08.027

Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung

Verfahrensbeitrag

1. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

1. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire

Art. 41 Abs. 3

Antrag der Einigungskonferenz

Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(= Gemäss Entwurf des Bundesrates)

Minderheit

(Widmer, Allemann, Borer, Lang, Lumengo, Miesch, Schlüer, Zuppiger)

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Art. 41 al. 3

Proposition de la Conférence de conciliation

Majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(= Selon projet du Conseil fédéral)

Minorité

(Widmer, Allemann, Borer, Lang, Lumengo, Miesch, Schlüer, Zuppiger)

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Art. 66b Abs. 5

Antrag der Einigungskonferenz

Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(= Streichen)

Minderheit

(Widmer, Allemann, Borer, Lang, Lumengo, Miesch, Schlüer, Zuppiger)

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Art. 66b al. 5

Proposition de la Conférence de conciliation

Majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

(= Biffer)

Minorité

(Widmer, Allemann, Borer, Lang, Lumengo, Miesch, Schlüer, Zuppiger)

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Art. 70

Antrag der Einigungskonferenz

Mehrheit

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(= Streichen)

Abs. 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Widmer, Allemann, Borer, Lang, Lumengo, Miesch, Schlüer, Zuppiger)

Abs. 3, 4

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Art. 70

Proposition de la Conférence de conciliation

Majorité

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

(= Biffer)

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Widmer, Allemann, Borer, Lang, Lumengo, Miesch, Schlüer, Zuppiger)

Al. 3, 4

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Segmüller Pius · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Einigungskonferenz von SiK-NR und SiK-SR hat sich gestern, am 9. Juni, getroffen. Wir schlagen Ihnen ein Konzept mit vier Anträgen vor: Ein Antrag wurde vom Ständerat übernommen, zwei Beschlüsse des Nationalrates wurden gutgeheissen, ein Antrag entspricht dem Entwurf des Bundesrates.

Bei Artikel 41 Absatz 3 möchten wir dem Beschluss des Ständerates folgen, indem wir die Möglichkeit eines WK im Ausland schaffen. Das entspricht dem Beschluss des Ständerates.

Bei Artikel 66b Absatz 5, bei der Fortführung eines genehmigten Einsatzes in Sachen Friedensförderung, möchten wir dem Beschluss des Nationalrates folgen. Die Kompetenz bleibt hier also nicht beim Bundesrat.

Auch bei Artikel 70 Absatz 3, bei der Fortführung eines genehmigten Assistenzdienstes, möchten wir dem Beschluss des Nationalrates folgen.

Bei Artikel 70 Absatz 4 schliesslich bezüglich der Frage, wer im Zusammenhang mit Botschaftsbewachungseinsätzen im Ausland konsultiert werden soll, beantragen wir Ihnen gemäss dem Entwurf des Bundesrates, dass es die Geschäftsprüfungsdelegation sein soll. Sie soll in solchen Sachen, die vertraulich sind, konsultiert werden.

Die Einigungskonferenz beantragt den beiden Räten in diesen vier bereinigten Angelegenheiten mit 16 zu 9 Stimmen, die entsprechenden Anträge zu genehmigen. Ich bitte Sie, der Einigungskonferenz zu folgen.

Lumengo Ricardo · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Permettez-moi encore un bref rappel: lors de l'examen en troisième lecture consacré à l'élimination des divergences qui a eu lieu en date du 2 juin 2009, ce conseil a maintenu ses quatre divergences concernant la révision de la loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire. Le Conseil des Etats, le 4 juin 2009, est de son côté également resté sur ses positions. A la fin de la procédure d'élimination des divergences, les deux chambres se sont donc retrouvées face aux quatre divergences suivantes.

Premièrement, sur l'article 41 alinéa 3, à propos de la possibilité pour le Conseil fédéral de prévoir les cours de répétition entièrement ou partiellement à l'étranger pour les soldats de milice, notre conseil a rejeté l'éventualité par trois fois: premièrement le 2 juin 2008 par 107 voix contre 37, deuxièmement le 9 décembre 2008 par 98 voix contre 75, troisièmement le 2 juin 2009 par 113 voix contre 64.

