07.082
Vue d'ensemble du FTP (ZEB)
Intervention de procédure
BO 2009 N 2663. Arrêté fédéral sur le financement de la réduction du bruit émis par les chemins de fer
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Amherd, Aeschbacher, Berberat, Fehr Jacqueline, Hämmerle, Hany, Lachenmeier, Teuscher)
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La Commission des transports et des télécommunications s'est réunie le matin du 5 mars 2009, avant l'ouverture de la séance du conseil, pour traiter la divergence sur l'arrêté fédéral sur le financement de la réduction du bruit émis par les chemins de fer.
En effet, notre conseil a décidé le 15 décembre 2008, à une courte majorité, de ne pas entrer en matière sur le projet du Conseil fédéral, alors que le Conseil des Etats avait décidé d'entrer en matière le 5 juin 2008. Dans un second débat tenu le 4 mars 2009, le Conseil des Etats a confirmé sa position, maintenant ainsi la divergence entre les deux conseils. C'est pourquoi nous devons à nouveau examiner ce projet et nous prononcer.
Selon le droit en vigueur, un montant de 1,854 milliard de francs est alloué pour financer la réduction du bruit émis par les chemins de fer. Dans son projet de révision de la loi, le Conseil fédéral propose une diminution de ce montant de l'ordre d'un demi-milliard de francs en chiffres ronds pour l'amener à 1,330 milliard de francs. Le Conseil des Etats, comme je l'ai dit, a adopté le projet du Conseil fédéral le 5 juin 2008 alors que, dans sa décision du 15 décembre 2008, notre conseil refusait d'entrer en matière sur cet objet, ce qui impliquait que le montant initial était maintenu tout en créant une divergence entre les deux chambres.
Dans la nouvelle discussion sur ce sujet en commission, des arguments défendant les deux points de vue ont été échangés. Pour les représentants de l'administration, la réduction du montant se justifie pour plusieurs raisons.
Avant tout, la qualité du matériel roulant s'est profondément modifiée depuis l'adoption du crédit initial. Ainsi, les trains modernes génèrent beaucoup moins de nuisances au niveau du bruit que les anciennes compositions. Cette évolution va se poursuivre puisque les CFF ont passé commande d'une certaine quantité de nouveau matériel pour remplacer l'ancien, de façon à ce que les effets positifs se fassent sentir encore avant que des mesures de protection extérieures de type murs antibruit soient réalisées. Dans la perspective de prendre des mesures d'économies, les responsables du département préfèrent maintenir à une hauteur convenable le montant des moyens disponibles pour améliorer les infrastructures ferroviaires et réduire à la place les montants mis à disposition pour la lutte contre le bruit. Ces arguments sont repris par la majorité de la commission, qui propose de se rallier à la décision du Conseil des Etats.
Une minorité de la commission estime, au contraire, que nous devons tout entreprendre pour limiter au maximum les nuisances dues au bruit du trafic ferroviaire et qu'il n'y a aucune raison de revenir en arrière par rapport au montant initialement décidé et que le crédit doit être maintenu tel quel. Par conséquent, la minorité propose de maintenir la décision du Conseil national et de ne pas entrer en matière sur ce projet de modification du montant du crédit d'engagement.
Lors du vote, la commission est entrée en matière sur ce projet, par 12 voix contre 11 et 1 abstention. Ce vote équivaut au fait que la commission se rallie à la décision du Conseil des Etats, à savoir d'allouer un montant de 1,330 milliards de francs. Au vote sur l'ensemble, le projet a été adopté par 21 voix contre 0 et 4 abstentions.
Ainsi, au nom de la majorité de la commission, je vous recommande d'entrer en matière sur ce projet, d'accepter le crédit de 1,330 milliard de francs pour les mesures de réduction du bruit émis par les chemins de fer, d'adopter cet arrêté lors du vote sur l'ensemble et d'éliminer ainsi la divergence que nous avons avec le Conseil des Etats.
Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Es bleibt im Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen eine einzige Differenz, nachdem uns bei allen übrigen Punkten der Ständerat entgegengekommen ist. Die Differenz betrifft die Vorlage 3, den Lärmschutz.
Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen möchten den Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen von ursprünglich 1,854 Milliarden Franken um 500 Millionen auf 1,330 Milliarden Franken reduzieren. Begründet wird die Reduktion damit, dass die Ziele der Lärmsanierung auch mit dem reduzierten Verpflichtungskredit erreicht werden. Der Lärmschutz ist auf Kurs, beim Rollmaterial werden die Wagen grösstenteils innerhalb der Frist saniert, während es bei den Lärmschutzwänden nicht so sehr eine Frage des Geldes als vielmehr der zahlreichen Einsprachen betroffener Gemeinden und Anwohner ist, weshalb es hier etwas länger dauern wird. Auch der Kredit in der ursprünglichen Höhe könnte die Sanierung hier nicht beschleunigen. Mit dem ursprünglichen Verpflichtungskredit über 1,854 Milliarden Franken würden lediglich 500 Millionen Franken bis ins Jahr 2015 blockiert. Diese 500 Millionen Franken würden im FinöV-Kredit verbleiben, ohne dass sie für weiter gehende Lärmsanierungen eingesetzt werden könnten. Das hätte zur Folge, dass die 500 Millionen Franken bei der Annuität, den jährlichen Tranchen, die für die Bauten der Neat und von BO 2009 N 267 ZEB zur Verfügung stehen, abgezogen werden müssten. Damit würde es bei ZEB schon Verzögerungen geben, es könnte erst später damit begonnen werden.
Die Minderheit der Kommission will, um den Lärmschutz zu intensivieren, nicht auf die Vorlage eintreten. Sie will über das im Gesetz formulierte Mindestschutzziel hinausgehen. Für die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ist der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen aber der falsche Ort, um über die im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verankerten Ziele hinauszugehen, weil sich als Folge daraus wie erwähnt eine Blockierung der nichtbenötigten Gelder ergäbe. Eine Erhöhung der Zielvorgaben beim Lärmschutz braucht eine Anpassung dieses Lärmsanierungsgesetzes und kann nicht über diesen Bundesbeschluss erreicht werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen empfiehlt Ihnen deshalb mit 12 zu 11 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Amherd Viola · Mit-F · Conseil national · Valais · Groupe PDC/PEV/PVL
Beim Gesamtpaket FinöV gibt es nur noch eine einzige Differenz. Diese betrifft, wie die Kommissionssprecher ausgeführt haben, die Vorlage 3, in der es um den Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung der Eisenbahnen geht. Der Nationalrat hat letzten Dezember beschlossen, auf die Vorlage 3 nicht einzutreten und damit den Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken beizubehalten. Inzwischen hat sich der Ständerat erneut mit der Vorlage beschäftigt. Er hat sich einstimmig für Eintreten und damit für eine Reduktion des Kredits auf 1,33 Milliarden Franken ausgesprochen.
Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen schlägt Ihnen nun vor, der Reduktion ebenfalls zuzustimmen und die Differenz auszuräumen. Die Dezember-Mehrheit des Rates wurde damit, wenn auch knapp, mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, zur März-Minderheit der Kommission.
Als Vertreterin der starken Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die für die Lärmsanierung zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu kürzen und an unserem Entscheid festzuhalten; dies aus folgenden Gründen: Das in der Volksabstimmung vom November 1998 über den FinöV-Beschluss von Volk und Ständen festgelegte Kostendach für die Lärmsanierung der Eisenbahnen betrug 2,3 Milliarden Franken. Die Gesetzgebung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen hat diesen Betrag dann um 500 Millionen auf 1,854 Milliarden Franken gekürzt. Das Parlament hat damit die Ausführung von Massnahmen zur Lärmsanierung im Umfang von eben diesen 1,854 Milliarden sowie einen Schutzgrad von mindestens zwei Dritteln beschlossen. Gemäss Amtlichem Bulletin haben unsere Nationalratskollegen Urs Hofmann und Max Binder damals einen Schutzgrad von 85 Prozent bzw. 75 Prozent verlangt. Der Kommissionssprecher, Georges Theiler, hat in dieser Debatte zu Protokoll gegeben, dass die Fassung des Bundesrates mit einem Schutzgrad von mindestens zwei Dritteln diese Forderungen todsicher erfülle. Ich verweise auf das Amtliche Bulletin.
