09.061

Loi sur l'énergie. Modification

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

BO 2010 N 993C'est une petite révision technique non controversée de la loi sur l'énergie. Il n'y a, à ma connaissance, ni propositions de minorité ni propositions individuelles. Je serai donc bref.

Il y a trois points. Le premier, c'est qu'on veut, à l'échelle suisse, une seule sorte de certificat énergétique des bâtiments. Entre-temps, depuis la publication du message, les cantons se sont mis d'accord sur un certificat énergétique des bâtiments unifié.

Le deuxième point, c'est qu'il faut adapter l'article 14 de la loi sur l'énergie, dans la mesure où il sert désormais pour la mise en oeuvre du programme national d'assainissement des bâtiments 2010-2020 que nous avons approuvé. Concrètement, le but est d'inciter les propriétaires à porter les rénovations qu'ils entreprennent dans leur bâtiment au meilleur standard énergétique. Pour cela, il faut ajuster correctement l'incitation, c'est-à-dire calculer la subvention sur la différence de coût entre une rénovation ordinaire et une rénovation au meilleur standard énergétique. La solution selon le droit en vigueur, consistant à subventionner la part non amortissable des investissements, n'est en effet plus adéquate. La question de l'amortissement est en effet très incertaine parce qu'elle dépend de l'évolution future des prix des énergies, en particulier du prix du pétrole sur quarante ans. Ce n'est évidemment pas là-dessus que se basent les propriétaires vu l'incertitude que cela représente. Pour les propriétaires, la question décisive est la différence entre le coût de l'assainissement ordinaire et celui de l'assainissement au meilleur standard énergétique. C'est donc sur cette variable qu'il faut baser le calcul.

Le troisième point de la révision, c'est de modifier la pratique actuelle en permettant à la Confédération d'octroyer des contributions globales aux cantons pour les tâches de formation et d'information. C'est un outil qui a fait ses preuves dans d'autres domaines et qu'il faut aussi adopter.

Je vous recommande d'entrer en matière et d'adopter ce projet de modification de la loi sur l'énergie.

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe PDC/PEV/PVL

Mit wenigen punktuellen Änderungen soll das Energiegesetz teilrevidiert werden. Damit werden mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei angenommene Motionen umgesetzt. Ziel der Neuerungen ist die Steigerung der Energieeffizienz, und im Fokus steht der Gebäudebereich, in dem ein grosses Energiesparpotenzial besteht.

Der Gebäudeenergieausweis, der sich im In- und Ausland teilweise bereits etabliert hat, gibt über die Gesamtenergieeffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch sowie über die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes Auskunft. Indem er Transparenz herstellt und Vergleiche ermöglicht, schafft er Anreize für energetische Massnahmen, vor allem für Sanierungen. Die Kantone, die auf diesem Gebiet zuständig sind, sollen über das Energiegesetz angehalten werden, einen solchen gesamtschweizerisch einheitlichen Ausweis zu definieren und einzuführen.

Die schweizweite Vereinheitlichung des Gebäudeenergieausweises ist ein sinnvoller Schritt und wurde durch die EDK und deren Gebäudeenergieausweis der Kantone bereits im August 2009 umgesetzt. Aufgrund der ersten Erfahrungen mit diesen freiwilligen Ausweisen kann dieser 2010 so weit verbessert werden, dass einer obligatorischen Einführung nichts mehr im Wege steht. Die Kantone bleiben frei, ob sie den Ausweis einführen wollen oder nicht, aber wenn sie ihn einführen, muss er einheitlich sein.

Einer Anpassung bedarf sodann die Bestimmung über die Finanzhilfen. Im Gebäudebereich können, wenn, wie aktuell, die nichtamortisierbaren Mehrkosten als anrechenbar gelten, auf mittlere Sicht nicht im angestrebten Umfang Sanierungen unterstützt und ausgelöst werden. Einerseits spielen die nichtamortisierbaren Mehrkosten für den Sanierungsentscheid nur eine untergeordnete Rolle, andererseits tendiert diese Grösse bei hohem Erdölpreis gegen null. Neu sollen deshalb die viel relevanteren Mehrinvestitionen anrechenbar sein, insbesondere auch im Hinblick auf das aus einem Teil der CO2-Abgabe finanzierte nationale Gebäudesanierungsprogramm. Die bisherige Bemessung der Förderbeiträge aufgrund der nichtamortisierbaren Mehrkosten war also wenig praktikabel und zu wenig flexibel, um die gewünschten Förderziele zu erreichen. Der vorliegende Entwurf bringt hier also eine klare Verbesserung.