Deuxièmement, il y avait une divergence à propos de l'article 66b alinéa 5, qui concerne une restriction de la procédure d'approbation en cas d'engagements armés à l'étranger, en l'occurrence lors de missions de promotion de la paix. Il s'agit donc ici de la délégation au Conseil fédéral de la compétence de décider de la poursuite des engagements armés. Notre conseil a rejeté cette possibilité lors des examens en première, deuxième et troisième lectures. Le Conseil des Etats l'a quant à lui soutenue à trois reprises.

Troisièmement, il y avait une divergence quant à l'article 70 alinéas 3 et 4, qui concernent respectivement la restriction de la procédure d'approbation lors d'engagements non armés - plus précisément en cas de service d'appui aux autorités civiles à l'étranger - et la surveillance des représentations diplomatiques suisses. Ici également, notre conseil a rejeté par trois fois cette possibilité, et de son côté le Conseil des Etats l'a acceptée.

Enfin, la quatrième divergence portant sur l'article 70 alinéa 4 concernant la restriction de la procédure d'engagements de l'armée dans le cadre de la surveillance des représentations diplomatiques suisses à l'étranger: lors des examens en première, deuxième et troisième lectures, notre conseil a rejeté cette révision, par contre les trois fois le Conseil des Etats l'a approuvée.

Ce sont donc les points de divergences précités qui ont fait l'objet des débats de la Conférence de conciliation le 9 juin entre les représentants des Commissions de la politique de sécurité des deux chambres, en vertu de l'article 92 alinéa 3 de la loi sur le Parlement. A cet effet, deux propositions de compromis ont été présentées.

La première, qui émane de Monsieur Frick, sous une forme conceptuelle et générale, demande de suivre la version du Conseil des Etats à l'article 41 alinéa 3, c'est-à-dire de prévoir des cours de répétition obligatoires à l'étranger, et à l'article 66b alinéa 5 de suivre notre conseil - ici, le Conseil des Etats s'est rallié à notre conseil, ce qui revient à dire qu'il n'y a pas de délégation de compétences de l'Assemblée fédérale au Conseil fédéral dans le cadre de décisions de prolongation des engagements armés. A l'article 70 alinéa 3 également, cette solution de compromis envisage de suivre notre conseil: pas de délégation de compétences pour les services d'appui de plus de 2000 soldats; enfin, à l'article 70 alinéa 4 portant sur les engagements de l'armée pour la surveillance des représentations diplomatiques suisses, on préconise de suivre le projet du Conseil fédéral.

La majorité des membres de la Conférence de conciliation ont approuvé la proposition générale de Monsieur Frick portant sur les quatre points de divergence. La commission est d'avis que cette proposition, par le fait qu'elle apporte une solution de compromis, tient compte de la nécessité pour l'armée de pouvoir organiser des cours de répétition à l'étranger lorsque cela ne pourrait pas être possible sur le territoire national.

C'est ainsi que la Conférence de conciliation vous recommande, par 16 voix contre 9 et aucune abstention, de soutenir la proposition Frick et de rejeter la proposition Widmer.

Widmer Hans · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Mit meinem Minderheitsantrag, der von Ratsmitgliedern aus verschiedenen Parteien unterstützt wird, empfehle ich Ihnen, bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben und das Konzept, das in der Einigungskonferenz eine Mehrheit gefunden hat, abzulehnen. Dieses Konzept hat den einen oder anderen Vorteil, den man vom Nationalrat übernommen hat, aber es hat einen fundamentalen Haken: Es befürwortet die Tatsache, dass WK von ganzen Milizverbänden im Ausland für obligatorisch erklärt werden können.

