08.401

Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Berset Alain, président): Un rapport écrit de la commission vous a été distribué. La commission propose, par 10 voix contre 1, de ne pas donner suite à l'initiative.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Das Parlament soll den Bundesrat kontrollieren, aber nicht als kleiner Bundesrat mitregieren wollen - dies die kurze Zusammenfassung der Begründung, welche uns zur Ablehnung der parlamentarischen Initiative gebracht hat. Die parlamentarische Initiative verlangt die Einführung eines Verordnungsvetos des Parlamentes. Das Ziel der parlamentarischen Initiative ist es, dass beide Räte gegen bundesrätliche Verordnungen ein Veto einlegen können - ohne Möglichkeit einer Abänderung -, wenn dies von einem Drittel der Ratsmitglieder, d. h. von 67 Mitgliedern des Nationalrates oder von 16 Mitgliedern des Ständerates, verlangt wird.

Die ständerätliche SPK hat am 28. August 2008 mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung zu dieser parlamentarischen Initiative verweigert. Weil der Nationalrat der Initiative am 17. Dezember 2008 mit 152 zu 11 Stimmen Folge gegeben hat, muss nun das Plenum des Ständerates seinerseits dazu Stellung nehmen. Die SPK beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Wenn der Rat heute Morgen dieser ablehnenden Empfehlung zustimmt, so ist die Initiative gemäss der am 2. März 2009 in Kraft getretenen Änderung des Parlamentsgesetzes endgültig abgelehnt. Dies zum Formellen.

Wie Sie der schriftlichen Begründung ebenfalls entnommen haben, stellt die Initiative unseres Erachtens einen zu grossen Eingriff in die Kompetenzaufteilung zwischen Legislative und Exekutive dar. Gemäss Artikel 182 der Bundesverfassung sorgt der Bundesrat für den Vollzug der Gesetzgebung und der Beschlüsse der Bundesversammlung. Die Ausführung erfolgt im Rahmen der vom Gesetz gesteckten Grenzen. Aufgabe des Parlamentes als Gesetzgeber ist es, diese Grenzziehung und die Ausführungsermächtigung im Gesetz möglichst einfach, klar und präzise zu fassen und vor allem so zu formulieren, dass der Inhalt der Verordnung vorgegeben ist und dem Bundesrat nicht einen zu grossen Ermessensspielraum einräumt.

Wenn man nun ein Verordnungsveto einführt, heisst das nichts anderes, als dass das Parlament erneut in einen Bereich eingreift, der im Gesetz ausdrücklich dem ausführenden Organ, dem Bundesrat, übertragen worden ist. Nach Auffassung der SPK würde dadurch das System der klaren Zuständigkeiten aufgeweicht. Wenn die Bundesversammlung mit einer Verordnung des Bundesrates nicht einverstanden ist, ist es sinnvoller, wenn sie von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und die Delegationsnorm im Gesetz enger fasst. Die Kommissionen haben ja auch die Möglichkeit, sich vernehmen zu lassen, wenn Verordnungen vorliegen. Wir haben das in verschiedenen Kommissionen getan, und im Grossen und Ganzen zeitigt das befriedigende Resultate.

Schliesslich ist zu sagen, dass bei der Einführung eines Verordnungsvetos die Gefahr bestünde, dass im Gesetzgebungsprozess unterlegene Minderheiten der Versuchung nicht widerstehen können, im Rahmen der Beratung über ein Verordnungsveto noch einmal die ganze Diskussion zu führen. Dadurch würden der politische Entscheidungsprozess verzögert und die staatliche Handlungsfähigkeit noch mehr eingeschränkt, als es in verschiedenen Bereichen bereits der Fall ist.

Diese Überlegungen haben die SPK dazu gebracht, Ihnen die Ablehnung der parlamentarischen Initiative zu empfehlen, die klar in die Ordnung der Zuständigkeiten von Exekutive und Parlament eingreift.

Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen keinen anderen Antrag stellen. Ich möchte auch nicht für die SVP die Kohlen aus dem Feuer holen. Aber zur Ehrenrettung des Kantons Solothurn möchte ich doch noch etwas dazu sagen. Herr Schwaller hat es ja sehr gnädig gemacht, aber in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 17. Februar hat Herr alt Professor Georg Müller geschrieben, dass sich dieses Instrument im Kanton Solothurn nicht bewährt habe. Das muss ich natürlich ins richtige Licht rücken. Ich gebe gerne zu, im Vergleich zwischen Kanton Solothurn und Bund können wir die Frage schon von der Quantität her nicht vergleichen. Auch die Komplexität der kantonalen Verordnungen ist mit derjenigen der Bundesverordnungen nicht vergleichbar. Dazu kommt die Zeitachse: Der Kanton ist doch etwas gemächlicher, etwas langsamer. Dann ist natürlich auch das Zweikammersystem ein Hindernis, das etwas genauer angeschaut werden müsste und gewisse Schwierigkeiten bringen würde.

Ich habe 1981 im Solothurner Verfassungsrat begonnen zu politisieren. Ich kann mich noch gut erinnern, wie den damaligen Altstars in der Solothurner Regierung der Schreck in die Knochen gefahren ist, als wir ihnen dieses Instrument unterbreitet haben. Alfred Rötheli selig z. B., die grossen Staatsrechtler als Regierungsräte, die haben das bekämpft, aber wir als junge Verfassungsräte aller Parteien hatten daran natürlich unsere helle Freude und haben das gegen den Willen der damaligen Regierung eingeführt.

Dazu möchte ich Herrn Schwaller Folgendes sagen: Selbstverständlich stellt das Verordnungsveto einen gewissen Eingriff in die Gewaltenteilung dar. Allerdings ist dieser Eingriff nicht besonders schwerwiegend, weil die Kompetenz zum Erlass einer Verordnung grundsätzlich beim Regierungsrat bleibt. Es ist keine Genehmigung oder Ablehnung, sondern eben ein Veto. Der Kantonsrat kann diese Kompetenz nicht über das Instrument des Verordnungsvetos selber an sich ziehen.

Das Veto basiert auf einem von Prof. Dr. Alfred Kölz in der Festschrift "500 Jahre Solothurn im Bund" skizzierten neuen fakultativen Verordnungsreferendum des Kantonsrates. Das Modell wurde zwar nicht im Detail ausgearbeitet, es sollte aber im Wesentlichen dazu dienen, das Problem der Abgrenzung von Gesetzesrecht und Verordnungsrecht zu entschärfen - was gehört ins Gesetz, was in die Verordnung? Mit dem Verordnungsreferendum des Parlamentes sollte einerseits das vom Regierungsrat erlassene Verordnungsrecht zusätzlich demokratisch legitimiert und andererseits gleichzeitig das Parlament gestärkt werden.

Dazu muss ich Ihnen sagen: Wenn wir zum Beispiel Rahmengesetze erarbeiten und dem Bundesrat dabei oft ja sehr viele Kompetenzen einräumen, haben wir uns hier natürlich auch schon darüber geärgert, was der Bundesrat dann mit dieser breiten Spannweite gemacht hat. Die alte Frage, was ins Gesetz und was in die Verordnung gehört, ist ja manchmal nicht ganz so einfach zu beantworten. Ich möchte die Ständeräte und Ständerätinnen daran erinnern, dass hier in diesem Saal lange auch Motionen in Bezug auf den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates verboten waren. Alle derartigen Motionen, auch jene aus dem Nationalrat, wurden mit dem Argument abgewürgt, das falle in die Verordnungskompetenz des Bundesrates - wir sind inzwischen ja gescheiter geworden. Dann hat man gesagt: So kann es nicht gehen, wir müssen die Möglichkeit haben, Verordnungen zu attackieren, wenn eine Verordnung nicht so ausfällt, wie das Parlament sich das vorgestellt hat.

Der Solothurner Verfassungsrat hat dem Vetorecht des Kantonsrates noch ein zweites Standbein gegeben. Der Präsident der zuständigen Sachkommission brachte diesen zweiten Gedanken vor dem Verfassungsrat auf den Punkt, indem er ausführte, das Vetorecht sei ein Kontrollmittel, um einzugreifen, wenn eine Verordnung sich zu weit vom Sinn und Geist eines Gesetzes entferne. Dem ist nichts beizufügen.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass der Sinn des Vetorechts nicht darin liegt, dem Kantonsrat die Kompetenz zu geben, untergeordnete Detailfragen, für die der Regierungsrat zuständig ist, selber zu regeln. Aus den Materialien geht hervor, dass das Verordnungsveto des Parlamentes grundsätzlich zwei andere Ziele verfolgt:

Einmal hat das Verordnungsveto den Sinn, als Notbremse zu verhindern, dass der Regierungsrat - in unserem Fall der Bundesrat - in die Kompetenz des Parlamentes eingreift, indem er auf dem Verordnungsweg Bestimmungen erlässt, die richtigerweise in Gesetzesform vom Kantonsrat bzw. über das Referendum vom Volk zu erlassen wären.

