98.406, 03.3596

Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen / Zusammenhänge zwischen Grund- und Zusatzversicherung in der Krankenversicherung

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Kommission beantragt mit 10 zu 9 Stimmen, die Initiative 98.406 abzuschreiben.

Eine Minderheit (Fasel, Baumann Stephanie, Goll, Gross Jost, Marty Kälin, Maury Pasquier, Rechsteiner-Basel, Robbiani, Rossini) beantragt, die Frist um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Heute ist der Internationale Tag der Frauen. Der Zufall will es, dass heute hier in diesem Saal ein weiteres Mal über meine parlamentarische Initiative für gleiche Prämien von Frauen und Männern im Zusatzversicherungsbereich diskutiert wird.

Frauen und Männer sind bei den Zusatzversicherungen im Krankenversicherungsbereich nicht gleichgestellt. Frauen bezahlen höhere Prämien, weil diese bei den Privatversicherungen, zu denen auch die Zusatzversicherungen im Krankenversicherungsbereich gehören, so genannt "risikogerecht" berechnet werden. Das ist aus zwei Gründen ungerecht:

1. Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 4, dass wir als Gesetzgeber alle geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in allen Rechtsbereichen beseitigen. Also besteht im Bereich der Zusatzversicherungen allein aus gleichstellungspolitischer Sicht Handlungsbedarf.

2. Die höheren Prämien sind aber noch aus einem weiteren Grund ungerecht; denn worin besteht eigentlich das "höhere Risiko", welches zu höheren Prämien von Frauen führt? Erstens fallen bei Frauen höhere Gesundheitskosten an, weil sie Kinder auf die Welt bringen. Ihnen alleine werden bei der Prämienberechnung all die Kosten, die bei Schwangerschaft und Geburt anfallen, angelastet. Zweitens pflegen Frauen ihre Männer im Alter häufig gratis und senken mit dieser Gratispflege die Gesundheitskosten der Männer. Werden aber Frauen pflegebedürftig, sind sie auf bezahlte Pflege angewiesen, und das verursacht bei Frauen höhere Gesundheitskosten.

Diese Frage der ungleichen Prämien habe ich mit meiner parlamentarischen Initiative 1999 hier im Nationalrat zur Diskussion gestellt. Der Nationalrat ist am 4. Oktober 1999 meiner parlamentarischen Initiative gefolgt und befand, dass man diese Ungleichheit zwischen Frauen und Männern bei den Prämien im Zusatzversicherungsbereich beheben müsse. Das Geschäft wurde dann zur Behandlung an die Kommission weitergeleitet. Im Dezember 2001 wurde die Frist um zwei Jahre erstreckt, weil die Kommission noch keinen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen konnte. Heute liegt immer noch kein konkreter Gesetzentwurf vor.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun mit einem äusserst knappen Stimmenverhältnis, mit einer Stimme Unterschied, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Das empfinde ich als stossend. Denn heute sind im Zusatzversicherungsbereich immer noch unterschiedliche Prämien für Frauen und Männer erlaubt. Frauen bezahlen zum Teil erheblich höhere Prämien als Männer. Also ist der Auftrag, den der Nationalrat im Oktober 1999 der Kommission erteilte, noch nicht erfüllt.

Ich möchte noch einmal ganz kurz ausführen, warum es nicht gerechtfertigt ist, dass Frauen und Männer verschiedene Prämien bezahlen, denn viele von Ihnen haben die Debatte im Nationalrat 1999 nicht mitverfolgt.

Der grösste Teil der Kostenunterschiede zwischen Männern und Frauen beruht auf biologischen Faktoren, die das Individuum selber gar nicht beeinflussen kann. Eine kanadische Studie zeigt auf, welche Anteile der Kosten aufgrund der so genannten Reproduktionsorgane wie z. B. Gebärmutter, Hoden oder Prostata entstehen. Wenn man diese Kosten von den Gesundheitskosten insgesamt abzieht, beträgt der Unterschied zwischen den Kosten von Frauen und Männern nur mickrige 2 Prozent.