Sie wissen es alle: In Bezug auf Auslandeinsätze gibt es hier im Hause verschiedene Auffassungen. Aber in Bezug auf das Obligatorischerklären von Verbandseinsätzen, in Bezug auf obligatorische WK im Ausland gibt es Konsens zwischen der SVP, den Grünen und der SP. Nichtsdestotrotz möchte ich hier darauf hinweisen, dass die SP in anderen militärpolitischen Fragen nicht auf der Seite der SVP steht. Die SP befürwortet freiwillige - freiwillige! - Auslandeinsätze im Bereich der Friedensförderung. Das muss hier klar gesagt werden, damit nicht wieder die Presse kommt und sagt: Unheilige Allianzen usw. Es gibt unheilige Allianzen für einen Moment; da steht man zusammen. Nachher sagt man: Jetzt gehen wir wieder getrennte Wege. Ich hoffe aber, dass wir heute gemeinsam den überrissenen Gedanken, WK-Einsätze im Ausland für obligatorisch zu erklären, torpedieren können.

Das geht uns zu weit. Warum? Ohne Wenn und Aber sagen wir erstens: Ganze Verbände umfassende WK sind nicht nötig, falls die Ausbildungsziele auch wirklich realistisch sind - realistisch, nicht rückwärtsgewandt auf Grossgefechte orientiert. Wir sollen unsere Leute hier ausbilden können; wenn die Ziele zu hoch gesteckt sind, dann sollen wir es lassen, dann haben wir die Ziele eben zu hoch gesteckt. Zweitens verträgt sich - das ist ein wichtiger Gedanke, in dem wir ebenfalls mit der SVP einig sind - die Obligatorischerklärung von WK nicht mit der Struktur der obligatorischen Milizarmee. In einem Votum hat mein politischer Gegner, Herr Borer, das letzte Mal sehr pragmatisch argumentiert, und er hatte Recht, als er sagte: Wie sollen sich die Milizler jeweils über das Wochenende in ihren Betrieben usw. engagieren?

Es gibt also zwei Gründe: Das Ausbildungsziel ist zu hoch gesteckt, und obligatorische Ausland-WK vertragen sich nicht mit einer Milizarmee. Die Situation wäre für uns eine völlig andere, wenn wir mit unserem Armeekonzept durchkämen, wenn wir eine freiwillige Milizarmee mit einem stark professionalisierten Kern hätten. Dann sähe die Situation für uns allenfalls anders aus.

Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und Verständnis dafür zu haben, dass es in gewissen Punkten heisst - ich drücke mich jetzt einmal militärisch aus -: Vereint schlagen und nachher allenfalls wieder getrennt gegeneinander Gefechte führen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion

Zuerst zum Stichwort "unheilige Allianz": Werter Kollega Hans Widmer, wir sind uns sicher einig, dass es in einer säkularen Gesellschaft, einem säkularen Staat keine heiligen Allianzen gibt. Wo es keine heiligen Allianzen gibt, gibt es auch keine unheiligen. Das gilt seit zwanzig Jahren auch für die Armee, die bekanntlich seit Ende 1989 keine heilige Kuh mehr ist. Auch diese Institution wurde säkularisiert.

Zur Sache selber: Uns liegt kein wirklicher Kompromissantrag vor, weil die zentrale Schlüsselfrage aller Diskussionen das Obligatorium für Ausland-WK ist. Dieser Rat hat bereits dreimal deutlich bis überdeutlich zum Obligatorium Nein gesagt. Am 2. Juni 2008 geschah dies mit 107 zu 37 Stimmen, am 9. Dezember 2008 mit 98 zu 75 und am 2. Juni 2009 mit 113 zu 64 Stimmen. Deshalb sage ich hier zum vierten und hoffentlich letzten Mal: Bei der Abstimmung im Juni 2001, die bekanntlich sehr knapp ausgegangen ist, ist hoch und heilig nicht nur für Auslandeinsätze, sondern auch für die Ausbildungszusammenarbeit im Ausland die Freiwilligkeit versprochen worden. Dieses Versprechen war damals matchentscheidend. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Bezug auf das Ausland nicht weiter geht als 2001.

Noch ein Einwand zur Geschäftsprüfungsdelegation, die ja Teil dieses sogenannten Konzepts ist: Ich stelle die Frage: Soll die gleiche Geschäftsprüfungsdelegation, die nach einem Einsatz, bei dem eventuell Unregelmässigkeiten passiert sind, die Kontrolle vornehmen und eventuell Kritik anbringen muss, am Anfang über die Konsultation grünes Licht geben? Diese Bestimmung über die Geschäftsprüfungsdelegation widerspricht der Grundidee der Gewaltentrennung.

