08.445

Pour une redevance hydraulique équitable

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

BO 2010 N 642Loi fédérale modifiant la loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques et la loi sur l'énergie

Ch. Ibis art. 7a al. 3, 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Adopté

Ch. Ibis art. 15b al. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Rutschmann, Bigger, Bourgeois, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)

Maintenir

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, bei diesem Artikel bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben.

Wir haben in der vorberatenden Kommission intensiv über die zusätzliche finanzielle Belastung für energieintensive Betriebe durch diese Vorlage diskutiert, und ich denke, wir haben in der Kommission eine gute Lösung gefunden: Betriebe mit Elektrizitätskosten von mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung können die komplette Rückerstattung des bezahlten Zuschlages verlangen. Betriebe mit Elektrizitätskosten zwischen 5 und 10 Prozent der Bruttowertschöpfung können immerhin noch die Hälfte des Zuschlages einfordern. Die Strompreiszuschläge zugunsten erneuerbarer Energien sind für energieintensive Betriebe, z. B. Giessereien oder Glaswerke, einschneidend und führen zu teilweise spürbar höheren Produktionskosten. Diese Firmen müssen sich grösstenteils auf einem internationalen Markt behaupten. Derartige Zuschläge können deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Ich habe in der UREK gespürt, dass man dem Ständerat bei allen Differenzen zustimmen möchte, um die Vorlage und damit die höheren Einspeisevergütungen und Wasserzinsen nicht zu gefährden. Die UREK ist dem Ständerat ausser bei diesem Artikel bei allen Differenzen ohne Minderheitsantrag gefolgt. Die Kompromissbereitschaft hat aber Grenzen. Hier geht es um die Marktfähigkeit einiger weniger, aber wichtiger Unternehmen. Vor wenigen Monaten haben wir in diesem Saal noch über Konjunkturprogramme beraten, um die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten, und heute wollen wir die Rahmenbedingungen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Betriebe bereits wieder verschlechtern.

In dieser Frage darf der Nationalrat gegenüber dem Ständerat durchaus etwas selbstbewusster auftreten. Ich beantrage Ihnen deshalb, bei Artikel 15b Absatz 3 an Ihrer Fassung festzuhalten.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion und die grüne Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Schmidt Roberto · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC/PEV/PVL

Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, jetzt die letzte Differenz in dieser Vorlage zu bereinigen und der Mehrheit zuzustimmen. Beim Wasserzins haben wir ja keine Differenzen mehr; die beschlossene Erhöhung auf 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung ist angesichts der explodierenden Gewinne, welche die Energiekonzerne mit unserem Wasser erzielen, wahrlich nicht zu viel verlangt.

Zur KEV: Wir wissen, dass der deutliche Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien mit der KEV einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet; das ist eine gute Lösung. Wir können damit auch dazu beitragen, dass die KEV-Wartelisten abgebaut werden. Unsere Fraktion hätte es begrüsst, wenn man diese noch rascher hätte abbauen können. Wir erwarten vom Bundesrat noch eine gewisse administrative Deblockierung, damit die Verfahren beschleunigt und die Projekte rascher realisiert werden können.

Den Antrag der Minderheit Rutschmann lehnen wir ganz klar ab. Es stimmt zwar, dass die Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze eine gewisse Kostenzunahme bewirken können, aber das ist aufgrund der Preisstrukturen in der Schweiz nicht so dramatisch. Diese Entlastung würde gemäss Berichten, die der Kommission vorlagen, bis zu 150 Millionen Franken kosten. Es würde aber nichts nützen, wenn wir das machen würden. Wir können nicht auf der einen Seite die KEV von 0,6 auf 0,9 Rappen erhöhen und auf der anderen Seite diese ganzen Gelder wieder wegfressen lassen, indem wir 150 Millionen Franken für die Endverbraucher ausgeben. Im Übrigen haben wir damals diese Abstufung nur eingeführt, weil wir ursprünglich die KEV von 0,6 auf 1,2 Rappen erhöhen wollten. Das haben wir dann aufgrund des Beschlusses des Ständerates nicht gemacht und sind auf 0,9 Rappen zurückgekommen. BO 2010 N 643 Somit rechtfertigt es sich gar nicht mehr, jetzt noch diese Abstufung zu machen.