Der Verpflichtungskredit soll nun nach dem Willen des Bundesrates und des Ständerates im Rahmen von ZEB nochmals um rund 500 Millionen Franken gekürzt werden, mit der Begründung, der gesetzlich vorgeschriebene Schutzgrad von zwei Dritteln benötige maximal den Betrag von 1,33 Milliarden Franken. Dieses Vorgehen ist für mich nicht verständlich, weil beim heutigen Ausführungs- und Planungsstand noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass ebendieser Betrag für die Erreichung des Mindestschutzgrades von zwei Dritteln ausreicht. Der Standbericht Lärmsanierung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 liefert die Argumente gegen die Reduktion gleich selber: "Die bis Ende 2007 durch das BAV rechtskräftig verfügten Projekte weisen einen Schutzgrad von 57,9 Prozent aus ..." Daraus wird klar, dass in den am stärksten betroffenen Gebieten, in denen mit der Umsetzung der Lärmsanierung begonnen wird, der Schutzgrad von zwei Dritteln nicht erreicht wird. Ich zitiere den Standbericht weiter: "Noch nicht projektiert sind tendenziell weniger stark belastete Streckenabschnitte, deren Schutzgrad in der Bezugsbasis gesamthaft 80,2 Prozent beträgt. Kann dieser Wert in den Sanierungsprojekten erreicht werden, wird der im BGLE geforderte Schutzgrad von zwei Dritteln knapp eingehalten."
Wenn man bedenkt, dass die Bahnlärmprognose im Emissionsplan 2015 lediglich den Bahnverkehr der ersten Etappe von Bahn 2000 enthält, dass örtlich begrenzte Lärmquellen wie Stahlbrücken, Weichen usw. nicht berücksichtigt werden und dass, wie dargelegt, der Sanierungserfolg an den am stärksten belasteten Hupac-Strecken nur 58 Prozent beträgt, kann man einer weiteren Reduktion nicht zustimmen. Es darf auch die Frage gestellt werden, ob die Wirkung der Lärmsanierung des Schweizer Rollmaterials nicht überschätzt wird. Die ausländischen Güterwagen machen in den Transitkorridoren nämlich 80 Prozent und gesamthaft 60 Prozent des Güterverkehrs aus. Zudem wurde der heute angewandte Kosten-Nutzen-Index für Lärmsanierungen basierend auf Zahlen des Jahres 1993 festgelegt. In dieser Zeit wurde von zur Verfügung stehenden Mitteln von 0,5 bis 1 Milliarde Franken ausgegangen.
Die lärmarme Bahntechnik macht grosse Fortschritte. So könnte der Lärm durch Massnahmen an Schienen mindestens gleich stark reduziert werden wie mit den aus Landschaftsschutzgründen nicht überall einsetzbaren Lärmschutzwänden - dies einige Gründe, die gegen eine Reduktion des Verpflichtungskredites sprechen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, gegen Eintreten zu stimmen und an unserem Entscheid vom Dezember 2008 festzuhalten.
Pedrina Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, nicht einzutreten. Ich tue dies aus zwei Gründen: Der erste Grund ist genereller Natur, er ist ein politisches Signal. Wir haben im Gesetz Mindestziele verankert, die sich als ungenügend erwiesen haben. Das Lärmproblem entlang der belasteten Bahnstrecken wird sich in nächster Zeit verschärfen, das ist eine Tatsache, und die Leute sind auch vermehrt verärgert. Der zweite Grund sind die Grundlagen der derzeitigen Lärmschutzmassnahmen, die auf einem Emissionsplan der Neunzigerjahre sowie auf Verkehrsprognosen bis 2015 basieren. Dank aktualisierter Verkehrsprognosen soll die Lücke neu berechnet werden, damit man im Klaren darüber ist, was zur Erreichung des Zieles effektiv notwendig ist. So kann der Handlungsbedarf präzisiert werden.
Mit Nichteintreten bewirken Sie, dass diese kritischen Elemente zuerst auf technischer Ebene vertieft werden. Ziele und Instrumente müssen präzisiert werden, sodass wir politisch entscheiden können, inwiefern beim Lärmschutz eine gesetzliche Anpassung nötig ist. Kurzfristig kann man also im Rahmen dieser Abklärungen den Finanzbedarf neu berechnen und präzisieren, damit in diesem Rahmen eine allfällige Reduktion des Kredits für den Lärmschutz von 1,8 Milliarden Franken beschlossen werden kann. Die Verzögerungen im Rahmen von ZEB, die hier erwähnt worden sind, können vermieden werden, wenn wir die Sache rasch abklären. Technisch ist dies möglich.
