09.532
Nationalrat. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Am 11. Dezember 2009 hat Nationalrätin Moser eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit welcher sie eine Anpassung des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlangt. Das Geschäftsreglement soll dahingehend ergänzt werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub im Protokoll als entschuldigt vermerkt wird. Bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten soll ersichtlich sein, ob eine Parlamentarierin aufgrund eines Mutterschaftsurlaubs abwesend und somit entschuldigt war.
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2010 der Initiative einstimmig Folge gegeben; sie war aber der Ansicht, dass das gesamte Absenzenwesen überprüft werden sollte. Dabei soll insbesondere im Hinblick auf die Führung der Namenslisten bei Abstimmungen geprüft werden, aufgrund welcher Gründe ein Ratsmitglied als entschuldigt aufgeführt werden kann. Am 19. August 2010 hat die Kommission den vorliegenden Erlassentwurf zuhanden des Rates verabschiedet.
Gemäss heutigem Recht und heutiger Praxis werden die Ergebnisse der Abstimmungen in Form von Namenslisten veröffentlicht. Auf diesen Listen wird für jedes Ratsmitglied angegeben, ob es Ja oder Nein stimmte, sich der Stimme enthielt oder an der Abstimmung nicht teilnahm. Eine weitere Rubrik umfasst die entschuldigten Ratsmitglieder. Bei den entschuldigten Ratsmitgliedern werden aber nur jene Abwesenden aufgeführt, die im Auftrag einer parlamentarischen Delegation unterwegs gewesen sind. Diese Namenslisten werden publiziert. Dadurch wird auch ersichtlich, wenn ein Ratsmitglied häufig unter der Rubrik "Hat nicht teilgenommen" aufgeführt wird. Heute sind dort auch Ratsmitglieder aufgeführt, die z. B. aufgrund von Mutterschaft über längere Zeit den Sitzungen fernbleiben. Gegenüber der Öffentlichkeit kann diese Darstellung den Eindruck erwecken, dass ein Ratsmitglied seine Präsenzpflicht nicht ernst nehme. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Ratsmitglieder Anspruch auf Ersatz des durch Unfall, Krankheit oder Mutterschaft entgangenen Taggeldes haben. Bei der Analyse des geltenden Rechts und der geltenden Praxis zeigt sich, dass zwischen dem Vermerk im Protokoll oder in den Namenslisten und dem Erhalt von Taggeldersatz unterschieden werden muss. Relevant für das von der Initiantin aufgeworfene Problem sind nur die Namenslisten, also Artikel 57 des Geschäftsreglementes des Nationalrates. Dort muss definiert werden, wer auf den Namenslisten als entschuldigt geführt wird.
Die Kommission ist daher zur Überzeugung gelangt, dass die Problematik der Absenzen und der diesbezüglichen Publikation vertieft geprüft und neu geregelt werden muss, und zwar über den von der Initiantin genannten Aspekt der Mutterschaft hinaus. An ihrer Sitzung vom 19. August 2010 hat sich Ihre Kommission denn auch mit drei Vorschlägen der Verwaltung befasst: Variante 1 enthält eine abschliessende Aufzählung und umfasst als Entschuldigungsgrund lediglich die parlamentarische Delegation und die Mutterschaft. Variante 2 enthält eine abschliessende Aufzählung, die zusätzlich zu Variante 1 noch Krankheit und Unfall aufführt. Variante 3 beinhaltet keine definierten Entschuldigungsgründe; es wird lediglich festgehalten, dass als entschuldigt gilt, wer sich rechtzeitig vor der Sitzung beim Ratssekretariat entschuldigt hat.