Ich bitte Sie wirklich ernsthaft, dieses Paket jetzt nicht zu gefährden und gesamthaft der Mehrheit zuzustimmen.

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Ich bitte Sie, gerade das Gegenteil zu tun und den Beschluss unseres Rates, wie wir ihn Ende letzten Herbstes gefasst haben, so durchzuziehen und die Minderheit Rutschmann zu unterstützen.

Es geht hier um die Entlastung der stromintensiven Betriebe. Wir waren uns hier im Nationalrat im letzten November mehrheitlich einig, dass eine Entlastung einzuführen ist, und zwar so, wie wir sie auf der Fahne haben, also abgestuft nach Stromverbrauchsintensität. Dabei ist wichtig zu wissen, dass aufgrund dieser Rückerstattung keiner der kleineren Betriebe mehr bezahlen muss, denn die sogenannte Abschöpfung wird gemäss Bedarf für alle immer gleich festgelegt. Bis heute sind das maximal ja 0,6 Rappen und gemäss dieser neueren Vorlage dann einmal 0,9 Rappen. Die Summe dieser jeweiligen Abschöpfung fliesst in den KEV-Fonds, und die Rückerstattungsbeiträge werden nun aus dem KEV-Fonds genommen. Keiner wird also aufgrund der Rückerstattung mehr bezahlen müssen.

Einmal mehr geht es hier um die Wettbewerbsfähigkeit einiger wichtiger Betriebe, und zwar nicht irgendwelcher Betriebe, sondern von stromverbrauchsintensiven Betrieben, welche eben meistens mit Unternehmen in anderen Ländern in Konkurrenz stehen. Darum sage ich hier nicht zum ersten Mal: Tragen wir Sorge zu diesen Betrieben, denn es geht letztlich um Arbeitsplätze. Mit der Annahme des Minderheitsantrages Rutschmann bestätigen wir die Wichtigkeit dieser Massnahme. Halten wir an dieser guten Willensäusserung fest; zeigen wir, dass wir nicht einfach gemäss dem Giesskannenprinzip belasten, sondern in der Lage sind, differenziert zu denken und differenziert vorzugehen.

Ich bitte Sie darum, die Minderheit Rutschmann zu unterstützen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Wir können mit beiden Lösungen leben. Eine Anpassung an die Fassung des Ständerates hat natürlich den Vorteil, dass das Geschäft dann erledigt ist; aber wir können wie gesagt mit beiden Fassungen leben.

Cathomas Sep · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe PDC/PEV/PVL

Mit den Bestimmungen in Artikel 15b werden die Grossstromverbraucher bei der Erhebung des Zuschlages auf die Übertragungskosten entlastet. Gemäss geltendem Recht darf der Zuschlag für einen Endverbraucher, dessen Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, höchstens 3 Prozent der Elektrizitätskosten betragen. Der Beschluss unseres Rates sieht eine Änderung vor, nämlich in Litera a, wo eine komplette Rückerstattung des bezahlten Zuschlages vorgesehen ist, wenn die Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Statt der geltenden Begrenzung des Zuschlages auf 3 Prozent soll also die gesamte zusätzliche Abgabe zurückerstattet werden. Anders gesagt sollen die ganz grossen Stromverbraucher von der Abgabepflicht vollständig befreit werden. Weiter sieht der Beschluss unseres Rates in einer zusätzlichen Litera b vor, dass allen Unternehmen, deren Elektrizitätskosten im Bereich von 5 bis 10 Prozent der Bruttowertschöpfung liegen, eine Rückerstattung von 50 Prozent des bezahlten Zuschlages gewährt werden soll. Dieser Beschluss kam in unserem Rat zustande, weil anfänglich auch eine Option mit einem KEV-Zuschlag von maximal 1,2 Rappen vorgesehen war. Bei der Abstimmung obsiegte die Variante mit 0,9 Rappen, wobei dann gleichzeitig keine Korrektur bei der Abgeltung oder Berücksichtigung der Grossverbraucher gemacht wurde.

