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Cigarettes bon marché
Inderkum Hansheiri · 1VP-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe PDC/PEV/PVL
BO 2009 E 1065Ich frage die Interpellantin an, ob sie von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder ob sie Diskussion beantragt.
Diener Verena · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe PDC/PEV/PVL
Ich bedanke mich für die Antwort und wünsche eine kurze Diskussion.
Inderkum Hansheiri · 1VP-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe PDC/PEV/PVL
Frau Diener beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Diener Verena · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe PDC/PEV/PVL
Ich bin ein bisschen besorgt, was dieses Thema der Billigzigaretten betrifft, und habe auch einige Fragen gestellt, die Sie beantwortet haben. Mit der Antwort stellen sich mir aber auch wieder neue Fragen.
Die Entwicklung ist sehr negativ. Wir müssen eine massive Zunahme des Billigverkaufs von Zigaretten feststellen, sei dies durch Rabattaktionen, sei dies durch Discountverkäufe. Unser Markt wird zunehmend überschwemmt mit Zigaretten, die zu ungefähr fünf Franken pro Päckchen verkauft werden. Sie bekommen damit vor allem auch bei jungen Menschen eine Attraktivität. Ich sehe die Prävention bei den Jugendlichen durch diese Entwicklung gefährdet; denn mit fünf Franken oder weniger für ein Päckchen Zigaretten wird der Zigarettenkonsum auch für ein Budget von jugendlichen Menschen wieder attraktiv.
BO 2009 E 1066Wir haben schon vor einem Jahr hier im Rat eine kurze Diskussion gehabt zur Frage, ob wir uns politisch zu einem Mindestpreis durchringen könnten. Das wurde von der politischen Mehrheit abgelehnt, auch mit der Begründung, die Sie uns in der Antwort wieder zukommen lassen. Es wird bezweifelt, dass ein Mindestpreis verfassungskonform sei. Da gehen die Meinungen auseinander. Ich will heute auch nicht primär eine Diskussion über den Mindestpreis führen. Die Entwicklung innerhalb von Europa stimmt mich aber schon sehr nachdenklich. Wir mit unserer Preispolitik bei den Zigaretten stehen innerhalb von Europa zunehmend isoliert da. Die EU hat vor wenigen Wochen beschlossen, dass sie bis zum Jahr 2014 einen Mindestpreis einführen will. Sie hat das aber auch ganz klar damit begründet, dass sie den Tabakkonsum innerhalb der nächsten fünf Jahre um mindestens 10 Prozent reduzieren möchte - also klar eine nicht nur fiskalpolitisch begründete, sondern auch eine gesundheitspolitisch begründete Steuerpolitik.
Alle Länder um uns herum verbieten Discountverkäufe und Rabattaktionen. Und es sind nicht nur die Nachbarländer, es sind auch die Benelux-Länder, es sind Dänemark, Finnland, Griechenland, Spanien usw. Die meisten europäischen Länder verbieten Rabattaktionen - eben weil man weiss, dass solche Rabattaktionen den Tabakkonsum fördern.
In diesem Sommer hatten wir Schlagzeilen, dass sich das BAG über diese Billigzigaretten ärgert. Die Preise sind und bleiben das wichtigste Instrument der Prävention. Und ich bin in grosser Sorge, dass mit dieser markanten Zunahme von Billigzigaretten unsere Präventionsbemühungen, die bis jetzt ja ein Stück weit erfolgreich sind, torpediert werden. Ich denke, wir sollten gerade auch im Hinblick auf das Präventionsgesetz, das jetzt in die politische Diskussion kommt und in dem wir beteuern, dass uns die Prävention wichtig ist, auch für den Tabakkonsum eine kohärente Politik betreiben.
Herr Bundespräsident, Sie haben uns vor einem Jahr versprochen, dass Sie die Entwicklung genau beobachten werden. Ich wäre froh, von Ihnen zu hören, wie Sie die Entwicklung im letzten Jahr beurteilen, ob Sie auch Zahlen zum Konsumverhalten, zum Einkaufsverhalten von Jugendlichen haben. Wie hat sich dieser Konsum entwickelt? Gibt es aus Ihrer Optik Handlungsbedarf oder nicht?
Und dann hätte ich noch eine zweite Frage, für den Fall, dass wir uns politisch nicht zu einem Mindestpreis durchringen können, weil wir die Verfassungsmässigkeit bestreiten: Haben Sie schon geprüft, ob wir allenfalls Artikel 10 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung anpassen könnten? Dort wird ja festgehalten, dass man die Preise, die auf die Zigarettenpackungen aufgedruckt sind, nicht mit höheren Preisen überkleben darf. Überkleben mit tieferen Preisen, das kann man tun. Diese Gesetzesbestimmung kann ich, aus fiskalpolitischen Überlegungen, gut nachvollziehen: Man will nicht, dass der Preis nachträglich hinaufgesetzt wird und damit der Fiskus geprellt werden kann. Aber wenn wir hier ein generelles Überklebeverbot machen würden, dann könnte man mindestens die regulären Zigarettenpakete nachher nicht als Discount-Angebot anbieten. Das müsste zumindest mit unserer Verfassung kompatibel sein. Es würde mich interessieren, wieweit Sie sich diesbezüglich Gedanken gemacht haben.
