08.3143
Übernahme der EG-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Interpellant beantragt eine kurze Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen für die Antwort, die mich und - damit ist auch meine Interessenbindung dargelegt - einzelne Mitglieder des Verbandes freier Berufe noch mit Fragen bzw. nicht ganz befriedigt zurücklässt. Erlauben Sie mir daher, in drei Punkten nachzuhaken:
1. Die Direktive wurde im September 2005 erlassen und ist seit Oktober 2007 in Kraft. Wir haben nun Ende Mai 2008. In der Antwort ist davon die Rede, dass das geeignete Vorgehen zurzeit besprochen wird und die Kantone offenbar sogar noch eine zweijährige Frist zur Umsetzung fordern. Meine Frage ist ganz einfach: Geht es nicht ein bisschen schneller? Warum braucht es eine so lange Übergangszeit, sodass es am Schluss fast fünf Jahre dauert, eine solche Direktive umzusetzen?
2. Gemäss der Antwort ist es nicht ausgeschlossen, dass die verspätete Anerkennung von Berufsqualifikationen zu Schwierigkeiten führt oder führen könnte. An welche Art von Schwierigkeiten denkt man? Auch wenn diese nicht im Einzelnen genannt werden können - da begreife ich die Antwort -, hat man doch bei dieser Aussage sicher an etwas gedacht. Oder ist das bloss ein formelhafter Vorbehalt, um sich gegen alle Eventualitäten zu schützen?
3. Es wird gesagt, dass sich bei reglementierten Berufen wie zum Beispiel bei den Skilehrern oder auch bei Elektrikern nichts ändert. Weiss man, wie sich die Übernahme der Direktive auf nichtreglementierte Berufe auswirkt? Sie sehen, worauf ich eigentlich hinauswill: Besteht nicht die Gefahr, dass dann zum Beispiel bei Architekten und Ingenieuren - eben bei nichtreglementierten Berufen -, in einem Bereich mit einem Bauvolumen von immerhin 40 oder 45 Milliarden Franken pro Jahr, bei dem auch Sicherheitsrisiken bestehen, die Berufsanforderungen nach unten nivelliert werden? Besteht nicht generell die Gefahr, dass in den nichtreglementierten Berufen gerade auch die Qualität unserer dualen Ausbildung letztlich leidet? Dann werden nämlich auch Leute auf den Markt kommen, die vielleicht nicht die gleichen beruflichen Qualifikationen aufweisen.
Schliesslich und endlich scheint es mir wichtig zu sein, dass die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Umsetzung der Direktive eng mit den einzelnen Berufsgruppen geschieht und vielleicht gerade auch den nichtreglementierten Berufen das Gespräch gewährt wird. Besten Dank für Ihre Bereitschaft zu dieser Zusammenarbeit, von der ich nun einmal ausgehe.
Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist zentral. Sie wird für die Ausübung der Berufe in der Schweiz wie auch für die Qualität der schweizerischen Arbeit einen zentralen Stellenwert erhalten. Es geht um zwei Punkte: Es geht um die öffentliche Sicherheit, und es geht um die Qualität der Berufsbildung. Der Bundesrat räumt in der Interpellationsantwort selber ein, dass es im heutigen Zeitpunkt nicht möglich sei, die Schwierigkeiten zu benennen und zu erkennen, welche Berufe stärker betroffen sein könnten. Es geht hier um zentrale Bereiche, die vorsichtig und umsichtig anzugehen sind.
Der erste Bereich ist die öffentliche Sicherheit. Die Schweiz kann Vorbehalte machen, Berufe nicht anerkennen, wenn es einerseits um die öffentliche Sicherheit geht, beispielsweise um Elektroinstallationen, oder wenn es andererseits um die Gesundheit geht; das betrifft alle Gesundheitsberufe. Hier hat der Bund die Möglichkeit, die Qualität ausländischer Ausbildungen und ausländischer Anerkennungen zu überprüfen. Hier brauchen wir bereits heute eine klare Aussage. Welches wird der Massstab für eine Überprüfung sein? Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard um eine Zusicherung, dass es ein strenger Massstab sein wird. Wir haben Kenntnis davon und spüren das in den Gesprächen, dass die Berufsverbände und die einzelnen Mitarbeiter in diesen Berufen heute sehr verunsichert sind. Wir sollten heute eine klare Antwort erhalten, und ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, dafür.
Das zweite Sorgenkind ist die Qualität der handwerklichen Berufe. Wir haben dank dem dualen System - praktische Arbeit und Schule gleichzeitig - eine hohe Qualität der Ausbildung. Die Berufsverbände garantieren in Zusammenarbeit mit dem Bund eine sehr hohe Qualität der Weiterbildung. Die Befürchtung, dass die Qualität dieser Berufe in der Schweiz künftig nach unten nivelliert wird, ist verständlich. Machen Sie einen Vergleich mit dem Ausland; gehen Sie auf die Iberische Halbinsel, und Sie sehen, in welcher handwerklichen Qualität dort Häuser renoviert werden! Gehen Sie nach England; Sie finden in keinem Haus Elektroleitungen "unter Putz", sie sind alle "auf Putz", und Abwasserleitungen werden ausserhalb des Hauses geführt. Essen Sie in England: Das ist keine Verpflegung, das ist eine besondere Art der Körperstrafe - ausser Sie seien bereit, astronomisch hohe Summen für eine gute Mahlzeit aufzuwenden.