Der Ständerat lehnte den Beschluss unseres Rates ab und kehrte zum geltenden Recht zurück, mit der Limite betreffend Elektrizitätskosten von 10 Prozent der Bruttowertschöpfung und mit einem Zuschlag von maximal 3 Prozent der gesamten Elektrizitätskosten. Der Ständerat begründet seinen Beschluss damit, dass die ungefähre Zahl der Grossverbraucher in unserem Land, deren Elektrizitätskosten 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, bekannt ist. Es handelt sich gemäss einer Umfrage der Interessengemeinschaft energieintensive Branchen um vierzig bis sechzig Betriebe, welche Anrecht auf eine Rückerstattung hätten, und zwar im Gesamtrahmen von maximal 25 Millionen Franken, die jährlich zurückerstattet würden.

Bei einer weiter gehenden Ermässigung, gemäss unserem Beschluss bei den Buchstaben a und b, sind dagegen die finanziellen Konsequenzen der vorgeschlagenen Senkung der Rückerstattungsschwelle nicht abschätzbar. Wie viele Betriebe bei dieser Variante Anrecht auf Rückerstattung hätten, ist nicht abschätzbar. Es muss mit Sicherheit angenommen werden, dass die Anzahl der Berechtigten nicht linear, sondern um ein Vielfaches ansteigen würde. Im Extremfall könnten dadurch die gesamten zusätzlichen 150 Millionen Franken an KEV-Fonds-Mitteln, die durch die Erhöhung der Abgabe von 0,6 auf 0,9 Rappen generiert worden sind, nicht wie vorgesehen für die Förderung erneuerbarer Energien genutzt werden, sondern müssten vollständig als Rückerstattung an Grossverbraucher aufgebraucht werden. Das angestrebte Ziel der Gesetzesänderung, nämlich die Stärkung des KEV-Fonds, würde damit vollumfänglich verfehlt.

Die Mehrheit der Kommission sieht darum die weitere Herabsetzung der Hürde für die Rückerstattung des KEV-Zuschlages als nicht zielführend an, weil einerseits die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel weitgehend neutralisiert würden und weil anderseits ein sehr grosser administrativer Aufwand geschaffen würde, ohne dass man dafür einen Mehrwert erhielte. Zudem würden dadurch sehr effizient arbeitende Betriebe sowie nichtbefreite kleine Unternehmen und auch private Haushalte benachteiligt, weil sie die ganze Last des KEV-Zuschlages allein zu tragen hätten.

Eine Minderheit der Kommission will trotzdem zum Beschluss unseres Rates stehen. Ich habe schon darauf hingewiesen: Wenn wir diesem Antrag zustimmen, werden die zusätzlichen KEV-Mittel für die Rückerstattung an die Grossunternehmen aufgebraucht. Das Ziel der KEV-Erhöhung würde damit verfehlt.

Aufgrund der obenerwähnten neuen Erkenntnisse beantragt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Si nous acceptons aujourd'hui la version du Conseil des Etats - ce qu'au nom de la commission, je vous invite à faire -, nous arriverons au bout de deux ans à résoudre deux problèmes.

C'est le 23 juin 2008 que la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats a déposé une initiative parlementaire intitulée "Pour une redevance hydraulique équitable". J'espère que nul ici ne conteste la nécessité d'adapter la redevance hydraulique.

C'est par la suite la commission soeur du Conseil national qui a demandé que soient couplés les deux sujets "redevance hydraulique équitable" et "rachat de l'électricité 'verte' au prix coûtant (rétribution à prix coûtant du courant injecté; RPC)".