Hess Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Groupe radical-libéral
Gestatten Sie mir vorweg den Hinweis auf meine Interessenbindung: Ich bin seit 1999 Präsident der Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels. Unser Verband bezweckt die Wahrung der gemeinsamen Interessen des schweizerischen Gross- und Einzelhandels mit Tabakwaren.
Ich danke Frau Kollegin Diener eigentlich für ihre Interpellation. Auch der Handel hat sich schon öfter mit dieser Frage beschäftigt, letztmals bei der Revision des Tabaksteuergesetzes im vergangenen Jahr. Unser Verband setzt sich auch vehement dafür ein, dass unsere Mitglieder die Tabakwaren nicht über Aktionen verkaufen. Reisserische Preise passen nicht zu diesem Produkt, bei dem sich die Konsumenten der damit verbundenen Gefahren bewusst sein müssen. Im Unterschied zur Situation im angrenzenden Ausland gibt es aber in der Schweiz, entgegen den Ausführungen von Frau Diener, wenige solche Aktionen: bislang erst punktuell an ausgewählten Verkaufsstellen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir es selber in der Hand haben, einen Preiskrieg bei Tabakwaren in der Schweiz zu verhindern.
Ich danke dem Bundesrat für seine ausgewogene Antwort. Es ist überaus wichtig, dass der Bundesrat die bisherige Steuerpolitik der kleinen Schritte auch in Zukunft weiterführt, um sowohl den Anforderungen an die Ergiebigkeit der Steuer als auch den gesundheitspolitischen Aspekten zu entsprechen. Wir dürfen doch feststellen, dass insbesondere die Oberzolldirektion mit der Sektion Tabak- und Bierbesteuerung sehr wachsam die Entwicklung im umliegenden Ausland beobachtet und in dieser heiklen Frage auch gute Arbeit leistet; anders sieht es in anderen Ländern wie Deutschland oder Grossbritannien aus, wo bereits bis zu 40 Prozent des Marktes von nichtversteuerten Zigaretten beherrscht werden. Dänemark musste sogar eine Steuererhöhung rückgängig machen, weil der Markt sofort mit illegalen, sprich günstigen Zigaretten überschwemmt wurde. So ist es in der Schweiz bislang auch gelungen, den Schmuggel von unverzollten Zigaretten in grösserem Stil in unser Land zu verhindern.
Wir werden den Bundesrat natürlich auf seine Antwort behaften. In Widerspruch zu dieser Antwort steht eine vor wenigen Tagen im Zusammenhang mit dem Sparprogramm 2011-2013 gemachte Aussage, in der die Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen als Weg zur Mittelbeschaffung erwähnt wurde. Wenn der Bundeshaushalt im Vordergrund steht und nicht mehr auf das sehr sensible Verhältnis zwischen dem Preisgefüge im Inland und jenem im Ausland geschaut wird, geht der Schuss nach hinten los. Wenn sich der gewerbliche Schmuggel in einem Land einmal etabliert hat, kann er nicht mehr ausgerottet werden. Damit würden dem Bundeshaushalt sogar Mittel entzogen. Darum gilt hier wie überall: Wehret den Anfängen!
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Es sind von Frau Diener noch einige Fragen gestellt worden. Lassen Sie mich einleitend sagen, dass sich im Konsumgütermarktbereich der Wettbewerb intensiviert hat. Das spüren wir auch in der Schweiz. Es werden immer wieder neue Formen von Wettbewerb gefunden, zum Teil durch Aktionen, zum Teil durch besondere Begleitmassnahmen, um an die Kunden heranzukommen, mit dem Ziel, sie dann zu behalten. Durch solche Avancen, wie ich einmal dazu sagen würde, sind Präventionsideen natürlich immer wieder gefährdet.
Wir verfolgen das in der Tat intensiv, nicht nur in Bezug auf die Tabakprävention, sondern auch im Bereich der Alkoholmärkte, wo wir derzeit ja eine Revision des Gesetzes planen. Das Alkoholgesetz ist ein altes Gesetz, und im Zusammenhang mit der möglichen Reform der Eidgenössischen Alkoholverwaltung überprüfen wir auch den Präventionscharakter der Steuern. Denn diese entfalten, wie Sie mit Recht sagen, eine gewisse Wirkung. Wir sind uns des Problems insofern durchaus bewusst, und wir wissen auch, dass die Prävention sehr viele Kosten im Gesundheitswesen verhindert und dass das gute Investitionen sind. Auf der anderen Seite darf man die individuellen Freiheiten der Konsumenten auch nicht allzu sehr einengen, man muss die Möglichkeiten, die sie in den Märkten haben, offenlassen.
