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Lutter efficacement contre l'inégalité salariale
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
BO 2012 N 762Seit 31 Jahren ist die Gleichstellung in der Bundesverfassung verankert, und Lohndiskriminierung ist gesetzlich verboten. Vieles wird jedoch noch geleistet werden müssen, bevor von Gleichstellung in der Schweiz gesprochen werden kann. Die Diskriminierung betrifft auch das öffentliche Beschaffungswesen. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vor, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten. Die Auftraggeberin kann die Vergabe widerrufen oder Anbieter und Anbieterinnen vom Verfahren ausschliessen, wenn diese die in Artikel 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Verpflichtungen nicht einhalten.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt die entsprechenden Kontrollen durch. Das Gleichstellungsbüro kann pro Jahr nur ganz wenige Unternehmen kontrollieren. Die Auswahl erfolgt mittels eines eingeschränkten Zufallsstichprobenverfahrens. Die Kontrollen zeigen, dass in einigen Fällen Lohnungleichheiten bestehen, welche die im Kontrollverfahren vorgesehene Toleranzschwelle von 5 Prozent signifikant überschreiten und damit als Lohndiskriminierung gelten.
Von acht zwischen 2007 und 2009 kontrollierten Unternehmen lagen drei über der Toleranzschwelle. Seit der Einführung der Kontrollen im Jahre 2006 konnten bisher lediglich elf Unternehmen überprüft werden. Die Analyse der Resultate zeigt, dass die Schwelle überdacht werden muss, denn einige Unternehmen liefern höchst unbefriedigende Resultate, indem die Lohnungleichheiten ganz nahe bei der Toleranzschwelle von 5 Prozent liegen, sie aber nicht überschreiten, sodass keine Massnahmen ergriffen werden können.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen mit meiner Motion, die für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäss dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegte Toleranzschwelle von 5 Prozent zu senken. Zudem sollen die Resultate der Kontrollen in anonymisierter Form in der jährlichen Berichterstattung des Bundes veröffentlicht werden.
Obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion anerkennt, dass die Toleranzschwelle eher grosszügig gewählt ist, sieht er leider keinen Handlungsbedarf. Er hofft auf den Präventiveffekt, der meiner Meinung nach fragwürdig ist. Es ist unabdingbar, dass die Löhne in Unternehmen aller Branchen in regelmässigen Abständen überprüft, transparent gemacht und veröffentlicht werden. In diesem Sinne soll man die Toleranzschwelle senken.
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen und so etwas gegen die Lohndiskriminierung zu tun.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Conseil fédéral · Grisons
Der Bund vergibt Aufträge nur an Unternehmen, die die Lohngleichheit von Mann und Frau gewährleisten; das ist in Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen festgehalten. Damit die Unternehmen ihre Situation in Bezug auf die Lohngleichheit überprüfen können, stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ein Instrument zur Verfügung, das sogenannte Logib. Damit sieht ein Unternehmen genau, ob es im Rahmen ist oder eben nicht. Wenn ein Unternehmen die Lohngleichheit nicht gewährleistet, kann es vom Verfahren ausgeschlossen werden, oder die Vergabe kann widerrufen werden.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt stichprobenweise Kontrollen durch; Frau Nationalrätin Carobbio Guscetti hat darauf hingewiesen. Diese Kontrollen sind relativ komplex. Es sind wenige Kontrollen, da stimme ich ihr zu; was heute kontrolliert wird, ist zu wenig, aber man hat im letzten Jahr auch schon Verbesserungen erzielt. Seit der Einführung der Kontrollen, also von 2006 bis 2011, sind insgesamt fünfzehn Unternehmen überprüft worden, in diesem Jahr sind weitere sechs in der Überprüfung. Etwas angezogen haben wir bei den Kontrollen also schon, und ich denke, das ist auch richtig.
Es ist so, dass nicht das Gesetz diese Toleranzschwelle von 5 Prozent vorsieht, sondern diese Toleranzschwelle ist von der Beschaffungskommission des Bundes in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro festgelegt worden. Sie kommt ausschliesslich im Rahmen von Lohngleichheitskontrollen und im öffentlichen Beschaffungswesen zur Anwendung. Es gibt also keine gesetzliche Regelung, die man anpassen oder ändern könnte.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir im März 2009 den Lohngleichheitsdialog aufgenommen haben. Das ist ein Projekt der Sozialpartner des Bundes, an dem sich alle Schweizer Unternehmen freiwillig beteiligen können. Es BO 2012 N 763 gibt auch viele, die das machen. Ich denke, das ist der pragmatische, der richtige Weg.
Ich möchte Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen, weil die Toleranzschwelle im Rahmen dieses Dialogs bereits überprüft wird und weil sie nicht auf Gesetzesstufe festgelegt, sondern im Rahmen der Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen vereinbart worden ist.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 2 (4 %) | 45 (96 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 42 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 15 (56 %) | 10 (37 %) | 2 (7 %) |
| Groupe libéral-radical | 0 (0 %) | 22 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 0 (0 %) | 11 (100 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 5 (100 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 0 (0 %) | 1 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 73 (43 %) | 83 (49 %) | 13 (8 %) |