor allem auch Richtung Osteuropa, wird die Seuchenbedrohung grösser. Das erfahren wir ja gerade auch derzeit. Mit unserer Fassung hat der Bundesrat in Zukunft mehr Möglichkeiten, flexibel und schnell neue Massnahmen, die er im Bereich Entsorgung anordnet, auch mitzufinanzieren. Es geht nicht um zusätzliche Mittel. Es geht um mehr Flexibilität.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.
Scherer Marcel · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit. Es wurde schon gesagt: Mit der Fassung des Nationalrates können beim Ausbruch einer Seuche angeordnete Massnahmen mit Geldern, die aus dem Versteigerungserlös stammen, abgegolten werden. Es geht nicht um eine Neufinanzierung - nein, es geht darum, dass ein Gefäss erhalten bleibt. Es ist ein Gefäss, das künftig nicht nur eingeschränkt auf Entsorgungsmassnahmen bei BSE, sondern auch bei allfälligen anderen Seuchen genutzt werden kann.
Mit der "AP 2007" wurde beschlossen, dass Steigerungserlöse wenigstens teilweise für die Seuchenbekämpfung eingesetzt werden. Stellen Sie sich vor, die Vogelgrippe hätte sich schneller und intensiver ausgebreitet. Hätte das Parlament zuerst ein neues Gesetz für die Entsorgung toter Tiere machen müssen?
Ich bitte Sie, hier an unserem Beschluss festzuhalten. Unglücklicherweise wurde im Ständerat die Diskussion nicht einmal geführt, was zu einer Differenz zur Fassung des Nationalrates führte. Ich bin überzeugt, dass der Ständerat bei einer allfälligen Differenzbereinigung hier einschwenken wird.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Wenn Sie sich hier dem Ständerat und damit der Mehrheit anschliessen, stimmen Sie nicht etwa gegen die Bekämpfung von Tierseuchen. Sie stimmen auch nicht gegen die Finanzierung von notwendigen Entsorgungsmassnahmen; Sie verhalten sich ganz einfach konform zu Ihren Beschlüssen zum NFA.
Beim NFA haben wir beschlossen, die Finanzierung der Entsorgungskosten bei der Seuchenbekämpfung den Kantonen zuzuweisen. Das NFA-Paket ist kaum ein Jahr in Kraft, und schon soll es aufgedröselt werden. Dass der Bund im Fall von BSE Kostenbeiträge an die Entsorgung geleistet hat, war sicher richtig. Nun laufen diese Kosten aus - zum Glück! Es gibt aber keinen Grund, diese wegfallenden Bundesausgaben sogleich "umzuwidmen" an einen anderen Bereich, den die Kantone zu berappen haben. Es gibt hier keine Besitzstandwahrung, sondern es würde ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, der der Ausgabenbremse zu unterstellen wäre. Eine Massnahme, die zur Lösung eines ganz bestimmten Problems - hier BSE - ergriffen wurde, darf nicht einfach zur allgemeinen Seuchenbekämpfung weitergeführt werden.
Halten wir uns an der NFA, und schliessen wir uns dem Ständerat an!
Bigger Elmar · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollegin Fässler, Sie wissen auch, dass die Nachhaltigkeit nach der BSE-Krise weitergeführt wird und dass diese Verwertung nicht mehr gemacht werden kann. Ich glaube, das ist eine Nachhaltigkeit von der ursprünglichen Art, und darum wird das bestimmt noch weitergezogen. Warum soll dieses jetzt wieder uns Bauern belasten?
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Das Wort "Nachhaltigkeit" ist wahrscheinlich eines der am meisten missbrauchten Wörter. Hier geht es nicht um Nachhaltigkeit, sondern es geht darum, wer die Kosten für die Seuchenbekämpfung trägt. Das haben wir über die NFA den Kantonen zugewiesen und nicht den Bauern speziell; sie werden genauso wie vorher mitbeteiligt sein. Aber es geht nicht an, dass der Bund hier eine Aufgabe übernimmt, die man ihm eben entzogen und den Kantonen zugewiesen hat. Wenn im Fall BSE die Massnahmen auslaufen, weil wir diese Gefahr im Moment eben nicht mehr haben, dann ist das ja eigentlich sehr begrüssenswert.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Frau Fässler hat Recht. Sie hat erkannt, dass es hier effektiv um eine Ausweitung der bisherigen Leistungen geht. Ich höre hier in diesem Saal relativ viel von Verzichtplanung, Verschlankung des Staates, Ausgabendisziplin. Was Sie hier mit dem Festhalten am Beschluss des Nationalrates beschliessen möchten, ist jedoch ganz klar eine zusätzliche Aufgabe zulasten des Bundes. Es ist so: Im Rahmen des NFA hat das Parlament darüber entschieden, dass im Bereich der Seuchenbekämpfung die ganze Aufgabe und die ganze Finanzierung den Kantonen zufällt. Die Kantone sind damit einverstanden.