Mit Blick auf das Ziel einer möglichst hohen Energieeffizienz ist weiter die gute Information wichtig. Die Kompetenz zur Bestellung, Planung und zum Bau von energieeffizienten Gebäuden beschränkt sich heute auf eine kleine Gruppe von Bauherren, Planern, Architekten und Handwerkern. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, wenn in diesen Bereichen die Anstrengungen bei Information und Aus- und Weiterbildung verstärkt werden. Hier ist den Kantonen mit einem Globalbudget am besten gedient. Schliesslich hat sich das Instrument des Jahreszusicherungskredits als unnötig erwiesen und wurde deshalb mit dieser Teilrevision gestrichen.

Diese Änderungen im Energiegesetz wurden von Ihrer Kommission begrüsst, und wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen, und das einstimmig.

Stump Doris · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion unterstützt diese Änderung des Gesetzes, die vor allem die Einführung des einheitlichen Gebäudeenergieausweises beinhaltet. Die anderen drei kleinen Änderungen sind selbstverständlich und werden von uns genauso unterstützt. Ich möchte aber noch ein paar Ausführungen zum Gebäudeenergieausweis machen.

Es ist ein Fortschritt, wenn wir mit diesem Gesetz erreichen, dass ein einheitlicher Ausweis für die ganze Schweiz erarbeitet wird. Denn eigentlich fällt die ganze Energiepolitik im Gebäudebereich in die Kompetenz der Kantone. Die Kantone waren aber bereit, diese Auflage zu übernehmen, und haben den Gebäudeenergieausweis bereits erarbeitet. Er wird auf der Homepage zum Gebäudeenergieausweis der Kantone vorgestellt; auf geak.ch finden Sie alle Ausführungen dazu.

Der Energieausweis für Gebäude gleicht der Energieetikette, wie wir sie von den elektrischen Haushaltgeräten seit Jahren kennen. Er gibt Auskunft über den Zustand der Gebäudehülle und über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Das sind hilfreiche Informationen für einen Kauf- oder Mietentscheid. Es bleibt aber den Kantonen überlassen, ob sie den Gebäudeenergieausweis bei Hauskäufen oder sogar für Vermieterinnen und Vermieter als obligatorisch erklären wollen. BO 2010 N 994 Das entspricht nicht ganz unseren Vorstellungen. Es wäre sinnvoll, wenn der Energieausweis obligatorisch wäre. Aber wir haben uns darüber in der Kommission nicht einigen können und überlassen deshalb den Entscheid den Kantonen.

Wir sind mit diesem Energieausweis für Gebäude sicher auf dem richtigen Weg. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Europaparlament am 18. Mai dieses Jahres entschieden hat, mit den Gebäudeenergieausweisen vorwärtszumachen. Die Energieeffizienz von Häusern und Wohnungen muss z. B. zukünftig in den Inseraten angegeben werden, der Ausweis muss auch interessierten Mieterinnen und Mietern vorgelegt werden, und bei der Unterzeichnung eines Vertrages muss er sogar ausgehändigt werden. Dieses Gesetz soll bis Ende 2012 in allen EU-Staaten umgesetzt sein.

Wir sind mit unserer Gesetzesänderung auf dem richtigen Weg. Wir sind ihn leider noch nicht ganz zu Ende gegangen, aber wir haben in den nächsten Jahren ja noch Zeit, das nachzuholen.

Ich bitte Sie also, die Änderung zu unterstützen.

Leutenegger Filippo · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion unterstützt die gezielten Änderungen im Energiegesetz im Hinblick auf die Energieeffizienz. Drei Punkte dieser Änderungen sind recht problemlos:

Beim ersten Punkt geht es um die anrechenbaren Kosten für Finanzhilfen bei energetischen Sanierungen von Gebäuden und insbesondere um die Anrechenbarkeit der nichtamortisierbaren Mehrkosten für konventionelle Techniken. Da ist es entscheidend, dass eben die Mehrkosten für den Verzicht auf viele energetische Sanierungen ausschlaggebend sind, und diese Kosten konnten bisher im heutigen Gesetz theoretisch nicht unterstützt werden.

Beim zweiten Punkt geht es um die Globalbeiträge für Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung. In diesem Bereich kann der Bund tatsächlich einiges mehr machen, auch wenn die Kantone natürlich in der Pflicht sind, hier ebenfalls Anstrengungen zu unternehmen. Es gibt aber Kantone, auch kleinere, die in diesem Bereich zu wenig machen oder zu wenig machen können. Hier ist eigentlich eine Unterstützung des Bundes angezeigt.

Beim dritten Punkt, der auch problemlos ist, geht es um die Streichung der Jahreszusicherungskredite. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn mehr als 10 Millionen Franken Sicherungskredite gesprochen werden müssen. Das Bundesamt für Energie hat aber klar nachgewiesen, dass diese 10-Millionen-Grenze nicht erreicht wird. Deshalb kann man diesen Passus streichen.

Etwas kritischer ist der wichtigste Punkt, nämlich die Verankerung des Gebäudeenergieausweises der Kantone im Energiegesetz. Dieser sogenannte Geak ist schon eingeführt worden. Der Gebäudeenergieausweis wurde im Rahmen der Energiedirektorenkonferenz zusammen mit dem Bund als freiwilliges Instrument entwickelt; wir haben in der Kommission im letzten Jahr schon sehr intensiv darüber diskutiert. Ein Teil der Kommission wollte diesen Gebäudeenergieausweis für obligatorisch erklären. Ein Energieausweis - das ist ein technisches Instrument, es wird ja nicht der tatsächliche Verbrauch angeschaut - ist noch nicht so gut entwickelt, dass man einfach sagen kann, dass wir das für obligatorisch erklären müssten. Es macht in der jetzigen Phase überhaupt keinen Sinn, einen Energieausweis für obligatorisch zu erklären: Für all diejenigen Gebäude, die nicht verkauft, die nicht umgebaut werden, wäre das einfach eine zusätzliche Schikane.

Deshalb halten wir an der Strategie fest, dass dieser Energieausweis freiwillig bleiben soll. Er muss sich zuerst im Markt bewähren. Wir wollen vor allem unnötige Bürokratie für die Hauseigentümer vermeiden. Wenn überhaupt, macht er dann wirklich Sinn, wenn man umbauen will, wenn man die Energiestandards einhalten will oder bei den Mustervorschriften der Kantone oder beispielsweise dann, wenn er ein Verkaufsargument ist.

Mit der neuen Verankerung des Geak im Energiegesetz können die Kantone, und hier ist der kritische Punkt zu suchen, den Geak für obligatorisch erklären. Deshalb eine Frage auch an Herrn Bundesrat Leuenberger: Sie haben ja auch in der Kommission immer betont, das sei eine freiwillige Massnahme, die Kantone könnten das zwar tun, aber das habe dann keine präjudizielle Wirkung für die gesamte Eidgenossenschaft. Was passiert, wenn viele Kantone auf einmal den Geak für obligatorisch erklären? Ist das dann der Grund für Sie, den Gebäudeausweis auf nationaler Ebene für obligatorisch zu erklären? Ist das die Hintertür? Das ist die Befürchtung unserer Fraktion, und wir möchten hier etwas Klarheit haben.

In dem Sinne sagen wir Ja zu diesen Änderungen, mit einigen kritischen Bemerkungen und einer gewissen Skepsis vor allem bei Punkt 4, bei der Frage des Geak.

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Hier geht es um Effizienzmassnahmen, die in das Energiegesetz aufgenommen werden sollen, insbesondere aufgrund des Aktionsplans und zweier angenommener Motionen. Es geht um Anliegen in den Bereichen Gebäude und Aus- und Weiterbildung in Bezug auf Energieeffizienz und auch um die Anrechenbarkeit von Mehrinvestitionen. Ich beschränke mich auf den wichtigsten Teil, auf den Bereich Gebäude.

Bei den Gebäuden wird heute immer noch nur bei einem Drittel der Sanierungen, also in einem Drittel der Fälle, in denen ein Riesengerüst aufgestellt wird und das Gebäude saniert wird, wirklich auch eine energetische Sanierung durchgeführt. Diese ist auch oft ungenügend; das ist ein Problem. Für diese Gebäude, die sehr lange bestehen, werden dann wieder zehn Jahre verpasst, um eine energetische Verbesserung zu erreichen. Interessant ist, dass eine energetische Sanierung oft nicht durchgeführt wird, obwohl sie langfristig gerechnet in den meisten Fällen wirtschaftlich rentieren würde. Das hat verschiedene Gründe. Ein Grund ist die hohe Gegenwartspräferenz der Hauseigentümer, die es manchmal schwierig finden, hohe Investitionen auf sich zu nehmen. Es kommt dazu, dass aufgrund des schwankenden Erdölpreises eine Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Einsparungen besteht. Man weiss, dass sich die Investoren, die Eigentümer, bei solchen Unsicherheiten oft an einem zu tiefen Preis orientieren und deshalb wirtschaftlich sinnvolle Investitionen nicht tätigen. Weiter besteht auch das Problem, dass oft ein Unterschied besteht zwischen jenen, die von den tieferen Energiekosten profitieren, nämlich den Mietern, und jenen, die investieren, was das Ganze erschweren kann. Schliesslich hat es auch mit dem Unwissen zu tun; es ist nicht bekannt, wie günstig man welche Massnahmen erreichen und wie stark man den Energieverbrauch reduzieren könnte.