Sodann soll der Kantonsrat über das Vetorecht neue Verordnungen bzw. Verordnungsänderungen des Regierungsrates aufheben können, die den Willen des Gesetzgebers nicht in dessen Sinne vollziehen und daher keine genügende Rechtsgrundlage haben. Das Veto hat somit die Funktion einer Rechtmässigkeitskontrolle, die sich an zwei Fragen zu orientieren hat. Erstens: Ist der Inhalt der Verordnung stufengerecht, oder müsste ein Gesetz erlassen beziehungsweise geändert werden? Das ist die erste Frage; und die zweite lautet: Hat die Verordnung eine genügende gesetzliche Grundlage? Wenn eine dieser beiden Fragen nicht mit Ja beantwortet werden kann, ist das Veto zu ergreifen und die Verordnung bzw. die Verordnungsänderung an den Regierungsrat zurückzuweisen.

Gut, ich habe Ihnen gesagt, dass das beim Bund etwas anders aussieht. In über 160 Jahren Bundesstaat hat sich, das wissen Sie alle und das lässt sich geschichtlich und staatsrechtlich auch nachvollziehen, die Macht nicht zugunsten des Parlamentes verschoben, sondern eher zugunsten der Exekutive. Hier hat man nun ein Korrektiv.

Noch zur praktischen Anwendung: Ich habe mir vom Staatsschreiber des Kantons Solothurn einmal die Angaben zusammenstellen lassen. Es wird ja oft gesagt, es werde Missbrauch betrieben, es werde blockiert. 2009: noch kein Verordnungsveto. 2008: kein Verordnungsveto. 2007: kein Verordnungsveto. 2006: drei Verordnungsvetos, davon wurden zwei vom Parlament abgelehnt, und die Verordnungen wurden durchgewinkt. Ein Verordnungsveto wurde angenommen; das betraf eine Verordnung, in welcher der Regierungsrat die Gebühren allzu hoch angesetzt hatte - der Regierungsrat musste die Verordnung entsprechend zurücknehmen. Dazu muss ich noch sagen, dass bei einem Quorum von 17 bei 100 Kantonsräten seit den Wahlen vom letzten Sonntag alle grossen Fraktionen das Verordnungsveto selbst ergreifen können. Da müsste man eigentlich nach meiner Auffassung eher ein höheres Quorum ansetzen; trotzdem, Sie sehen, es ist nicht zu Missbräuchen gekommen.

Nach all diesen Ausführungen möchte ich keinen anderen Antrag stellen. Ich sehe ein, dass das beim Bund von der Praxis her nicht ganz so einfach wäre, aber die alte Frage - Verordnung oder Gesetz, mit den entsprechenden direktdemokratischen Auswirkungen - ist dann immer wieder neu zu stellen und ist nicht ganz so einfach zu beantworten, wie das einige Leute gemacht haben.

Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe dieser parlamentarischen Initiative, wie sie aus dem Bericht der Kommission ersehen können - oder jedenfalls könnten -, bis zum Schluss die Stange gehalten. Anfänglich war ich noch in guter Gesellschaft, am Schluss dann aber leider allein. Ich war hauptsächlich aus der Erkenntnis heraus dafür, dass man - wir haben es eben aus erster Hand, aus berufenem Mund gehört - im Kanton Solothurn gute Erfahrungen mit diesem Verordnungsveto gemacht hat. Weiter gegen diesen wuchtigen Strom der Kommissionsmehrheit zu schwimmen machte dann aber auch für mich keinen Sinn mehr. Deshalb habe ich auf einen anderslautenden Antrag verzichtet. Ich hoffe nun bis auf Weiteres, dass eben diese Kommissionsmehrheit mit ihren optimistischen Aussagen Recht bekomme, wonach das Konsultationsverfahren bei Verordnungsentwürfen, wie es im Parlamentsgesetz vorgesehen ist, die zuständigen parlamentarischen Kommissionen dann schon rechtzeitig zu Interventionen veranlassen werde, falls der Bundesrat dem Willen des Gesetzgebers in seinen Verordnungen nicht entsprechen sollte.

