00.3223
Stärkung der Familie
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Mehrheit
Abschreiben der Motion
Minderheit
(Epiney, Béguelin, Bieri, Gentil, Maissen)
Überweisen der Motion
Proposition de la commission
Majorité
Classer la motion
Minorité
(Epiney, Béguelin, Bieri, Gentil, Maissen)
Transmettre la motion
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kommission beschloss mit 6 zu 5 Stimmen, Abschreiben dieser Motion zu beantragen, weil das Anliegen, so wie dies vom Bundesrat begründet wird, erfüllt ist. Es gibt auch einen Minderheitsantrag.
Man muss nun sehen, dass diese Motion im Grunde genommen drei Punkte enthält: Erstens geht es um die grundsätzliche Bedeutung und Rolle der Familie. Zweitens geht es um die Frage der Besteuerung der Familie. Drittens geht es um die Vorstellung einer Familienverträglichkeitsprüfung zur Wahrung der Interessen der Familie. Und nun ist es so, dass das Anliegen bezüglich Bedeutung der Familie ein allgemeines Postulat ist. Bei der Besteuerung hingegen geht es selbstverständlich um etwas, was man gesetzgeberisch umsetzen soll - es gibt entsprechende Vorstellungen, Massnahmen sind eingeleitet, entsprechende Botschaften liegen ja auch bereits vor. Beim Dritten, der Familienverträglichkeitsprüfung, gehen die Meinungen auseinander. Seitens des Bundesrates wird hier gesagt, dass bereits heute, mit der Koordinationsstelle für Familienfragen, die Gesetzgebung eben jeweilen bezüglich der Familienverträglichkeit geprüft werde.
Von der Minderheit wird das anders gesehen: Man sagt, an und für sich müsse das gesetzlich festgelegt werden.
Von einer anderen Erfahrung her möchte ich einfach daran erinnern, dass beim Verzicht auf eine gesetzliche Verankerung solcher Überprüfungen sie dann eben irgendeinmal einfach auf die Seite geschoben werden. Es gab einmal eine Zeit, da man die Botschaften des Bundesrates jeweilen noch bezüglich der regionalpolitischen Auswirkung überprüft hat; das war nirgends in einem Gesetz, vielmehr in einer Verordnung festgelegt - und das hat man dann vom Bundesrat her einfach, vor zwei Jahren oder so, glaube ich, gekippt. Jene, die das verankert haben möchten, sehen diese Gefahr und wollen deshalb, dass es gesetzlich geregelt werden müsste - da gibt es eine Minderheit, die wahrscheinlich noch durch Herrn Epiney vertreten wird.
Ogi Adolf · BPR-M · Bundesrat · Bern
Es sind drei Punkte, wie Herr Maissen das erwähnt hat. Der erste Punkt betrifft die Bedeutung der Familie. Die Bedeutung der Familie wird durchwegs anerkannt, und es wird ihr durch eine Vielzahl von Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden Rechnung getragen. Weil gerade die Familienpolitik sehr stark föderalistisch geprägt ist, sind die Zuständigkeiten und Möglichkeiten des Bundes hier beschränkt. Im Rahmen seiner Kompetenz ist der Bund aber bestrebt, die Familienpolitik weiterzuentwickeln.
Zum zweiten Punkt, zur Familienbesteuerung: Es wird auf die Vernehmlassung zur Reform der Familienbesteuerung hingewiesen, die diesen Sommer durchgeführt wurde. Sie ist abgeschlossen, und die Botschaft soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. In allen bundesrätlichen Modellen ist ein Abzug für die Betreuungskosten und eine Erhöhung des Kinderabzuges vorgesehen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die kantonalen Steuern belastungsmässig mehr ins Gewicht fallen als die direkte Bundessteuer. Steuererleichterungen für Familien sind zudem nur ein Element des Kinderkostenausgleichs. Wesentlich sind auch die Familienzulagen. Hier liegt der Ball beim Parlament. Ich denke an die Parlamentarische Initiative Fankhauser (91.411). Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Vorlage der SGK-NR eine gewisse Vereinheitlichung und Lückenfüllung im Sinne eines Mindeststandards grundsätzlich befürwortet.
Noch kurz ein Wort zum dritten Punkt, zur Familienverträglichkeitsprüfung: Die Zentralstelle für Familienfragen im Bundesamt für Sozialversicherung prüft in ihrer Funktion als Koordinationsstelle für Familienfragen jeweils Anträge an den Bundesrat auf ihre Familienverträglichkeit. Damit ist auch ohne spezielle gesetzliche Verankerung einer Familienverträglichkeitsprüfung gewährleistet, dass die Familienpolitik auf der Ebene Bund kohärent und gezielt verwirklicht und auch weiterentwickelt wird.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.
Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Epiney hat auf eine Wortmeldung verzichtet.
Abstimmung - Vote
Für Abschreibung der Motion .... 17 Stimmen
Für Überweisung der Motion .... 17 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird die Motion abgeschrieben
Avec la voix prépondérante du président
la motion est classée