Herr Zemp, ich bin damit einverstanden, dass uns die Seuchenproblematik inskünftig wahrscheinlich noch ziemlich beschäftigen wird. Aber das Parlament hat entschieden, dass sie primär Aufgabe der Kantone ist. Daran ändert auch der Hinweis auf künftige Seuchen, die uns bedrohen, nichts; die Seuchenproblematik ist Aufgabe der Kantone. Es gibt eine Ausnahme, die bisher galt und an der wir festhalten möchten, nämlich für diejenigen Fälle, in denen eine Seuche nationales Ausmass erreicht, weil sie sich sehr schnell verbreitet. Hier ist es sinnvoll, dass der Bund sehr schnell einschreitet und die kantonalen Aktivitäten koordiniert. Das hat er bei BSE gemacht; hier hat er sich deshalb bereiterklärt, die Entsorgung von Fleischabfällen zu finanzieren - mit einer Kann-Formulierung.
Sie weiten aber diesen Bereich nicht nur aus, indem inskünftig nicht nur BSE, sondern alle Seuchen eingeschlossen werden können; es wird auch noch ins Auge gefasst, dass nicht nur die Entsorgung von Fleischabfällen, sondern alle Kosten der Entsorgung zulasten des Bundes gehen. Es ist also eine doppelte Ausweitung der Möglichkeiten, dass der Bund in Pflicht genommen werden kann. Das ist für mich keine kohärente Politik; sie belastet früher oder später den Bundeshaushalt durch eine Aufgabe mehr, und deshalb ist das kein Konzept, das ich unterstützen kann.
Es wäre auch ein Systembruch, wenn Sie die Entkoppelung der Entsorgungsbeiträge des Bundes für BSE und die damit verbundene Befristung jetzt mit einem neuen Artikel aufheben würden. Das ist ein Systembruch, der ebenfalls problematisch ist. Bei BSE rechnen wir damit, diese Entsorgungskosten noch etwa sieben bis acht Jahre tragen zu müssen, dann aber ist das fertig, und somit entfallen auch diese Mittel. Wenn Sie hier die Befristung aufheben, dann ist das eine Türe, die Sie auftun, und zwar weder zeitlich befristet noch inhaltlich befristet.
Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, hier auch im Sinne der Budgetdisziplin, der Aufgabenkonzentration und Aufgabenverzichtplanung, die Sie vom Bundesrat so sehr wünschen, konsequent dem Ständerat zu folgen.
Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien
Bei Artikel 62 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, dem Ständerat nun zu folgen und die Minderheit abzulehnen.
Die Regeln, die im Zusammenhang mit BSE neu eingeführt wurden, sollen nicht auf alle Seuchen ausgeweitet werden. Das soll eine einmalige Abweichung von der Regel bleiben. Für den Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission ist Seuchenpolizei, Seuchenbekämpfung und Entsorgung von Fleischabfällen oder Schlachtabfällen grundsätzlich Sache der Tierhalter und der Kantone, und das wurde im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch so geregelt.
BO 2007 N 1299Mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen deshalb Ihre Kommission, dem Ständerat zu folgen und die Differenz zu beheben.
Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral
La version de notre conseil, comme l'a dit Madame la conseillère fédérale Leuthard, prévoit de nouvelles tâches pour la Confédération. Les frais d'élimination sont donc l'affaire des cantons, car ce sont eux qui sont responsables sur le plan sanitaire. Il y a une exception pour l'encéphalopathie spongiforme bovine, car c'est la Confédération qui prend en charge les frais d'élimination dans ce cas, et cela va durer encore quelques années.
Par 13 voix contre 11, la commission vous demande d'éliminer cette divergence et d'adhérer à la décision du Conseil des Etats.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 67 Stimmen