Es mag sein, dass dieser Weg genügt; wir wissen es heute noch nicht. Haben wir aber wirklich die Gewissheit, dass der Bundesrat nicht auch noch nachträglich einen Verordnungsentwurf abändert, nachdem er ihn der zuständigen Legislativkommission vorgelegt hat? Ich möchte dem Bundesrat überhaupt nicht schlechten Willen unterstellen, aber er würde ja genügend plausible Argumente finden, falls er einen Verordnungsentwurf nachträglich doch noch abändert, und zwar in einer Richtung, die nicht unbedingt dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Beim Vetorecht, wie wir es hier mit dieser parlamentarischen Initiative vorgelegt bekommen haben, wäre das ausgeschlossen, und zwar gemäss dem bewährten Prinzip, wonach Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, zumal die Kontrolle noch mit der Vetomöglichkeit ausgestattet ist. Das kann im Kanton Solothurn nun mit Erfolg praktiziert werden.

Was hält unsere Kommission diesem System entgegen? Sie bezeichnet ein derartiges Verfahren als Aufweichung des Systems von klaren Zuständigkeiten. Das ist gut und recht, aber wie war es heute Morgen in unserem Rat bei der Motion zur Einführung eines Entführungsalarmsystems? Auch da haben sich die Mitglieder unseres Rates mit einer einzigen Ausnahme über klar gegebene Zuständigkeiten hinweggesetzt - auch ich habe es getan. Aber eben, schon die alten Römer wussten: Quod licet Iovi, non licet bovi.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Etwas verstehe ich nicht: Der Nationalrat hat dieser Initiative mit 152 zu 11 Stimmen zugestimmt. Unsere Kommission geht hin und versenkt dieses Vetorecht mit 10 zu 1 Stimmen. Das ist ein Verhältnis, das äusserst selten ist. Sind die Nationalräte Deppen? Das sind doch keine Deppen, die haben doch auch etwas studiert! Und jetzt lässt die Kommission an diesem Vetorecht keinen guten Faden. Dabei wissen wir ganz genau, dass die Verordnungen sehr oft nicht das beinhalten, was wir bei der Beratung der Gesetze gemeint haben. Das Beispiel des Kantons Solothurn beweist eindeutig, dass hier kein Missbrauch betrieben wird.

Aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist ein Antrag hoffnungslos - und ich betreibe hier keine Selbstzerfleischung. Der Ständerat wird so entscheiden und damit leben; für die Zukunft der Eidgenossenschaft dürfte das nicht von allergrösster Bedeutung sein. Aber so unberechtigt, wie es die Kommission darstellt, ist das Anliegen eben nicht.

Inderkum Hansheiri · 2VP-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Es war eigentlich nicht meine Absicht, das Wort zu ergreifen, aber Herr Kollege Jenny hat mich jetzt doch herausgefordert. Zunächst noch etwas an die Adresse meines geschätzten Kollegen Büttiker zur Ehrenrettung von Professor Müller. Er hat nicht geschrieben, man habe im Kanton Solothurn ausschliesslich schlechte Erfahrungen gemacht, sondern er hat geschrieben - ich zitiere aus der "NZZ" -: "Die Erfahrungen im Kanton Solothurn sind allerdings nicht nur positiv."

Nun an die Adresse von Kollege Jenny: Ich weiss, dass Sie auf staatsrechtliche und staatspolitische Themata nicht allzu sehr sensibilisiert sind, aber ich glaube, es sei primär Sache des Ständerates, doch auch noch zur Verfassung zu schauen - ich möchte nicht wiederholen, was Kollege Schwaller ausgeführt hat -; dafür, was ins Gesetz kommt und wer dafür zuständig ist, Gesetze zu erlassen, haben wir in der Bundesverfassung klare Richtlinien. Ich will nicht bestreiten, dass, wie Kollege Büttiker gesagt hat, natürlich eine gewisse Gewichtsverlagerung von der Legislative zur Exekutive nicht zu verleugnen ist. Aber, und das scheint mir das Entscheidende zu sein, als Gesetzgeber haben wir es natürlich in der Hand, die Gesetze so auszugestalten, dass der Bundesrat erst gar nicht in Versuchung kommt, das Gesetz mit Verordnungen auszuhebeln. Da müssen wir auch ehrlich sein: Es ist mitunter ein natürliches Phänomen des Gesetzgebungsprozesses, der ja ein politischer Prozess ist, dass es dabei politische Kompromisse gibt, die zur Folge haben, dass ein Gesetz vielleicht nicht ganz den Konkretisierungsgrad hat, der wünschbar wäre.

Aber das Entscheidende ist doch, dass wir nicht nur das Konsultationsrecht haben; wir können, wenn wir der Auffassung sind, der Bundesrat habe durch eine Verordnung ein Gesetz ausgehebelt, das Gesetz entsprechend ändern.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Auch ich wollte eigentlich das Wort nicht ergreifen, aber es ist wirklich eine zu spannende Debatte. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ich auch nicht so wahnsinnig sensibilisiert bin auf die allerletzten Details des Verfassungsrechtes - obwohl ich weiss, dass es ganz entscheidend wichtig ist, dass wir Verfassungsrechte haben und ihnen auch zum Durchbruch verhelfen. Da bin ich dann wieder auf Ihrer Seite, Herr Inderkum.

Aber Kollege Jenny hat natürlich schon Recht. Man staunt als Laie, wenn man das Thema von aussen anschaut. Es geht ja schliesslich um ein Vetorecht des Parlamentes. Da, glaube ich, kann man schon verschiedener Meinung sein, vor allem, wenn man juristisch sensibilisiert ist. Aber von einer praktischen Warte aus - ich erlaube mir, das jetzt hier mal so einzubringen - muss natürlich ein Parlament seiner Regierung schon auch hin und wieder die gelbe Karte zeigen und sagen können: "Achtung, liebe Regierung, schau, dass du da nicht am Punkt vorbeigaloppierst."

Wir werden ja nächste Woche über einen solchen Fall reden, wo wir Verfassungsrechte haben, die plötzlich ausgehebelt worden sind, weil so etwas wie ein Ultimatum da ist. Ich meine jetzt zum Beispiel unser Bankgeheimnis als Vergleich. Da musste plötzlich Verfassungsrecht ausgehebelt werden, und da muss man vielleicht der Regierung auch die gelbe Karte zeigen. Ich schaue das jetzt eher praktisch an und war nach den Voten der Kollegen Büttiker und Jenny eigentlich sehr gespannt: Warum stellen Sie eigentlich keinen Antrag? Ich hätte ihn gerne unterstützt.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Ohne die allerletzten Details des Verfassungsrechtes zu kennen, darf man, glaube ich, etwas wissen: Das Parlament besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, und es ist einer Kammer unbenommen, eine andere Annäherung an eine Sachfrage zu haben als die andere Kammer. Wir haben auch nicht die Arbeit gewertet. Mitgespielt hat ganz sicher in der Zusammensetzung auch, dass einige SPK-Mitglieder gerade mit Exekutiverfahrung an dieses Problem herangegangen sind. Wir haben damit auch den Fall des Kantons Solothurn absolut nicht kleinreden bzw. sagen wollen, dieses System klappe nicht. Sie können einen Kanton nicht mit dem Bund, mit einem Zweikammersystem, vergleichen. Das war unser Ausgangspunkt, und auch vom Volumen der ganzen Gesetzgebungsarbeit her schien uns, dass dieses Verordnungsveto hier falsch liegen würde.

Nehmen Sie nur zwei Vorlagen: die Vorlage in Sachen Spitalfinanzierung oder die Pflegefinanzierung. Bei der Spitalfinanzierung wurden - nur schon, was die Verordnung anbelangt - vonseiten der interessierten Verbände und Organisationen noch nachträgliche Diskussionen losgetreten, mit der Konsequenz, dass diese Vorlagen noch nicht in Kraft getreten sind. An der Vorlage zur Pflegefinanzierung laborieren wir noch immer herum, und Herr Couchepin hat gesagt, wahrscheinlich werde es jetzt bis Juli 2009 dauern, es könne aber auch Januar 2010 werden.