1. Fakt ist, dass uns zur Festlegung eines Mindestverkaufspreises - Sie haben es selber gesagt, Frau Ständerätin - eine Verfassungsgrundlage fehlt. Ich meine, man müsste eine solche, wenn schon, über eine Initiative herbeibringen. Ich bin allerdings nicht sicher, wie das Schicksal einer solchen Initiative wäre. Aber eine Verfassungsgrundlage fehlt jetzt.
2. Zu den Zahlen: Die neuesten Zahlen dieses Jahres liegen noch nicht vor, aber für das Jahr 2008 kann ich Ihnen sagen, dass sich der Marktanteil der Billigzigaretten - das sind gemäss Definition Zigaretten, die um mehr als 1 Franken billiger sind als die Zigaretten der meistverkauften Sorte - auf unter 5 Prozent beläuft. Es handelt sich um einen sehr kleinen Marktanteil. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob er BO 2009 E 1067 tendenziell steigt oder nicht, ich kann Ihnen einfach sagen: Es sind 5 Prozent.
3. Wir haben die Möglichkeit, einen Mindeststeuersatz zu erlassen. Der Mindeststeuersatz erfüllt heute eigentlich denselben Zweck, nämlich den Zweck, die Preise ohne übermässige Eingriffe in den Markt zu regulieren.
4. Gleichzeitig muss ich sagen: Es besteht eine gewisse Gefahr, dass vermehrt dauerhafte Preissenkungen ausgelöst werden, wenn wir unter Wettbewerbsbedingungen ein Verbot von Rabattaktionen einführen. Das aber wollen wir nicht; wir wollen ja gerade das Gegenteil bewirken. Es würde letztlich auch den Absatz von Billigzigaretten fördern, denn Rabattaktionen drücken das Niveau nach unten.
5. Das ist auch eine Antwort an Herrn Ständerat Hess: Wir haben in der Tat noch eine gewisse Erhöhungskompetenz in diesem Bereich; der Bundesrat könnte den Preis jetzt noch um 30 Rappen anheben. Wir haben das immer schrittweise getan. Wir setzten uns in Bezug auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Preise bzw. der Steuern jeweils auch mit der Tabakbranche ins Einvernehmen, damit die entsprechenden Dispositionen getroffen werden konnten. Ich glaube, wir sind den Unternehmen entgegengekommen, indem wir die Erhöhungen immer im Voraus ankündigten. Jetzt haben wir also noch eine Kompetenz von 30 Rappen, und es ist so, dass wir im Hinblick auf die Konsolidierung des Bundeshaushaltes vorsehen, 20 dieser 30 Rappen als Erhöhung in Anspruch zu nehmen. Das wäre natürlich auch ein Präventionsanliegen, und ich kann hier schon einmal Folgendes mitteilen, Herr Ständerat Hess: Das Projekt ist in der Pipeline, aber es kommt natürlich noch in die Vernehmlassung. Sie werden im Zusammenhang mit dem Budget 2011 spätestens im nächsten Sommer darüber zu beschliessen haben.
Ihre Information, Frau Diener, dass die Mindestpreisbestimmungen in Österreich und in Frankreich gelten würden oder dass die EU sie akzeptiere, ist für mich jetzt neu. Wir sind auf dem Wissensstand, dass die EU-Kommission die Festsetzung von Mindestpreisen als Verstoss gegen das Gemeinschaftsrecht betrachtet. Wenn die EU dieses Recht ändert - das wäre ja Ihre Information -, dann würde das für die Zukunft gelten, aber heute ist es so, dass die Mindestpreisfestlegung gegen Gemeinschaftsrecht verstösst. Und damit ist eben auch die Situation von Frankreich und Österreich aus der Sicht der EU-Kommission eigentlich eine EU-gesetzeswidrige Situation und wäre für uns dann im Vergleich eben nicht massgebend.
Abschliessend kann ich Ihnen nochmals versichern, dass wir diese Entwicklungen im Auge behalten, dass wir die Interessenabwägung zwischen den Markt- und Konsumbedürfnissen auf der einen Seite und der Prävention auf der anderen Seite sowohl im Alkohol- wie im Tabakbereich eng verfolgen und dass wir uns auch nicht scheuen, wie die Vergangenheit zeigt, entsprechende Entscheide zu treffen und Massnahmen vorzusehen, die der Wahrnehmung dieser beiden Interessen optimal entsprechen.