Ich bitte Sie also, die Minderheit der Einigungskonferenz, die in Wirklichkeit der Mehrheit der nationalrätlichen Delegation entspricht, zu unterstützen.

Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz und bittet Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Gewissermassen das Filetstück dieses Antrages ist Artikel 41 Absatz 3 Satz 2, wonach Ausbildungsdienste im Ausland durchgeführt werden dürfen, sofern mit WK im Inland das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Der WK im Ausland ist also subsidiär. Knackpunkt dieser Ausbildungsdienste ist die Einführung eines Obligatoriums für die Soldaten des Verbandes, der in seiner Gesamtheit Gefechtsübungen im Ausland durchführen soll. Dabei steht die Besetzung aller Funktionen des Verbandes im Vordergrund, denn auch dies gehört zum Ausbildungsziel. Gemäss den Ausführungen des Chefs der Armee wird jeder Verband ungefähr alle sechs Jahre einmal auf einem Gelände im Ausland im scharfen Schuss üben können. Dies hat zur Folge, dass ungefähr jedes zweite Jahr ein Bataillon einen WK im Ausland leisten wird. Dies wiederum heisst, dass ein Soldat einmal pro sechs WK an einer Übung im Ausland wird teilnehmen können.

Die FDP-Liberale Fraktion hat diese Ausbildungsdienste bereits von Anfang an unterstützt und tut dies auch weiterhin. In Bezug auf das Genehmigungsverfahren gemäss Artikel 66b Absatz 5 und Artikel 70 Absatz 3 wird die Lösung des Nationalrates übernommen, und wir sind damit einverstanden. Betreffend die Einsätze zum Schutz der schweizerischen Vertretungen im Ausland gemäss Artikel 70 Absatz 4 wird zum Entwurf des Bundesrates zurückgekehrt. Die Geschäftsprüfungsdelegation soll konsultiert werden. Auch damit sind die FDP-Liberalen einverstanden.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz zu folgen.

Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Tatsächlich ersucht Sie die SVP-Fraktion, die Minderheit zu unterstützen und damit das Projekt "obligatorischer Ausland-WK" zu beerdigen.

Der Konsens, der in diesem Land in Bezug auf die Armee besteht, ist: Wir haben eine Defensivarmee, die einzig und allein die Landesverteidigung betreibt und dazu die allgemeine Wehrpflicht aufrechterhält, und wir haben eine Milizarmee. Die obligatorischen Ausland-WK sind mit diesen beiden Konsensgrundlagen nicht kompatibel.

Wir haben die Auslandeinsätze mit dem Versprechen an die Bevölkerung begonnen: Wer hier mitgeht, geht immer freiwillig. Ursprünglich hat man sogar gesagt: unbewaffnet. Dann sah man, dass das nicht möglich ist; man hat einen weiteren Schritt getan und dazu wenigstens das Volk befragt. Als man dann die Berufsmilitärs zu Staatsfunktionären erklärt hat, für die die Freiwilligkeit nicht mehr gilt, hat man das Volk nicht mehr befragt, obwohl der ursprüngliche Wille des Volkes deutlich ausgeweitet wurde.

Das Versprechen der Freiwilligkeit ist abgegeben worden. Es darf nicht gebrochen werden. Das ist Teil des Konsenses, den wir mit der Bevölkerung, mit den Wehrmännern und den Frauen, die in der Armee Dienst tun, eingegangen sind. Das gilt. Immer wieder ist dieses Versprechen erneuert worden. Es soll auch in Zukunft gelten. Obligatorische WK von ganzen Einheiten im Ausland, gezwungenermassen zu leisten von ganzen Verbänden, haben da keinen Platz.

