05.3864
Schuldenfreiheit im Alter. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Müller Philipp, Fattebert, Favre, Hegetschweiler, Imfeld, Kaufmann, Laubacher, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Müller Philipp, Fattebert, Favre, Hegetschweiler, Imfeld, Kaufmann, Laubacher, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Adopter la motion
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ständerat Kuprecht hat eine Motion eingereicht mit dem Titel "Schuldenfreiheit im Alter. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung". Er fordert mit seiner Motion, dass die Besteuerung des Eigenmietwertes abgeschafft wird, dass aber Schuldzinsen und Unterhaltskosten in einem beschränkten Ausmass weiterhin abzugsfähig bleiben. Ihre WAK empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen, wenn auch mit einem knappen Resultat.
Im Prinzip ist es eine gute Überlegung, die Besteuerung des Eigenmietwertes abzuschaffen, denn mit dem heutigen System ist es möglich, dass man sich verschuldet und seine Liegenschaftsrechnung durch diese Verschuldung positiv gestalten kann, indem man steuerlich mehr abziehen kann, als über den Eigenmietwert dem Einkommen zugeschlagen wird. Jetzt ist es tatsächlich so, dass insbesondere ältere Leute nicht gerne Schulden haben und deshalb ihre Belastung auf dem Wohneigentum abzahlen. Zum Teil haben sie überhaupt keine Hypothekarschuld mehr. Das bedeutet nun aber, dass sie auch keine Abzüge machen können, obwohl ihnen ein Einkommen über den Eigenmietwert angerechnet wird.
Ich gehe davon aus, dass der Motionär dieses System zugunsten der älteren Leute korrigieren möchte, so steht es auch im Titel. Nur ist es so, dass dieser Systemwechsel nicht nur für die älteren Leute gelten würde, sondern für alle, denn er hat in seiner Motion nicht vorgeschlagen, dass nur Leute, die schon im AHV-Alter sind, von der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung profitieren sollen. Deshalb stimmt hier der Titel "Schuldenfreiheit im Alter" leider nur bedingt, denn es würde darum gehen, den Wechsel auch zugunsten aller anderen, die Wohneigentum haben, vorzunehmen. Wir haben schon mehrfach über diesen Systemwechsel gesprochen. Wir hatten auch einen Vorstoss vorliegen, der einen reinen Systemwechsel wollte: keine Eigenmietwertbesteuerung und keine Abzüge; Herr Aeschbacher hatte diesen eingebracht. Leider sind wir dieser sehr guten Idee - das ist meine persönliche Meinung, nicht jene der Kommission - nicht gefolgt.
Warum empfiehlt Ihnen die WAK, dieser Motion nicht zuzustimmen? Es ist etwas unlogisch, wenn es hier heisst, dass Abzüge in beschränktem Ausmass weiterhin zulässig sein sollen, und dann eben gerade argumentiert wird, dass ältere Leute keine solchen Abzüge mehr machen können, weil sie keine Schulden mehr haben. Dann macht es doch keinen Sinn, diese Abzüge weiterhin zuzulassen. So stimmt das System in sich eben nicht. Wir denken, dass man diese Belastung im Alter auf andere Weise korrigieren sollte. Ich möchte daran erinnern, dass im Steuerpaket 2001 ein solcher Systemwechsel, ein halber, enthalten war - Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, aber weiterhin Abzug aller Unterhaltskosten über einer Untergrenze - und dass nicht zuletzt diese Idee dazu geführt hat, dass die Kantone das Kantonsreferendum ergriffen und das ganze Steuerpaket bachab geschickt haben.
Eine grosse Minderheit unserer Kommission möchte den Eigenmietwert abschaffen. Das ist ihr prinzipielles Anliegen. Sie möchte aber, dass gewisse Abzüge auch weiterhin möglich sind. Wir haben versucht, im Rahmen der Diskussion eine Modifikation der Motion vorzunehmen, indem wir das Ganze auf die Leute fokussieren wollten, die schon im AHV-Alter sind. Diese Modifikation unterlag in unserer Kommission am Schluss mit 11 zu 12 Stimmen einem Antrag auf Ablehnung der ganzen Motion.