Die Verhältnisse in der Schweiz dürften ähnlich sein. Darauf weisen auch Gesundheitsuntersuchungen von 1997 hin. Im Alter zwischen 61 und 80 Jahren sind die Kosten von Frauen und Männern praktisch gleich hoch. In dieser Zeitspanne fallen keine Kosten für Schwangerschaft und Geburt mehr an. Deshalb gibt es hier eben einen Ausgleich. Frauen werden, wie gesagt, für ihr soziales Verhalten bestraft, weil sie die Männer pflegen und deren Gesundheitskosten tief halten.

Bleibt am Schluss noch das Argument der höheren Lebenserwartung der Frauen. Aber auch dies ist kein Argument für höhere Prämien. Die meisten Spital- und Arztkosten fallen nämlich im letzten Lebensjahr an, und die Kosten in diesem letzten Lebensjahr sind tendenziell sogar höher, je jünger jemand stirbt.

Ich hoffe, dass Sie heute, am 8. März, am Internationalen Tag der Frauen, gewillt sind, konkret einen weiteren Schritt zur Gleichstellung zu tun, zur Gleichstellung, die dieses Parlament 1999 im Grundsatz abgesegnet hat und die wir heute konkretisieren müssen.

Ich bitte Sie daher, die Frist für meine parlamentarische Initiative zu verlängern und die Initiative nicht abzuschreiben.

Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Es sollte nicht des Frauentags bedürfen, um dieser Initiative zuzustimmen. Es gibt auch noch genügend zusätzliche Argumente von der Sache her, weil die parlamentarische Initiative Teuscher nichts anderes verlangt als eine Gleichstellung von Mann und Frau, in diesem Fall auch bei den Zusatzversicherungen in der Krankenversicherung.

Grundsätzlich ist nicht einzusehen, warum Frauen in den Zusatzversicherungen nur deshalb höhere Prämien bezahlen sollen, weil sie Frauen sind. Wenn Frauen Kinder gebären, so ist das ein Dienst an der Gesellschaft, an der Gemeinschaft, welcher nicht im Rahmen der Krankenversicherung bestraft werden sollte. Es ist unerträglich, wenn gerade Frauen, die grosszügigerweise bereit sind, pflegerische Aufgaben und Pflichten zu übernehmen, ihre Männer im Alter und ihre Kinder in den Jugendjahren zu pflegen, die bereit sind, diese Leistungen zu erbringen, und damit der Krankenversicherung nachweislich nicht nur Millionen-, sondern sogar Milliardenbeträge ersparen, für den Dienst bestraft werden, den sie der Gemeinschaft erweisen. Es ist unerträglich, wenn sie für die Solidarität bestraft werden, die sie konkret leben, und für die Gratisleistungen, die sie erbringen. Es gibt also genügend handfeste Argumente, Frauen in der Krankenversicherung nicht ungleich zu behandeln, auch im überobligatorischen Teil, in den Zusatzversicherungen.

Die Kommission hat auch einen Zusatzbericht eingeholt, um der Sache auf den Grund zu gehen. Wir haben festgestellt, dass einige Krankenversicherungen die Prämiengleichheit heute schon garantieren und gewährleisten. Man könnte also sagen: Was hier verlangt wird, ist sehr wohl möglich! Die Gegner der Initiative haben natürlich auch darauf hingewiesen; sie sagten, dass gerade aus diesem Grund die Initiative überflüssig sei, weil die Frauen einfach die Krankenkasse wechseln könnten. Dieses Argument allerdings ist falsch! Man kann nicht einfach die Krankenkasse wechseln, wenn man eine Zusatzversicherung hat, denn die neue Krankenkasse kann Vorbehalte anmelden. Deshalb ist es nicht einfach, vor allem auch ab einem bestimmten Alter, die Versicherung zu wechseln. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und notwendig, dass wir die Initiative nicht abschreiben und der ursprünglichen Zustimmung zur Initiative nun auch die notwendigen Schritte folgen lassen.

Namens der grossen Minderheit beantrage ich Ihnen deshalb, die Initiative nicht abzuschreiben.

Meyer Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Je vais tenter ici de vous expliquer l'avis de la commission au sujet de l'initiative parlementaire Teuscher, qui avait été traitée en 1999 dans notre conseil.

Madame Teuscher demandait que la loi fédérale sur le contrat d'assurance soit modifiée de manière à ce que toute différenciation fondée sur le sexe soit interdite, notamment en ce qui concerne la fixation des primes. Madame Teuscher a bien motivé sa proposition, vous venez de l'entendre.