Genau bei diesem letzten Punkt setzt der Gebäudeenergieausweis an, er sorgt nämlich für Transparenz und zeigt einerseits auf, wie ineffizient ein bestehendes Gebäude ist, andererseits aber auch, welche Massnahmen dazu führen können, dass der Energieverbrauch reduziert wird.

Der Gebäudeenergieausweis ist natürlich auch für weiter gehende Massnahmen wichtig, die es braucht, für Förderprogramme, um Gebäude energieeffizienter zu machen. Langfristig müssen wir aber auch weiter gehen als mit Förderprogrammen und bei Sanierungen an eine gewisse Verpflichtung im Sinne einer Mustervorschrift der Kantone im Energiebereich denken. Denn nur so schaffen wir es wirklich, Energieeffizienz zu erzielen. Wichtig ist auch Folgendes: Dabei forcieren wir eigentlich Investitionen, welche wirtschaftlich Sinn machen.

Ich bitte Sie deshalb, diesen kleinen, aber wichtigen Schritt zu unterstützen und so im Bereich der Energieeffizienz ein wenig vorwärtszumachen.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Die BDP-Fraktion unterstützt die Vorlage ebenfalls.

Cathomas Sep · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe PDC/PEV/PVL

Die CVP/EVP/glp-Fraktion begrüsst die in der Gesetzesänderung angestrebte Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Dort ist auch das grösste Energiesparpotenzial vorhanden. Mit dem im Mittelpunkt der Gesetzesänderung stehenden Gebäudeenergieausweis werden die Kantone angehalten, einen in der ganzen Schweiz einheitlichen Ausweis über die Energieeffizienz BO 2010 N 995 eines Gebäudes zu definieren. Der Gebäudeeigentümer erhält damit eine konkrete und landesweit einheitlich geregelte Beurteilung des Zustands seines Gebäudes und kann entsprechende Sanierungsmassnahmen gezielt angehen. Durch die den Kantonen zugestandene Kompetenz, selber über eine freiwillige oder obligatorische Einführung des Gebäudeenergieausweises zu entscheiden, wird der kantonalen Zuständigkeit im Gebäudebereich Rechnung getragen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt auch den weiteren Ergänzungen in Artikel 14 Absatz 3 und Artikel 14a zu. Diese Anpassungen betreffen die Globalbeiträge für Programme im Bereich der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie die Präzisierung der anrechenbaren Kosten bei Mehrinvestitionen im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen. Gerade im Hinblick auf das aus einem Teil der CO2-Abgabe finanzierte nationale Gebäudesanierungsprogramm ist in diesem Bereich eine gesetzliche Festlegung der bereits heute angewendeten und bewährten Regelungen sinnvoll.

Zusammenfassend darf auch festgehalten werden, dass die Kantone den Gebäudeenergieausweis bereits im Sommer des letzten Jahres definiert haben. Die im letzten Jahr durchgeführte Förderaktion bei der Einführung des Gebäudeenergieausweises hat eindeutig bestätigt, dass dieses Instrument am Markt tatsächlich genutzt wird.

Für die CVP/EVP/glp-Fraktion ist dies Grund genug, diesem Geschäft zuzustimmen. Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Danke für die einhellige Aufnahme, die gute Präsentation und die breite Unterstützung.

Weil eine Frage gestellt worden ist, noch eine Bemerkung: Wir haben hier etwas die Quadratur des Zirkels versucht, indem wir einerseits die kantonale Zuständigkeit wahren mussten und auf der anderen Seite eben ein Interesse an einheitlichen Vorschriften haben - deswegen diese Lösung. Es ist den Kantonen überlassen, ob sie einen Ausweis für obligatorisch erklären wollen. Wenn sie ihn aber einführen, soll dieser einheitlichen Kriterien folgen. Von daher meine Antwort an Herrn Leutenegger: Es kann keine Rede davon sein, dass, je mehr Kantone den Ausweis für obligatorisch erklären, desto eher der Bundesrat selbst einen solchen Ausweis zur Bundessache machen will; ganz im Gegenteil: Je mehr Kantone ihn für obligatorisch erklären, desto erleichterter sind wir, und desto weniger Anlass hätten wir, die Sache an uns zu reissen.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Energiegesetz

Loi sur l'énergie

Discussion par article

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Adopté

Vote

Ziff. I Art. 14a - Ch. I art. 14a

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre43 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste37 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL26 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical25 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S20 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique3 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total154 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

La majorité qualifiée est acquise

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre46 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste38 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL25 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical26 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S20 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique3 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total158 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

Abschreibung - Classement

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Adopté