Ich denke, wir müssen hier etwas genauer überlegen, wie man etwas für die Leute machen könnte, die tatsächlich keine Schulden mehr haben und nur über die AHV Einnahmen haben. Das ist noch nicht geregelt. Aber das wird mit der vorliegenden Motion falsch geregelt. Die Kantone wären mit einer solchen Regelung sicher auch nicht einverstanden. Die Kantone haben schon letztes Mal gesagt, wenn man weiterhin Abzüge zulasse, seien sie nicht einverstanden. Es sei doch so, dass das Gestehungskosten für ein Einkommen seien. Wenn dieses Einkommen nicht mehr bestehe, weil man keinen Eigenmietwert mehr besteuern müsse, mache es keinen Sinn, solche Gestehungskosten trotzdem zuzulassen.
Im Namen einer knappen Mehrheit der WAK möchte ich Sie deshalb bitten, diese Motion abzulehnen. Wir werden sicher an dieser Frage dranbleiben. Ich hoffe, dass wir eines Tages eine mehrheitsfähige Lösung finden werden, die insbesondere auch der älteren Generation zugutekommen wird.
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
C'est au nom de la faible majorité de la Commission de l'économie et des redevances que je vous présente ce préavis. La question de l'imposition de la valeur locative a été abondamment traitée à l'occasion des travaux sur le paquet fiscal, projet qui a été rejeté par le peuple en 2004. Personne ne contestait à ce moment-là qu'il était plus transparent et dans l'intérêt de tous de supprimer à la fois l'imposition de la valeur locative, mais également la possibilité de déduire les intérêts hypothécaires.
Ce que propose la motion, en l'occurrence, c'est d'abandonner l'imposition de la valeur locative, mais de ne pas complètement supprimer les déductions pour les frais d'entretien et les intérêts hypothécaires. Cela induit une certaine inégalité entre locataires et propriétaires, même si l'intention de la motion est louable puisqu'elle vise essentiellement les personnes d'un certain âge confrontées à l'augmentation de leur revenu imposable, précisément à cause de la valeur locative. On doit veiller à une égalité de traitement, et il est donc important, en l'occurrence, que l'on puisse avoir un parallélisme des mesures.
C'est pour toutes ces raisons que la majorité de la commission vous propose de rejeter la motion, de telle manière qu'on évite aussi l'effet d'arrosoir. Parce que si la majorité ne conteste pas qu'il y a certains problèmes sociaux pour les personnes âgées, il faut se rendre compte que le système qui serait instauré bénéficierait à l'ensemble des personnes, qu'elles aient ou non des difficultés financières.
Par conséquent, les cas de rigueur doivent être traités par d'autres moyens, par d'autres lois, et non pas par le biais de l'imposition de la valeur locative, et ce d'autant plus que cet aspect du paquet fiscal est l'un des éléments importants qui avait contribué à son échec devant le peuple.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit der vorliegenden Motion wird ein Dauerthema angesprochen: das Ärgernis des Eigenmietwertes; als solches wird es zumindest von vielen Leuten empfunden. Mit dem Eigenmietwert wird ein fiktives Einkommen besteuert, welches gar nicht erzielt wird - ein Anachronismus sondergleichen im schweizerischen Steuerrecht. Es hat bis heute viele Bemühungen gegeben, diesen Anachronismus aufzuheben, bisher alle ohne Erfolg. Einen Systemwechsel wollen viele; wenn es dann aber um die Details geht, haben wir grundlegende Gegensätze, die wir aus unzähligen Diskussionen über die Besteuerung des Wohneigentums kennen und die bis heute jede Änderung in diesem Bereich verhindert haben.
Die heutige Aufrechnung des Eigenmietwertes geht mit der Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten und der eingeschränkten Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen einher. Die Eliminierung aller drei Elemente - also keine Aufrechnung des Eigenmietwertes, dafür im Gegenzug kein Abzug der Unterhaltskosten und kein Abzug der Schuldzinsen - ist für uns keine Option. Die Unterhaltskosten müssen in jedem Fall auch inskünftig abzugsfähig bleiben. Dabei geht es nicht einfach um einen Steuervorteil für Wohneigentümer. Wir wissen, dass wir in der Schweiz eine Bausubstanz haben, die zunehmend sanierungsbedürftig ist. Wir wissen zudem aus der CO2-Debatte, dass hier ein grosses Potenzial an Energiesparmassnahmen brachliegt. Einschränkungen im Bereich der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten wären also geradezu kontraproduktiv. Auch ist nicht einfach davon auszugehen, dass dadurch Fiskalausfälle eintreten. Der Unterhalt von Liegenschaften generiert Arbeit und Verdienst, bringt Aufträge und sorgt damit für Arbeitsplätze. Dadurch werden die sich durch den Unterhaltskostenabzug ergebenden Steuerausfälle mehr als nur kompensiert. Denken Sie dabei nur schon an die Mehrwertsteuer!
Nicht ganz so einfach liegt der Fall beim Schuldzinsenabzug. Die völlige Streichung des Schuldzinsenabzuges auch beim Neuerwerb einer selbstgenutzten Liegenschaft widerspricht Artikel 108 der Bundesverfassung, der die Wohneigentumsförderung postuliert. Zumindest ein degressiv abnehmender Schuldzinsenabzug während den ersten zehn Jahre nach dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum muss auch bei Abschaffung des Eigenmietwertes beibehalten werden; andernfalls wird es für jüngere Leute oftmals zu schwierig, Wohneigentum zu erwerben.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist das immer wieder zu hörende Argument, wonach durch eine solche Ausgestaltung des Systemwechsels Mieterinnen und Mieter benachteiligt werden sollen. Die Mieterschaft hat keine Unwägbarkeiten und Risiken bei den Unterhaltskosten zu tragen. Und die Höhe der Hypothekarschuld beeinflusst auch nicht den Mietzins. Dieser wird ja lediglich durch die Schwankungen des Hypothekarzinssatzes beeinflusst.
Die offene Formulierung der Motion bietet eine gute Grundlage, um die drei Elemente der Besteuerung von Wohneigentum, also Eigenmietwert, Unterhaltskostenabzug und Schuldzinsenabzug, im Rahmen eines Systemwechsels in ein untereinander ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Es muss endlich möglich gemacht werden, dass der leidige Eigenmietwert wegfällt.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Frau Fässler, der Kommissionssprecherin: Sie moniert, dass mit der Motion nicht dem Titel entsprechend nur Leute im AHV-Alter begünstigt werden sollen. Gerade ein solcher Antrag lag in der Kommission vor und wurde von der Mehrheit, die jetzt die Motion bekämpft, sehr deutlich abgelehnt - auch mit der Stimme von Frau Fässler, meine ich. Man kann nicht mit diesem Argument kommen und behaupten, es wäre dann halt für alle und nicht nur für AHV-Rentnerinnen und -Rentner, wenn man gleichzeitig diesen Antrag abgelehnt hat.
Ich bitte Sie also im Namen einer sehr starken Minderheit, die Motion Kuprecht anzunehmen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Es ist natürlich schon so: Titel und Anliegen der Motion stimmen nicht überein. Aber nach der Mengenlehre sind eben in der Gesamtheit aller Eigentümer die älteren auch enthalten, und darum stimmt es am Ende vielleicht doch wieder.
Es ist so, dass der Eigenmietwert den Ausgleich dafür bildet, dass die Eigentümer ihre Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen dürfen; das heisst, dass die mit der Einkommenserzielung zusammenhängenden Aufwendungen eben zum Abzug zugelassen werden. Nun ist die Haltung der Wohneigentümer in dieser Frage eigentlich nicht homogen. Das haben schon die Debatten zum Steuerpaket gezeigt, und es hat sich auch in jüngster Vergangenheit wieder gezeigt. Es gibt solche, die durchaus akzeptieren, dass der Eigenmietwert im Verbund mit den Abzugsmöglichkeiten auch für sie steuerlich attraktiv sein kann. Die Sache ist also nicht ganz so eindeutig, wie sie gelegentlich dargestellt wird.
Der Eigenmietwert soll ja sicherstellen, dass Eigentümer bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auch steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie ihre Liegenschaft vermieten oder sie selbst bewohnen. Die steuerlichen Unterschiede zwischen Wohneigentümern und Mietern, denen kein Abzug ihrer Mietkosten zusteht, sollen nicht zu gross werden; das sind so die allgemeinen Richtlinien. Die Motion hat allerdings in erster Linie die Stossrichtung, ältere Wohneigentümer, also Rentner, zu begünstigen. Weil das so ist, hat die Steuerverwaltung statistisches Material gesucht. Es ist nicht so einfach, hier mit Zahlen zu operieren; es war auch in der früheren Debatte immer wieder schwierig. Wir haben einiges Material aus dem Kanton Bern erheben lassen. Man kann nicht sagen, dass diese Daten für die Schweiz umfassend relevant seien, aber immerhin ist einmal Material aus einem Kanton zusammengekommen.
Diese Daten zeigen, dass das durchschnittliche steuerbare Einkommen der Rentner ohne Liegenschaften 33 700 Franken beträgt. Bei Rentnern mit Wohneigentum beträgt das steuerbare Einkommen durchschnittlich 64 000 Franken, ist also fast doppelt so hoch. 36 Prozent der Rentner mit Wohneigentum ziehen keine Hypothekarzinsen ab, weil sie auf ihren Liegenschaften eben auch gar keine Hypothekarschulden mehr haben. 20 Prozent der Rentner mit Wohneigentum versteuern sogar einen negativen Nettoeigenmietwert. Das heisst, der Eigenmietwert minus Hypothekarzinsen minus Unterhaltskosten hat am Ende eine Reduktion des steuerbaren Einkommens zur Folge. 20 Prozent der Rentner haben also sogar einen negativen Nettoeigenmietwert. Der positive Nettoeigenmietwert macht durchschnittlich etwa 12 Prozent des steuerbaren Einkommens aus. Diese Zahlen zeigen, dass die Ausgangslage eben nicht so eindeutig und nicht so homogen ist, wie man das gelegentlich annimmt, und dass man, wenn man hier gesetzgeberisch tätig werden will, mit grosser Vorsicht an das Thema herantreten sollte.
Nun wissen wir, dass der Hauseigentümerverband derzeit Unterschriften sammelt, und zwar genau in Hinsicht auf das Anliegen, das die Motion Kuprecht eigentlich beinhaltet: Die Situation älterer Immobilienbesitzer soll unter dem steuerlichen Aspekt des Eigenmietwertes angeschaut werden. Diese Unterschriftensammlung läuft und beweist, dass eben weder der Hauseigentümerverband noch wir der Meinung sind, das Thema sei jetzt erledigt. Es ist in der Tat nicht so. Aber wir fragen uns, ob es nicht klüger wäre, das Thema eben so abzuhandeln, wie es im Titel der Motion steht, und nicht über eine generelle Lösung, wie sie im Text daherkommt.
Der Bundesrat ersucht Sie, diese Motion nicht anzunehmen, dies aber mit dem deutlichen Hinweis, dass das Problem damit eben nicht vom Tisch ist, sondern dass darüber in anderer Form wieder zu befinden sein wird.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte nur ganz kurz auf einen Aspekt des Votums von Herrn Philipp Müller eingehen. Er hat zu Recht gesagt, dass wir eine Abstimmung über einen Antrag auf eine Veränderung des Motionstextes durchgeführt haben, damit er eher auf die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger fokussiert wäre. Es ist auch richtig, dass ich jenem Antrag zugestimmt habe. Es war ein Eventualantrag, und dann habe ich die bessere der beiden schlechten Varianten gewählt und am Schluss, wie die Mehrheit der Kommission, zur Motion Nein gesagt. Herr Müller hat also richtig zitiert, er hat nur den falschen Schluss gezogen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 82 Stimmen
Dagegen .... 68 Stimmen