Wir bitten Sie deshalb, nicht einzutreten und den Bundesrat aufzufordern, diese Vertiefungen vorzunehmen.
Lachenmeier-Thüring Anita · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe des VERT-E-S
Auch die Grünen schlagen Ihnen vor, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten.
Es ist unbegreiflich, dass man die Menschen in unserem Land so unterschiedlich behandelt. Die einen können auf die Grenzwerte zählen, die anderen müssen mit überhöhtem Lärm leben. Auch Sie haben sicher zahlreiche Briefe und Mails von Betroffenen erhalten. Diese müssen wir ernst nehmen. Natürlich gibt es, wir haben es gehört, viele Einsprachen gegen einzelne Massnahmen. Das heisst aber nicht, dass es nicht auch Lösungen gibt, die vielleicht nicht heute, aber vielleicht morgen realisiert werden können - nicht aber, wenn wir diesen Kredit jetzt so stark kürzen. Dann ist es nicht mehr möglich, dann haben wir zweierlei Bürgerinnen BO 2009 N 268 und Bürger in unserem Land: die einen, die auf ein Gesetz zählen können, und die anderen.
Diese 2,3 Milliarden Franken, die ursprünglich vorgeschlagen waren, sind vom Volk so bewilligt worden. Wir haben sie schon einmal gekürzt: auf 1,8 Milliarden. Eine weitere Kürzung macht unser Parlament unglaubwürdig, weil wir den Volksentscheid nicht hochhalten.
Die Lärmsanierung der Eisenbahnen kann man, wir haben es gehört, auf verschiedene Art und Weise umsetzen, sei es mit Lärmschutzwänden, mit Fenstern oder aber beim Rollmaterial oder bei den Schienen. Der Güterverkehr, der am meisten Lärm verursacht, nimmt in den nächsten Jahren zu. Zunehmen wird wahrscheinlich nicht das Rollmaterial aus der Schweiz, sondern das Rollmaterial aus dem Ausland, und dort haben wir wenig Handhabe. Wir können zwar die Trassenpreise erhöhen, aber wenn wir das machen, sollten wir es auch an die betroffene Bevölkerung weitergeben, und zwar eben dadurch, dass wir Lärmschutzmassnahmen ergreifen.
Ich bitte Sie darum, zum Schutz der Bevölkerung auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Hany Urs · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe PDC/PEV/PVL
Als wir in diesem Rat das letzte Mal die Gesamtschau FinöV und auch den Bundesbeschluss 3, den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen, beraten haben, war die Mehrheit der KVF noch der Meinung, dass 1,854 Milliarden Franken und nicht 1,33 Milliarden für den Lärmschutz zur Verfügung stehen sollten. Sie sind dieser Meinung in der Wintersession 2008 gefolgt. Der Ständerat hat am Betrag von 1,33 Milliarden Franken festgehalten. Heute, in der Differenzbereinigung, sind die Befürworter des höheren Betrags in der KVF nicht mehr in der Mehrheit, sondern in der Minderheit.
Zur Frage, ob zur Erreichung des gesetzlich verankerten Schutzgrads 1,33 Milliarden Franken reichen oder nicht, gibt es widersprüchliche Aussagen. Einerseits wird mit leiserem Rollmaterial weniger Lärm produziert, anderseits muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft, vor allem nachts, länger gefahren wird. Wenn wir davon ausgehen, dass der geforderte durchschnittliche Schutzgrad mit 1,33 Milliarden Franken erreicht werden wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass infolge Mehrverkehrs und Nachtbetriebs an entsprechenden Netzabschnitten Mehraufwendungen notwendig werden, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene durchschnittliche Mindestschutzgrad erreicht ist.