Unser Anliegen war, dass man nicht auf Verordnungsstufe nachher noch einmal die ganze Gesetzgebungsdiskussion führt. Das war unsere Annäherung an das Problem, und wir sagen: Wenn der Bundesrat in den Verordnungen zu weit geht, so ist das weniger der Fehler des Bundesrates, sondern eher der Fehler des Gesetzgebers, welcher in seiner Gesetzgebungsarbeit zu unbestimmt, zu unpräzis gewesen ist und zu viel Ermessensspielraum beibehalten hat.

Als einer, der sogar auch das Bürgerrecht des Kantons Solothurn hat, würde es mir aber nicht in den Sinn kommen, den Kanton Solothurn zu kritisieren. Er mag dieses System beibehalten. Aber es scheint unseres Erachtens nicht angezeigt zu sein, dieses Verordnungsveto im Bund mit seinem Zweikammersystem einzuführen.

Brändli Christoffel · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte Sie bitten, doch über diese Frage abzustimmen; und zwar weil ich persönlich zumindest zum Ausdruck bringen möchte, dass ich von der Art und Weise, wie teilweise Gesetze mittels Verordnungen umgesetzt werden, nicht befriedigt bin.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Il n'y a pas de proposition déposée par écrit. Je prie Monsieur Brändli de m'en remettre une rapidement s'il souhaite que nous votions sur cette question. Je rappelle que notre règlement prévoit que cela doit se faire sur la base d'une proposition écrite. Si je la reçois rapidement, je pourrai tout de suite faire intervenir un vote sur cette question.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Nachdem es nun zu einer Abstimmung kommt, möchte ich doch noch kurz das Wort ergreifen; sonst hätte ich nicht gesprochen.

Mir scheint, die Gründe für den Unmut sind klar; wir ärgern uns immer wieder über Verordnungen, die nicht unseren Vorstellungen entsprechen. Das ist mir auch schon häufig so gegangen; das ist so.

Aber wir sollten nicht aus diesem Unmut und gewissermassen etwas aus dem Bauch heraus jetzt zu rasch in eine Richtung gehen, die vielleicht noch nicht vollständig abgeklärt ist. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Welche Qualität haben die Verordnungen des Bundesrates in der Folge? Ändert sich die Qualität der Verordnungen, erhalten sie durch die Mitwirkung des Parlamentes schliesslich einen anderen Stellenwert? Weil das Parlament hier mitwirkt, nähert sich die Form der Verordnung etwas der Rechtsetzung des Parlamentes an. Hat das Auswirkungen auch beispielsweise auf die Überprüfung der Erlasse durch das Bundesgericht? Unsere Erlasse kann das Bundesgericht nicht überprüfen. Ist das abgeklärt? Welches sind die Auswirkungen auf die Volksrechte? Ist das abgeklärt? Alle diese Fragen sind für mich noch völlig offen.

Ich bitte Sie, hier nicht in eine Richtung zu gehen, von deren Folgen wir keine Ahnung haben. Aus dem Bauch heraus würde ich hier problemlos sagen: Der Bundesrat hat mich schon oft geärgert, folglich stimme ich hier auch zu. Aber überlegen wir uns das ein bisschen. Hier stellen sich eben auch andere Probleme als auf kantonaler Ebene; kantonal habe ich durchaus Verständnis. Wir haben die Solothurner Lösung auch einmal bei uns im Thurgau geprüft; wir haben geprüft, ob wir das einführen sollen, ja oder nein. Ganz am Schluss haben wir darauf verzichtet. Wissen Sie, weshalb? Das Veto kannten wir in unserem Kanton von früher, allerdings hinsichtlich der Gesetzgebung. Wir haben das heute nicht mehr; wir haben es mit guten Gründen abgeschafft.

Noch einmal bitte ich Sie also, hier nichts zu überstürzen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Conformément à notre règlement, Monsieur Brändli a déposé par écrit une proposition visant donner suite à l'initiative parlementaire. Comme le débat a été clair, cette proposition ne vous sera ni traduite ni distribuée. Je la formule ici oralement: la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative; Monsieur Brändli propose de donner suite à l'initiative.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 6 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen

Schluss der Sitzung um 10.45 Uhr

La séance est levée à 10 h 45