Au mois d'octobre 1999, le Conseil national avait décidé, par 78 voix contre 77, de donner suite à cette initiative parlementaire et une sous-commission a été mise en place pour étudier ce problème. Cette sous-commission devait aussi étudier l'initiative parlementaire Scheurer 98.449, "Assurance-maladie complémentaire", qui demandait qu'il n'y ait pas de différence pour les personnes plus âgées. La sous-commission a constaté que l'avenir des assurances complémentaires dépendait aussi énormément du financement des hôpitaux et elle a pensé qu'il valait mieux intégrer cette problématique dans la révision de la LAMal.

Nous avons cependant reçu un rapport très détaillé de l'Office fédéral des assurances privées, qui fait ressortir ceci: en Suisse, 58 assureurs offrent des assurances complémentaires d'hospitalisation en divisions privée et semi-privée; 14 assureurs ont une part de marché supérieure à 1 pour cent et ils détiennent ensemble une part de marché de 91 pour cent; les 44 autres assureurs se répartissent les 9 pour cent restants du marché; 7 des plus grands assureurs ont des primes différentes pour les hommes et pour les femmes et leur part de marché s'élève à 37 pour cent, alors que ceux qui n'établissent pas de discrimination ont 54 pour cent du marché - donc, la situation se normalise; parmi les 44 assureurs restants, seuls 5 différencient leurs tarifs selon le sexe; pour les 7 plus grands assureurs dont on a parlé, la différenciation des primes est la plus forte pour les classes d'âge entre 19 et 45 ans; dans les statistiques de ces 7 assureurs, les primes pour enfants sont partout identiques pour les garçons et les filles, et certaines caisses appliquent pour les femmes à partir de 45 ou 50 ans des primes qui ne se différencient plus de celles des hommes, tandis que les 4 autres caisses ont aussi des tarifs différenciés pour les femmes âgées de plus de 50 ans. En fait, il y aurait une possibilité sur le marché de l'assurance de choisir une caisse qui offre aussi une couverture en divisions privée et semi-privée avec des primes non différenciées pour les hommes et pour les femmes.

Cependant, la commission a étudié ce problème de façon détaillée et estime que d'autres problèmes aussi doivent être pris en considération dans ce domaine. C'est la raison pour laquelle elle propose un postulat qui demande d'analyser le respect des dispositions constitutionnelles qui ont trait par exemple à l'égalité des droits, le principe et les limites de la liberté de contracter qui concernent le libre passage, la validité des clauses restrictives en cas de maladie et l'affectation de la contribution de base au passage de l'assurance sociale à l'assurance complémentaire, toutes choses qui causent des problèmes de libre passage entre les assurances complémentaires. Vous avez souvent entendu parler de ces problèmes, surtout pour les personnes âgées avec des risques plus importants, qui désirent changer de caisse-maladie pour ce qui concerne l'assurance de base et qui ont de la peine à en changer au niveau de l'assurance complémentaire en raison de ces restrictions.

La commission avait accepté ce postulat par 19 voix contre 0 et 1 abstention. Elle avait pensé que ce serait plus facile de travailler sur une seule ligne, c'est-à-dire pour la voie du postulat, pour éviter d'avoir un travail qui proviendrait du Conseil fédéral, et un autre qui devrait être réglé par la voie parlementaire en suivant l'initiative parlementaire Teuscher, dont la pertinence n'a pas été mise en cause. C'est la raison pour laquelle la commission avait demandé de dire oui au postulat, mais de classer l'initiative parlementaire Teuscher.

Une minorité de la commission, par contre, estime qu'un des obstacles majeurs du libre choix de l'assurance complémentaire est cette discrimination entre les hommes et les femmes, et demande de ne pas classer cette initiative.

Comme c'est le 8 mars, vous me permettrez de voter avec mon coeur pour les femmes, dans cette question, exceptionnellement!

Borer Roland · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SGK befasste sich am 25. November vergangenen Jahres mit der parlamentarischen Initiative Teuscher. Frau Teuscher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es ein knapper Entscheid war. Die Kommissionsmehrheit hat - mit knappen 10 zu 9 Stimmen - beantragt, die Initiative abzuschreiben. Die Minderheit Fasel will, wie das erwähnt wurde, die Frist für die Behandlung des Geschäftes um weitere zwei Jahre verlängern.

