08.3890
Keine steuerliche Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung
von Rotz Christoph · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bereits in der letzten Herbstsession debattierten wir hier im Zusammenhang mit dem Betreuungsabzug extrem und intensiv über das Thema familienexterne und familieninterne Kinderbetreuung. Ich muss aber festhalten, dass ein falsches Ergebnis herausgekommen ist. Bei dieser Debatte stand nämlich nicht das Kind im Zentrum, denn man wollte offenbar Beruf und Karriere von Frau und Mann gerechter werden. Ich muss hier keine Interessen offenlegen, weil ich selber keine Kinder habe; ich engagiere mich aber trotzdem für die traditionelle und eigenverantwortliche Familie.
Der Bundesrat teilt in seiner Antwort auf meine Motion die Meinung, dass Familien, die ihre Kinder selber betreuen, und Familien, die sie extern betreuen lassen, steuerlich gleich behandelt werden müssen. Der Bundesrat setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema ein, welche nun im Bericht "Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern" aufzuzeigen versucht, dass Familien mit Fremdbetreuung gegenüber Familien mit Eigenbetreuung benachteiligt seien. In diesem Bericht wird die Eigenbetreuung der Kinder auf Seite 16 doch tatsächlich als "Schatteneinkommen" dargestellt. Weil dieser fiktive Wert nicht zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet wird, wird doch tatsächlich die Schlussfolgerung gezogen, dass Familien mit Eigenbetreuung bessergestellt seien. Wenn diese Arbeitsgruppe noch einen Schritt weiter gegangen wäre, wäre vermutlich die traditionelle Familie, welche ihre Eigenverantwortung noch wahrnimmt und die Kinder noch selber betreut, wegen Schwarzarbeit angeprangert worden. Es kann und darf doch nicht sein, dass Familien, welche ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und die Kinder selber betreuen und damit auch auf ein Zusatzeinkommen und auf Kaufkraft verzichten, mit solchen Berechnungen schlechtgemacht werden! Weiter will der Bericht klarmachen, dass mit solchen Massnahmen die Geburtenrate gesteigert wird. Solche Annahmen sind angesichts unserer Wohlstandsgesellschaft einfach absurd, weil man damit suggerieren will, dass dank staatlicher Kinderkrippen und Fremdbetreuung die Geburtenraten steigen.
Wer von Ihnen hier im Saal ist eigentlich fremdbetreut worden? Ich sehe kaum jemand. Wenn Sie wollen, dass nur die Fremdbetreuung steuerlich in Abzug gebracht werden kann, wie Sie das in der letzten Herbstsession beschlossen haben, diskriminieren Sie alle Familien, welche zugunsten der Kinder - zugunsten unserer künftigen Leistungsträger - auf ein zusätzliches Einkommen und damit auf eine grössere Kaufkraft verzichten. Nach dem Willen des Parlamentes sollen auch Doppelverdiener die Fremdbetreuungskosten immer abziehen können, egal, ob sie das Zusatzeinkommen wirklich für den Lebensunterhalt der Familie benötigen oder ob es einfach eine Aufbesserung des Lebensstandards ist.
Wenn eine Frau nur Mutter sein will und zugunsten der Kinder auf die eigene Karriere verzichtet, dann ist sie auch noch versicherungstechnisch die Lackierte. Sie hat nämlich keine Pensionskasse, und sie muss sich auch noch selber gegen Unfall versichern. Diese ungleichen Abzüge bei der Kinderbetreuung wirken sich, je nach Kanton, auch noch auf die Berechnung der Prämienverbilligung bei der Krankenkasse aus. Sollte jetzt nur der Fremdbetreuungsabzug nach den effektiven Kosten in Abzug gebracht werden, dann diskriminieren Sie auch jene Familien, die die Betreuung in der eigenen Familie - über die Grosseltern, die Schwiegereltern oder die Geschwister - selber organisieren.
Es darf grundsätzlich die Frage gestellt werden, welchen volkswirtschaftlichen Nutzen es hat, wenn Mann und Frau arbeiten gehen und mit dem Mehrertrag gerade noch die Krippenkosten bezahlen können. Mir geht es vor allem um die Wertschätzung der Familie, welche die kleinste und wichtigste Einheit unserer Gesellschaft darstellt. Eine gesunde, intakte Familie ist die beste Grundlage unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund kann ich es wirklich nicht nachvollziehen, wenn Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, steuerlich diskriminiert werden. Steuerliche Entlastungen von Familien und Kindern müssen im Zentrum stehen, weshalb es nicht angehen kann, dass der Staat die Betreuung der Kinder steuert. Darum gibt es nur eine richtige Antwort: pro Kind ein Betreuungsabzug. Sie können auch noch bei mir vorbeikommen und die Familien-Initiative unterzeichnen, welche in der Zwischenzeit lanciert worden ist.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion anzunehmen und den Fehler aus der letzten Herbstsession zu korrigieren.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich knüpfe beim letzten Satz von Herrn Nationalrat von Rotz an, in dem er sagte, es gebe an den Beschlüssen des letzten Jahres etwas zu korrigieren. Eben gerade nicht, Herr Nationalrat! Es ging bei den Beschlüssen zur Familienbesteuerung eben darum, eine Ungerechtigkeit zu eliminieren. Diese bestand darin, dass die Besteuerung von Zweiverdienerehepaaren mit Kindern und die Besteuerung von Familien mit Kindern, die sie selber betreuen, ungleich war. Diese Ungleichheit hat mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu tun. Ein Ehepaar, das zwei Einkommen hat, kann ja seit unserer Reform einen Teil davon steuerlich abziehen, nämlich bis zu 50 Prozent des kleineren Einkommens, maximal 12 500 Franken. Damit wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Zweiverdienerehepaaren und -konkubinatspaaren im Sinne des Bundesgerichtes einigermassen ins Lot gebracht.
Die nächste Stufe war dann, dass wir Familien mit Kindern steuerlich anders gestellt haben, weil denjenigen, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen müssen, weil beide arbeiten, eben durch diese Fremdbetreuung Kosten entstehen. Diese Kosten führen dazu, dass es eine Ungleichheit bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt gegenüber denjenigen Ehepaaren, die keine Fremdbetreuung beanspruchen und somit diese Kosten nicht haben. Wenn Sie jetzt im Nachhinein, nachdem wir beide Steuerreformen verabschiedet haben, kommen und sagen, dass diejenigen, die die Kinder selber betreuen, mit Abzügen wieder auf das Niveau von vorher gebracht werden müssen, dann stellen Sie einfach die alte Ungerechtigkeit wieder her - nur ein Niveau höher. Ich kann nicht verstehen, wie man kurz nach dieser gelungenen Revision der steuerlichen Behandlung von Zweiverdienerehepaaren und von Familien mit Kindern wieder mit diesem Anliegen kommen kann. Wenn ein solches Anliegen realisiert würde, würde das zudem bis zu einer Milliarde Franken an Steuerausfällen bewirken, was sich unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - und das ist ein wichtiges Besteuerungskriterium unserer Verfassung - eben nicht rechtfertigen liesse. Sie kämen aus der früheren Ungerechtigkeit in eine neue hinein.
Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass man diese Motion ablehnen muss.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50