Variante 1 hat in der Kommission keine Anhängerschaft gefunden. Eine Minderheit hat sich für Variante 2 ausgesprochen. Dabei wurde ausgeführt, dass es ja ursprünglich einzig um den zusätzlichen Entschuldigungsgrund der Mutterschaft ging, wobei nun mit Variante 2 auch Krankheit und Unfall aufgenommen werden sollen. Die Minderheit hat sich denn auch für eine abschliessende Aufzählung dieser Sachverhalte ausgesprochen. Es wurde auch argumentiert, dass die Entschuldigungsgründe konkret und eng gefasst werden sollten, um die Präsenz der Ratsmitglieder im Parlament möglichst zu fördern.
Die Kommissionsmehrheit hat sich hingegen für Variante 3 entschieden. Hauptargument der Kommissionsmehrheit war, dass es kaum möglich ist, abschliessend aufzuzählen, aus welchen Gründen man sich entschuldigen kann und welche Gründe auch wirklich ehrenhaft und moralisch-ethisch als Entschuldigungsgrund zulässig sind. Als Beispiel wurde genannt, dass immer unerwartete Ereignisse innerhalb der Familie eintreten können, die eine Präsenz verunmöglichen. Die Kommissionsmehrheit geht auch davon aus, dass die Ratsmitglieder über genügend Eigenverantwortung verfügen, um sich nur dann zu entschuldigen, wenn auch wirklich ein legitimer Grund vorliegt. Weiter befürchtet die Kommissionsmehrheit, dass eine abschliessende Auflistung der Entschuldigungsgründe problemlos umgangen werden kann. Wer nicht kommen will, wird auch mit Variante 2 einen Grund dafür finden. Die Kommissionsmehrheit befürchtet auch, dass mit einem kleinlichen Modell zu viel Bürokratie entstehen könnte.
In der Kommission haben sich 10 Mitglieder für Variante 2 ausgesprochen; Variante 3 konnte 14 Stimmen auf sich vereinigen. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie also, Variante 3 zuzustimmen.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
A l'heure actuelle, notre conseil n'accorde aucune excuse aux mères absentes! En effet, aujourd'hui, les conseillères nationales qui deviennent mères touchent l'indemnité journalière durant leur congé-maternité. La légitimité de leur absence n'est en revanche reconnue ni au procès-verbal, ni sur les listes nominatives de vote. Les jeunes mères apparaissent en effet au premier comme étant non excusées, et sur les secondes, comme n'ayant pas voté.
La raison de ce paradoxe tient à ce que, conformément à l'article 36 du règlement du Conseil national, une absence n'est excusée que si le député manque à l'appel "en raison d'un mandat qui lui a été confié par une délégation permanente". Les effets de ce paradoxe sont toutefois fâcheux. En effet, les multiples "ratings" et "rankings" des parlementaires ont beau être peu transparents, il y a de bonnes raisons de penser qu'ils se fondent, entre autres, sur des documents publics tels que les listes nominatives de vote. Et ces classements incessants ont beau être d'une utilité discutable, ils n'en sont pas moins repris par de nombreux médias. Avec le risque, donc, que celles qui s'élèvent au grade de mère rétrogradent au hit-parade, et perdent injustement une part de crédibilité dans l'opinion publique.
Lors de l'examen préalable, la commission a reconnu le caractère absurde de la situation actuelle, qui permet, à l'inverse, à des députés absents pour des raisons fort mystérieuses de courir dans la salle au moment du vote et d'être enregistrés "présents"! Pour les membres de la commission, cette absurdité ne concerne pas que les députées en congé-maternité, mais tout membre et toute membre de ce conseil qui doit s'absenter pour des motifs parfaitement légitimes. Parmi ces motifs, certains, comme la maladie et l'accident, donnent droit à une compensation pour perte des indemnités. D'autres, comme des raisons familiales majeures, n'y donnent pas droit, mais n'en demeurent pas moins totalement légitimes.
La commission s'est donc prononcée à l'unanimité en faveur de l'initiative. Etant donné que cette question touche seulement le Conseil national, elle s'est tout de suite attelée à rédiger un avant-projet. Elle a ensuite examiné plusieurs variantes, et d'emblée redit sa volonté d'élargir le mandat initié par Madame Moser, tout en le rétrécissant à la seule question des listes nominatives de vote, qui elles seules sont publiées.