Eine Mehrheit in unserer Fraktion ist der Meinung, dass zum heutigen Zeitpunkt an den 1,854 Milliarden Franken festgehalten werden soll. Sollte sich zeigen, dass dieser Betrag nicht notwendig ist und die 1,33 Milliarden Franken für den Lärmschutz ausreichen, können die für den Lärmschutz nicht notwendigen 500 Millionen Franken immer noch dem Infrastrukturfonds zugewiesen werden. Der umgekehrte Weg wäre wesentlich schwieriger.
Wenn wir weiterhin an unserem Beschluss auf Nichteintreten auf den Bundesbeschluss 3 in der FinöV-Vorlage festhalten, stehen die 1,854 Milliarden Franken für den Lärmschutz auch weiterhin zur Verfügung.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL
La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Le groupe libéral-radical et le groupe PBD soutiennent la proposition de la majorité.
von Rotz Christoph · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Beim vorliegenden Geschäft geht es nicht nur um die Lärmsanierung als selbstständiges Geschäft, sondern es handelt sich um einen Teil des Gesamtprojektes FinöV, und das Geschäft steht auch in Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur, kurz gesagt ZEB. Genau aus diesem Grund darf wegen dem Lärmschutz nicht das Ganze aus den Augen verloren werden. Neben der Lärmsanierung geht es bei diesem Geschäft "Gesamtschau FinöV" um die Erhöhung des Neat-Gesamtkredites und die Festsetzung des Gesamtkredites für ZEB, welcher von diesem Rat noch zusätzlich um 200 Millionen auf 5,4 Milliarden Franken aufgestockt worden ist.
Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen nun wie der Bundesrat, der Ständerat und nun auch die Mehrheit der KVF, auf die Vorlage einzutreten.
Der Lärmschutz ist unbestritten wichtig, und dafür sind in diesem Bundesbeschluss 3 ja immer noch 1,33 Milliarden Franken vorgesehen. Mit diesen vorgesehenen finanziellen Mitteln werden die im Lärmschutzgesetz definierten Ziele erreicht. Der Lärmschutz profitiert zudem von neuen Technologien beim Rollmaterial. Wenn es nun um Güterwagen geht, welche schlechte Lärmwerte haben, insbesondere Güterwagen aus dem Ausland, dann müssen wir das Problem dort anpacken, wo es entsteht.
Die Verwaltung bestätigte uns in der Kommission nochmals, dass die Lärmschutzmassnahmen auf Kurs sind. Es sind mehr als zwei Drittel der Güterwagen saniert, und die Lärmschutzwände sind auch zu einem ansehnlichen Teil bereits gebaut. Zu den Lärmschutzwänden muss hier noch angemerkt werden, dass es vielleicht nicht immer nur am Geld liegt, wenn eine Schallschutzwand noch nicht gebaut worden ist. Vielfach gibt es Gründe für die Verzögerungen, welche mit dem Ortsbild, mit dem Denkmalschutz oder ganz einfach mit Einsprachen von Betroffenen in Zusammenhang stehen.
Ein Nichteintreten auf die Vorlage 3 bedeutet faktisch, dass damit über 500 Millionen Franken im FinöV-Fonds reserviert, ja, ich würde sagen, blockiert werden. Es sprechen drei Gründe dafür, dass man auf die Vorlage nun eintreten soll: Erstens ist die Finanzierung dieser über 500 Millionen Franken nicht gesichert, was die Belastung des FinöV-Fonds zusätzlich vergrössert. Zweitens ist das notwendige Geld für andere Projekte - und da haben wir in diesem Rat lange gestritten, welche Projekte wichtiger sind - durch diese Aufstockung blockiert. Drittens werden die Liquidität und die Rückzahlung des Fonds negativ beeinflusst.