Die Berufsverbände der Schweiz und auch die Handwerker, die auf ihren Beruf stolz sind, haben grosse Sorge, ob unser Standard nicht sinkt. Die hohe Berufsqualität der Schweiz ist eine Standortqualität, und diese wollen wir beibehalten. Die Befürchtung und die Verunsicherung - ich wiederhole es - sind gross, dass durch die zitierte EG-Richtlinie unsere Qualität sinkt. Hier geht ein Wunsch an den Bundesrat und insbesondere an das Seco, Frau Bundesrätin, das hier zuständig ist: Wenn der Bundesrat die Richtlinie übernehmen wird, sollte auch verankert sein, dass bei künftigen Anfragen der betroffene Berufsverband zwingend einzubeziehen ist. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die hohen Qualitätsansprüche, die sich unsere Berufsverbände auferlegen oder die von Gesetzes wegen gefordert werden, nicht durch Behördenentscheide gesenkt werden. Unsere hohe Berufsqualität ist ein Standortfaktor der Schweiz. Deshalb bitte ich Sie, alles zu tun, damit diese Qualität aufrechterhalten wird, und ich bitte Sie um die Zusicherung, dass Sie die Berufsverbände tatsächlich auch einbeziehen werden.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Vielleicht zuerst zu Herrn Frick: Erstens einmal denke ich, dass allein die Tatsache, dass in den einen Staaten "unter Putz" gearbeitet wird und wieder in anderen "auf Putz", keine aussagekräftige Indikation für die Qualität der Ausbildung ist. Es gibt verschiedene Standards, und das allein hat noch nichts mit der Qualität der Ausbildung zu tun. Zweitens hoffe ich natürlich, dass Sie in England nicht nur in Fastfood-Restaurants gegessen haben; es gibt nämlich auch sehr gute Restaurants, vor allem indische.
Zur Frage von Herrn Schwaller, zur Ergänzung der Interpellation: Es ist so, dass diese zeitliche Verzögerung auch uns effektiv nicht gefällt, aber es ist eine Auswirkung der Situation bei den Kantonen, deren Vertreter Sie ja sind. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass wir im Februar 2006 die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der Übernahme dieser EG-Richtlinie etabliert haben. Im Oktober 2007 haben die Kantone in einer Stellungnahme dann eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren gefordert. Sie haben das vor allem mit den Umsetzungsproblemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und der Rechtssicherheit begründet. Die Kantone sind uns viel wert, und deshalb haben wir uns diesem vorgetragenen Wunsch angeschlossen.
Tatsache ist, dass die Kantone mit der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens Mühe haben, und das seit einigen Jahren; ihre Aufgaben sind auch bis heute nur teilweise erledigt. Bis heute fehlt z. B. von der KdK eine Liste mit den kantonalen Rechtsgrundlagen, die geändert werden müssten; diese Liste fehlt seit 2002. Auch hier kann ich nur auch Sie selber in die Pflicht nehmen, damit Sie die kantonalen Regierungen bei den Kontakten, die Sie mit ihnen haben, auf diese Pendenzen aufmerksam machen. Wir würden sehr gerne eine schnellere Umsetzung eben auch des Anliegens, das Herr Frick und Sie geäussert haben, wünschen, weil es schlussendlich auch ein Schutz für die Diplomanerkennungen in der Schweiz ist. Aber solange diese Richtlinie nicht umgesetzt und implementiert ist, haben wir hier mangelnde Rechtsgrundlagen.
Zur zweiten Frage, die Sie erwähnt haben, zu jener nach den Architekten: Das ist ein altes Thema. Der Bundesrat hat im November 2004 einen grossen Bericht zum Thema Architekten vorgelegt, in Erfüllung eines Postulates der WAK-NR (01.3208). Er hat dort auch darauf hingewiesen, dass es die Idee des europäischen Binnenmarktes und somit dieser Richtlinien ist, dass man Mindeststandards etabliert, die dann überall eingehalten werden müssen. Wie der Beruf aber landesintern reglementiert ist und ob er überhaupt reglementiert ist, das ist nationale Angelegenheit. Bei den Architekten ist es ein Faktum, dass der Zugang zum Architektenberuf in praktisch allen Ländern in Europa reglementiert ist und dass diese, mithin im Gegensatz zur Schweiz, für die Berufsausübung einen entsprechenden Abschluss verlangen. Bei uns - das wissen Sie - existiert diese Reglementierung nicht. Es ist deshalb natürlich unser Ziel, für die Architekten den Marktzugang in der EU zu verbessern, aber seit Jahren ermuntern wir die Kantone auch, namentlich das BBT tut es, Massnahmen für eine Vereinfachung des Marktzugangs zu etablieren, indem sie diese schweizerische Reglementierung anpacken.
Es ist in der Schweiz, wie Sie wissen, sehr schnell möglich, sich Architekt zu nennen. Man kann sich als Baupolier auch Architekt nennen. Man kann entsprechende Leistungen anbieten. Ein Hochbauzeichner kann ein Geschäft eröffnen. Es ist ein Malaise. Ich verstehe die Architekten, die eine ETH- oder eine Fachhochschulausbildung ausweisen und sich hier benachteiligt fühlen. Aber es ist nicht primär eine Frage des Marktzugangs im europäischen Raum, sondern eine der entsprechenden Reglementierung. Wir haben der Stiftung REG denn auch mehrfach angeboten, sie hinsichtlich der Erarbeitung eines Konzeptes zu unterstützen, in dem auch die Übernahme der Aufgaben, die Zielsetzungen geregelt werden könnten.
Sechs Kantone haben mittlerweile eine Reglementierung des Architektenberufs erreicht. Es sind die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Luzern und Tessin. Alle anderen Kantone haben keine Zulassungsregelungen, was sich letztlich natürlich auch auf die Bedeutung und den Stellenwert allfälliger Vorkehren auswirkt.
Um auf die Fragen oder Bemerkungen von Herrn Frick zu antworten, generell Folgendes: Die Diplomanerkennung gemäss Anhang III zum Freizügigkeitsabkommen hat das Ziel, den Zugang zum Arbeitsmarkt in den reglementierten Berufen im EU-Raum zu gewährleisten. Sieben sektorale Richtlinien ermöglichen folgenden Berufen die automatische Reglementierung: Apothekern, Ärzten, Krankenpflegern, Zahnärzten, Tierärzten, Hebammen, Architekten. Diese Berufe sind staatlich sanktioniert, weil ein öffentliches Interesse im Hintergrund steht. Es hängt deshalb auch vom Besitz eines Diploms ab, ob man diese Berufe ausüben kann. Diese Diplome sind im Anhang III festgeschrieben; damit haben wir also keine Probleme. Wir haben etwa - das wissen Sie vielleicht noch - gegenüber Rumänien und Bulgarien auch einen Vorbehalt für Hebammen und Pfleger zum Schutze respektive zum Erhalt unseres Niveaus angebracht, weil in Bezug auf diese Berufe das öffentliche Interesse gross ist und gewisse andere Staaten eine andere Ausbildung und eine andere Diplomanerkennung vorschreiben. Diese Vorbehalte wurden auch akzeptiert.
Wir haben aber innerhalb dieser Regulierung über das Freizügigkeitsabkommen auch die Möglichkeit, bei Unterschieden betreffend die Ausbildungsinhalte Ausgleichsmassnahmen zu verlangen. Das gilt z. B. für das System der Anerkennung der Berufserfahrung, und gerade im Bereich der handwerklichen Berufe haben wir das auch getan. So haben wir solche Vorbehalte respektive Ausgleichsmassnahmen für Elektroinstallateure und -kontrolleure, Kaminfeger, Eichmeister und Seilbahnfachleute etabliert. Es ist auch möglich, Sprachkenntnisse und Kenntnisse des nationalen Rechts zu verlangen, wenn es für die Ausübung des Berufes notwendig erscheint. Deshalb ist es so, dass wir in diesem Bereich auch mit diesen Instrumenten das Niveau schützen respektive den Zugang zum Markt einschränken können.
Grundsätzlich sieht das europäische System der Diplomanerkennung vor, dass jedes Land das Ausbildungsniveau frei selber bestimmen kann. Das scheint uns zentral zu sein. Im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses, den Sie vielleicht kennen und bei dem wir Beobachterstatus haben, geht es um die Gestaltung der Ausbildung. Das soll zu Transparenz führen, damit man die Anforderungen an die jeweiligen Berufsabschlüsse festlegen kann, aber auch weiss, was etwa die Kochlehre eines Italieners wert ist, ob sie unserer Ausbildung entspricht oder nicht. Das andere ist dann der Prozess der Diplomanerkennung, was sich auf den Zugang zum Arbeitsmarkt bezieht.
Wir sind hier in Verhandlungen. Es gibt laufend neue Berufe, bei denen wir erkennen, dass wir im Hinblick auf den Zutritt zum Markt und zum Schutze der Konsumenten unsere Diplome schützen müssen. Aber das betrifft natürlich vor allem die Bereiche, wo eben Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nach dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger verlangen.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Fragen einigermassen beantwortet.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Geschäft und die heutige Tagesordnung sind damit erledigt.
Schluss der Sitzung um 10.20 Uhr
La séance est levée à 10 h 20