Après discussion, la majorité a renoncé à énumérer dans le règlement des motifs d'excuse valables. Il nous a en effet paru difficile de prévoir de manière exhaustive tous les cas de figure expliquant une absence légitime. Il nous a également semblé peu praticable - peu souhaitable, aussi - que les Services du Parlement se mettent à "fliquer" les parlementaires pour vérifier le bien-fondé de leurs excuses, sachant que l'abus reste possible, quelle que soit l'option retenue.
A l'inverse, nous sommes partis du principe que nous sommes, vous et moi, des adultes responsables pleinement conscients de leur devoir - stipulé à l'article 10 de la loi sur le Parlement - de "participer aux séances du conseil et des commissions dont ils sont membres", ainsi que du fait qu'ils sont toutes et tous investis de la mission de représenter celles et ceux qui les ont élus. Sans compter que tout abus répété ne manquera de toute façon pas d'être repéré par les chasseurs de scandales et autres traqueurs de scoops.
La solution retenue consiste donc à modifier l'article 57 alinéa 4 du règlement du Conseil national, en précisant que tout député ou toute députée qui aura annoncé son absence pour l'ensemble de la séance, et au plus tard avant le début de celle-ci, figurera comme excusé sur la liste nominative.
En résumé, la commission s'est prononcée, par 14 voix contre 10, pour cette version plus simple et plus souple et elle vous propose de l'accepter.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Geschäftsreglement des Nationalrates (Entschuldigungen auf Namenslisten bei Abstimmungen)
Règlement du Conseil national (Députés excusés sur les listes nominatives présentant le résultat des votes)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 57 Abs. 4
Antrag der Kommission: BBl
Art. 57 al. 4
Proposition de la commission: FF
Schmidt Roberto · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
Sie haben es gehört: Bisher galt bei der Abstimmung hier im Saal nur als entschuldigt, wer im Auftrag einer ständigen parlamentarischen Delegation abwesend war. Frau Moser möchte, dass auch Mutterschaft als Entschuldigungsgrund gilt. Das findet unsere Minderheit durchaus in Ordnung, dieses Anliegen ist gerechtfertigt.
Was aber jetzt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates aus dieser parlamentarischen Initiative gemacht hat, geht uns eindeutig zu weit. Wenn wir der Mehrheit zustimmen, kann in Zukunft jedes Mitglied des Nationalrates grundlos - ich betone: grundlos - der Sitzung und einer Abstimmung fernbleiben und als entschuldigt gelten, wenn es sich nur rechtzeitig beim Büro abmeldet. Das kann es doch nicht sein! Welcher Arbeiter und welche Angestellte kann sich einfach von der Arbeit abmelden, ohne einen Grund anzugeben? Wie wollen Sie dem Volk, das uns gewählt hat, um hier zu arbeiten, erklären, dass wir einfach grundlos nicht anwesend sein können oder zumindest keinen Grund angeben müssen, wenn wir nicht anwesend sind? Sie alle hatten schon Besuch auf der Tribüne, und immer wieder sind die Besucher geradezu empört über unser Arbeitsverhalten hier im Plenum - auch jetzt gerade wieder. Ich glaube, wir sollten den Bogen nicht überspannen. Darum beantragt Ihnen eine starke Minderheit, die Entschuldigungsgründe abschliessend aufzuzählen: Mutterschaft, Krankheit, Unfall und eben Auftrag einer parlamentarischen Delegation.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen. Das sind auch die Gründe, warum wir Anspruch auf ein Taggeld haben. Und wenn wir keinen Anspruch auf ein Taggeld haben, sollten wir auch nicht entschuldigt fernbleiben können. Räumen Sie sich selbst nicht mehr Rechte ein, als Sie jedem ehrbaren Arbeiter in der Privatwirtschaft zugestehen!
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 57 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 116 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen