09.3962

Imposition des résidences secondaires

Forster-Vannini Erika · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe radical-libéral

Der Interpellant beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Brändli Christoffel · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Vorstoss hat zum Ziel, für ein wichtiges Thema zu sensibilisieren, und ich entnehme der Antwort des Bundesrates, dass diese Botschaft angekommen ist. Ich möchte mich bedanken, auch für den Inhalt.

Ich glaube, die Aufhebung des Eigenmietwertes für Erstwohnungen ist aus Sicht der Altersvorsorge durchaus diskutabel, sofern sie so ausgestaltet wird, dass auch Anreize für die Bildung von Wohneigentum geschaffen werden. Wir werden in diesem Zusammenhang sicher eine intensive Diskussion über Zinsabzüge, Unterhaltsabzüge und dann auch über die Nichtdiskriminierung der Mieter führen. Um diese Fragen geht es hier jetzt aber nicht, sondern um die Frage der Konsequenzen bei Zweitwohnungen.

Wenn die Abschaffung des Eigenmietwertes erfolgt, dann muss zwingend eine Lösung für die Zweitwohnungen gefunden werden. Die Zweitwohnungseigentümer müssen an die Kosten der öffentlichen Haushalte von Kantonen und Gemeinden und auch des Bundes beitragen. Wenn Sie also beispielsweise auch ausländische Eigentümer haben, die in St. Moritz oder in Davos eine Zweitwohnung haben und von den Infrastrukturen und Investitionen der Gemeinden mit starken Wertsteigerungen ihrer Liegenschaften profitieren, dann ist es auch klar, dass diese Eigentümer zur Besteuerung herangezogen werden müssen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung besagt auch, dass alle, welche staatliche Leistungen in vergleichbarem Masse beanspruchen, zu Steuerleistungen in vergleichbarem Umfang beigezogen werden können. Auch der Bundesrat hält in der Antwort auf diese Interpellation ausdrücklich fest, dass eine Besteuerung am Liegenschaftsstandort sachlich gerechtfertigt ist. Es ist so, dass weder der Kanton - zumindest was unseren Kanton betrifft - noch die Gemeinden einen Steuerausfall durch einen Wegfall der Zweitwohnungsbesteuerung verkraften könnten. Deshalb ist es absolut notwendig, dass bei einem Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwertes für Erstwohnungen zwingend eine Lösung für die Zweitwohnungsbesteuerung gefunden wird.

Wenn nun der Bundesrat eine Zweitwohnungssteuer in die Vernehmlassung schickt, aber gleichzeitig noch daran ist, die Verfassungsmässigkeit von Alternativen zu prüfen, dann weckt das in uns eine gewisse Unsicherheit. Es kann ja nicht sein, dass man den Eigenmietwert abschafft und dann nachträglich feststellt, dass Alternativen verfassungsmässig nicht möglich sind. Die Frage der Konsequenzen muss zuerst geklärt werden und auf den Tisch kommen. Die Alternativen müssen auch gesetzlich abgesichert sein.

Es ist notwendig, dass man dies gleichzeitig umsetzt. Es ist der Wille des Bundesrates - er hat es in seinen Ausführungen erwähnt -, eine Lösung für die Zweitwohnungsbesteuerung zu finden. Wir erwarten, dass diese Lösung dann auch umgesetzt wird. Sollte das nicht möglich sein, müsste man natürlich die Aufhebung des Eigenmietwertes infrage stellen und Alternativen prüfen. Doch diese Fragen müssen wir hier noch nicht beantworten.

Ich bin dankbar, wenn der Bundesrat diese Gleichzeitigkeit im Auge behält und sich dafür einsetzt, dass eine gute Lösung gefunden wird.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Herr Ständerat Brändli, ich kann nur die Zusicherung wiederholen, dass wir die Verfassungskonformität noch einmal durch ein externes Rechtsgutachten abklären. Wir arbeiten aber parallel; wir lassen natürlich nicht am Ende ein Gutachten erstellen, das dann das Ergebnis der Vernehmlassung wieder verzerren oder beeinflussen könnte. Das ist ein paralleles Vorgehen, und wir werden uns anschliessend dazu äussern.

Zeitlich sieht es so aus, dass diese Vernehmlassung bis etwa Ende Februar oder März des nächsten Jahres abgeschlossen sein sollte. Wir werden Sie dann über das weitere Vorgehen informieren.