Frau Teuscher, auf etwas haben Sie leider nicht hingewiesen: Es war generell eine Initiative der knappen Entscheide. Der Rat überwies nämlich damals Ihre Initiative nicht mit überwältigendem Mehr, sondern dieser Entscheid kam nur mit 78 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen zustande. Das war die Abstimmung vom 4. Oktober 1999; auch da ging es relativ knapp aus.

In der Folge dieses Entscheides behandelte die Subkommission Krankenversicherung, die am 3. Februar 2000 eingesetzt wurde, die Anliegen dieser Initiative. Die Subkommission stellte damals fest, dass die Zukunft der Zusatzversicherungen generell - und es geht hier um die Zusatzversicherungen, nicht um die Grundversicherung - stark mit der zukünftigen Spitalfinanzierung zusammenhängt. Deshalb unterbrach dann die Subkommission ihre Arbeit. Im Dezember 2001 verlängerte man die Behandlungsfrist für die Initiative um zwei Jahre. Am 25. November vergangenen Jahres diskutierte die SGK diese Initiative ein weiteres Mal und befand darüber, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.

Während die bürgerliche Seite der Ansicht war, dass eine Gleichbehandlung aller Versicherten nur im Sozialversicherungsrecht Platz habe und demzufolge im Bereich der Krankenversicherung nur die Grundversicherung, nur das KVG betroffen sei, vertrat die Kommissionslinke dezidiert die umgekehrte Meinung. Unbestritten war die Tatsache, dass Benachteiligungen, einmal für die Frau, einmal für den Mann, in den verschiedensten Versicherungsbereichen Realität sind. Ebenfalls wurde angeführt, dass auf dem Gebiet der Krankenzusatzversicherung auch andere Ungleichbehandlungen vorgenommen werden, nicht nur aufgrund des Geschlechtes. Jung/alt ist ein Kriterium, gesund/krank ein weiteres. Alle diese Kriterien führen in den verschiedensten Bereichen zu unterschiedlichen Zusatzversicherungsprämien.

Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass es nicht angehe, nun für einen einzigen Versicherungszweig, nämlich die Krankenzusatzversicherungen, vom Gesetzgeber her selektiv tätig zu werden und Änderungen vorzunehmen. Daran ändert nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch der versicherungstechnische Zusammenhang zwischen der Grundversicherung gemäss KVG und den Zusatzversicherungen gemäss Versicherungsvertragsgesetz nichts. Es wurde speziell darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des KVG bei den Zusatzversicherungen bewusst Freiheiten für die Vertragspartner eingebaut und diesen Teil eben aus diesem Grund dem Versicherungsvertragsgesetz unterstellt hatte.

Die Unterschiede entstanden also im Wissen um die entsprechenden Ungleichbehandlungen. Anhand eines Verwaltungsberichtes konnte festgestellt werden, dass heute sieben der vierzehn grössten Krankenversicherer - mit einem Marktanteil von 37 Prozent - unterschiedliche Prämien für Mann und Frau im Zusatzversicherungsbereich kennen. Gesamthaft gesehen sind aber auf der anderen Seite identische Prämien für beide Geschlechter schon heute in der Mehrheit. Aus diesem Grund und aufgrund dieser Faktenlage erachtet es die Kommissionsmehrheit als nicht notwendig, eine Vorlage zu erarbeiten. Korrekturen könnten vorgenommen werden, wenn sich die Situation im Zusatzversicherungsbereich drastisch verändern würde.

Weiter hielt die Kommission fest, dass das Verhältnis zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen nicht überall befriedigt und nicht überall überblickbar ist. Eine Klärung der Situation sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber Sache des Bundesrates und nicht des Parlamentes. Aus diesem Grund hat eben die Kommission dann auch mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ein entsprechendes Postulat zu überweisen. Aufgrund dieser Feststellung beschloss die SGK im vergangenen November Abschreiben der parlamentarischen Initiative Teuscher und Überweisung des Postulates, das im Zusammenhang mit Grund- und Zusatzversicherung im Bereich der Krankenversicherung Fragen stellt.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Sie wissen, dass ich kein Anhänger von Parolen wie "Ja, aber" bin - und trotzdem gibt es manchmal Phasen der Gesetzgebung, wo man eben noch verfeinert vorgehen muss. Deshalb würde ich in diesem Falle jetzt einmal sagen: Ja, wir nehmen das Postulat 03.3596 der SGK-NR entgegen, aber - und ich möchte Ihnen dieses Aber noch etwas erläutern.