Es war im Rahmen der Einigungskonferenz etwas peinlich, dass wieder das Argument der Flugwaffe vorgebracht wurde, nachdem längst einwandfrei geklärt ist: Das Überschallflugtraining im Ausland ist nicht betroffen, wenn wir bei der geltenden Regelung bleiben. Diese Frage ist geklärt, daran gibt es nichts zu rütteln, da steht nichts mehr zur Diskussion.

Aber auch in Bezug auf die Aufträge der Armee ist die Idee von Ausland-WK wirklichkeitsfremd. Die Befürworter behaupten, ein Wehrmann gehe jeweilen im sechsten WK ins Ausland. Dabei stimmt der Aufbau der Ausbildung von WK zu WK schon längst nicht mehr, weil man ein Vorhaben der Armee XXI, nämlich den Jahresrhythmus wieder einzuführen, längst stillschweigend aufgegeben hat. Es ist heute leider eine Tatsache, dass nur noch eine kleine Minderheit von Wehrmännern ihre WK von Jahr zu Jahr aufbauend leistet. Das Bild, das hier entworfen wird, wonach zunächst fünf Jahre im eigenen Land trainiert werde und der Wehrmann dann im sechsten Jahr ins Ausland gehe, stimmt bestenfalls für eine verschwindend kleine Zahl von Wehrmännern.

Genau hier zeigt sich eines der grossen Probleme, das der VBS-Mängelbericht aufgelistet hat und das dringend zu lösen wäre. Dazu appelliere ich nun vor allem an die bürgerlichen Parteien, aber auch an alle anderen, die zu unserer Armee stehen: Diese Mängelliste formuliert die Aufgaben, denen wir uns primär zu stellen haben. Wir wissen, es sind schwere Mängel zu korrigieren. Für diese Korrekturarbeit brauchen wir einen breiten Konsens in der Bevölkerung, damit diese unabdingbare Reparaturarbeit gelingt. Jedermann in diesem Saal weiss: Mit der Idee von Auslandeinsätzen spalten wir diesen Konsens. Die Bevölkerung steht nicht hinter diesen Auslandeinsätzen. Eine solche Spaltung können wir jetzt für die Korrekturen zugunsten der Armee nicht brauchen. Konzentrieren wir uns auf das, was wichtig und was nötig ist, und begraben wir das Prestigeprojekt Auslandeinsätze, das von der Bevölkerung nicht mitgetragen wird.

Allemann Evi · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion lehnt den Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz geschlossen ab. Es ist kein Kompromiss, denn im Kernpunkt des Antrages oder der Revision stehen die Ausland-WK, steht das Obligatorium für Ausland-WK, und dort wurde kein Kompromiss gefunden - leider, aus unserer Sicht. Wir haben mehrere Anläufe genommen, wir haben versucht, mit Kompromissanträgen für eine Lösung Hand zu bieten. Wir wollten dieser Revision zum Durchbruch verhelfen. Leider, muss ich sagen, ist uns das nicht gelungen. Dieser ganze Revisionsprozess hat einmal mehr aufgezeigt, wie schwierig es ist, in der Sicherheitspolitik Koalitionspartner zu finden. Die einen sind koalitionsunwillig, die anderen vielleicht sogar koalitionsunfähig.

Es ist nicht wirklich ein Jammerspiel, aber letztlich bringt die Revision so, wie sie jetzt herausgekommen ist, für uns keinen Fortschritt mehr. In der ersten Runde war noch ein neuer Artikel drin, der vorhersehbare Assistenzdienste der Armee ausschloss. Leider ist auch dieser wieder rausgekippt worden. Für uns besteht heute kein Grund mehr, dieser Revision zuzustimmen. Wir werden den Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz ablehnen. Wahrscheinlich wird die Ablehnung somit eine Mehrheit finden, und die Revision ist gescheitert.

Ein inhaltliches Argument ist ganz bestimmt, dass wir kein generelles Ausland-WK-Obligatorium wollen; die Freiwilligkeit ist für uns zentral. Die Freiwilligkeit wurde in der Abstimmung 2001 versprochen, es wurde dort über Auslandeinsätze diskutiert. Hier geht es um die Ausbildungsdienste im Ausland, auch da ist die Freiwilligkeit für uns zentral. Wenn wir eine Freiwilligenarmee hätten - mein Vorredner Hans Widmer hat es schon erwähnt -, würde sich die Problematik etwas anders stellen, aber so, wie es heute daherkommt, können wir nicht dahinterstehen.