Ich bitte Sie, nun auf die Vorlage 3 einzutreten, weil es doch nicht sein darf, dass über 500 Millionen Franken einfach als Reserve für Lärmsanierungen bestehen bleiben, obwohl die gesetzlichen Vorgaben mit weniger finanziellen Mitteln und einer zusätzlichen Verbesserung in der Technologie erfüllt werden können. Damit wird zusätzlich, wie schon einmal erwähnt, nochmals der Gesamtkredit des FinöV-Fonds von den aktuellen 31,4 Milliarden auf rund 32 Milliarden Franken erhöht. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Zunächst einmal möchte ich dem ganzen Gremium, also dem ganzen Saal, dafür danken, dass es angesichts des Themas Lärmschutz einen beachtlichen Lärmpegel aufgebaut hat, um der Diskussion einen symbolischen Hintergrund zu geben. Aber unsere Haltung ist dennoch keineswegs die, dass wir vermehrten Lärm akzeptieren wollen. Wir wollen die Lärmsanierung trotz unseres Antrages nicht abbauen. Wir bleiben beim Ziel, dass zwei Drittel der Bevölkerung, die von Grenzwertüberschreitungen bei der Bahn betroffen sind, geschützt werden sollen. Aber wir brauchen dazu weniger Geld. Es gibt weniger Güterwagen, die saniert werden müssen, und wir sind zum Schluss gekommen, dass es keine vernünftige Methode gibt, Sanierungen von Lokomotiven durchzuführen, die irgendwie wirtschaftlich vertretbar wären. Wir haben festgestellt, dass all die Lärmschutzwände, die von Dritten erstellt wurden, niemals diese Kosten verursachen, die wir ursprünglich eingeplant haben. Also sind wir da viel günstiger weggekommen, und aus diesen Gründen können wir den Kredit kürzen.
Es ist nicht so, dass wir beim Lärmschutz abbauen wollen. Wir können diese so eingesparten 500 Millionen Franken für andere Projekte gebrauchen, die Sie ebenso dringend wünschen. Sollten dereinst doch wieder neue Investitionen in den Lärmschutz notwendig sein, dann können wir das bei Bahn 2030 durchaus berücksichtigen.
Ich wäre also froh, wenn Sie eintreten würden und nachher in unserem Sinne entscheiden könnten.
Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Il est difficile d'avoir le beurre et l'argent du beurre. On ne peut pas, d'un BO 2009 N 269 côté, investir dans les infrastructures ferroviaires, dans le matériel ferroviaire et, de l'autre, encore garder le même montant pour la protection contre le bruit.
Ce dernier lundi encore, nous avons accordé des crédits supplémentaires au Conseil fédéral pour avancer certains projets qui étaient prêts; nous avons adopté deux postulats qui demandent au Conseil fédéral d'avancer aussi sur certains dossiers ferroviaires. Je crois que c'est de cette façon que nous devons travailler.
Personnellement, j'habite à 120 mètres de la voie de chemin de fer. Je peux vous dire que la situation actuelle est très différente de celle d'il y a vingt ans. Avant, lorsque les rails n'étaient pas soudés, le bruit se produisait à chaque passage du train sur les jonctions des rails. Maintenant, avec le nouveau matériel ferroviaire et les rails soudés, la situation s'est grandement améliorée. Il est vrai qu'il y a encore certaines compositions de trains de marchandises qui sont à améliorer. Mais vous avez entendu Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger: là aussi ces wagons sont modifiés pour diminuer l'intensité du bruit.
Quand je vois un certain nombre de bâtiments qui sont érigés le long des voies de chemin de fer, je me pose la question de savoir s'il est justifié de construire à ces endroits et de se plaindre ensuite que les chemins de fer font du bruit. Il est vrai que, selon les nouvelles normes de construction, on doit, pour la réalisation de ces habitations, tenir compte du bruit émis par les trains et construire en fonction de ce bruit. Mais quand même, on ne peut pas accuser les CFF de n'avoir rien fait ces vingt dernières années.
Il faut comprendre que cette économie de 500 millions de francs va permettre justement de pouvoir utiliser ce crédit, selon notre vote de lundi, pour améliorer le matériel ferroviaire et compléter les infrastructures.
Je vous demande de suivre la majorité de la commission, soit d'entrer en matière sur ce projet.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 52 (95 %) | 2 (4 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 34 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC/PEV/PVL | 0 (0 %) | 28 (93 %) | 2 (7 %) |
| Groupe libéral-radical | 26 (90 %) | 3 (10 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 20 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 81 (47 %) | 87 (51 %) | 3 (2 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit (Eintreten)
Na: Antrag der Minderheit Amherd (Nichteintreten)
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL
L'objet est ainsi liquidé. - Ich gratuliere bei dieser Gelegenheit Herrn Tschümperlin zu seinem Geburtstag. (Beifall)