Sie verlangen vom Bundesrat einen Bericht zu vier Themen:

1. zur Frage der Verfassungsbindung, also zur Rechtsgleichheits- und Diskriminierungsfrage - das ist an sich schon ein umfassendes Gebiet -;

2. zu Inhalt und Grenzen der Vertragsfreiheit und, damit verbunden, zur Frage der Freizügigkeit - auch das ist ein sehr grosses Thema -;

3. zur Geltung von Krankheitsvorbehalten;

4. zur Zweckbindung des Sockelbeitrages der Kantone aus der Grundversicherung an die Zusatzversicherten.

Nun haben wir uns ja in den beiden Räten schon verschiedentlich mit all diesen Themen auseinander gesetzt. Wenn wir aber mit einem neuen oder zusätzlichen Grundlagenpapier diesbezüglich noch weitere Klarheit schaffen können, dann ist das auch im Interesse aller Beteiligten, auch im Interesse des Bundesrates, weil wir uns im Klaren sind, dass diese Fragen auch in der Zukunft immer wieder relevant sein werden.

Mich irritiert eigentlich am Postulat Folgendes: Wenn Sie "geeignete Gesetzgebungsvorschläge auszuarbeiten" sagen und wenn ich solche Ausdrücke höre, dann frage ich mich natürlich: Was heisst das? Von der Unterbreitung einer Entscheidgrundlage für das Parlament für Vorstösse zur Neuordnung der Krankenversicherung bis zur Vorlage eines neuen Kranken- bzw. Versicherungsvertragsgesetzes wäre alles möglich, wenn Sie von "geeigneten" Vorschlägen sprechen. Da muss ich Ihnen sagen: So wichtig dieses Anliegen auch ist, in diesem Sinne - in diesem weit verstandenen Sinne - möchten wir das Postulat nicht entgegennehmen, denn sowohl zum KVG als auch zum Versicherungsvertragsgesetz sind ja bekanntlich jetzt Revisionen im Gange. Es ist die Aufgabe der eingesetzten Expertenkommissionen und Arbeitsgruppen, die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen dort vorzuschlagen.

Ich verstehe deshalb das Postulat lediglich - oder höchstens, sagen wir - als Auftrag zur Darstellung der Unterschiede zwischen der obligatorischen Versicherung nach KVG und der fakultativen Krankenzusatzversicherung nach VVG und insbesondere eben zur Darstellung des Verhältnisses bzw. des Zusammenwirkens zwischen diesen beiden Systemen. Dabei steht, angesichts der vier aufgeworfenen Fragen, die privatrechtliche Krankenzusatzversicherung offensichtlich im Vordergrund.

In Bezug auf die Frage nach den Sockelbeiträgen verweise ich auf das dringliche Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die interkantonalen stationären Behandlungen nach dem KVG. Hier müsste primär die Wirksamkeit dieses Gesetzes einmal überprüft werden, und das erfordert natürlich den Einbezug der Kantone sowie der für die Umsetzung zuständigen Verbände - ich nenne Santésuisse und den Schweizerischen Versicherungsverband.

Es handelt sich also - um es noch einmal abgerundet zu sagen - um eine interdisziplinäre Arbeit. Dazu brauche ich Ihnen nichts zu sagen: Das ist mit sehr viel Aufwand, mit sehr viel Ressourcen und wahrscheinlich auch mit viel Zeit verbunden. Ich sage das nur, um hier nicht allzu hohe Erwartungen zu wecken, falls Sie das Postulat überweisen. Aber wenn Sie es überweisen, dann nehmen wir es selbstverständlich entgegen.

Meyer Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Au nom de la commission, qui a accepté ce postulat par 19 voix contre 0 et 1 abstention, je vous demande d'oublier le "mais" de notre conseiller fédéral, et de voter ce postulat.

Abstimmung

98.406

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 85 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 79 Stimmen

03.3596

Angenommen - Adopté