Ein anderes Argument betrifft die Luftwaffe: Wir haben in diesem Bereich grosses Verständnis, dass man im Ausland üben können muss. Wir haben deshalb in diesem Bereich auch mehrfach Kompromissanträge eingereicht. Uns wurde dann aber im Laufe der Debatte letzte Woche versichert, dass die Luftwaffe auch weiterhin im Ausland üben kann - ohne einen neuen Artikel, ohne Obligatorium.

Es geht darum, ganze Verbände ins Ausland zu schicken. Wir wollen keine Panzerbrigaden- und Artillerieübungen im Ausland, wir wollen keine Grossmanöver im Ausland; diese sind weder im Inland noch im Ausland nötig, wie wir sehen, wenn wir auf die Bedrohungsszenarien blicken.

Der Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz hat aus unserer Sicht einen weiteren Mangel: Die Konsultation der Geschäftsprüfungsdelegation im Vorfeld der Genehmigung von Botschaftsbewachungseinsätzen im Ausland ist in der Sache falsch. Es kann nicht sein, dass die Geschäftsprüfungsdelegation, die allenfalls im Nachgang eines Einsatzes diesen überprüfen muss, schon im Vorfeld als Konsultationsgremium beigezogen wird.

Alles in allem beantragen wir Ihnen, wie gesagt, den Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz abzulehnen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Es geht hier um den Antrag der Einigungskonferenz zwischen den beiden Räten. Ich möchte mich nicht noch einmal ganz grundsätzlich äussern; die Haltung des Bundesrates ist ja bekannt. Ich möchte aber doch noch etwas aufgreifen, was mir in allen Diskussionen aufgefallen ist, nämlich die Vermischung von WK und Einsatz. Verschiedene Sprecher haben immer wieder von Auslandeinsätzen gesprochen. Ich möchte hier noch einmal klar festhalten: Wir reden nicht von Auslandeinsätzen der Armee, sondern von Ausland-WK, also von Ausbildungsdiensten im Ausland auf Truppenplätzen, die wir in dieser Grössenordnung in der Schweiz nicht haben. Wir reden nicht von Auslandeinsätzen; das ist ein Unterschied. Das möchte ich noch einmal festhalten.

Mit diesem Schritt, den der Bundesrat beantragt, möchten wir für Ausland-WK ein Obligatorium schaffen. Schon jetzt finden Ausbildungsdienste im Ausland statt - wir haben das verschiedentlich angesprochen -, insbesondere mit der Luftwaffe. Diese basieren auf Freiwilligkeit und finden in der Regel mit Berufspersonal statt, und das wäre auch in Zukunft möglich. Wir möchten die WK im Ausland für obligatorisch erklären, damit ganze Verbände mit allen Funktionen das machen können.

Es entspricht der Meinung des Bundesrates, wenn Sie dem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz zustimmen. Ich möchte Sie um Zustimmung dazu bitten.

Segmüller Pius · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich möchte erstens das unterstützen, was Herr Bundesrat Maurer jetzt gerade gesagt hat: Ausbildung ist nicht gleich Einsatz. Was zweitens dauernd verschwommen dargestellt wird, sind die Inland- und die Auslandeinsätze. Es wird suggeriert, das Ausland sei ein feindlicher Raum, in den man nicht gehen dürfe, um auszubilden. Der Stellenwert der Ausbildung ist nicht gleich wie jener eines Einsatzes. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz zu folgen.

Was im Übrigen die Frage "freiwillig oder obligatorisch?" betrifft: Es scheint, dass hier im Rat gemeint wird, die WK seien freiwillig. Der Militärdienst ist obligatorisch. Wenn die WK jetzt im Ausland durchgeführt werden, ist das nicht viel anders.

Ich bitte Sie dringend, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 63 Stimmen

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Le projet est donc classé selon l'article 93 alinéa 2 de la loi sur le Parlement.