Nous avons trouvé une solution qui est le fruit d'un compromis. En effet, la sous-commission de la commission de notre conseil, qui a étudié ce projet, souhaitait au départ une rétribution à prix coûtant du courant injecté de 1,2 centime par kilowattheure, et même une rétribution non plafonnée. Ensuite, la rétribution a été ramenée par notre conseil à 0,9 centime par kilowattheure. Nous avions en outre introduit en commission un remboursement du supplément perçu pour les entreprises dont la part des coûts de l'électricité des consommateurs finaux était comprise entre 5 et 10 pour cent de leur valeur ajoutée brute.

Malgré cela, nous vous proposons aujourd'hui d'adopter la solution du Conseil des Etats. Pourquoi? Vous trouvez la réponse dans l'avis du Conseil fédéral du 13 janvier 2010 à l'intention de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats; on BO 2010 N 644 peut y lire: "Le Conseil fédéral estime que la proposition du Conseil national consistant à alléger la charge imposée aux gros consommateurs par la hausse du supplément pose problème. Un nouveau groupe d'entreprises serait en effet privilégié, celles pour qui les coûts d'électricité dépassent 5 pour cent" - on pourrait dire: est compris entre 5 et 10 pour cent - "de la valeur ajoutée brute. Premièrement, on ne peut guère évaluer les baisses de recettes et la charge administrative qui en découleraient; deuxièmement, cette mesure serait financée par les PME et les ménages, ce qui risque de nuire à l'acceptation de la RPC dans les milieux économiques. C'est pourquoi le Conseil fédéral plaide pour le maintien de la réglementation actuelle figurant à l'article 15b alinéa 3 de la loi sur l'énergie."

Une nette majorité de votre commission a décidé, par 14 voix contre 10, de suivre le Conseil fédéral et d'accepter la version du Conseil des Etats.

Il y a un autre problème qui a préoccupé notre commission: la procédure de rachat pour le courant photovoltaïque. La commission s'est ralliée à la version du Conseil des Etats. En effet, vu la dynamique des projets dans l'électricité renouvelable, il y a un risque que le photovoltaïque se retrouve très rapidement dans une situation de stop après une brève phase d'ouverture. Ce serait en particulier le cas si les projets dans d'autres technologies, qui sont actuellement en attente, absorbaient très rapidement l'entier des moyens débloqués par le passage de la RPC de 0,6 à 0,9 centime par kilowattheure ou si de nouvelles technologies devaient être annoncées. Or, ce cas ne peut pas être exclu, car s'il y a 4 térawattheures à financer, il y a 2 térawattheures de projets en attente et on peut imaginer que très vite de nouveaux projets dans d'autres technologies épuisent ce 0,3 centime supplémentaire.

Mais on a vu en commission que ce problème n'en est pas vraiment un, car le Conseil fédéral peut régler les modalités, en particulier selon l'article 7a alinéa 2 lettre d de la loi sur l'énergie; selon l'esprit de ce paragraphe, le Conseil fédéral peut aussi fixer ces contingents sur plusieurs années, par exemple sur quatre ans, vu que le législateur n'a pas spécifié la durée. Ainsi on peut être rassuré. Si le Conseil fédéral prend les dispositions que notre commission et celle du Conseil des Etats attendent de lui, tous les projets photovoltaïques qui sont sur la liste d'attente pourraient obtenir la rétribution à prix coûtant.

En résumé, pour résoudre le problème de la rétribution de l'électricité à prix coûtant, pour absorber les projets de la liste d'attente - des milliers de projets -, pour payer de façon correcte les cantons qui ont des barrages, je vous invite à vous rallier, comme l'a fait votre commission, à la version du Conseil des Etats et à liquider cet objet.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre1 (2 %)51 (98 %)0 (0 %)
Groupe socialiste36 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL24 (73 %)5 (15 %)4 (12 %)
Groupe libéral-radical2 (8 %)21 (84 %)2 (8 %)
Groupe des VERT-E-S20 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique5 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total88 (51 %)77 (45 %)6 (4 %)

Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Rutschmann

Namensliste

Intervention de procédure

Ch. Ibis art. 28b al. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Adopté

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.